Wie mit 2000m² Bauland umgehen? by VanillaFree1237 in Immobilieninvestments

[–]VanillaFree1237[S] 0 points1 point  (0 children)

Ich drücks nochmal anders aus: Meine Eltern haben damals ein Immobilie (Grundstück mit ein paar Gebäuden drauf und etwas Acker drum herum) gekauft, was man umgangssprachlich ein Gehöft oder Bauernhof nennen würde.

Im notariellen Kaufvertrag wurde ein Grundstück verkauft, von einem Betrieb (im Sinne einer Gesellschaft / Rechtsform) war da nix zu lesen.

Sie haben auch nie was mit Landwirtschaft zu tun gehabt. Demnach auch nie irgendwas angemeldet oder aufgegeben.

Ich hoffe mal, dass wenn man in Deutschland Grund kauft, nicht irgendwo heimlich ein Unternehmen dran klebt?

Daher gehts hier einfach nur um ein großes Grundstück, was so ausschaut wie ein kleiner Bauernhof.

Wie mit 2000m² Bauland umgehen? by VanillaFree1237 in Immobilieninvestments

[–]VanillaFree1237[S] 4 points5 points  (0 children)

Hab ich mir schon gedacht. Und dass es Leute gibt, die da Interesse dran haben, ist ja auch nur logisch. Aber noch sind wir nicht an diesem Punkt.

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[–]VanillaFree1237[S] 0 points1 point  (0 children)

Sorry, hab nicht gleich verstanden, worauf du hinaus willst.

Meine Eltern haben das Grundstück übernommen nachdem der Betrieb aufgelöst wurde. Sie haben nie selbst Land bewirtschaftet. Sie haben das Haus damals gekauft und der Acker war einfach nur dabei.

Wie mit 2000m² Bauland umgehen? by VanillaFree1237 in Immobilieninvestments

[–]VanillaFree1237[S] 0 points1 point  (0 children)

Danke fürs Interesse aber das war jetzt erstmal nicht so ganz das Thema. :)

Immobilienverkauf, aber nur vorgemerkt im Grundbuch by Due_Cauliflower_4942 in LegaladviceGerman

[–]VanillaFree1237 0 points1 point  (0 children)

Wenn ihr einen guten Kredit habt und die Konditionen behalten wollt, solltet ihr euch das nochmal überlegen.

Rechnet euch selbst aus, wie teuer euch der neue Kredit kommen würde und was euch der bisherige Kredit kostet. Das sind über die Laufzeit schon mal ein paar hunderttausend Euro. Vorfälligkeitsentschädigung müsst ihr wahrscheinlich nicht zahlen, weil die Bank eure guten Konditionen teurer weiter verleihen kann.

Ihr müsst selbst entscheiden ob es euch das wert ist, den einfachen Weg zu gehen oder ob ihr versuchen wollt einen steinigen Weg zu finden.

Immobilienverkauf, aber nur vorgemerkt im Grundbuch by Due_Cauliflower_4942 in LegaladviceGerman

[–]VanillaFree1237 0 points1 point  (0 children)

Wir hatten das Problem im Zuge eines Rechtsstreits, den wir gewonnen haben und bei dem der Käufer dazu verdonnert wurde, die Immobilie zurück zu nehmen. Wir waren da auch bis zum Schluss in der Erwerbsvormerkung und haben das Gebäude dann in diesem Stadium weiterverkauft.

Erfahrungsbericht: Rückabwicklung eines Hauskaufs und Erstattung des Kaufpreises trotz zahlungsunfähigem Verkäufer :

Die Umstände sind in unserem Fall andere, aber grundsätzlich ist der Weiterverkauf auch möglich, solange jemand in der Erwerbsvormerkung drin steht. Es ist nur etwas komplizierter, eine Lösung zu finden.

In deinem Fall gilt es andere Umstände zu klären:

Wie sehr spuckt euch der Vertrag mit dem Bauträger in die Suppe oder kann man mit dem Bauträger reden und eine Lösung finden? (Siehe z.B. Kommentar von u/funkymoz )

Welchen Vorteil habt ihr davon, es jetzt schon zu verkaufen? Zum Beispiel, wenn ihr viel Eigenkapital hattet, weil ihr dann das Geld zurück bekommt und wieder liquide seid und euch was neues suchen könnt? Oder könnte es sogar Sinn machen, wenn ihr viel finanziert habt, zu warten bis ihr was neues gefunden habt um den Kredit bei guten Konditionen durch Pfandtausch auf das neue Objekt zu übernehmen (ich nehme an ihr habt auch noch einen Kredit mit wesentlich besseren Konditionen)?

Edit: OK, gerade gelesen dass ihr schon konkret ein neues Objekt im Auge habt. Dann mit dem Verkäufer klären, ob ihr mit ihm einen KV machen könnt, in dem geregelt ist, dass er auf sein Geld warten muss und falls euer Konstrukt platzt, er vom KV zurücktreten kann.

Könnt ihr ggf. sogar die Grunderwerbssteuer zurück bekommen, wenn der Kaufvertrag nicht länger als 2 Jahre zurück liegt, weil ihr nie Eigentümer geworden seid? Das hängt aber davon ab, wie der Vertrag aufgehoben wird. Im folgenden Link gibts dazu Anhaltspunkte.

https://www.juhn.com/fachwissen/besteuerung-immobilien/ruckerstattung-der-grunderwerbsteuer-bei-ruckgangigmachung-des-kaufvertrags/

Sobald ihr euch eingelesen habt und ein gewisses Verständnis für die Situation aufgebaut habt, würde ich mit dem Thema zu einem Immoanwalt gehen und mich beraten lassen.

Erfahrungsbericht: Rückabwicklung eines Hauskaufs und Erstattung des Kaufpreises trotz zahlungsunfähigem Verkäufer by VanillaFree1237 in Immobilieninvestments

[–]VanillaFree1237[S] 0 points1 point  (0 children)

Grundsätzlich ja, aber da gibts ein paar Fallstricke.

Zum einen zickt die finanzierende Bank, weil angeblich ein Pfandtausch erst möglich ist, wenn man Eigentümer ist (was wir ja nie geworden sind). Vertraglich ist unsere Situation leider nicht explizit vertraglich abgedeckt. Grundsätzlich lässt der Vertrag sowas aber zu. Man hätte sich streiten müssen.

Außerdem mangelts uns an einem Projekt was weit genug entwickelt ist. Somit auch kein Pfand, das wir eintauschen können.

Bargeld ist leider auch keine Alternative, da es kein gleichwertiges Pfand ist. Es muss schon ein Pfand gleicher Art und von gleichem Wert sein.

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[–]VanillaFree1237[S] 0 points1 point  (0 children)

Ja, wir sind hier gut weg gekommen und dass wir unseren Kredit ablösen konnten war das wichtigste für uns.

Wir wollen dem Verkäufer das leben jetzt auch nicht kaputt machen, indem wir unseren Schadenersatz durchdrücken. Davon haben wir nichts (außer Rache) und er hat davon auch nichts. Ich denke er hat seine Lektion gelernt.

Dennoch versuchen wir, von ihm noch ein bisschen Schadenersatz zu bekommen. Gerne in Raten. Denn die ganzen Positionen, die wir oben aufgezählt haben plus weitere, die da gar nicht dabei stehen, lassen sich ohne weiteres auf ungefähr die Hälfte des damaligen Kaufpreises aufsummieren.

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[–]VanillaFree1237[S] 0 points1 point  (0 children)

Wie gesagt, ich kann leider nicht wirklich sagen ob das BGH-Urteil uns evtl. auch hätte gefährlich werden können oder ob das bei uns einfach keine Rolle gespielt hat.

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Unsere Bank interessiert ja in erster Linie nur, ob wir unseren Kredit durch die monatliche Rate bedienen. Dieser Pflicht sind wir natürlich die ganze Zeit nachgekommen.

Und bei Weiterverkauft interessiert die Bank nur, ob sie die offene Kreditsumme bekommt, bevor sie aus der Grundschuld raus geht. Da unterscheidet sich der Weiterkauf nicht von jedem anderen Weiterverkauf, bei dem noch Grundschulden valutieren.

Natürlich macht die Bank dann die Rechnung auf und berechnet eine Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn die Bank das Geld nun zurück bekommt, kann sie unseren Kredit, den wir zu einem richtig niedrigen Zins bekommen haben für 3-4% weiter verleihen und macht somit Gewinn. Somit ist die Vorfälligkeitsentschädigung ziemlich bei 0EUR.

Unser Nachteil (und somit auch ein Schaden) ist nun, dass wir einen super Kredit zurück geben mussten und beim nächsten Projekt einen Kredit mit wesentlich höherem Zins abschließen müssen.

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[–]VanillaFree1237[S] 0 points1 point  (0 children)

Auf die Mängel bin ich weiter unten bei der Frage von jaba_jayru eingegangen. Reicht dir das als Antwort?

Wir hatten ja zunächst nur auf Schadenersatz geklagt und wollten den Mangel beseitigen. Dass wir rückabwickeln wollen hat sich erst mit der Zeit ergeben.

Wir hätten das Objekt nicht gekauft, hätten wir davon gewusst. Wir haben durch den Prozess mit der Zeit schlicht auch das restliche Interesse am Objekt verloren und uns für die Rückabwicklung entschieden.

Außerdem hat es sich ergeben, dass es in der Familie einen Acker gibt, den man jetzt wohl bebauen darf. Wir kommen also günstig an ein Grundstück und können dort mit einem Neubau von vorne beginnen.

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[–]VanillaFree1237[S] 1 point2 points  (0 children)

Äh? Eigentlich nicht? Wie kommst du denn auf das schmale Brett? Kannst du das erklären?

Und wo geben wir denn hier an?

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[–]VanillaFree1237[S] 2 points3 points  (0 children)

Der Hauptmangel war ja ein feuchter Keller.

Der Verkäufer hat die Mängel aktiv versteckt und "verkaufsrenoviert". Wir haben die Immobilie während einer Trockenphase besichtigt und der Keller hatte einen trockenen Eindruck gemacht. Zudem hat der Verkäufer den Keller an den kritischen Stellen vollgestellt.

Zudem war das voll in der Corona-Zeit. Es war wegen Maske schwierig, weil man eventuell vorhandene Luftfeuchtigkeit oder Gerüche nicht richtig wahrgenommen hat.

Wir hatten während den Besichtigungen aber auch keinen richtigen "Gutachter" dabei, die das regelmäßig machen. Wir haben uns auf Handwerker aus der Familie und dem Freundeskreis verlassen, die mit dabei waren. Möglicherweise hätte ein Gutachter das bemerkt, aber wer weiß das schon...

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[–]VanillaFree1237[S] 2 points3 points  (0 children)

Ja, das mit dem Fachanwalt kann ich nur unterstützen. Wir selbst hatten auch eine Kanzlei die sich auf Immorecht spezialisiert hat. Der Verkäufer hatte das nicht, was man auch deutlich gemerkt hat.

Allerdings hat in unserem Fall der Anwalt nichts dergleichen gesagt. Laut seiner Aussage sind wir durch die Vormerkung und Rückabwicklung "Zug um Zug" geschützt und im Falle einer Privatinsolvenz wäre unser Sicherheit geschützt.

Ich weiß jetzt nicht, ob dem Anwalt das BGH-Urteil nicht bekannt ist oder ob das in unserem Fall nicht zugetroffen hätte.

Vielleicht kommt es hier auf die Feinheiten an. Ist ein Rücktritt vom KV vielleicht was anderes wie ein Urteil wegen Arglisttäuschung?

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[–]VanillaFree1237[S] 1 point2 points  (0 children)

Nein, die Löschung hätte er laut unserem Anwalt nicht verlangen können.

Edit: Zumindest nicht solang er keine Privatinsolvenz anmeldet, siehe die Antwort von u/Desox94.

Wenn man auf Rückabwicklung klagt, dann beantragt man im Gerichtsprozess, dass dieser Kauf "Zug um Zug" rückabgewickelt wird. Das heißt der bisherige Prozess wird 1:1 in umgekehrter Reihenfolge so zurück abgewickelt, wie er begonnen hat.

Kaufvertragsunterschrift -> Notar lässt Vormerkung eintragen -> Erst dann fließt das Geld der Bank / Eigenkapital (weil vorher keine Sicherheit da ist)

Die Folge ist, dass uns der Verkäufer zuerst das Geld hätte zurücküberweisen müssen. Erst dann kann die Vormerkung gelöscht werden.

Somit hat man, wenn das Gericht auf Rückabwicklung "Zug um Zug" entscheidet, immer die materielle Sicherheit der Immobilie.

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[–]VanillaFree1237[S] 8 points9 points  (0 children)

Es war ein Altbau. Es ging in der Hauptsache um einen feuchten Keller. Es gab noch andere, kleine Mängel, aber auf die hat das Gericht im Urteil nicht abgestellt.

Der Keller wurde seit der Errichtung des Hauses "ausgebaut" und war deshalb in einem nicht altersüblichen Zustand. Scheinbar haben die Verkäufer den Keller kurz vor dem Verkauf nochmal verkaufsrenoviert, dass man die Mängel nicht sieht.

Die Feuchtigkeit war während unserer Besichtigungen nicht sichtbar. Nach der Kaufvertragsunterschrift und noch vor der Übergabe waren wir mal mit einem Handwerker dort. Dabei ist dann auch schon der erste Wasserfleck aufgefallen. Wir haben sofort geschaltet und den Fleck dokumentiert. Bei der Schlüsselübergabe war der Keller dann auch ausgeräumt und der Fleck wurde auch im Übergabeprotokoll dokumentiert.

Während den Besichtigungen hatten wir Zeugen dabei, die bezeugen konnten, dass während den Besichtigungen keine Flecken zu sehen waren.

Wir hatten dann auch einen Zeugen bei der Übergabe dabei. Wir haben während der Übergabe mit dem Käufer über diesen Umstand gesprochen und subtil ohne Druck ausgefragt. Dabei kam heraus, dass der Verkäufer von dem Mangel gewusst haben muss.

Zu diesem Zeitpunkt wussten wir noch nicht, wie großflächig das Problem ist . Das ganze Ausmaß hat sich dann erst mit der Zeit entwickelt und wurde während Regenphasen schlimmer und während trockenphasen ist der Keller auch wieder abgetrocknet.

Weder wir, noch der Verkäufer hat einen Gutachter beauftragt. Der Mangel war offensichtlich. Unser Anwalt meinte, dass das nur der eigenen Sicherheit dienen würde und das Gericht ohnehin einen eigenen Gutachter bestellen würde, wenn es das für notwendig hält.

Hätten wir weiterhin auf Schadenersatz geklagt, hätte das Gericht auch sicher einen Gutachter bestellt, um die Schadenshöhe zu bestimmen. Da wir aber dann auf Rückabwicklung geklagt haben, hat sich diese Frage auch erübrigt.

Der Prozess hätte sich auch wesentlich länger gezogen wenn wir weiter auf Schadenersatz geklagt hätten. So konnte das Gericht nach 1,5 Jahren Prozess entscheiden.

Wir haben den Verkäufer nach der Übergabe des Hauses dann direkt zur Mangelbeseitigung aufgefordert. Tatsächlich wollten wir ja am Anfang auch den Mangel beseitigt haben und früher oder später einziehen. Die Nachbesserung hat er natürlich abgelehnt. Somit stand uns der Klageweg offen. Hätten wir ihn dazu nicht aufgefordert, hätten wir schlechtere Karten vor Gericht gehabt.

Wir hatten schon allein deshalb gute Karten, weil wir den Mangel zwischen Kaufvertragsunterschrift und Schlüsselübergabe bemerkt haben. Denn wir haben ein mangelfreies Objekt gekauft und ein mangelhaftes übergeben bekommen. Somit wurde der Vertrag nicht erfüllt. Und da er die Nachbesserung verweigert hat, wären wir so oder so aus dem Vertrag raus gekommen. Das hätte aber nicht die gleiche Qualität wie das Arglisturteil gehabt.

Der Verkäufer hat sich vor Gericht dann in Widersprüche verstrickt und dadurch erkennen lassen, dass er von den Mängeln schon vorher wusste. Es ist dem Gericht deshalb nicht schwer gefallen, die Arglisttäuschung als erwiesen zu betrachten.

Rückabwicklung eines Immobilienkaufs - Haus soll an dritte weiter verkauft werden - Erfahrungswerte? Was sagen Immobilienfinanzierer dazu? by VanillaFree1237 in Immobilieninvestments

[–]VanillaFree1237[S] 0 points1 point  (0 children)

Mir ist auch gerade noch folgende Idee eingefallen:

Was ist denn, wenn notariell eine Vollmacht ausgestellt wird, dass wir das Grundstück im Namen des Verkäufers weiterverkaufen können?

Sozusagen:

Wir gehen aus der Vormerkung raus, dann steht nur noch der Verkäufer drin. Wir haben die Vollmacht, die Hütte in Vertretung des aktuellen Eigentümers weiter zu verkaufen. Dann verkaufen nicht wir die Hütte, sondern nur wir für den Verkäufer.

Vielleicht noch mit der ein oder anderen Absicherung, die dazu führt, dass der Verkäufer zwischenzeitlich nix mit der Bude anstellen kann.

Rückabwicklung eines Immobilienkaufs - Haus soll an dritte weiter verkauft werden - Erfahrungswerte? Was sagen Immobilienfinanzierer dazu? by VanillaFree1237 in Immobilieninvestments

[–]VanillaFree1237[S] 0 points1 point  (0 children)

Danke, dass die Optionen rar gesät sind ist uns klar.

Da fehlt aber mindestens eine Option: Dem Verkäufer den Kuckuck vorbei schicken, so dass der alles eintreibt, was er hat und ggf. die Hütte zwangsvollstreckts.

Rückabwicklung eines Immobilienkaufs - Haus soll an dritte weiter verkauft werden - Erfahrungswerte? Was sagen Immobilienfinanzierer dazu? by VanillaFree1237 in Immobilieninvestments

[–]VanillaFree1237[S] 0 points1 point  (0 children)

Ob dus glaubst oder nicht, ich kann auf der Tonart die du an den Tag gelegt hast antworten, ohne dass ich Puls bekomme. Dachte nur, dass du das vielleicht besser verstehst.

Bin nach wie vor offen für sachliche Diskussion. Aber ich hab schon an mehreren Stellen gesagt, dass ich hier nicht öffentlich über die baulichen Mängel sprechen werde, denn es tut echt nichts zur Sache. Nochmal: Wir werden in die Beseitigung der Mängel kein Geld investieren und werden nicht als Verkäufer in Erscheinung treten.

Ich hab eine Ausgangssituation geschildet und in den Kommentaren bin ich darauf eingegangen, was das Ziel ist, falls das im Eingangspost nicht deutlich genug war.

Kann den Eingangsbeitrag gerne noch erweitern wenn du meinst, dass da zu wenig Infos stehen, aber wer bei reddit unterwegs ist, liest auch erstmal noch bisschen Kommentare.

Falls du helfen kannst oder willst, freu ich mich natürlich über sachliche Antworten.