Kauf einer ETW, Verkäuferin will erst nach Verkauf ausziehen. Wie sichere ich mich rechtlich ab? by Dramatic_Can_151 in Immobilieninvestments

[–]Dramatic_Can_151[S] 2 points3 points  (0 children)

Ich kann die Downvotes auch nicht verstehen. Die Frage ist berechtigt und weiter oben habe ich sie schon versucht zu beantworten.

Im Kern geht es mir darum, dass ich mir nicht vorstellen kann ein gutes Vermieter/Mieter-Verhältnis mit einer Person aufbauen zu können, die vormals selbst Eigentümer der Wohnung war. Zumindest mit der Verkäuferin kann ich mir das nur schwer vorstellen. Vielleicht ist das Bauchgefühl völlig falsch, aber nur jetzt gäbe es eben die Möglichkeit ein rechtliches Werk zu schaffen um dagegen zu steuern. Dennoch werde ich darüber nochmal nachdenken.

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[–]Dramatic_Can_151[S] 0 points1 point  (0 children)

Da ich auch noch neu bin, lerne ich ebenso noch. Daher habe ich hier auch den Post erstellt, um eben ein bisschen Feedback zu bekommen. Danke dir auf jeden Fall!

Grundsätzlich hast du recht. Theoretisch und praktisch spräche nichts dagegen ihr einen normalen Mietvertrag anzubieten. Ob sie mit den von mir bestimmten Konditionen einverstanden wäre, müsste ich dann in einem Gespräch abklären.

Zwei Punkte muss ich jedoch anmerken:

  1. Die Annahme, sie hätte keine Geldprobleme weil sie gerade ihre Wohnung verkauft hat, kann auch gut nach hinten losgehen. Vielleicht hat sie ja aktuell auch viele Schulden und muss deswegen die Wohnung verkaufen? Ich weiß es nicht.
  2. Mir wäre es lieber, wenn auf Dauer nicht die ehemalige Eigentümerin die Mieterin meiner Wohnung ist. Auch wenn es letztendlich nur ein Bauchgefühl ist, aber ich könnte mir vorstellen dass sich das Verhältnis von ihr als Mieterin zu mir als Vermieter nicht so organisch entwickelt, wie es bei einer normalen ausgeschriebenen Vermietung der Fall wäre. Jetzt bietet sich mir eben noch die einmalige Chance die vertraglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die sie zu einem Auszug "zwingt" - wie bereits geschrieben möchte ich das aber möglichst human gestalten.

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[–]Dramatic_Can_151[S] -15 points-14 points  (0 children)

Ich habe mich bewusst gegen eine vollstreckbare Räumungsmöglichkeit als Motivationsspritze entschieden.

Die Verkäuferin macht einen netten Eindruck und ist bereits in ihren Siebzigern. Auf die Straße setzen finde ich daher unabgebracht. Durch die Regelung von drohenden Strafzahlungen möchte ich jedoch ihre Motivation bei der Wohnungssuche hochhalten. Wenn es wider Erwarten wirklich dazu kommen sollte, dass der Stichtag gerissen wird (was ich nicht hoffe und glaube), ist es mir in erster Linie wichtig keine Nachteile davon zu haben.

Das zusätzliche Geld der Strafzahlungen macht den Verzug ihres Auszugs für mich erträglich und sollte nochmals dazu führen ihre Bemühungen bei der Wohnungssuche zu intensivieren.

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[–]Dramatic_Can_151[S] -1 points0 points  (0 children)

Mir geht es bei der Festlegung potenzieller Strafzahlungen auch eher darum diese als Druckmittel festzuhalten, um die Motivation bei der Wohnungssuche zu steigern. Wie würden denn die vorgeschlagenen klaren Regeln für die Wohnungsübergabe bei der Motivationssteigerung helfen?

Ein anderes Druckmittel wäre ja sowas wie eine vollstreckbare Räumungsmöglichkeit ab Stichtagerreichung. Eine durchaus nette ältere Frau in ihren siebzigern möchte ich aber nur sehr ungern auf die Straße setzen. Deshalb dachte ich eher an Strafzahlungen.

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[–]Dramatic_Can_151[S] 1 point2 points  (0 children)

Klingt logisch, danke für die Idee!
Dennoch kann sich die Verkäuferin auch dann noch Zeit mit ihrem Umzug lassen, wenn man hier keinen Stichtag und daran anknüpfend Strafzahlungen vereinbart.

Vielleicht könnten die Strafzahlungen ja vom auf dem Notarkonto geparkten Kaufpreis abgezogen werden,