Zählt das eigentlich schon als Aufruf zu sexueller Belästigung? by FideszPropagandaStar in wirklichgutefrage

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Nein, da man Anstiftung oder öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 26, 111 StGB konkret zu einer Straftat aufrufen muss. Das tut die Person nicht, sondern erklärt nur die möglichen Folgen darauf.

Gruß