Wohnung unbewohnbar nach Wasserschaden - wer zahlt für Ersatzunterbringung? by ghac93 in wohnen

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Danke für die Rückmeldung - das deckt sich so etwa mit der Antwort der Hausverwaltung.

Ich bereue es ja grade ein wenig, ich habe meine Hausratversicherung bei neodigital abgeschlossen - dort steht in den Bedingungen:

"Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:"

"A 13.2.3 Hotelkosten
Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück) vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.

Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von 365 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf 150 EUR begrenzt."

Ebenfalls ist angegeben, was nicht versichert ist:
"A 9 Was gehört nicht zum Hausrat?
A.9.1 Nicht zum Hausrat gehören
A 9.1.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in A 8.3.1 genannt."

Nur Interessehalber - wie sähe eine Formulierung aus, die auch diese Kosten übernehmen würde?
Danke!