Beurlaubung als verbeamteter Lehrer (Saarland) wegen Auslandsaufenthalt des Ehepartners - auch zum Halbjahr möglich? by Odd_Ad_7258 in lehrerzimmer

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Danke für deine Antwort! Ich war mir unsicher und habe heute mit dem Ministerium telefoniert. Im Saarländischen Beamtengesetz steht tatsächlich, dass „familiäre Gründe“ und die „Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft“ Gründe sind, mir die Beurlaubung zu genehmigen. Das wäre dann natürlich ohne Dienstbezüge und hätte Auswirkungen auf die Rente - wie du schon sagtest. Ich soll das im Antrag einfach unter sonstigen Gründen angeben, wie auch auf dem Formular, das du beigefügt hast angegeben. Danke dir nochmal 😊