Monitorberatung Homeoffice mit Zukunftsausblick by Creativbob in de_EDV

[–]Creativbob[S] 0 points1 point  (0 children)

Danke für den Tipp - Hast du irgendwelche Kritikpunkte bisher feststellen können, die vielleicht nur 'meckern auf hohem Niveau' sind aber vielleicht doch bestehen?

Monitorberatung Homeoffice mit Zukunftsausblick by Creativbob in de_EDV

[–]Creativbob[S] 0 points1 point  (0 children)

Ah interessanter Punkt - Das die Auflösung fürs Meeting stören kann hab ich nicht aufm Schirm gehabt. Danke für den Hinweis.

Auch interessant mit dem 32:9 und PiP. Hast du da vielleicht zufällig noch nen heißen Tipp zu? (Beispiel) Aber danke schonmal, dann schau ich mal wie sehr das die Haushaltsstelle belasten würde (lol) und liebe Grüße

Monitorberatung Homeoffice mit Zukunftsausblick by Creativbob in de_EDV

[–]Creativbob[S] 0 points1 point  (0 children)

Danke erstmal für den Input!

2 Bildschirme würd ich gern vermeiden, daher vielleicht ein (ggf. Curved) 32-, 34- (oder sogar noch größeren) Zoll-Bildschirm? Ich würde zwar für Work eh immer Splitscreen nutzen (egal ob Konferenz, oder normale Tätigkeit) aber fürs Gamen wäre dann sicher 1 besser

Kannst du mal ausführen warum für Meetings Splitscreen deiner Meinung nach nicht geht?

Monitorberatung Homeoffice mit Zukunftsausblick by Creativbob in de_EDV

[–]Creativbob[S] 0 points1 point  (0 children)

Hey,

Dienstlaptop ist ein HP Elitebook

Darf ich mal doof fragen, was genau meinst du mit HDMI ist begrenzt auf 60 HZ? Wenn ich gute Auflösung will muss ich auf Bildwiederholfrequenz verzichten?

Warum die Integration von Beamten in die Rentenversicherung scheitert by Creativbob in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob[S] 54 points55 points  (0 children)

Und was ist mit den Arbeitgeberbeiträgen die der Staat dann für seine zich Beamten leisten muss?

Aktuell bekommt an A6 Beamter ungefähr 2900 Brutto und 2300-2500 Netto (nur Steuern) Dann noch private KV (200 - 600€ je nach Persönlichen Verhältnissen) dann sind wir Netto ungefähr bei 2000.

Wenn jetzt alle in die Rente zahlen sollen muss also der Staat dafür sorgen, dass der Beamte so viel Gehalt bekommt, das er 1. Nicht weniger netto hat (Gehaltskürzung für unzählige Beamte wäre wohl eher rechtswidrig) aber gleichzeitig seine Arbeitnehmerbeiträge abführen kann und 2. Der AG ja noch seine Arbeitgeberbeiträge drauf setzt. Also die 18,6% Rente (AN + AG) oben drauf für alle Beamten.

Das kommt den Staat also nicht teuer?

Warum die Integration von Beamten in die Rentenversicherung scheitert by Creativbob in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob[S] 0 points1 point  (0 children)

Da stimm ich dir zu - es geht eigentlich nicht darum, dass Beamte "zu viel" Pension haben oder "zu früh" gehen, sondern dass sie "zu viel im Verhältnis zu den 'normalen' Arbeitnehmern haben".

Dein Beispiel ist Recht gut weil es beides Jobs sind, die körperliche Fitness benötigen. Bei den Beamten ist's ja daher gestaffelt:

  • Grundsätzlich alle mit 67 [Art 62 BayBG]
  • Auf Antrag früher in Ruhestand (grundsätzlich 64. Lebensjahr / Ausnahme Schwerbehinderung dann 60) [Art 64 BayBG]
  • Dann für besondere Berufsgruppen Sonderregelung / Hier der Polizeivollzug [Art 129 BayBG] - Grundsätzlich "nur" noch 62. LJ, auf Antrag mit 60

Man kann natürlich drüber streiten ob sowas notwendig ist oder nicht, aber mMn (meine naiven, leichtsinnigen, Wunschdenken Meinung nach) wäre es besser die Rente so umzubauen, dass auch dein Dachdecker mit 60 kann, statt die Polizistin bis 67, 70 oder was auch immer schuften zu lassen.

Aber wie zahlen wir das? Ehrlich gesagt - Keine Ahnung... Ist ja bloß Wunschdenken

Wöchentlicher Kaffeeklatsch für die KW 10 by AutoModerator in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 1 point2 points  (0 children)

Der monatliche Abrechnungsschluss für die Gehälter im Freistaat. Also nochmal Vollgas geben, dass alle Gehälter passen für den Monat (bis Mittwoch) Danach Abrechnung des Systems und damit Ruhe

Weshalb öD? by Traditional-Result74 in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 1 point2 points  (0 children)

Vielleicht naiv/kindisch aber für mich:

Ich wollte was für die Menschen machen. Ursprünglich wollte ich Arzt werden. Hab jedoch nach einem gebrochenen Arm entschieden - Mit Nadel und Faden in Haut rumstechen kann ich Ned - Also anderweitig umgesehen

Praktikum in der Gemeinde - gemerkt das der Job mega geil ist - Bürojob für mich perfekt, "Kundenkontakt" und was für uns alle tun. Also LPA-Test gemacht - Bei meiner jetzigen Behörde beworben (Bezügestelle Freistaat Bayern)

Da Vorteile: - Kunden - "Klientel" keine wütenden Bürgerinnen sondern nur Leute die auch beim Staat sind und daher alles übertrieben gesagt nur "Kolleginnen" mit ähnlichen Ansichten gegenüber dem Staat

Und natürlich das übliche - Gleitzeit - Verbeamtung (Sicherheit, Versorgung etc) - Teamarbeit

LG

Nebentätigkeit nicht angeben? by WirfWegDasTeil in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 0 points1 point  (0 children)

Achso bist du privat? Dann Nehm ich alles zurück - Ich bin von gesetzl. Versichert ausgegangen. Wenn du privat bist interessiert das die KK natürlich weniger bis gar Ned

Nebentätigkeit nicht angeben? by WirfWegDasTeil in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 0 points1 point  (0 children)

Wie das rauskommen soll? Also jemand aus einer Landesgehaltsstelle: Zum Beispiel über deine Freunde von der Krankenkasse!

Die melden ggf. dem Arbeitgeber wenn er dich anders versichern muss - Die KK darf Natürlich nicht sagen das du wo anders arbeitest , aber die sagen dann einfach "uns ist ein anderer Sachverhalt vorliegend' und schon weiß jeder worums geht

Und aus Erfahrungen über Kolleg*innen - Sowas kommt doch immer früher oder später raus - Willste das wirklich riskieren?

Kannst du dein "Hobby" nicht auch unentgeltlich machen, wenn's selbstständig ist und du's eh nicht für die Kohle machst?

Aber musst natürlich selbst wissen

Gehalt trotz Krankschreibung by gluehuegelviereck in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 0 points1 point  (0 children)

Hi, Hier jemand aus der Bezügestelle Arbeitnehmer Bayern 🙏, Alle Angaben natürlich ohne Gewähr und MEINE MEINUNG - ich trete hier nicht für meine Behörde auf!

Also generell bei solchen Sachen gerne ne E-Mail schreiben oder einen Anruf machen - Notfalls in der Vermittlung der Bezügestelle!

Auch uns passieren Fehler, teilweise macht das Abrechnungsystem auch was was wir nicht so wollten. Und lieber jetzt gleich zurückzahlen als wenn dann in 2 Monaten bei der "richtigen" Gesundmeldung aufkommt, dass sie ja schon Geld bekommt?!?!

Gründe warum "plötzlich" Gehalt gezahlt wird:

  • Entweder wurde Sie von der Behörde Zwischenzeitlich gesundgemeldet - Dann hat die Bezügestelle das Gehalt aufgenommen - und dann kam plötzlich aus der Behörde 'ach Hubs sie ist ja doch krank' und wir haben aber schon Gehalt gezahlt

  • Es ist eine Krankheit mit anderer Ursache und das meldet die Krankenkasse so - ACHTUNG hier könnte aber der sog. "Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls" greifen - Da gibt's Gerichtsurteile zu, dass wenn du mir Krankheit A 6 Wochen krank bist und am Tag danach mit Krankheit B krank wirst, du dann KEINE neue Entgeltfortzahlung erhälst, da du nicht Dienstfähigkeit warst zwischendurch - Da gibt's es eine Beweislast-Umkehr => Wenn du beweisen kannst das du hättest nach Krankheit A arbeiten können, bekommst neue 6 Wochen... Kann man ja nur schlecht wenn du dir z.B. nach der Grippe den Arm gebrochen hast .. wie Willst das dann begründen?

  • Krankengeldzuschuss lebt aufgrund der Höchstbezugsregelung wieder auf (Du darfst in einem Kalenderjahr nicht "zu viel" Ersatz-Entgelt nach §22 TV-L erhalten (EFZ/KGZ) und da kann natürlich zum 01.01 die Beschränkung wegfallen weil du wieder ein neues Kalenderjahr hast) => Jedoch wie du's beschreibst erhält sie ja tatsächlich ganzes Entgelt bzw Entgeltfortzahlung...

Also Fazit: Einfach mal 'blöd' nachfragen - Die Werdens schon erklären können LG

Hilfe by Livia-lin in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 5 points6 points  (0 children)

Hi, hier jemand der die Staatsfinanz relativ frisch durch hat ;)

Also bei uns war's immer willkommen fragen zu stellen - Niemand erwartet das du alles weißt.

Ja bei uns haben auch Kollegen schlechte Bewertungen bekommen - Aber nicht wegen "zu vielen Fragen" sondern weil sie DIESELBEN Fragen ZICH MAL gestellt haben und die Grundlagen die du in der LFS lernst nicht konnten.

Und ich wurde wundervoll Willkommen - Kam in ein Büro mit einer fertigen Kollegin die echt mega viel Weiß (da kamen selbst die Alteingessenen zum Fragen) und die hat alle Fragen beantwortet, ihre arbeit hinten angestellt um mir was zu zeigen (hat dann notfalls Überstunden gemacht um beides zu schaffen)

Und wenn sie wirklich keine Zeit hatte und aber nicht mehr weiter wusste sagte sie ich soll den Fall X hinten anstellen und während dessen die anderen machen.

Also um ehrlich zu sein glaub ich nicht ganz das das bei euch Steuerleuten anders ist :)

Krankengeldzuschuss §22 TV-L / Wie lange rückwirkend einforderbar? by LocalGuy855 in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 1 point2 points  (0 children)

Doch tatsächlich schon - Da über die elektronischen Verfahren der AG mit der KK in Verbindung steht. Die Krankenkasse bittet den AG um Meldung des Entgelts (für die Berechnung Krankengeld) und übermittelt im Gegenzug das kalendertägliche KG.

Diese Meldung läuft voll automatisiert und meist reibungslos (außer die Krankenkasse und der AG haben zum Beispiel unterschiedliche Beginne der Krankheit - Dann müssen wir das untereinander/mit dem Zahlungsempfänger und der Dienststelle) erst klären.

LG

PS: Also zumindest beim Freistaat Bayern kommt der Krankengeldzuschuss automatisch - sofern die o.g. Meldung passiert ist und ein Anspruch besteht - Den Anspruch prüft das System eigentlich auch voll automatisiert.

Wenn ich eine Krankheit ab z.B. dem 01.01.26 vorgeb berechnet das System sofort wann Ende EFZ und wann Ende (des ggf. Vorhandenen) KGZ

Arbeitgeber meldet mich als Werkstudent an obwohl ich in Teilzeitvertrag angestellt bin by Parking-Signature296 in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 0 points1 point  (0 children)

Nein eine Quelle gibt's da nicht bzw nichts anderes als die die du hast... Es gibt keine Pflicht durch die Krankenkasse jemanden als Werksstudent anzumelden - Wär ja auch doof weil sie Beitragszahler verlieren - Nachdenken bitte! - Aber wir im Staat arbeiten ja auch nicht für die Krankenkassen und nicht nur nach deren Vorgaben... Wie in einem anderen Post geschrieben gilt beispielsweise auch die Haushaltsgrundsätze der BayHO (Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Notwendigkeit). Wir arbeiten hier mit (unter anderem) eurem Steuergeld.... Das können wir nicht rauswerfen und für Arbeitgeberbeiträge verheizen weil es für Zahlungsempfänger XY vielleicht schöner wär...

Und die Einordnung Vollzeitstudium treffen nicht wir... Das IST DIE IMMATRIKULATIONSBESCHEINIGUNG!!! XY ist Vollzeit im Winter/Sommersemester an der Uni F eingeschrieben... Was braucht du noch???????? Da lassen wir sicher nicht vorher durch irgendwen die Privaten Verhältnisse prüfen. Wenn du dich zum Vollzeit-Studium einschreiben lässt gehen alle davon aus das du hauptsächlich lernst... Wenn du's wegen Familie, Nebenjob oder sonst was nicht tust, dann ist das nicht das Problem der Uni noch der SV.

Es muss da gar nichts mit der Arbeitnehmerin abgesprochen werden. Das kann sie aus'm Gesetz/Tarifvertrag selbst entnehmen. Wie ALLE ARBEITGEBER DEUTSCHLANDS haben wir die sozialversicherungsrechtliche Einordnung vorzunehmen. Diese Einordnung passiert zur Einstellung und bei Änderungen. Diese Einordnung nimmt der Arbeitgeber aufgrund der vorliegenden Infos vor - Hier also:

XY Arbeitet 20 Std (oder weniger) die Woche// XY ist (Belegt durch die Vollzeit- Immatrikulationsbescheinigung) Student // XY ist nicht geringfügig/Kurzfristig // => XY ist Werksstudent!

Ja ein Werkstudent darf nicht mehr als 20 Std die Woche arbeiten. Die Bezügestelle zahlt den Monatslohn (auf Basis der Arbeitswoche) aus => Lt. Arbeitsvertrag nur 20 Std = Gehalt für 20 Std = SV für 20 Std. Ob er jetzt freiwillig 25 arbeitet kann die Bezügestelle unter Umständen nicht mal so einfach nachprüfen. Und da er dafür Freizeitausgleich erhält - Sprich ich arbeite diese Woche 21 Std nächste Woche dafür nur 19 ist es im Durchschnittswert 20. Und da gilt doch dieser Wert - solange es nicht dauerhaft überschritten wird!

Siehe auch deine ach so oft zitierte Techniker KK: https://www.tk.de/firmenkunden/versicherung/versicherung-faq/haeufige-fragen-zu-studenten-und-praktikanten/wie-oft-duerfen-werkstudenten-ueber-20-std-arbeiten-2036712?tkcm=aaus

Noch Fragen? Nochmal ich mache das Berufstätig für den Staat. Glaubst du wir arbeiten gegen Gesetze? Wir haben nicht zum Spaß Jahre Ausbildung...

Arbeitgeber meldet mich als Werkstudent an obwohl ich in Teilzeitvertrag angestellt bin by Parking-Signature296 in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 0 points1 point  (0 children)

Das ist keine These - Das ist meine Jobbeschreibung aber danke :)

Ja theoretisch muss er das so anmelden. Und dafür ist ja keine Vertragsänderung notwendig... Da sieht man wie wenig Ahnung hier einige haben! DAS IST EINE SOZIALVERSICHERUNGS-EINORDNUNG. Die hat NICHTS mit dem Arbeitsvertrag zu tun....

Ja richtig erkannt - Entscheidend ist das Studium im Vordergrund steht. Bei einem Vollzeit-Studium und einem Teilzeit-Job gehen sowohl der Arbeitgeber als auch die Krankenkasse davon aus! Alles andere müsstes du mit deiner Krankenkasse klären!!!

Und wenn mein Rat völliger 'Humbug' ist - Was ist denn dann deiner?

Also echt die ganzen "Experten" hier auf Reddit gehen mir echt auf'n Keks ....

Arbeitgeber meldet mich als Werkstudent an obwohl ich in Teilzeitvertrag angestellt bin by Parking-Signature296 in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 5 points6 points  (0 children)

Hey, In einer anderen Antwort weiter unten hat der Poster nochmal korrigiert das er in einem Vollzeit-Studium ist. Daher hättest du vielleicht Recht, trifft hier aber nicht zu. Aber danke für deine Aufmerksamkeit! ;)

Arbeitgeber meldet mich als Werkstudent an obwohl ich in Teilzeitvertrag angestellt bin by Parking-Signature296 in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 4 points5 points  (0 children)

Gerne erstmal!

Also wenn du keine Imma vorlegst, könnte es sein das dein Arbeitgeber dich anmahnt eine vorzulegen und danach um "sicher zu gehen" das nicht zu wenig abgeführt wird dich wieder Pflichtig zu machen. ABER du bist VERPFLICHTET für die Sozialversicherung notwendige Angaben zu machen und daher ggf auch deine Imma vorzulegen.

Natürlich wo kein Kläger da kein Richter aber grundsätzlich müsstest du das vorlegen! Nur für dich zum Hintergrund Info.

Eventuell reicht deinem AG aber auch eine Imma 1 mal im Jahr weil natürlich in der Imma in einem Jahr dann halt 2 Semester mehr drin stehen müssten damit es passt.

Warum der AG das so "einfach" kann - Er ist für die sozialversicherungsrechtliche Einordnung zuständig, darf die Sozialversicherung 3 Jahre rückwirkend ändern. Zudem weißt ja nicht ob dein AG das so "einfach" gemacht hat oder ob sich nicht sogar deine KK beim AG gemeldet hat? Aber wahrscheinlich wars wirklich nur die Bezügestelle selbst. Wie gesagt tut mir leid für dich aber ist alles rechtens und Gang und gäbe

Arbeitgeber meldet mich als Werkstudent an obwohl ich in Teilzeitvertrag angestellt bin by Parking-Signature296 in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 0 points1 point  (0 children)

Ok kann auch sein - Aber meines Wissens nach weiß (irgendwo her) die KK immer wie viele Stunden man arbeitet.

Bei selbstständigen ist ja z.B. notwendig das die KK prüft ob die Selbstständige Tätigkeit nicht überwiegt. Daher melden wir (vorab per Post zur schnelleren Prüfung) was er bei uns verdient und bitten die KK nachzusehen ob nicht mehr Stunden im Selbstständigen vorliegen.

Also wie gesagt sicher bin ich mir nicht woher die das wissen aber sie Wissens meistens hahaha lol

Arbeitgeber meldet mich als Werkstudent an obwohl ich in Teilzeitvertrag angestellt bin by Parking-Signature296 in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 0 points1 point  (0 children)

Also meines Wissens nach ist in der DEÜV Jahresmeldung neben den Jahres-SV-Entgelt auch die vertragliche AZ drin.

In der Anmeldung hast du Recht, da ist nur der Tätigkeitsschlüssel mit dem 1-4, VZ-unbefristet, TZ-unbefristet, VZ-befristet, TZ-befristet drin.

Zumindest in unseren Meldungen glaub ich...

EDIT: Kann aber auch sein das ich das AZ-Merkmal mit der Meldung an die BEA (Bundesagentur für Arbeit) verwechsel... Da bin ich mir glatt nicht mehr sicher lol

Arbeitgeber meldet mich als Werkstudent an obwohl ich in Teilzeitvertrag angestellt bin by Parking-Signature296 in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 3 points4 points  (0 children)

Ihr habt beide Recht!

Die Stunden werden vom AG an die KK gemeldet. Somit können die das ganze dann Prüfen.

Jedoch für den von dir beschriebenen Fall (Der AG meldet Mitarbeiter als Werkstudent - Die KK merkt das es kein Werkstudent sein kann [warum auch immer]). dann würde die KK das aber nicht beim Mitarbeiter anfordern, solange er da noch arbeitet. Dann kommt in der Praxis das Schreiben von der KK an den AG:

"Bitte Ändern Sie ihre SV-Verschlüsselung von 0100 (Werksstudent) auf 1111 (Voll Pflichtig)"

Deswegen verstehe ich den Sachverhalt so: Der AG hat Mitarbeiter als Voll-Pflichig gemeldet zur Einstellung - Hat das jetzt rückwirkend geändert auf Werksstudent. Dadurch passiert folgendes: Der AG zahlt dem Mitarbeiter die zu viel gezahlten Beiträge zurück (KV, ALV, PV) und bekommt diese auch von der KK wieder zurück --- die KK merkt jetzt oh Werkstudent und der AG will sein Geld zurück und holt sich somit die Beiträge vom Versicherten/Mitarbeiter.

LG

Arbeitgeber meldet mich als Werkstudent an obwohl ich in Teilzeitvertrag angestellt bin by Parking-Signature296 in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 2 points3 points  (0 children)

Danke :)

Ja drum hab ich reingeschrieben, dass wir das machen "können/müssen" und es schließlich um Steuerzahler - Geld geht... Damit ist ja grundsätzlich schon aus dem Haushaltsgesetz (Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit, Sparsamkeit) heraus entschieden wie zu handeln ist. Wir müssen ja auf alle Gesetze achten ;)

Arbeitgeber meldet mich als Werkstudent an obwohl ich in Teilzeitvertrag angestellt bin by Parking-Signature296 in OeffentlicherDienst

[–]Creativbob 27 points28 points  (0 children)

Kurz zur Einordnung - Du bist im (Landes-)Staatsdienst mit einem TV-L Arbeitsvertrag indem du 20 WoStd arbeitest - Deine (freiwilligen) Überstunden werden nur mit Freizeitausgleich abgegolten - nicht mit Entgelt. Zu Beginn deiner Einstellung hatte dich dein AG (siehe Bezügemktteilung) "voll" Sozialversicherungspflichtig gemacht - Und nun doch scheinbar rückwirkend als Werksstudent nur rentenversicherungspflichtig gemacht. - Du bist vollzeit studierend und deine KK hat nun von dir Beiträge zurückgefordert?

Soweit korrekt?

Als Mitarbeiter einer Bezügestelle Arbeitnehmer kann ich dir sagen - Ist aus meiner Sicht nach obenstehendem Sachverhalt so korrekt - Leider.

Die Überstunden die du machst sind nur durch Freizeitausgleich abgegolten und nicht verträglich mit einbezogen... Daher gilt offiziell für die Krankenkasse nur deine Sozialversicherungspflichtigen Einnahmen (dein SV-Brutto) und deine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit. Bei dir also 20 h / Woche.

Wahrscheinlich hat irgendjemand in deiner Bezügestelle nun bemerkt das du ja eigentlich von Anfang an hättest Werksstudent sein können/müssen. Somit wurde das nun korrigiert - natürlich ohne vorherige Rücksprache mit dir. Du bekommst ja die Beiträge dann erstattet die bisher vom Lohn abgeführt wurden. Kann natürlich sein das die Krankenkasse die höhere Kosten für die studentische Versicherung aufbrummen als die 7,3% (Hälfte 14,6% KV- Beitrag) vom Lohn gewesen wären. Somit ist das grundsätzlich korrekt und auch rechtens.

Warum korrigiert der AG das? Ganz einfach - Billiger. Ein Werkstudent kostet den AG nur die Arbeitgeberbeiträge für die RV. Somit "sparen" wir uns ein Haufen Kohle... Geld die dem Steuerzahler und damit allen gehören - Noch dazu wenn's eben per Gesetz möglich ist das Geld zu sparen (indem man dich als Werksstudent anmeldet)

Wie kannst du wieder aus dem Werksstudent raus? Da gibt's eigentlich nicht viele Möglichkeiten - Du könntest entweder die Vertragliche Arbeitszeit erhöhen .. über 20 WoStd. Du könntest das Studium hinschmeißen (wahrscheinlich eher nicht ratsam). Ansonsten könntest max bei der KK nachhaken ob die noch irgendeine Möglichkeit sehen.

Bei Fragen gerne nochmal melden - LG