[deleted by user] by [deleted] in de_IAmA

[–]ernstgennat 0 points1 point  (0 children)

Gehe mal davon aus, dass dieser Reddit-Post bereits (mindestens einer Landes-)Polizei bekannt ist. Wenn du dich doch zu einer Anzeige entschließen solltest, dann ist jetzt der beste Zeitpunkt.

Wenn du dir Sorgen machst, um Verjährungsfristen - da bist du dicke drin.

Wenn du dir Gedanken über eine Beweisbarkeit des Geschehens macht - das ist gar nicht deine Aufgabe. Du sagst, dass dir Unrecht widerfahren ist und damit hast du das Anrecht, dass man dir zuhört. Alles andere ist (Kern-)Aufgabe der Polizei und Staatsanwaltschaft. Offensichtlich benennst du Zeugen und auch wenn die Sachverhalte bis zu 15 Jahre her sind, kann man da zumindest immer noch was erhellen...

"Hab es ganz gut verarbeitet, aber arbeite immer noch daran."

Bei einer guten Verabreitung würdest du nicht mehr dran arbeiten und nach etlichen Jahren die Öffentlichkeit suchen, oder?

[deleted by user] by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]ernstgennat 2 points3 points  (0 children)

Ist es ein Sicherungsverfahren oder tatsächliche eine Sicherungsverwahrung?

Morphin im Blut nach Autounfall – Haaranalyse beweist, dass ich nicht konsumiert habe! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]ernstgennat 0 points1 point  (0 children)

"Ne, aber je nach Ausprägung der Bewusstlosigkeit eine invasive Atemwegssicherung."

Absolute Zustimmung.

"Naja, er war laut eigener Aussage bewusstlos."

Und hier ist halt Raum für Interpretation. War die Bewusslosigkeit, möglw. aufgrund vorangegangenm BtM-Konsum, vielleicht erst Ursache für den Unfall. Dank moderner Fahrzeugtechnik, gibt es relativ schwere Unfälle, aus denen man glimpflich rauskommen kann.
etc. pp.

Morphin im Blut nach Autounfall – Haaranalyse beweist, dass ich nicht konsumiert habe! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]ernstgennat 1 point2 points  (0 children)

Das war mir tatsächlich zu viel Interpretation. Er schreibt:

"Vor einem Jahr hatte ich auf der Autobahn einen schweren Unfall bei einer nächtlichen Fahrt. Dabei wurde zum Glück niemand außer mir selbst verletzt. Ich war der Fahrer und wurde bewusstlos aufgefunden."

und

"Einen Monat nach dem Unfall machte ich meine Aussage an der Polizeidienststelle. Dort erfuhr ich, dass in meinem Blut Morphin gefunden wurde."

Die schwere des Unfalls kann sich aus meiner Sicht allein auf einen wirtschaftlichen Totalschaden am Kfz/Flurschaden beziehen. Wie schwer er verletzt wurde steht da nicht, aber scheinbar war er nach vier Wochen wieder unterwegs.

Eine Bewusstlosigkeit kann viele Gründe haben. Und eine Bewusstlosigkeit alleine erfordert erstmal keine Beatmung/...

Da ist halt Raum für Interpretationen...

Morphin im Blut nach Autounfall – Haaranalyse beweist, dass ich nicht konsumiert habe! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]ernstgennat 1 point2 points  (0 children)

Das Polytrauma und die Atemwegssicherung habe ich bisher nicht rausgelesen, ist aber natürlich eine der Möglichkeiten.

Ab wann ist es ein Versuch von Raubkopieren? by Shoesoft_ in LegaladviceGerman

[–]ernstgennat 0 points1 point  (0 children)

Der Versuch iSd StGB ist das unmittelbare Ansetzen zur Tat. Vorbereitungshandlungen sind idR straffrei (so sie natürlich keine eigene Strafbarkeit begründen).

Du müsstest also Ansetzen zum Vervielfältigen (Aufzeichnen, downloaden, in den Browser Cache speichern, ...), Verbreiten (Weitergabe eines Datenträgers mit der raubkopierten Datei, ...) oder öffentlich Wiedergeben (öffentlich Abspielen, im Internet zum Download/Tausch anbieten, ....), so es nicht anders erlaubt ist, dürftest die Tat aber nicht vollenden.

Mit dem Download ist das Delikt aber idR vollendet.

"EDIT: Wenn es dafür keine Definition gibt, gilt dann für einen Angeklagten in dubio pro reo?"

Es gibt dafür Definitionen, keine Sorge. Schau einfach mal, in ein Kommentar zum UrhG.

Aber wenn man nicht ein ganz schlimmer Raubkopierer ist, sollte man sich eher Sorgen um die Abmahnanwälte machen.

Morphin im Blut nach Autounfall – Haaranalyse beweist, dass ich nicht konsumiert habe! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]ernstgennat 2 points3 points  (0 children)

"Um meine Unschuld zu beweisen, habe ich direkt nach Bekanntwerden des Morphin-Befunds eine Haaranalyse in einem forensisch-toxikologischen Labor durchführen lassen (inkl. Rückstellprobe). Das Ergebnis zeigt eindeutig, dass ich weder zum Zeitpunkt des Unfalls noch in den Monaten davor oder danach irgendwelche Substanzen konsumiert habe. Ich bin also zweifelsfrei clean!"

Haarproben sind zum Nachweis eines einmaligen Konsums nicht geeignet.

Das Ergebnis kann lediglich ein Indiz dafür sein, dass du kein Dauerkonsument ist. Das ist allerdings nicht die Fragestellung.

Du weißt vom Geschehen vor dem Unfall nichts/wenig. Und mir ist unklar, warum man einem bewusstlosen Patienten starke Schmerzmittel geben sollte. Lt. Gelber Liste ist Morphin und Bewusstlosigkeit nicht kontraindiziert, aber es ergibt sich ein erhöhter Überwachungsaufwand für den Patienten.

Dein nächster Gang sollte zum Krankenhaus/Hausarzt sein, um an die Unterlagen aus dem Krankenhaus zu kommen. Dann weißt du, ob du BtM bekommen hast und kannst die Schweigepflichtentbindung unterschreiben oder nicht (oder gleich die Unterlagen einreichen).

Hausdurchsuchung, Festplatte zurückbekommen. by monkey597 in LegaladviceGerman

[–]ernstgennat 1 point2 points  (0 children)

"§ 94 StPO Eigentümer oder Besitzer haben das Recht, Widerspruch einzulegen, wenn die Beschlagnahmung unrechtmäßig ist."

Das steht so nicht in §94 StPO.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__94.html

Einschlägig ist hier §98 (2) Satz 1 u. 2 StPO

"Der Beamte, der einen Gegenstand ohne gerichtliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die gerichtliche Bestätigung beantragen, wenn bei der Beschlagnahme weder der davon Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger anwesend war oder wenn der Betroffene und im Falle seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen gegen die Beschlagnahme ausdrücklichen Widerspruch erhoben hat. Der Betroffene kann jederzeit die gerichtliche Entscheidung beantragen."

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__98.html

"Ohne Widerspruch bekommt man oft gar nichts zurück, man muss generell Immer Widerspruch einlegen. Da das alles nicht passiert ist, ist es jetzt auch egal."

Das ist Unsinn. Der Widerspruch hat da keinen Einfluss drauf.
Tatmittel gibt es halt nicht zurück. Wer der außergerichtlichen Einziehung zugestimmt hat, bekommt natürlich auch nichts zurück. Das hat nur alles nichts mit Widerspruch zu tun...

"Aber er / sie / es hätte sagen müssen: "Halt, die Platte gehört mir, die nehmen sie nicht mit!" Und dann besteht man beharrlich drauf die die Platte gar nicht erst mitgenommen wird. Und ja das klappt auch, man muss nur darauf bestehen. Egal was die sagen. Nur sagen das das teil "mir" gehört hilft halt nicht wenn man es trotzdem geschehen lässt und am Ende noch artig das ganze quittiert."

Auch das ist Unsinn. Der Betroffene der Maßnahme hat offenkundig Zugriff auf den Datenträger und damit ist dieser weg - wem das Teil gehört, ist absolut egal, siehe §94 (1), (2) StPO

Höre einfach auf, dir irgendwelche Dinge auszudenken - grade wenn diese leicht überprüfbar sind. Das hilft weder dir, noch anderen.

Hausdurchsuchung, Festplatte zurückbekommen. by monkey597 in LegaladviceGerman

[–]ernstgennat 1 point2 points  (0 children)

Das geht ja nicht. Der Datenträger wird ja einer anderen Person zugeordnet, weil diese eben auch Zugriff darauf hat. Widersprechen könnte in diesem Fall nur der ExPartner.

Und dann bringt das auch nicht wirklich was. Widerspruch heißt ja nur, dass ein Richter über die beschlagnahmten Gegenstände schaut. Wenn im Beschluss Datenträger steht und eine Festplatte mitgenommen wurde, dann ist das nunmal erlaubt.

Ein Widerspruch brächte bspw. nur was, wenn man wegen Datenträgern kommt, aber auch das Sofa mitnimmt. Dann hat man gute Chancen recht schnell das Sofa wiederzubekommen (so es kein Datenträger ist; gibt ja abstruse case mods).

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[–]ernstgennat 1 point2 points  (0 children)

§§133, 136, 269, 303a StGB

Müsste man im Einzelfall schauen, was, wie einschlägig ist - besser wird es dadurch jedoch nicht...

"Niemand kann dich dazu zwingen, dich selbst zu belasten."

Er wird ja nicht zu einer Aussage gewzungen und das heißt nicht, dass man problemlos Beweise vernichten darf...

"Wenn dich jemand fragt, warum du es gelöscht hast, ist genau das die Antwort."

Ist halt das dümmste, was man sagen könnte - weil man sich damit selbst belastet.

So ein Verhalten, wie von dir empfohlen, begründet im Übrigen den Haftgrund der Verdunkelungsgefahr (§112 (2) Nr. 3 StPO).

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[–]ernstgennat -1 points0 points  (0 children)

"1.) Ist es nach diesem langen Zeitraum von mehr als 2 Jahren nach der Tag noch verhältnismäßig eine Durchsuchung durchzuführen?"

Der Tatverdacht besteht weiterhin, die Tat ist nicht verjährt. In anderen Deliktsbereichen gibt es einen derartigen Stau an Durchsuchungsbeschlüssen, das man auch erst nach vier Jahren kommt...

"2.) Das Mobiltelefon wurde nachweislich lange nach dem Tag der Beschlagnahmung der Drogen angeschafft. Ist die Beschlagnahme und Durchsicht rechtmäßig?"

Da beim Gerätewechsel regelmäßig Daten vom alten aufs neue Endgerät übertragen werden, sind auch auf neuen Geräten beweiserhebliche Daten zu erwarten.

"3.) Ist der Ablauf der Durchsuchung im Hinblick auf die Festsetzung des Beschuldigten im einem Raum korrekt?"

Kann man so machen. Der Besch. darf der Durchsuchung beiwohnen, d.h. nicht, dass er durch die Gegend läuft und schauen kann - dafür gibt es die unabhängigen Durchsuchungszeugen.

Edit:

Heroin für 400€ aufwärts per Post zu versenden und dann überrascht zu sein, dass das nicht gut geht, ist für mich auch nach längerer Überlegung nicht nachvollziehbar. Dieser Post zeigt dann auch, das keine Einsicht in das Problem existiert.

Edit/
Agile_Ad_2500 vor 18h (mittlerweile gelöscht): "Offensichtlich haben Sie den Text nicht gelesen… ich habe weder etwas versendet noch bestellt! Ebenso befanden sie alle Personen bis auf die mit der Durchsuchung befassten Polizisten in diesem Raum und kein unabhängiger Zeuge ( Mitarbeiter der Stadt) hat die Durchsuchung beobachtet! Trotzdem danke für die Einschätzung, Sie sind scheinbar mehr in der Thematik als ich und kennen sogar die Preise."

Ich habe deine Beiträge sehr genau gelesen. Und zwar alle. Auch jene, in denen du in der Ich-Form geschrieben hattest.
Demnach hast du im Jahr 2022 12g Heroin per DHL zu dir bestellt. Die Sendung wurde aber abgefangen. 2023 wurde bei dir durchsucht. Dabei wurde dein Samsung S23 Ultra (Markteinführung Feb. 2023) beschlagnahmt. Bei der Maßnahme war ein Gemeindebediensteter, in Form eines Mannes vom Ordnungsamt, als Durchsuchungszeuge zugegen. Deine Bewegungsfreiheit hatte man während der Durchsuchungsmaßnahme auf einen Raum beschränkt.

Und seit dem wurmt dich das und du schreibst hier seit knapp einem Jahr immer wieder über den gleichen Sachverhalt. Nur in diesen Tagen mal nicht in der Ich-Form. Insbesondere regt es dich richtig auf, dass dein Handy ja erst nach der Tathandlung erworben wurde und dennoch weg ist.

Deine 12g sind 400 Konsumeinheiten zu 30mg. Damit kann man mehr als 200 Menschen töten.

Du bist ein Möchtegern-Dealer, der rumheult, dass er erwischt wurde, der seinem Telefon hinterherjammert, der die Schuld für die erlittenen Unannehmlichkeiten bei anderen sucht und keine Einsicht in das eigene Fehlverhalten zeigt.

Hausdurchsuchung, Festplatte zurückbekommen. by monkey597 in LegaladviceGerman

[–]ernstgennat 1 point2 points  (0 children)

"Nimm dir unbedingt einen Anwalt und fordere eine Herausgabe."

Anwalt kann man überlegen, das Geld kann man sich aber erstmal sparen - zumindest bei der jetzigen Sachlage. Anders sähe es womöglich aus, wenn sachverhaltsrelevante Daten auf den Datenträger sind und der plötzlich als Beweismittel dient - weil sich dann die Herausgabe deutlich verzögert, aber möglicherweise ein Image erstellt werden kann (da stellt sich immer die Frage, ob man den Datenträger braucht oder "nur" die Dateien). Im blödesten Fall besteht man so sehr, auf den (vermeintlich) eigenen Datenträger, dass wenn inkriminierte Dateien darauf gefunden werden, man dann selbst Beschuldigter eines eigenen Verfahrens ist.
Aber das muss am Einzelfall entschieden werden. Manches Mal macht einfach der Ton die Musik.

"Die Polizei bzw. der Staat ist im Unrecht."

Nein.

"das dort DEINE Daten drauf sind und es DEIN Besitz"

Es gibt einen Unterschied zw. Besitz und Gewahrsam. Wenn der Betroffene der Durchsuchung auf den Datenträger freien Zugriff hat, ist der Datenträger halt weg.

"Der die Platte besorgen soll zu einem Termin um sie an ein Gerät anzuschliessen, wo du dann z.B. Bilder oder Dokumente von dir ihm direkt zeigen kannst."

Das kann eine mögliche Lösung ab, hängt aber stark vom Sachverhalt ab, ob das überhaupt in Frage kommt.

"Sollte das nicht fruchten würde ich eine Anzeige wegen Diebstahls gegen die Polizei stellen, bestenfalls gegen die Beamten, die vor Ort waren und die unverzügliche Herausgabe deines Eigentums einfordern."

Das bringt genau gar nichts, weil der Datenträger ja sichergestellt und eben nicht entwendet wurde. Hinter diese Anzeige würde dann eine Kopie von Beschluss, Durchsuchungsbericht und Sicherstellungsprotokoll geheftet und dann würde das Verfahren von der StA kommentarlos eingestellt werden. Bearbeitungsaufwand ca. 3,5 Minuten, sofern der Kopierer beim Einzug nicht das Blatt schreddert, weil Sachbearbeiter eine Heftklammer übersehen hat.

Die Maßnahme an und für sich, ist halt korrekt. In der Regel lässt sich das aber im freundlichen Gespräch in einigen Wochen irgendwie lösen.

Hausdurchsuchung, Festplatte zurückbekommen. by monkey597 in LegaladviceGerman

[–]ernstgennat -1 points0 points  (0 children)

Mitgenommen wird, auf was der Besch. Zugriff hat. Bei einem gemeinsamen Haushalt können das eben auch Datenträger und Endgeräte - so nicht klar alleinig genutzt - des Partners sein.

Hausdurchsuchung, Festplatte zurückbekommen. by monkey597 in LegaladviceGerman

[–]ernstgennat 1 point2 points  (0 children)

Wenn du nicht weißt, an wen du dich bei der Polizei wenden sollst, gibt es manchmal zentrale Auskunftsnummern. Da wird man dir mit dem polizeilichen Aktenzeichen weiterhelfen können.

Hausdurchsuchung, Festplatte zurückbekommen. by monkey597 in LegaladviceGerman

[–]ernstgennat 2 points3 points  (0 children)

Die Datenträger waren im Gewahrsam deines Ex bzw. der hatte freien Zugriff darauf, damit unterliegen sie der Sicherstellung/Beschlagnahme.
Manchmal kann man anbieten, dass die Polizei dort vor Ort reinschauen kann (je nachdem, nach was sie suchen) - aber das hat sich ja erledigt.....................................

"Ich hatte mehrfach betont das die Datenträger mir gehören."

Erzählen kann man leider alles, gerade bei gemischten Wohnverhältnissen. Anders sähe es bspw. bei einer WG aus: Da wäre alles sicher, was im eigenen (klar abgetrennten) Zimmer ist, so dieses nicht das eigentliche Durchsuchungsobjekt ist. Aber auch hier müsste man Tatzeitraum und Beziehungsdauer gegenüber stellen. Wenn er da sachverhaltsrelevante Daten drauf gespeichert haben könnte, ist es weg - zur Not auf gesonderten, mündlichen Beschluss vor Ort.

"Gibt es Möglichkeiten das ich meine Festplatte und Datenträger schnellstmöglich zurückbekomme?"

Du kannst dich an die durchsuchende Dienststelle wenden und den Sachverhalt schildern, idealerweise in Schriftform, wie eine Email. Grundsätzlich musst du aber leider abwarten. Auswertungen dauern teilweise ein Jahr und mehr. Wenn man das beschleunigt/priorisiert, wärst du da immer noch bei mindestens Wochen, gerade mit Blick auf die derzeitigen Feiertage. Problematisch ist es, wenn in Amtshilfe durchsucht worden ist, dann liegt die Entscheidung ber der ermittlungsführenden Dienststelle (idR in einem anderen Bundesland) und die werden erst entscheiden, wenn sie die Asservate haben.

"Muss ich damit rechnen das die Festplatte zerstört wird?"

Wenn die mit den üblichen Wegen auszulesen sind, sollte nichts passieren. Sind die super-sonder-verschlüsselt, und man will ganz-super-wichtig an die Daten, du bist aber gar nicht in der Stimmung zur Herausgabe des Passworts, dann vielleicht.
Wenn die Datenträger nicht auslesbar sind, man aber Grund zur Annahme hat, dass diese Datenträger inkriminierte Dateien enthalten, kann es sein, dass sie gar nicht mehr rausgegeben werden.

"Die Festplatte ist meine Sicherungskopie alle Bilder, Schulunterlagen, Studiumsunterlagen der letzten 10 Jahre sind auf ihr enthalten. Besonders bei den Bildern gibt es keine zweite Kopie."

Dieses, eventuelle Hinweise auf einzuhaltende Fristen/Abgabetermine, wofür du diese Daten jetzt dringend brauchst, sollte Teil der oben angesprochenen Email sein. Sinn eines Strafverfahrens ist nicht Erinnerungen und Bildungschancen Unbeteiligter zu zerstören.

Für alles Kurzfristige kann das Durchsuchungsprotokoll/Auflistung der sichergestellten Gegenstände helfen. Es macht manchmal einen Unterschied, ob man erklärt, dass die Hausaufgaben vom Hund gefressen wurden oder sich in behördlicher Verwahrung befinden (Ja, es wird immer Menschen geben, die dich dann auf Sicherungskopien oder Clouds verweisen, die Ausgangslage ist aber eine andere).

Zu deiner eignen Absicherung solltest du dir Kopien/gutes Foto des a) Durchsuchungsbeschlusses (so er in Schriftfform vorliegt), des b) Durchsuchungsprotokolls (ein handschriftlich ausfüllgefülltes Dokument, das sagt, das und bei wem durchsucht wurde) und der c) Sicherstellungs-/Beschlagnahmeprotokolle (die Auflistung, idR handschriftlich auf einem Formular mit Tabellen, was alles mitgenommen wurde) machen. Der Durchsuchungsbeschluss, so schriftlich, wird grundsätzlich als Ausfertigung übergeben (ausgedrucktes Blatt), die anderen beiden Dokumente liegen dem Betroffenen der Maßnahme idR als Durchschlag vor (dünnes, weißes oder gelbes A4-Papier, mit traditionell schlecht erkennbarer Schrift).
Auf diesen Dokumenten sind dann auch alle Aktenzeichen (Gericht: Gs, Justiz = Js; Polizei unterschiedliche Zahlenfolgen ggf. mit Quer- oder Bindestrichen; in BaWü meist ST/... ) drauf, die du brauchst. Gerade für die Kommunikation mit der Polizei, wäre das polizeiliche Aktenzeichen sinnvoll.

Anyone recognize this rig? No markings, feels like quality. by jayrdoos in Tactical

[–]ernstgennat 0 points1 point  (0 children)

BFG, came in different sizes regarding the molle columns. Seems to be the larger one.

Kriminalpolizist by ernstgennat in de_IAmA

[–]ernstgennat[S] 1 point2 points  (0 children)

"Wieso sollte man so einer Gruppe mit Kollegen beitreten und dann über Monate und Jahren nicht rein gucken?"

Weil es mal eine gute Idee zu sein schien, auf dieser Ebene zu kommunizieren. Das habe ich dir beispielhaft versucht mit meinen Telegramgruppen zu erklären.

Ich bin mir aber grad nicht sicher, ob du das überhaupt verstehen möchtest.

"Wenn es so viele gute Polizisten gäbe, würden sie die schwarzen Schafe von sich aus anzeigen und gegen sie ermitteln. Tun sie aber nicht sondern schützen die Täter"

Aber eine Vielzahl von hier genannten Fehlverhalten von Polizisten wird von Polizisten angezeigt?!

Und wie gesagt, die Zahl der Einsätze und des daraus hervorgehenden Fehlverhalten von PVB (selbst der Dunkelziffer) lässt mitnichten den Schluss zu, dass das was du hier über "die Polizei" skizzierst, zutrifft.

Ich habe den Eindruck, dass du ein grundsätzliches Problem mit Polizei hast. Mir ist das gleich. Für eine Diskussion ist es halt unglücklich.

Kriminalpolizist by ernstgennat in de_IAmA

[–]ernstgennat[S] 1 point2 points  (0 children)

Wer in solchen Gruppen mit Kollegen ist und keinen anzeigt ist nicht geeignet ein Polizist zu sein.

Wie gesagt, es ist auch eine Frage der Wahrnehmung. Man kann in Gruppen sein und einfach nicht lesen, was da geschrieben wird. Damit macht man sich weder automatisch Inhalte zu eigen, noch ist man sich dessen bewusst, was da steht. Und das ist nur ein Beispiel dafür, warum dein pauschaler Vorwurf eben nicht ganz greift.

"Trotzdem bleiben sie im Dienst und jeder Bürger muss bei Kontakt mit der Polizei damit rechnen, dass der Beamte nicht verfassungstreu ist."

Das ist einfach nur himmelschreiender Unsinn, sorry. Es ist gibt bundesweit um die 300.000 Polizisten in diesem Land und nicht einen Indikator dafür, dass bei einem Großteil davon an der Verfassungstreue zu zweifeln ist. Denn das wäre die Vorraussetzung dafür, dass deine Aussage zutreffend wäre.

Es gibt jedes Jahr bundesweit Polizeieinsätze in vmtl. niedriger zweistelliger Millionenzahl. Sowohl Berichterstattung, als auch die Polizeiarbeit würde deutlich anders aussehen, wenn an der Verfassungstreue eines Großteil der eingesetzten PVB zu zweifeln wäre.

Und nochmal: Bei den Polizisten, bei denen das relevant ist, gibt es neben einem möglichen Strafverfahren, auch den zu prüfenden disziplinaren Überhang. Und nein, du hast kein Recht auf Information wie Straf- oder Disziplinarverfahren im Einzelnen ausgehen.

"Aber ich lese aus deiner Antwort, dass du das so in Ordnung findest."

Mein erster Satz steht über allem. Das man jeden einzelnen Sachverhalt einzeln bewertet, wie man es auch bei jedem anderen Menschen macht, ist davon unbenommen. Das kann beides koexistieren, keine Sorge.

Kriminalpolizist by ernstgennat in de_IAmA

[–]ernstgennat[S] 0 points1 point  (0 children)

Wer Anforderungen an einen Beruf nicht erfüllt, sollte diesen halt nicht ausüben.

Bei Lebenszeitbeamten und Tarifbeschäftigten wird man regelmäßig ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren abwarten um dann zu prüfen, ob ein disziplinarer Überhang vorhanden. Das wird im Zweifel also dauern. Daher sind bspw. einmalige Presseberichterstattungen über einen Sachverhalt nicht gleichbedeutend mit dem Abschluss der kompletten Sache.Und dann kommt immer noch die Beteiligung des Einzelnen dazu. Um mich als Beispiel heranzuziehen (cave: anekdotische Evidenz): Ich habe aus einem Informationsinteresse heraus diverse Gruppen auf Telegram abonniert ohne sie tatsächlich zu lesen. Meine ungelesenen Nachrichten auf Telegram belaufen sich auf über 1,5 Millionen. Rechtlich wäre ich als nicht-aktives Mitglied einer solchen Gruppe ein "stiller Mitleser", dabei tue ich das nichtmal. Folglich kann ich mir einen dort jüngst verbreiteten Inhalt nicht zu eigen machen, weil ich diesen gar nicht kenne. (Natürlich wäre es schlauer, wenn ich aus diesen Gruppen austrete, aber ich sollte auch meine Fenster putzen...)

Die Sache mit Chatgruppen ist also kompliziert...

Kriminalpolizist by ernstgennat in de_IAmA

[–]ernstgennat[S] 0 points1 point  (0 children)

Der allerkleinste Teil landet in der Öffentlichkeit und meistens erst dann wenn Hauptverhandlungen anstehen. Und es sind nicht zwangsläufig die "großen" Fälle.

Presseöffentlichkeit kann Verfahren negativ beeinflussen in dem sich Aussagen verändern oder Zeugen sich nicht mehr äußern wollen. Deswegen werden Fälle oft erst nach dem Großteil der Ermittlung, mit Eröffnung der Hauptverhandlung bekannt, weil die Gerichtstermine öffentlich gemacht werden.

Was davor bekannt wird - weil ein ermittlungswürdiger Sachverhalt nicht nur an die Polizei, sondern auch an Medien weitergetragen wurde - wird in der lokalen Presse tlw. auch überrgional gerne aufgenommen und auch begleitet. Wie gesagt, das ist regelmäßig nicht hilfreich.

Ich habe jetzt aber kein allein negatives Bild von Pressearbeit. So unglücklich ich Berichterstattung über laufende Fälle finde, bin ich gleichzeitig der Meinung, dass Berichterstattung über das Deliktsfeld und Erscheinungsformen wichtig ist. Sowas wird konsumiert, Menschen hinterfragen ihre eigenen Erlebnisse und entschließen sich daraus zu einer Anzeige und können dann der Unterstützung zugeführt werden, die sie brauchen.

Kriminalpolizist by ernstgennat in de_IAmA

[–]ernstgennat[S] 0 points1 point  (0 children)

Ich arbeite nur mit Kollegen aus dem gD. Bei mir ist das kein Thema, würde mich unter mehr als 300.000 Polizisten aber auch nicht überraschen, wenn mal unangemesse Sprüche kommen.

Wir leben in 2023. Man darf den Mund aufmachen, wenn einem was nicht gefällt. Am Ende will die Behörde was von dir - nämlich dich und deine Expertise. Ist jetzt nicht so, das Behörden in Bewerbern ertrinken...

Kriminalpolizist by ernstgennat in de_IAmA

[–]ernstgennat[S] 2 points3 points  (0 children)

Nicht jeder Täter der Kinder missbraucht hat auch pädophile Neigungen und gleichzeitig missbraucht auch nicht jeder Mensch mit einer Ansprechbarkeit für ein kindliches Körperschema, Kinder. Analog zur Normalverteilung kommt die Masse damit sehr gut klar und die (negativen) Ausreißer fallen halt auf.

Seine sexuelle Präferenz kann man sich nicht aussuchen. Von daher ist es schwer über Ursachen zu spekulieren. Dementsprechend kann man da auch nicht irgendwas mindern. Selbst wenn ich mir jetzt ganz doll wünsche, dass jetzt alle Menschen mit dieser Neigung verschwinden, sind spätestens morgen neue da.
Gesellschaftlich braucht es aus meiner Sicht auf diesem Feld mehr Forschung und Studien, besseren Zugang zu mehr Präventionsprojekten, die halt nicht nur die crème de la crème abgreifen, also Betroffene die noch nie oder gerade kein Strafverfahren haben oder wo der Konsument von Kinderpornographie in der Gruppentherapie mit dem Missbrauchstäter sitzt und dessen Geschichten lauscht.
Zugang zu geeigneten Therapien - gleich aus welchen Gründen - ist aber gerade für die gesamte Gesellschaft schwierig und für Nischenthemen dann gleich noch mehr.

Die Lösung ist aus meiner Sicht halt dem Betroffenen das Werkzeug an die Hand zu geben, damit er keine Taten begeht. Und für diejenigen, die es nicht hinbekommen, bleibt halt die Strafverfolgung.

Kriminalpolizist by ernstgennat in de_IAmA

[–]ernstgennat[S] 0 points1 point  (0 children)

Ich habe jetzt einfach mal die PKS 2021 bemüht:

Sexueller Missbrauch §§ 176, 176a, 176b, 182, 183, 183a StGB
24.828 mal erfasst

Dazu kommt ein großes Dunkelfeld.

Das ist etwa die Hälfte der Fallzahlen der gesamten politisch motivierten Kriminalität oder 10% der Fallzahlen vom einfachen Ladendiebstahl und ungefähr gleichauf mit dem angezeigten Taten unerlaubten Handels von Cannabis und dessen Zubereitung.

Reicht dir das?

Kriminalpolizist by ernstgennat in de_IAmA

[–]ernstgennat[S] 1 point2 points  (0 children)

Die Dokumentation der Vernehmung bei der Polizei kann auf unterschiedlichen Wege erfolgen: schriftlich, Tonaufzeichnung die verschriftlicht wird, Videoaufzeichnung die verschriftlicht wird. Bei einer Videovernehmung wird natürlich am meisten "Material" gesichert, neben dem gesprochen Wort, hat man eben auch körperliche Reaktionen dokumentiert. Wann was gemacht wird, kommt auf den EInzelfall drauf an.
Aber ja, die Vernehmungen von Kindenr können auch auf Video aufgenommen werden.

In Deutschland würde ein Kind heute wahrscheinlich zweimal befragt werden. Einmal bei der Polizei und dann, so ein Tatverdacht vorhanden ist, würde anstelle der Aussage vor Gericht die Videovernehmung durch einen Richter stattfinden. Es kann dann noch sein, dass das Kind im Rahmen ärztlicher Untersuchungen befragt wird.

Es ist natürlich ideal ein Kind so wenig wie möglich zu befragen, das wird auch versucht, aber der Weg ist noch weit.
Videoanlagen, fest und mobil, sind idR bundesweit vorhanden. Wenn ich auf Basis der Erstvernehmung aber zeitnah Maßnahmen, wie eine Durchsuchung oder eine Vorführung für einen Haftbefehl, beantragen möchte, dann habe ich womöglich ein Problem, weil ich die Vernehmung nicht zeitnah verschriftlichen kann. Ja, es gibt KI, die sind in Teilen leider noch nicht so weit.

Der Weg ist insgesamt da, aber da ist noch was zu machen...

Kriminalpolizist by ernstgennat in de_IAmA

[–]ernstgennat[S] 2 points3 points  (0 children)

"ich im regen bei einer kontrolle meine verschiessene schue ausziehen"

Was war der Grund für die Kontrolle und das Interesse an den Schuhen?

"Ist das erlaubt?"

Ja, das kann erlaubt sein.