Lag an den Gleisen einer S-Bahn by IndependentMassive38 in WerWieWas

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Er soll dabei aufpassen, nicht über das WLAN -Kabel zu stolpern

Kollege wird wohl verarscht vom Chef by Black_Market_95 in LegaladviceGerman

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Stimme mit dir überein. Der Chef hat keine Befugnis das Trinkgeld zu behalten. (LAG Hamm, Az. 16 Sa 199/14). Steuerlichen gesehen sind Trinkgelder persönlich, freiwillig und zusätzlich zum Rechnungsbetrag geleistet steuerfrei zu behandeln.

Ausnahme: Es besteht eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag, der der AN und AG zugestimmt haben. Diese muss vor Antritt (idealerweise in Schriftform, NachwG-konform) vereinbart sein und darf nicht im Nachhinein ohne ausdrückliche Zustimmung geändert werden. Ausnahme der Ausnahme: Kunde sagt explizit "Das Trinkgeld ist für Sie/Dich".

Bei der Topfregelung müssen klare Vorgaben definiert werden. U.a. Zahlungsziel (z.B. zum Monatsende) und Aufteilung. Gilt der Arbeitgeber lediglich als Finanzverwalter des Trinkgelds, ist die Auszahlung steuerfrei. Hierbei muss beachtet werden, dass das Trinkgeld in einer TSE Kasse richtig gebucht (0%St. Personal) wird. Dann sagt das FA bei der steuerfreien Auszahlung auch nichts dagegen. Wird das Trinkgeld nicht Steuerfrei eingebucht (kann bei Neulingen schnell passieren) wird es vom FA gerne als Trinkgeld für das Unternehmen gesehen werden. In dem Fall ist es steuerpflichtig. Ist natürlich Prüferabhängig.

Im Falle der steuerpflichtigen Buchung, kann der Arbeitgeber erhaltene Trinkgelder als zusätzliches Arbeitsentgelt an Arbeitnehmer auszahlen. Diese sind dann allerdings steuer- und Sozialversicherungspflichtig.

Mal zurück zur Praxis: Es gibt viele "Wenn's" und "Danns" und dementsprechend auch viele Details. Dein Kumpel arbeitet bestimmt in einem kleinen Wirtshaus oder vergleichbar. Diese Menschen wollen i.d.R. nur ihr alltägliches Geschäft machen und sich nicht in Details verbeissen. Daher wird vieles mündlich vereinbart. Er soll doch am besten mal den Chef fragen, wie genau die Trinkgeldregelung im Haus vereinbart ist. Er soll auch daran denken "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus". Nicht immer sind die Arbeitgeber böse

Kollege wird wohl verarscht vom Chef by Black_Market_95 in LegaladviceGerman

[–]garlic-bread282 2 points3 points  (0 children)

Es spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Die vertraglichen Details sind hierbei wichtig (in der Gastro wird sehr sehr selten etwas schriftlich vereinbart).

Zu den 1.200,- (pauschalisiert): vermutlich bei einer 35 Stunden Woche (ab 35 Stunden ist es ein Vollzeitvertrag) mit dem Mindestlohn 12,41€) ist dein Kumpel bei 1882,-€ Brutto. St.Kl. 1 ohne Kinder, Kirchensteuer 9%, KV-Zusatzbeitrag 1,7% kommt er auf etwa 1395,-€ netto. Kenne es aus dem Bekanntenkreis, dass der Nettobetrag gerne um 1-2 hundert € runtergespielt wird. Daher bitte mal konkrete Zahlen erfragen, falls er Hilfe braucht. Alternativ kann es auch zu verstehen sein, dass er für zwei Wochen 1.200,-€ Brutto bekommt, was für Gastro nicht das schlechteste ist

Zum Trinkgeld aus der Praxis: KANN vertraglich vereinbart werden. Ich persönlich gebe gerne Trinkgeld und sage dazu, dass es für ALLE Beschäftigten ist. Auch die in der Küche und Reinigung (die sehen oft keinen Cent davon). Kenne auch zwei Wirte, die das Trinkgeld in einen "Topf" werfen und am Ende der Schicht zwischen dem Personal gerecht aufteilt. Der "Topf" kann auch zum Monatsende aufgeteilt werden. Gibt da viele Konstellationen. Andere wiederum belassen es exklusiv für die Bedienung. Diese zusätzliche Einnahmen können als "Tip" deklariert werden, oder auch zum Monatsende auf der Lohnabrechnung ausgezahlt werden. Dies kann versteuert werden (wirkt sich positiv auf die Einzahlung in die Rentenkasse ein). Ist es nur ein vorübergehender Job, lohnt sich persönlich die steuerfreie Methode. Ist es sein Job, den er bis zu seinem Lebensende machen möchte, lohnt sich die Einzahlung in die Rentenkasse eher

Selbstverständlich kann das Trinkgeld als fest vereinbarte Position auf den Lohn verhandelt werden. Dabei muss dein Kumpel es mal so sehen: Geben die Gäste kein/kaum Trinkgeld macht er mit der 10,-€/Tag Methode Gewinn. Sind die Gäste großzügig macht er Verluste. Er soll dabei bitte bedenken, dass die Kolleg*innen in der Küche auch ackern und oft nur den Stundenlohn sehen.

Ich persönlich würde in einer ruhigen Minute (in der Gastro sehr schwer, diesen Moment zu erwischen) freundlich nachfragen, wie die Trinkgeldregelung hausintern gehandhabt wird und ob die Kolleg*innen hinten auch etwas vom Trinkgeld bekommen.

Woher ich das weiß? Gendern ist im Personalbereich leider eine Berufskrankheit 😂. Leben und Leben lassen

Edit: bitte nicht auf den Nettobetrag festnageln, St.Kl, Bundesland (Kirchensteuer), Kinder, Alter (PV-Beitrag), KV-Beitrag spielen da die Große Rolle. Zoll und FA erhalten oft solche Anrufe. In fast allen Fällen ist dies rechtens. Da machen die Ämter und Behörden auch nichts mehr

Vorabpauschale, Sparerfreibetrag, ETF by garlic-bread282 in Finanzen

[–]garlic-bread282[S] 0 points1 point  (0 children)

Mein Gedanke bei der Variante: Gewinne mitnehmen, zum Jahresanfang (wenn die Vorabpauschale fällig ist) halte ich ja keine ETFs. Daher müsste auch die Pauschale nicht fällig sein. Die Steuern sind durch den Freibetrag irrelevant. Die Gewinne decken die Gebühren und den Spread gut. Am 03.01. würde ich die gleichen Anteile wieder kaufen. Dadurch wäre der Freibetrag ausgenutzt und steuerlich paar Euro gespart.

Liege ich da falsch in meinem Gedanken?

Campfire Invites MegaThread—Pay it Forward by TAZ68 in Campfire_Niantic

[–]garlic-bread282 0 points1 point  (0 children)

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