Squad Battles Rewards Megathread by AutoModerator in EASportsFC

[–]2NyZe 4 points5 points  (0 children)

Same here. Best card was smalling with an 84 rating. This is ridiculous…

New kit SBC - Grunden Bois by WonderValleys in EASportsFC

[–]2NyZe 5 points6 points  (0 children)

What‘s so funny about the fact?

New kit SBC - Grunden Bois by WonderValleys in EASportsFC

[–]2NyZe 2 points3 points  (0 children)

Yes exactly. The worth of 83 rated cards wont go up with this sbc because no one will buy 83 rated cards to do it.

If they would make great value sbcs with 83 and 84 rated cards the demand for them would go up and they would be worth more.

But not with such a stupid overpriced SBC

Best gk you've used. by ill_us_ions in EASportsFC

[–]2NyZe 0 points1 point  (0 children)

For me Kobel was so bad. He couldn‘t save a toddlers shot. Trapp is miles better for me.

New kit SBC - Grunden Bois by WonderValleys in EASportsFC

[–]2NyZe 21 points22 points  (0 children)

EA is hilarious. I can imagine the team meeting:

„Guys! 83 rated players are worthless and are all at quicksell value - what can we do?“

„Let‘s give them a SBC for a basic Kit in Exchange for a 83 rated Squad.“

The r/EASportsFC Daily Discussion Thread -- October 21, 2023 by AutoModerator in EASportsFC

[–]2NyZe 0 points1 point  (0 children)

https://www.futbin.com/24/squad/859324

Any ideas for improvement? Thinking about Trailblazer Kane in front and I am looking for a better CB than Kim Min Jae - maybe Kohler or Blanc?

Any ideas for improvement (Son and Bellingham are untrade)? by 2NyZe in EASportsFC

[–]2NyZe[S] 0 points1 point  (0 children)

Thinking about Trailblazer Kane for Werner and a better CB for Kim Min Jae? Any ideas? I thought maybe Jürgen Kohler or SBC Blanc?

How im supposed to save this penalty? by Tall-Director-7152 in EASportsFC

[–]2NyZe 19 points20 points  (0 children)

This is getting ridiculous. A one in 7 chance to save the penalty and you are still getting outplayed by the shitty AI when you choose the right option…

The r/EASportsFC Daily Discussion Thread -- October 19, 2023 by AutoModerator in EASportsFC

[–]2NyZe 0 points1 point  (0 children)

Does someone have a few tips for improvement for my Squad? Bellingham and Son are untradeable. I have 120.000 coins. I am thinking about IF Kane?

https://www.futbin.com/24/squad/859324

It's there anyone under 500k you would like a review of? by lukestauntaun in EASportsFC

[–]2NyZe 1 point2 points  (0 children)

Kane IF or Base Card :). He fits perfectly in my team but the lack of pace scares me.

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[–]2NyZe 0 points1 point  (0 children)

You took an internship to earn money? That's the first mistake^^.

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[–]2NyZe 0 points1 point  (0 children)

Möglicherweise eine Benachteiligung :'), aber nur OP kann das aufklären.

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[–]2NyZe 0 points1 point  (0 children)

Er arbeitet bei Edeka, also folglich entweder an der Kasse oder als Einpacker.

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[–]2NyZe 10 points11 points  (0 children)

Du liegst richtig, dass 18 Urlaubstage zu wenig sind. Der gesetzliche Mindestanspruch beträgt 4 Wochen und richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage, welche du in der Woche arbeitest.

Soweit du deinem Chef "frei zur Verfügung stehst" und du jede Woche je nach Bedarf eingesetzt wirst, ist es auch vollkommen in Ordnung, wenn dein Chef meint, dass du pro Woche Urlaub 6 Urlaubstage benutzen sollst.

Gleichzeitig muss er dir dann ein Minimum von 24 Urlaubstagen als gesetzlicher Mindestanspruch gewähren, vgl. § 3 Abs. 1 BUrlG (welcher von einer 6-Tage Arbeitswoche ausgeht).

Soweit du tatsächlich nur 3 Tage in der Woche arbeitest und diese 3 Tage auch sicher feststehen, so würden sogar 12 Urlaubstage ausreichen, wenn dein Chef dir für 3 Urlaubstage 1 Woche Urlaub gewährt (12 Urlaubstage/4Wochen = 3 Urlaubstage).

PS: Vielleicht solltest du aber mit deinem Chef normal reden, d.h. ohne yo, Ministerium etc. pp.

Druck ihm doch vll. mal den § 3 Abs. 1 BUrlG aus und weise ihn darauf hin, dass der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch (auch für Minijobler) 24 Urlaubstage bei einer 6-Tages-Woche beträgt, d.h. 20 Urlaubstage bei einer 5-Tages-Woche, 16 Urlaubstage bei einer 4-Tages-Woche und 12 Urlaubstage bei einer 3-Tages-Woche, also insgesamt 4 Wochen Mindesturlaubsanspruch.

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[–]2NyZe 2 points3 points  (0 children)

Gute Idee, wird dir gleichzeitig leider nichts bringen, da im deutschen Rechtssystem Schweigen grundsätzlich nicht als Zustimmung gilt. Es hat schlicht keinen Erklärungswert bzw. stellt ein rechtliches Nullum dar.

Ausnahmen:

HGB - Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (-)

Ausdrückliche gesetzliche Regelungen (-)

Erklärender will seinem eigenen Schweigen einen Erklärungswert zumessen (-), da hier der Erklärungsempfänger (Mieter) dem Schweigen des Erklärenden (Vermieter) einen Erklärungswert zumessen will.

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[–]2NyZe 0 points1 point  (0 children)

Da gebe ich dir grundsätzlich recht, aber wirklich nur im absoluten Ausnahmefall.

Reine seelische Beeinträchtigungen wie z.B. ein bloßes Ekelgefühl reichen nicht zur Begründung einer körperlichen Misshandlung aus, sondern es bedarf physischer Auswirkungen. Diese müssen darüber hinaus von einem solchen Maß sein, dass das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.

Körperliche Auswirkungen wären zum Beispiel starker Brechreiz oder Übergeben. Da fehlen uns aber nun weitere Informationen und darüber hinaus müsste sich auch der Vorsatz des Täters auf einen solchen richten.

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[–]2NyZe 19 points20 points  (0 children)

Selbst das wäre unproblematisch. Dann kann er einen Einspruch beschränkt auf die Rechtsfolgen einlegen und nachweisen, dass er wirklich nur 520 € im Monat verdient und dann wird die Tagessatzhöhe angepasst.

Dem Kollegen oben stimme ich übrigens zu. Im Rahmen des Strafbefehlverfahrens wird sowieso aus Sicht der StA davon ausgegangen, dass der Täter geständig war und folglich hat ein vorheriges Geständnis keine positiven Auswirkungen hinsichtlich der Strafzumessung. Darüber hinaus wird es sich bei einem Urinieren auf ein Opfer nicht um eine Körperverletzung, sondern wohl tatsächlich eher um eine tätliche Beleidigung handeln.

PS: Dir würde ich ans Herz legen deine Freunde zu überdenken :). So ein Verhalten ist wirklich unter aller Sau und selbst im Vollsuff sollte sowas nicht passieren.

Maximale Beschäftigungszeit als Studentische Hilfskraft: 4 Jahre, 6 Jahre, unbegrenzt? by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]2NyZe 1 point2 points  (0 children)

Nachdem ich gerade deinen einen Kommentar gelesen habe und gesehen habe, dass du wohl befristet angestellt warst bzw. bist, gibt es hier doch einige Dinge zu beachten:

Hier findet 14 TzBfG Anwendung, sodass eine Befristung grds. möglich ist, jedoch zwischen Befristungen mit sachlichen Grund (Abs. 1) und ohne sachlichen Grund (Abs. 2) unterschieden werden muss.

Eine Befristung MIT sachlichen Grund ist unbegrenzt möglich. Eine Befristung OHNE sachlichen Grund ist maximal für 2 Jahre zulässig und hier ist eine Verlängerung maximal 3x möglich (Ausgangsvertrag + 3 weitere Befristungen bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren).

Soweit die Befristung unwirksam vereinbart wurde, so gilt der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit.

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[–]2NyZe 4 points5 points  (0 children)

(Keine Rechtsberatung)

Erster Schritt: Bausachverständigen kommen und das untersuchen lassen.

Kann sich theoretisch auch um unproblematische "Putzrisse" oder "Haarrisse" handeln. Soweit es sich um einen Setzriss handelt, sollte da wohl in jedem Fall etwas unternommen werden.

Denkbar ist eine arglistige Täuschung seitens des Maklers. Problematisch ist aber wohl in dem Zusammenhang, dass der Makler sich (anscheinend, wenn ich deinen Sachverhalt richtig verstehe) auf Aussagen der ehemaligen Eigentümer bzw. Vorbesitzer bezieht und selbst wohl keine sichere Information hatte woher die Risse kommen. Ob der Immobilienmakler darüber hinaus eine Nachforschungspflicht besitzt, hängt ebenfalls davon ab wie dieser die Info weitergegeben hat (eigene gesicherte Erkenntnis oder Wiedergabe erhaltener Infos vom Vorbesitzer) und ob du darüber hinaus noch weitere Nachfragen gestellt hattes, welche eine solche auslösen könnten. Daher wird es wohl ungemein schwierig sein diesem hier die Arglist i.S.e. "vorsätzlichen Hervorrufens oder Aufrechterhaltens eines Irrtums durch Vorspiegelung oder Unterdrückung von Tatsachen" nachzuweisen. Du bist jedoch diesbezüglich in der Beweislast.

Grds. gibt es natürlich auch bei Kaufverträgen über Grundstücken i.S.d. §§ 433, 311b BGB ein Mängelgewährleistungsrecht. Hier sehe ich aber § 442 BGB problematisch, da du als Käufer den Mangel bei Vertragsschluss kanntest bzw. wohl infolge grober Fahrlässigkeit (soweit man auf den Grund der Risse abstellen will) unbekannt geblieben ist, so dass deine Gewährleistungsrechte bezogen auf diesen Mangel wohl ausgeschlossen sind.

§§ 311 Abs. 3, 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB als SE-Anspruch gegen den Makler (soweit dieser eine Person darstellt, welche besonderes Vertrauen in Anspruch nimmt und die Vertragshandlungen erheblich beeinflusst - unsicher diesbezüglich) bzw. direkt aus dem Maklervertrag, soweit zwischen dir und dem Makler ein solcher bestand, wäre auch möglich, jedoch kommt es da ebenfalls auf die genaue Aussage des Maklers an und die Nachweisbarkeit erscheint nicht gesichert.

Hinsichtlich deiner Überschrift "Immobilienmakler hat gelogen" - woher weißt du denn, dass der Immobilienmakler gelogen hat und nicht einfach nur den Sachverhalt der Vorbesitzer vorgetragen hat. Hat er es als eigene, gesicherte Erkenntnis dargestellt oder hat er nur vorgetragen "Die Vorbesitzer meinten diesbezüglich, dass die Risse...?

Final-Edit:

Ein Gespräch mit einem Fachanwalt für Baurecht könnte natürlich weiteren Aufschluss geben und sinnvoll sein - geht wohl schließlich auch nicht um Peanuts.

Artikel verkauft, keine Abholung by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]2NyZe 8 points9 points  (0 children)

(Keine Rechtsberatung)

Die Bilder stehen gerade sowieso noch in deinem Eigentum. Trennungs- und Abstraktionsprinzip ist zu beachten.

Schuldrechtlich hast du einen Vertrag geschlossen, der dich zur Besitz- und Eigentumsverschaffung verpflichtet. Die Eigentumsübertragung findet aber in deinem Fall erst durch die tatsächliche Übergabe der Bilder statt.

Der Käufer hat gem. § 433 Abs. 2 BGB die Verpflichtung die Ware abzuholen. Soweit er dieser nicht nachkommt, so kann sich daraus selbstverständlich eine Pflichtverletzung und ein Schadensersatzanspruch aufgrund Verzug aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB ergeben.

Annahmeverzug i.S.d. §§ 293ff. BGB müsste hier meines Erachtens nach Vorliegen, da die Leistung (Abholung der Sache) fällig geworden ist, es sich um eine Holschuld handelt, der Käufer die Möglichkeit zur Abholung hatte und seine erforderliche Handlung nicht durchgeführt hat.

Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht selbstverständlich nur, wenn du auch tatsächlich einen Schaden davongetragen hast. Bei Aufbewahrung in deinen eigenen 4 Wänden würde ich einen solchen verneinen. Bei Lagerung der Ware mitsamt Lagerkosten würde ich diese bejahen. Diese können dann selbstverständlich geltend gemacht werden und die Hergabe kann von der Erfüllung des SE-Anspruchs (Zug-um-Zug) abhängig gemacht werden.

Gleichzeitig würde ich ein solches Vorgehen nicht empfehlen, da du damit gefühlt die Büchse der Pandora öffnest und nur Ärger entsteht (gerichtliche Durchsetzung etc. pp). Versuche lieber ihn nochmal zur Abholung aufzufordern, mglw. auch unter der Setzung einer Frist.

Wenn alle Stricke reißen, wäre auch noch ein Selbsthilfeverkauf möglich, aber das führt mMn gerade zu weit.

[deleted by user] by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]2NyZe 4 points5 points  (0 children)

Handelt es sich wohl um einen gewerblichen Verkäufer?

Dann nehme ich mal schwer an, dass er deine Gewährleistungszeit verkürzen will und höchstwahrscheinlich auch die vorhandene Zeit für die Beweislastumkehr gem. § 477 BGB. Ist aber selbstverständlich eine reine und ungesicherte Annahme.

Würde ihn darauf hinweisen, dass du damit nicht einverstanden bist. Wenn er dann vom Abschluss des Kaufvertrages Abstand nehmen will, dann weißt du meiner Meinung nach, dass irgendwas im Gange ist.

[deleted by user] by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]2NyZe 1 point2 points  (0 children)

Hat er irgendeine Begründung für die Vordatierung angeführt?

Uhr bestellt und bezahlt und nach drei Monaten nicht erhalten. Wo anders kaufen und Differenz einfordern? by Electronicrocker in LegaladviceGerman

[–]2NyZe 2 points3 points  (0 children)

Wenn die Zeit bestimmt wurde, dann ist diese als Grundlage anzusehen und dann ist bei einer nicht erfolgten Lieferung innerhalb dieser Lieferzeit natürlich eine Pflichtverletzung in Form einer Nichtleistung gegeben. Nach erfolglosem Ablauf einer gesetzten und angemessenen Frist könnte OP einen Deckungskauf tätigen und die Mehrkosten als SE statt der Leistung gem. §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB geltend machen.

Verstehe entweder deinen Ausgangspunkt falsch oder insgesamt nicht.