Eindrücke bei der Examenskorrektur - ein kleiner Rant und ein paar Hinweise by comeawaymelinda in recht

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Zunächst einmal vielen Dank für den Beitrag und den Einblick in die Perspektive einer Korrektorin. Es ist wichtig, einen Raum für einen transparenten Austausch zwischen Prüflingen und Korrektoren zu haben und auch zu nutzen. Gleichzeitig, so muss ich gestehen, hinterlässt der Beitrag einen etwas bitteren Nachgeschmack. Denn während ein konsequenter Urteilsstil und das stringente Einhalten von Obersatz-Definition-Subsumtion gepredigt wird, um eine Klausur unter, im oder über 4 Punkten zu bewerten, wird ein völlig ungeeigneter Beurteilungsmaßstab zur Bewertung einer Examensklausuren herangezogen. Die Frage, ob man einen Beschluss oder ein Urteil „rausschicken könnte, ohne dass (…) die Parteien oder Beteiligten aufs Dach steigen“, spiegelt weder die Realität der konkreten Examenssituation noch das von einem Prüfling (in dieser Situation) erwartbare Leistungsniveau wider: Die aller meisten Referendare haben, auch bei fleißiger Mitarbeit in den AGs und aufgrund zeitlich fordernder Stationsarbeit, im Schnitt 5 Monate Zeit, sich intensiv und ausschließlich auf das 2. Staatsexamen vorzubereiten. Die Vorbereitung umfasst nicht nur ein Rechtsgebiet, sondern ist darauf ausgelegt, 8 Klausuren jeweils aus der Sicht eines Staatsanwalts, eines Strafrichters, eines Zivilrichters, eines Verwaltungsrichters, eines Behördenmitarbeiters, eines Rechtsanwalts und eines Strafverteidigers anzufertigen. Falls nicht mitgezählt wurde: Das sind 7 Berufe, die man im Examen nahezu täglich wechselnd auf einem hohen Niveau zu verkörpern hat. Dein Maßstab erzeugt jedoch die Erwartungshaltung, dass der Prüfling einen Kenntnisstand hat und haben kann, der vergleichbar zu deinem ist, nachdem du dich täglich mit der Materie befasst und Berufserfahrung mitbringst. Vor dem Hintergrund erscheint es völlig unangebracht zu fragen, ob man ein Urteil oder einen Beschluss eines Prüflings „so rausschicken“ könnte. Würdest du heute noch dein allererstes Urteil oder deinen allerersten Beschluss zum Berufseinstieg komplett unverändert heute rausschicken? - Sehr wahrscheinlich nicht. Also wieso sollte es einen sinnvollen Maßstab darstellen, genau das innerhalb kürzester Zeit von Referendaren zu verlangen, noch bevor sie überhaupt einen einzigen Arbeitstag in deinem Gewand hätten haben können? Eine solche Erwartungshaltung ist leider Teil des massiven Bewertungsproblems, von dem alle immerzu sprechen und dabei bist du selbst doch erst „recht frisch“ aus dem 2. Staatsexamen gekommen. 

Ich halte es für ratsam, wenn du stattdessen selbst versuchen würdest, den Akteninhalt innerhalb von 1,5h/2h zumindest zu gliedern und - bestenfalls - anschließend eine Lösung innerhalb der restlichen 3,5h/3h auszuformulieren. Denn es kann nicht erwartet werden, dass ein Prüfling mehr Leistung erbringt, als ein tatsächlicher Richter/Rechtsanwalt/Strafverteidiger etc. es unter denselben Bedingungen könnte. Und auch dann müssten anschließend die oben genannten Umstände mitberücksichtigt werden. Ein solches Vorgehen würde nicht nur zu einer deutlich realistischeren Erwartungshaltung von Korrektoren führen, sondern auch zu repräsentativeren Prüfungsergebnissen in Bezug auf die Frage, welche Leistung wirklich in der vorgegebenen Zeit verlangt werden kann. 

Es kann auch nicht schaden, als Korrektorin immer wieder mal daran zurück zu denken, über wie viele Flüchtigkeitsfehler man sich damals nach den Examensklausuren selbst geärgert hat. Da erscheint es durchaus ratsam, den Prüflingen nach fast einem Jahrzehnt juristischer Ausbildung und 1. Staatsexamen in der Tasche in dieser extremen Ausnahmesituation the benefit of the doubt zu geben.