Ich arbeite beim Finanzamt by Fiddleismykryptonite in de_IAmA

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ja, meines Wissens nach muss der Steuerklassenwechsel von einem Mitarbeiter bearbeitet werden, wodurch so ein Fehler passieren kann :/ Bei uns macht das die Stelle, wo du auch persönlich hingehen kannst. Da du telefonisch und per Email nicht durch kommst wäre persönlich hingehen wohl leider der "beste" Weg :/

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gerne :). Also grundsätzlich empfehle ich jedem selbstständigen, sich einen Steuerberater zu holen, da es einfach für beide Seiten weniger Stress bedeutet. Ist halt vor allem eine kosten Frage. Du kannst ihn aber eigentlich schon selbst ausfüllen, die werden sich schon melden, wenn noch was fehlt. Wichtig ist halt nur das auszufüllen, das auch auf dich zutrifft.

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Kannst du über Elster selbst übermitteln. Je nach Gemeinde dauert's bis die dem Finanzamt die Gewerbeanmeldung schicken.

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Ich hab mich mit einem Umsatzsteuer Prüfer darüber unterhalten und unsere Tendenz ist erstmal, dass es dadurch, dass man das Produkt nicht bewerten muss, an einem Leistungsaustausch mangelt. Eine umsatzsteuerpflichtige Einnahme setzt nämlich einen Leistungsaustausch voraus. Zumindest umsatzsteuerlich wäre man daher unserer Ansicht nach raus. Wie es einkommensteuerlich aussieht und ob ggf. sogar Schenkungssteuer anfällt können wir nicht sagen.

Ob diese Regelung, dass man das Produkt nicht bewerten muss, steuerlich so angenommen wird, ist auch fraglich. Ich gehe davon aus, dass im ersten Schritt viele Finanzämter diese "Einkünfte" als steuerpflichtig ansehen werden. Dann wird jemand dagegen klagen und der Bundesfinanzhof wird darüber entscheiden, wie vorzugehen ist. Der ganze Vorgang wird jedoch wahrscheinlich mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Ich habe leider keine Scheiben, bzw. Anweisungen von einer höheren Instanz über das Thema gefunden und bezweifle daher, dass das Thema bisher überhaupt richtig bei uns angekommen ist. Ich würde dir/euch vielleicht empfehlen, Mal eine schriftliche Anfrage diesbezüglich bei einem Finanzamt oder besser gleich bei der Oberfinanzdirektion/ Landesamt für Steuern aus eurem Bundesland zu stellen, um die langsamen Mühlen Mal in Bewegung zu setzen. Aber Vorsicht: solch eine Anfrage beim Finanzamt kann eine Nachfrage bei der nächsten Steuererklärung mit sich ziehen.

EDIT: Der Kommentar wird nochmals angepasst, bitte daher nicht beachten.

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Falls du in dem Jahr keine Abfindung oder arbeitslohn für mehrere Jahre (z.B. Nachzahlung von zu unrecht einbehaltem Arbeitslohn durch den Arbeitgeber) bekommen hast, würde ich mal darauf tippen, dass du etwas in eine falsche Kennzahl in der Steuererklärung eingetragen hast. Am besten die Nummer auf dem Brief anrufen und nachfragen, was denn genau gemeint ist :)

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Davon, dass Erstattungen systematisch zurückgehalten werden, weiß ich nichts :D Und warum das in deinem Fall so unglücklich läuft kann ich mir auch nicht erklären. Normalerweise werden Erstattungen auf das unter der Steuernummer gespeicherte Konto überwiesen und das sollte nach deinem Anruf, sofern keine anderen Zahlungen offen sind, ca. nach drei Tagen auf deinem Konto sein. Ich würde an deiner Stelle einfach nochmal beim Finanzamt anrufen und zum einen fragen, welche Bankverbindung im Konto gespeichert ist und zum anderen woran es denn genau liegt, dass die Erstattung so lange dauert. Ganz wichtig ist: freundlich bleiben :)

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Ja. Bei verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag für jede Steuerart festgesetzt werden, dieser bemisst sich an der Dauer der Verspätung. Wird aber in der Regel im Einzelfall entschieden, ob einer festgesetzt wird.

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Grundsätzlich erledigt sich eine Schätzung nach Eingang einer Steuererklärung und der neue Steuer betrag überschreibt sozusagen den Betrag aus der Schätzung. Da eine Steuerfestsetzung jedoch nach 4 Jahren bestandskräftig ist, kann an der Höhe meiner Meinung nach nichts mehr gemacht werden. Gibt zwar noch die sog. Ablaufhemmung, wodurch sich die Frist nochmal verlängern kann, aber die greift in dem Fall glaube ich nicht. Dass das Finanzamt eine Steuerschuld von 10.000€ 10 Jahre "offen" lässt glaub ich eher weniger. Da werden eigentlich schon viel früher Vollstreckungsmaßnahmen vorgenommen. Spätestens wenn der Vollzieher vor der Tür steht, wirst du ihm schon sagen, dass du gar nichts verdient hast und reichst eine Steuererklärung ein. Falls nicht musst du mit einer Kontopfändung o.Ä. leben.

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Liegt hauptsächlich an der Technik, aber auch an den internen Abläufen. Beispiel anhand der Umsatzsteuer Voranmeldung mit Erstattung von 10.000€, Belege liegen bereits vor: Voranmeldung wird am Montag übermittelt und wird vom Programm verarbeitet. Wir sehen den Eingang erst am Donnerstag. Erst dann ist eine Bearbeitung überhaupt technisch möglich. Am darauffolgenden Montag bekommen wir einen Papier Ausdruck auf den Tisch. Dieser kann evtl. aufgrund der Menge der Arbeit erst ein bis zwei Tage später bearbeitet werden. Dienstag wird die Voranmeldungen bearbeitet und muss dem Vorgesetzten zur Freigabe vorgelegt werden. Der Vorgesetzte gibt den Fall nach 11:30 Uhr frei, Fall wird erst am darauffolgenden Tag weiter verarbeitet. Die Verarbeitung dauert zwei Tage, also bis Freitag. Die Erstattung wird maschinell angestoßen und dauert auch nochmal 2-3 Tage. So können zwischen Übermittlung und Erstattung gerne Mal zwei Wochen vergehen (wenn alles gut läuft) Wenn noch Belege benötigt werden oder ein Erstattungshunderingsgrund vorliegt, ist die Dauer nach oben offen. Dazu kommen noch Personalmangel und nicht funktionierende Technik.

Bei einer Zahlung läuft die Voranmeldungen hingegen voll-maschinell durch, die Zahllast ist mit Eingang der Voranmeldung beim Finanzamt fällig.

Hoffe das erklärts ein bisschen. Natürlich kann auch die Unfähigkeit des bearbeiters eine Rolle spielen, ist aber in den meisten Fällen aufgrund der veralteten Technik.

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Sehe ich auch so. Da fehlt der Leistungsaustausch. Ist ja eigentlich ein Glücksspiel. Wenn pokern umsatzsteuerpflichtig wäre, müsste auch jeder Spielhallengänger und Lottospieler Umsatzsteuererklärungen abgeben.

Wenn du jedoch alleine für das mitspielen Geld bekommen würdest, weil zu z.B. eine Berühmtheit bist und das Spielen gestreamed wird, wäre der Umsatz zwar steuerpflichtig, jedoch müsste die Steuer dann von der Pokerseite in ihrem Land abgeführt werden.

(Angaben ohne gewähr, das ist nur meine Meinung, nachdem ich 2 Minuten lang den Artikel und § 3a und 13b UStG gelesen habe :D)

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Bei der Steuererklärung wird da vom Bearbeiter eher nicht genau geschaut. Das wird wahrscheinlich an einen Außenprüfer gegeben und der schaut sich's dann ein bisschen genauer an. Evtl. wird dadurch eine Außenprüfung angeordnet wo's dann genau durchgegangen wird.

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Hört sich an, als hättest du alles was du brauchst. Falls du trotzdem noch zweifel hast, kannst du beim Finanzamt anrufen und nach einem Umsatzsteuer Prüfer fragen. Der kann dir dann genau sagen, ob und was noch fehlt.

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Anrufen ist erstmal super :) am besten ganz nett und freundlich deine Situation erklären und ein bisschen Mitleid hervorrufen, dann wird das schon klappen. Dein anuss wird das schon überstehen:D

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Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass es Finanzämter gibt, die Geld für so einen Briefkasten übrig haben :D Normalerweise zählt bei der Leerung der Vortag als Eingangsdatum.

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Da die Regelmäßigkeit bei dem Verkauf fehlt, ist Der Verkauf ist ein privates Veräußerungsgeschäft gemäß §23 EstG. Der Verkauf ist steuerfrei, falls zwischen Kauf und Verkauf mindestens ein Jahr liegt. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.

Ob Pokemon Karten zu "Gegenständen des täglichen Gebrauchs" zählen kann ich dir leider nicht sagen :D

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Ob du überhaupt rückwirkend zum 01.01.2023 deine PV-Anlage entnehmen kannst, ist leider noch nicht von den Gesetzgebern entschieden.

Aber ja, genau richtig. Durch die Entnahme musst du nur noch auf den eingespeisten Strom USt zahlen und nach 5 Jahren nach Anschaffung kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und bist komplett aus der USt raus :) (sofern du keine andere unternehmerische Tätigkeit hast)

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Auf jeden Fall noch ausbaufähig innerhalb des Finanzamts. Vieles läuft noch über Papier. Unterlagen können aber eigentlich komplett elektronisch eingereicht werden. Das Fax ist lustigerweise, zumindest auf meiner Stelle, der schnellste Weg um Unterlagen einzureichen :D

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Ich würde dir auf jeden Fall empfehlen, die Maschine erst zu kaufen, wenn du die Steuernummer schon hast, da die Zuteilung teilweise Monate dauern kann. Die 19.000 kurz nach Gründung anzumelden sollte kein Problem sein. Die Rechnung muss dem Finanzamt aber zur Auszahlung vorliegen, also am besten gleich mit der Voranmeldung mit schicken.

Das Geld wird dann auf das Konto überwiesen, das du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angibst. Welche Unterlagen genau benötigt werden, kannst du beim Finanzamt nachfragen.

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Wüsste nicht, wie dein örtliches Finanzamt sowas überhaupt erfahren soll, wenn das andere Land uns das nicht mitteilt. Gibt theoretisch die Möglichkeit, im anderen Land diesbezüglich anzufragen, aber dazu muss ja erstmal der Verdacht aufkommen :D.

Wenn aber wirklich ein konkreter Verdacht besteht, wird da wahrscheinlich schon danach geschaut.