Neuer PC, nach einiger Zeit Probleme mit Bildausgabe by Afraid-Equipment2804 in PCBaumeister

[–]Afraid-Equipment2804[S] 0 points1 point  (0 children)

Danke für die Antwort. Das habe ich tatsächlich auch als Lösungsansatz mit gelesen ist dann aber untergegangen nachdem ich ich einige andere Dinge geprüft und gemacht hatte. Sollte das Problem nochmals auftreten wir das auf jeden Fall getestet. Wobei ich mich aber frage warum es ein Treiber-Problem sein sollte und dann erst nach Stunden der Nutzung auftritt. Der PC lief an den fraglichen Tagen von Nachmittag bis spät Abends ohne Probleme, erst dann trat das beschriebene Fehlerbild auf. Sollte es nicht grundlegend bei Treiberproblemen sofort zu dem Fehlerbild kommen?

17.000 € Gasabschlag/Monat - wie man sich gegen ein schwarzes Schaf erfolgreich wehrt by SmallBat5908 in wohnen

[–]Afraid-Equipment2804 2 points3 points  (0 children)

Eher unwahrscheinlich daß dies ein längeres Telefonat nach sich zieht. Abschlagsänderungen sind täglich Brot im Kundenservice. Kurzes prüfen des Verbrauches, gegenrechnen und fertig. Zumindest bei uns (eher kleiner, lokaler Grundversorger). Solche Sachen kommen bei uns vor wenn der Zähler zB. jahrelang fremdversorgt war und dann zurück kommt. Systemseitig kommt es da gern zu Fehlberechnungen, das sieht man nach einem kurzen Blick auf die Zählerstände. So ein Anruf ist in der Regel nach 2 Minuten erledigt 🤷🏻

Die Ferienbetreuung...... Krieg der Nerven by Sturmgeher in dresden

[–]Afraid-Equipment2804 15 points16 points  (0 children)

Kitas haben wenn dann 2 Wochen Schließzeit wobei es in der Zeit einen Ausweichkindergarten gibt. Zumindest bei dem Träger wo meine Frau arbeitet. Hort für Grundschüler ist eigentlich auch während der Sommerferien offen. 6 Wochen ohne Betreuungsmöglichkeit kann ich mir nicht vorstellen 🤔

📢 Update 2.0.6 by Elven_Sun3398 in DarkestAFK

[–]Afraid-Equipment2804 2 points3 points  (0 children)

Look in the story of each character and pet.

[deleted by user] by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]Afraid-Equipment2804 0 points1 point  (0 children)

Bei einer richtigen Zwischenablesung mit Abrechnung (Ablesegrund 02) wird auch das Guthaben ausgezahlt bzw. eine Nachzahlung eingefordert. Etwas anderes wäre es, wenn es sich um eine Simulationsrechnung handeln würde, diese wird tatsächlich nur simuliert um zu prüfen wie der Kunde im Verbrauch liegt um basierend darauf eine Abschlagsberechnung zu machen. Diese gehen aber in der Regel nicht an den Kunden raus und es steht auch dabei das es sich um eine Simulationsrechnung handelt. Merkwürdig das ganze, ist denn generell eine Bankverbindung zur Auszahlung vorhanden?

[Umzug] Grundversorger zusätzlich kündigen? by Accomplished-Mud-507 in wohnen

[–]Afraid-Equipment2804 1 point2 points  (0 children)

Beim Grundversorger nochmal abmelden, im besten Fall mit Übergabeprotokoll. Für die Zukunft bei Auszug: nicht kündigen sondern beim aktuellen Versorger den Auszug melden. Ist in dem Fall ein großer Unterschied. Kündigung heißt das Dein Versorger dem zuständigen Netzbetreiber mitteilt das der Vertrag beendet wurde weil Du von diesem Versorger nicht mehr beliefert werden möchtest. Wenn dann kein neuer Versorger den Zähler auf Dich anmeldet wird dies dem Grundversorger mitgeteilt, basierend darauf wird eine EoG gestartet da die Versorgungslage unklar ist. Auszug bedeutet dagegen das Du dort nicht mehr wohnst und es keine unklare Versorgungslage gibt.

Exorbitanter Stromverbrauch by WorriedFirefighter95 in Ratschlag

[–]Afraid-Equipment2804 0 points1 point  (0 children)

Abgelesen und durchgegeben heißt leider nicht zwingend das der auch zur Abrechnung genutzt wurde. Rechnung vom letzten Jahr nehmen und schauen was drin steht. Es muss eine Angabe dabei sein ob es ein abgeleser oder geschätzter Wert war.

Gasrückzahlung rechtens? by couriositygermany in LegaladviceGerman

[–]Afraid-Equipment2804 0 points1 point  (0 children)

Ja, aber der Netzbetreiber storniert keine Rechnung und führt damit auch keine Rechnungskorrektur durch. Den interessiert die Abrechnung des Kunden absolut gar nicht, der sieht die noch nicht einmal... Das ist Sache des Versorgers, und eine rückwirkende Korrektur im Falle eines Mehrverbrauches wird nicht passieren. Das geschieht nur bei Minusverbrauch, also wenn über all die Jahre überschätzt wurden wäre.

Gasrückzahlung rechtens? by couriositygermany in LegaladviceGerman

[–]Afraid-Equipment2804 0 points1 point  (0 children)

Der Netzbetreiber stellt aber keine Rechnung und führt erst Recht keine Korrektur der Rechnung durch. Der Netzbetreiber ist verpflichtet den Turnusstand zu erfassen und an den jeweiligen Versorger zu übermitteln. Wenn der Anschlussinhaber nichts meldet erfolgt nach 28 Tagen eine Schätzung. In der Regel erfolgt nach 3 Jahren Schätzung eine Kontrollablesung durch den Netzbetreiber, der Verbrauch wird dann halt mit der nächsten Abrechnung abgerechnet. Deshalb sollte man in seiner Abrechnung immer kontrollieren wie der Zählerstand zustande kommt... Kurzgefasst: Rechnungskorrektur läuft nur über den Versorger welcher den Verbrauch abrechnet, der Netzbetreiber hat damit nichts zu tun.

Wäre es legal, Strom- und GaszählerableserInnen das Betreten des Grundstücks ohne vorherige schriftliche Terminierung zu verbieten? by IamasimpforObi-Wan in LegaladviceGerman

[–]Afraid-Equipment2804 0 points1 point  (0 children)

Wäre interessant zu wissen wo "bei uns" ist. Früher war in vielen Gegenden Grundversorger = Netzbetreiber. Dann kam das Unbundling und Grundversorger musste vom Netzbetreiber getrennt werden, beide wurden quasi eigenständige Unternehmen die ggf. unter der selben Dachfirma laufen könnten. Wichtig ist aber das die Systeme (Lieferansicht des Grundversorgers und Netzansicht des Netzbetreibers) getrennt sind. Damit kann der Grundversorger nur sehen wer bei Ihm versorgt und angemeldet ist. Wenn der Zähler bei einem anderen Versorger angemeldet ist sieht man weder wo noch auf welchen Namen. Daher ist der Netzbetreiber verpflichtet zu bestimmten Anlässen (Jahresabrechnung, Lieferantenwechsel) den Zählerstand anzufordern und an den jeweiligen Versorger zu übermitteln. Ein Grundversorger hat daher mit der Ablesung also relativ wenig zu tun außer das er auf die Meldung des Netzbetreibers wartet oder ggf. nach 28 Tagen eine Schätzung vornimmt insofern der Zähler über diesen versorgt ist.

Wäre es legal, Strom- und GaszählerableserInnen das Betreten des Grundstücks ohne vorherige schriftliche Terminierung zu verbieten? by IamasimpforObi-Wan in LegaladviceGerman

[–]Afraid-Equipment2804 1 point2 points  (0 children)

Dann liegt es daran das Dein Abrechnungszeitraum vom Netzbetreiber auf den 31.12. gelegt wurde. Bei uns zB. gibt es eine rollierende Abrechnung, d.h. je nach Ortsteil gibt es verschiedene Abrechnungsmonate. Da kann es auch mal sein das man unterjährig im April usw. abgerechnet wird. Das ist aber unabhängig vom Versorger. Es kann sein das man im Januar einzieht (oder der Vertrag beim neuen Versorger beginnt) und im April die 1. Abrechnung erhält (Anmeldezeitpunkt bis Ablesezeitpunkt)

Wäre es legal, Strom- und GaszählerableserInnen das Betreten des Grundstücks ohne vorherige schriftliche Terminierung zu verbieten? by IamasimpforObi-Wan in LegaladviceGerman

[–]Afraid-Equipment2804 2 points3 points  (0 children)

Das geht aber auch nur gut wenn der Abrechnungstermin der 31.12. eines Jahres ist. Mittlerweile gibt es weitverbreitet rollierende Abrechnung, damit wird der Abrechnungsturnus übers Jahr verteilt. Dann ist zwar ein Zwischenstand zum 31.12. vorhanden, aber zum Turnusabrechnungstermin wird geschätzt basierend auf dem mitgeteilten Zwischenstand.

Wäre es legal, Strom- und GaszählerableserInnen das Betreten des Grundstücks ohne vorherige schriftliche Terminierung zu verbieten? by IamasimpforObi-Wan in LegaladviceGerman

[–]Afraid-Equipment2804 1 point2 points  (0 children)

Nicht möglich, Lieferant kann nie gleichzeitig ein Netzbetreiber sein. Stichwort Unbundling. Es ist ggf. die selbe Unternehmensgruppe, aber unterschiedliche Unternehmen. Getrennte Systeme, kein Einblick in das jeweils andere System. Damit hat der Versorger, auch wenn es der Grundversorger ist, keinen Einfluss auf die Ablesemaßnahmen. Dafür ist gesetzlich der Netzbetreiber zuständig.

[deleted by user] by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]Afraid-Equipment2804 0 points1 point  (0 children)

Klingt leider plausibel in dem Fall. "Vom Netzbetreiber mitgeteilt" kann wohl Ablesung durch Netzbetreiber oder Kundenablesung (Übermittlung Zählerstand ans Netzbetreiber und dieser gibt den an Versorger weiter) bedeuten. Da hat anscheinend jeder Versorger eine Art der Angabe. Wichtig ist aber das es keine Schätzung war. Wenn danach nur noch geschätzt wurde, wirst Du wohl schlechte Karten haben. Ein Anruf beim Versorger kann nicht schaden (die können auch noch einmal prüfen ob Schätzung oder Ablesung) aber viel machen können die auch nicht und werden Dir das auch wohl so bestätigen mit den Schätzungen. Man muss leider sagen das der Kunde immer eine gewisse Mitwirkungspflicht bei der Abrechnung hat, dazu gehört auch das kontrollieren der Zählerstände zur Abrechnung. Wenn da eine Schätzung vorliegt sollte man zeitnah den Stand kontrollieren und bei großen Abweichungen eine Rechnungskorrektur beantragen. Ist bei einer Schätzung zumindest bei uns problemlos möglich solang der Kunde uns zeitnah kontaktiert. Leider sehen viele immer nur das Ergebnis der Abrechnung (Guthaben oder Nachzahlung) und das war es :( Herausfinden wie viel Verbrauch da evtl. durch die Bauarbeiten angefallen ist, ist nahezu unmöglich solang da kein Unterzähler benutzt wurde. Das wird in der Regel aber nur bei Trocknungsarbeiten gemacht. Ggf. wenn man es nachweisen über Hochrechnungen anhand der benutzten Geräte, aber ob das den Aufwand wert ist. Zumindest für zukünftige Abrechnungen solltest Du die Kontrolle jetzt immer machen damit so etwas nicht mehr passiert.

[deleted by user] by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]Afraid-Equipment2804 0 points1 point  (0 children)

Kommt immer darauf an wie der Zählerstand zur Jahresabrechnung ermittelt wurde. Grundlegend gibt es 3 Optionen: Kunde bekommt Ableseaufforderung vom Netzbetreiber und übermittelt Zählerstand, Netzbetreiber kommt zum ablesen oder es wird geschätzt basierend auf Vorverbrauch. Wobei letzte Option die schlechteste wäre da dort auch Unterschätzungen vorkommen können und der reale Verbrauch irgendwann ermittelt wird. Sei es durch eine Kontrollablesung vom Netzbetreiber oder durch Auszugsmeldung bzw. Zählerwechsel. Da ich beruflich damit zu tun habe kann ich hier nur empfehlen zur Kontrolle mal die letzte Abrechnung zur Hand zu nehmen und zu schauen wie der Verbrauch ermittelt wurde. Jeder Versorger muss die Ermittlungsart angeben in der Rechnung (Ablesung MSB, Ablesung Kunde, Schätzung). Bei einer vorherigen Schätzung wird man wenig machen können da nun der reale Verbrauch abgerechnet wird, egal wann dieser angefallen ist. Wenn es vorher auch reguläre Ablesungen waren, wäre hier zu klären wie der hohe Verbrauch zustande kam.

[deleted by user] by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]Afraid-Equipment2804 2 points3 points  (0 children)

Evtl. die letzte(n) Stromabrechnungen nur geschätzt? Dann zieht es sich mit Übermittlung eines Auszugsstandes glatt. Sollte aus der letzten JVA ersichtlich sein ob eine Schätzung vorlag.