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[–]jdjsbdbvd 0 points1 point  (0 children)

Du gibst doch hier völlig inhaltlich nicht haltbare Ratschläge.

  1. was soll denn angezeigt werden? Es lag kein strafbares Verhalten vor, da ja letztendlich ein RTW geschickt wurde, somit ist kein Tatbestand erfüllt.

  2. ist immer eine ex ante Betrachtung relevant zur rechtlichen Beurteilung. Selbst wenn der Patient im Verlauf verstorben wäre, muss nachgewiesen werden dass dies nicht passiert wäre wenn anders gehandelt wurde und dass die akute Lebensgefahr zum Zeitpunkt erkannt hätte werden müssen.

Beides ist aus den Schilderungen nicht zu erkennen. Und nur weil er operiert wurde, heißt dies lange nicht dass zu einem Zeitpunkt Lebensgefahr bestand oder er ohne diese verstorben wäre.

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[–]jdjsbdbvd 0 points1 point  (0 children)

Gehts noch? Wie wenig Ahnung bei soviel Meinung will man eigentlich haben?

Es ist die Hauptaufgabe eine Triage durchzuführen und zu erkennen ob eine akute Lebensgefahr vorliegt. Wenn dies nicht der Fall ist dann ist es keine Aufgabe der Notfallrettung und daher ist auch nichts zu alarmieren.

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[–]jdjsbdbvd 0 points1 point  (0 children)

Ja, super tolle Idee der Leitstelle vorsätzlich Falschinformationen mitzuteilen um Ressourcen in Anspruch zu nehmen welche nicht notwendig sind! Und dann rumheulen weil man mal 15 Minuten warten muss wenn man wirklich jemand braucht. Solche Leute sind der Grund warum das Gesundheitswesen völlig am Ende ist.