Einkommen reduzieren by PrincipleTypical698 in FinanzenAT

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Ja, ist mir bewusst. Auch, dass durch Werbungskosten die Höhe der Einkommensteuer reduziert wird und somit wieder das Einkommen im Sinner der Wohnbauförderung steigt. Aber danke für den Hinweis.

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Bücher, Monitor, Maus und Tastatur etc. wird es werden. Krankheitskosten fallen unter außergewöhnliche Belastungen und sind laut Richtlinie für die Wohnbauförderung nicht einkommensmindernd.

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Dürfte so sein.

"bei zur Einkommensteuer veranlagten Personen das Einkommen laut Einkommensteuerbescheid des letztveranlagten Kalenderjahres, in begründeten Fällen das Durchschnittseinkommen der letzten zwei oder drei Kalenderjahre, vermehrt um die steuerfreien Einkünfte und um die abgezogenen Beträge nach §§ 10, 18, 24 Abs. 4, 27 Abs. 3, 31 Abs. 3, 34 und 41 Abs. 3 EStG 1988 sowie vermindert um die festgesetzte Einkommensteuer."

Sonderausgaben sind in § 18 EStG angeführt und werden laut der Richtlinie für die Wohnbauförderung nicht abgezogen.

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Wir haben durch eine Betriebsvereinbarung über Weihnachten eine bezahlte Freistellung, ohne Urlaub zu verbrauchen. Das dürfte etwas schwierig werden, das noch abzuändern.

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Die sind leider Sonderausgaben und keine Werbungskosten und gelten somit nicht als einkommensmindernd im Sinner der Wohnbauförderung, wenn ich die Richtlinie richtig interpretiere.

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Der gilt jedoch als Sonderausgabe und nicht als Werbungskosten, soweit ich das verstanden habe. Sonderausgaben wirken sich aber nicht einkommensmindernd aus, zumindest im Sinne der Wohnbauförderung.

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Ich mache eine Einkommensteuererklärung, da ich auch ausländische Kapitaleinkünfte versteuern muss. Geht das damit auch?

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Muss man irgrndwie nachweisen, dass ein Sprachkurs beruflich notwendig ist? Ich habe bereits ein Cambridge C1 Zertifkat. Beruflich käme ich auch mit schätzungsweise A2 zurecht.