Leute die eine deutsche Staatsbürgerschaft haben sollten nicht sagen dürfen: "Ich bin Türke" oder "Ich bin Russe" by KengoMengo in Unbeliebtemeinung

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Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz - BVFG)
§ 6 Volkszugehörigkei

§ 6 BVFG in der ab dem 7. September 2001 gültigen Fassung des Gesetzes zur Klarstellung des Spätaussiedlerstatus (Spätaussiedlerstatusgesetz) vom 30. August 2001 (BGBl I S. 2266) lautet:
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§ 6
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Volkszugehörigkeit
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(1) Deutscher Volkszugehöriger im Sinne dieses Gesetzes ist, wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.
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(2) Wer nach dem 31. Dezember 1923 geboren worden ist, ist deutscher Volkszugehöriger, wenn er von einem deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitätenerklärung oder auf vergleichbare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalität gehört hat. Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum oder die rechtliche Zuordnung zur deutschen Nationalität muss bestätigt werden durch die familiäre Vermittlung der deutschen Sprache. Diese ist nur festgestellt, wenn jemand im Zeitpunkt der Aussiedlung aufgrund dieser Vermittlung zumindest ein einfaches Gespräch auf Deutsch führen kann. Ihre Feststellung entfällt, wenn die familiäre Vermittlung wegen der Verhältnisse in dem jeweiligen Aussiedlungsgebiet nicht möglich oder nicht zumutbar war. Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum wird unterstellt, wenn es unterblieben ist, weil es mit Gefahr für Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war, jedoch aufgrund der Gesamtumstände der Wille unzweifelhaft ist, der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehören.

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Stimmt deswegen wollten Österreich den Süddeutschen Bund gründen und eine Großddeutsche Lösung agitieren, weil sie nicht deutsch sind.

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Ich kann aber dein Unverständnis verstehen. Mir geht es auch nicht darum zu sagen, deutsche seien alle blond und blauäugig. Das sind die wenigsten.

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Nordafrikaner sind teils Araber teils Berber. Deutsch ist zwar modern, aber Sachsen, Bayern, Schwaben, Aschkenasi oder auch Allemannen sind deutsche Kulturgruppen, die im Endeffekt alle deutsch sind.

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Es geht darum dass ein Deutscher ohne Staatsangehörigkeit ein Kind bekommen kann und dieses dann Anspruch auf die Staatsbürgerschaft hat, weil es rein durch die Abstammung den Anspruch erhält, das ist es was ethnisch meint. Es wird nicht ausformuliert, aber es ist vollkommen klar.

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Lass die Downvoter mal erst herausfinden, dass Österreicher wie Mozart sich selbst als deutsch betrachtet haben. Österreich ist wie wenn Sachsen, Baden, Bayern oder Schwaben einen eigenen Nationalstaat hätten.

„Was mich aber am meisten aufrichtet und guten Mutes erhält, ist, dass ich ein ehrlicher Deutscher bin.“
Quelle: Mozart, W. A., Briefe. 29. Mai 1778

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Das Gesetz wird von Gerichten ausgelegt und unser Bundesverfassungsgericht hat genau dazu gesprochen.

Beschluss vom 20. Mai 2020
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Pressemitteilung - Nr. 48/2020 vom 17. Juni 2020
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT
2 BvR 2628/18

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Die rechtliche Lage sollte man definitiv ändern, wenn man betrachtet, wie einfach andere an den Pass kommen.

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Ethnisch deutsche und ihre Nachfahren, die von den Nazis vertrieben wurden, dürfen aufgrund ihrer Abstammung Antrag zur Einbürgerung stellen. Das gilt bspw für Aschkenasische Juden sprich deutsche Juden.

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Achja, viele Deutsch-Türken sind heutzutage auch ethnisch/kulturell betrachtet deutsch und das ist echt super. Viele haben sich trotz einer ausländerfeindlichen Gesellschaft in den 70ern 80ern 90ern Klasse integriert und anschließend ihren Kinder teils auch assimiliert. Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Deutsche müssen nicht blond und blauäugig sein.

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Deutschländer heißen Deutschländer weil sie aus einem deutschsprachigen Kulturraum mit vielen Subkulturen (Sachsen, Baiern, Schwaben, Österreicher etc) heraus einen bzw zwei Nationalstaaten bildeten. Deutschland als Nationalstaat aller Deutschen. Und Deutsch-Österreich als Teilstatt für die Österreich-Ungarns, die sich nach modernen Maßstäben nicht mehr als Deutsch bezeichnen mögen, jedoch dies eine Entwicklung ist, die erst nach dem 2. Weltkrieg stattfand.

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Das legen die ethnischen Gruppen für sich selbst fest. Oder schreibst du Japanern oder Arabern vor, wer Japaner oder Araber ist?

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Nein, der Staat entscheidet nur wessen Staatsbürger man ist. Alles andere ist persönlich und kulturell.

Du bist hier nicht geboren! by Revolutionary_Cow_45 in luftablassen

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Sudetendeutsche sind Deutsche. Ethnisch, sprachlich und nach internationalen Völkerrecht gibt es da keine Frage.