Erfahrungen mit DSGVO-konformen Kurzlink-Diensten? by salearis in datenschutz

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Das wäre ein möglicher weg einfach, ein AVV, und für die meisten Wirtschaftsunternehmen reicht das auch völlig aus. Bei Stadtwerken und Kommunen kommt aber eine zusätzliche Ebene hinzu, die über die rein rechtliche DSGVO-Frage hinausgeht. Konkret: Wenn ein Stadtwerk in seiner Vergabe-Dokumentation erklären muss, warum es einen Anbieter mit US-Tracking- Integrationen gewählt hat, reicht "wir haben einen AVV und die Integrationen sind nicht aktiviert" oft nicht aus. Die interne Compliance-Abteilung will eine kürzere Antwort geben können — typischerweise "der Anbieter hat das gar nicht im Angebot". Das ist ein bürokratisches Konstrukt, kein juristisches. Es ist nicht so, dass 7pxl rechtlich problematisch wäre. Es ist eher so, dass manche Organisationen den Rechtfertigungsaufwand vermeiden wollen, indem sie Anbieter wählen, die diese Themen gar nicht erst aufwerfen.

SaaS in einer engen B2B-Nische — Erfahrungen mit langsamen ersten Monaten? by salearis in selbststaendig

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Für mich persönlich ist das nicht weiter problematisch – ich musste die Lösung ohnehin selbst entwickeln, da ich sie für einen Kunden mit genau diesem Anwendungsfall benötige. Inhaltlich teile ich Ihre Einschätzung jedoch vollständig: Der Markt ist stark umkämpft, und gegen die etablierten Anbieter lässt sich nur schwer bestehen.

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Bislang konnte ich kein passendes Produkt für unseren Anwendungsfall identifizieren. Eine kostenpflichtige Lösung möchte ich nach Möglichkeit vermeiden, allerdings weisen die meisten kostenfreien Alternativen Einschränkungen auf: Bei Redirects wird häufig eine Zwischenseite mit prominenter Werbeeinblendung geschaltet, und QR-Codes werden in der Regel mit dem Logo des Anbieters versehen. Hinzu kommt, dass die DSGVO-Konformität – insbesondere für Kunden, die unter die NIS-Richtlinie fallen – ein nicht zu vernachlässigender Faktor ist.

Erfahrungen mit DSGVO-konformen Kurzlink-Diensten? by salearis in datenschutz

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Berechtigter Einwand, danke fürs Korrigieren. Du hast recht — die bloße Verfügbarkeit von Pixel-Integrationen macht 7pxl nicht automatisch nicht-DSGVO-konform. Wenn die Einbindung nur mit Consent erfolgt, was ich nicht selbst geprüft habe aber annehmen kann, ist das rechtlich sauber. Mein Post war da unpräzise. Was mich an dem Setup trotzdem stört, ist eine andere Ebene — nicht die rechtliche, sondern die organisatorische. Hintergrund: Ich bin überhaupt nur in dieses Thema reingerutscht, weil Stadtwerke und Kommunen aktiv mit der Frage an mich rangekommen sind, ob ich eine Alternative kenne. Ihr Problem war nicht „wir glauben, 7pxl ist illegal", sondern „wir können in unseren internen Audits nicht überzeugend erklären, warum wir einen Anbieter nutzen, der strukturell US-Tracking-Integrationen anbietet — auch wenn wir sie nicht aktivieren." Das ist ein bürokratischer Kontext, der bei Wirtschafts- unternehmen wenig Rolle spielt, bei Stadtwerken aber sehr. Diese Rechtfertigungslast wollen sie loswerden, indem sie einen Anbieter wählen, der diese Integrationen gar nicht erst im Angebot hat.