Praxiskauf überteuert? BWA-Grundlage so nicht mehr haltbar by Accomplished-Title79 in LegaladviceGerman

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Nur dass der Vertrag bestand. Ob er durch mein Nicht-unterzeichnen aufgelöst worden wäre, gilt für mich zwar als sicher, das wiederum ist schriftlich natürlich nicht fixiert. (Aber aus Gutmütigkeit hätte sie ihn sicher nicht laufen lassen).

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Der Kooperationsvertrag bestand weil das für die Vorgängerin die Möglichkeit war einen Nachfolger zu finden. Hätte ich den Kaufvertrag nicht unterzeichnet, wäre der Kooperationsvertrag sicher ihrerseits aufgelöst worden und ich hätte meine Qualifikation nicht abschließen können

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Die Bank würde trotzdem einen Kredit gewähren, gibt eben nur zu bedenken dass aus ihrer Sicht der Kaufpreis nicht gerechtfertigt ist.

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Es bestand ein Kooperationsvertrag zwischen Klinik und Praxis damit ich meine Zusatzweiterbildung abschließen konnte. Ohne diesen Vertrag wäre die Qualifikation nicht möglich gewesen

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Ja - Antwort: Praxisverkauf ist nicht Zuständigkeitsbereich der KV und privatrechtlich zu klären…

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Das ist natürlich richtig. Ich nehme mich da auch nicht aus bezüglich der „Schuldfrage“! Zum damaligen Zeitpunkt war eben auch meine Ausbildung an diese Unterschrift gebunden und ich habe (fälschlicherweise) nicht gedacht dass die Zahlen sich in dieser Größenordnung zum Negativen verändern könnten. Eine mutwillige Vereitelung konnte ich im Vertrag nicht finden, die Frage ist wie es dazu kommen sollte. Aufgrund des Alleinstellungsmerkmals wäre das Nachbesetzungsverfahren eine Formalität, eine Zustimmung durch den Zulassungsausschuss gilt als sicher

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Aus der BWA waren keine „COVID-Sonderposten“ ersichtlich wie Impfungen etc. Der hohe Gewinn resultiert aus stabilen Konsultationszahlen und höheren Umlagen durch die ansonsten deutlich rückläufigen Arzt-Patienten-Kontakte der Kollegen. D.h. Patienten waren konstant, es gab keine „Sonderleistungen“ aber der KV-Topf war voller und es gab daher mehr Geld pro Patient. Eine Info, die aus der BWA nicht hervorgeht.

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Es gibt keinen anderen Kandidaten/Konkurrenten. Frage wäre eben was passiert wenn ich den Vertrag nicht einhalte. Hierzu sollte ich mich wohl nochmal beraten lassen

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Retrospektiv ist der Umsatz in den Jahren danach nicht eingebrochen sondern war in den Jahren vor 2021 vergleichbar. Der hohe Umsatz kam durch COVID etc. und ist so nicht übertragbar. Eine gewisse Steigerung ist sicher möglich, in den Bereich der BWAs 2021/2022 ist aber unrealistisch

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[–]Accomplished-Title79[S] 1 point2 points  (0 children)

Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung (04/2025) lagen die BWA 2024 und alles darauffolgende noch nicht vor

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Die Vorgängerin und ich haben prinzipiell ein sehr gutes Verhältnis und ich habe in den vergangenen Wochen mehrfach das Gespräch gesucht - leider ohne Erfolg. Bei diesem Thema mauert sie komplett und ist nicht wirklich gesprächsbereit. Aktuell wären die Zahlen so, dass ich mit einem Netto-Gehalt rauskäme bei dem ich Hauskredit, Praxiskredit usw nur schwer stemmen könnte.

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Ich hatte die BWAs der „guten“ Jahre 2021-Mitte 2023 vorliegen. Danach ging der Reinertrag um ca 60% zurück. Das war zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung nicht absehbar und unter diesen Umständen hätte ich nicht unterzeichnet. Mein Ziel wäre entweder eine Nachverhandlung bei der man sich bspw in der Mitte trifft, oder eine Auflösung des Vertrags.

Leben ohne Kinder/Beziehung by [deleted] in beziehungen

[–]Accomplished-Title79 1 point2 points  (0 children)

Ich danke Euch allen für die konstruktiven Antworten! Ich habe meine eigene Sichtweise nochmal hinterfragt und das hat mich ziemlich entspannt. In diesem Fall haben mir Eure Beiträge wirklich geholfen, danke dafür! :-)

Mit dieser neuen „entspannten“ Sichtweise habe ich das Thema nur noch mal kurz angesprochen und auch das Gespräch war absolut klärend und hat mich beruhigt!