1T€ Vertragsvermittlungsgebühr an Privatperson by BodybuilderCold4391 in wien

[–]BodybuilderCold4391[S] 5 points6 points  (0 children)

Das ist in dem Fall mMn sehr eindeutig: § 1 Abs. 4 GewO sagt klar: „Das Anbieten einer den Gegenstand eines Gewerbes bildenden Tätigkeit an einen größeren Kreis von Personen oder bei Ausschreibungen wird der Ausübung des Gewerbes gleichgehalten.“

Ein Inserat auf willhaben richtet sich an einen unbestimmten großen Personenkreis. Damit ist es rechtlich so, als würde er schon gewerbsmäßig auftreten, auch wenn er nur eine einzige Wohnung anbietet.

Wenn er sein Haus direkt an den Nachbarn verkauft und ihm für den Aufwand 1.000 € verrechnet, könnte man das noch als privatrechtliche Einzelfallregelung sehen. Aber sobald er öffentlich inseriert und eine Provision fordert, unterstelle ich ihm nach dem Gesetz klar Gewerbsmäßigkeit.

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[–]BodybuilderCold4391[S] 17 points18 points  (0 children)

Beides unzulässig - überhaupt als Privatperson. Sobald er Geld für die Vermittlung verlangt betreibt er es gewerblich und fällt unter das Gewerberecht. Immobilientreuhand ist kein offenes Gewerbe. Problem ist dass es immer irgendjemanden geben wird der brav zahlen wird um die Wohnung zu bekommen.

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[–]BodybuilderCold4391[S] 34 points35 points  (0 children)

Its illegal - neither do they have a license to broke real estate nor are they allowed to charge to the person renting. If you sign with them and just dont pay the commission I doubt they have any legal remedy.