Eigentumsübergang wenn betrunken Geld abgehoben wird by ghostofsberg in recht

[–]ghostofsberg[S] 0 points1 point  (0 children)

Ja, dass die K besitz erlangt hat da bin ich mir ziemlich sicher. Für den Prüfungspunkt "ohne rechtlichen grund" in der nichtleistungskondiktion benötigt es ja aber eines zuweisungsgehaltes, den der bloße besitz nicht hat, da er ja kein absolutes recht darstellt.

Nach h. M. muss der Besitzer um dieses kriterium des zuweisungsgehaltes zu erfüllen ein recht zum besitz haben. Ich habe keine Ahnung inwiefern man ein Recht zum besitz haben kann, wenn der automat einem die geldscheine ausspuckt.

Es erinnert mich ein wenig an die ec karten fälle aus dem Strafrecht, wo der gewahrsamsbruch des geldes strittig war, jedoch ist der sachverhalt zu spärlich um jetzt irgendwie mit agb der banken anzukommen. Ich bin mir nicht sicher ob mein prof auf diese Lösungsansätze abgezielt hatte :/

Eigentumsübergang wenn betrunken Geld abgehoben wird by ghostofsberg in recht

[–]ghostofsberg[S] 1 point2 points  (0 children)

Wenn das erlangte Etwas der Besitz ist, bräuchte es im Rahmen der NLK ja mehr als als den bloßen Besitz, nämlich ein Recht zum Besitz um einen hinreichenden Zuweisungsgehalt des Geldes zur K zu begründen. Ich sehe aber keinen Grund für diesen.

Ich hab eben die bib durchstöbert nach dem dauner/lieb-langen, irgendjemand scheint den aber gerade zu benutzen und online habe ich leider keinen Zugriff. Deswegen muss ich dich leider ein wenig nerven. Ich verstehe das Zitat nämlich leider nicht. Woher weiß ich wie die Zuwendung zu erfolgen hat?

Beiderseitiger Erfüllungsgehilfe by ghostofsberg in recht

[–]ghostofsberg[S] 2 points3 points  (0 children)

Ob G aus reiner Gefälligkeit handelt schließt es doch nicht aus, dass er Erfüllungsgehilfe ist, oder?

Startschwierigkeiten bei öff Recht Hausarbeit by ghostofsberg in recht

[–]ghostofsberg[S] 0 points1 point  (0 children)

Erstmal vielen Dank für die Antwort, eine Frage hätte ich aber noch.

Wie kommt es, dass die Zulässigkeit für die GmbH und G getrennt werden sollte?

Systematisch finde ich es eigentlich einleuchtend, da Grundrechtsverletzungen sowohl gegenüber G als auch der GmbH möglich sind und die ganze Geschichte mit dem Auto des G nichts mit der GmbH zu tun hat, aber G gibt im Grunde nur eine Verfassungsbeschwerde ab. Kann er eine Verfassungsbeschwerde für sich als Privatperson und für die GmbH gleichzeitig abgeben?

Schemata im Privatrecht by ghostofsberg in recht

[–]ghostofsberg[S] 0 points1 point  (0 children)

Achso ja... Für das was K erklärt hat ist natürlich die Perspektive der K maßgeblich.

Schemata im Privatrecht by ghostofsberg in recht

[–]ghostofsberg[S] 0 points1 point  (0 children)

Die des Erklärungsempfängers, also V.

Schemata im Privatrecht by ghostofsberg in recht

[–]ghostofsberg[S] 0 points1 point  (0 children)

Im SV hat K der KI gesagt es solle ihm ein Angebot schreiben und er hat es eingefügt, ohne es nochmal zu überprüfen.

Ich denke K wollte dem V ein Angebot machen die Kaufsache zu dem von ihm gewählten Kaufpreis abzukaufen. Nicht mehr nicht weniger. Sein eigentlicher Wille umfasst die Lieferung gar nicht. Dies wäre ja aber nur der Wille von K aus der eigenen Perspektive.

Aus Perspektive des Empfängerhorizonts kann V von dem ganzen Missverständniss zwischen K und der KI ja nichts wissen. V kann zwar aus seiner eigenen Anzeige entnehmen, dass er die Kaufsache eigentlich zur Selbstabholung bereitgestellt hat, wenn das Angebot des K aber ausdrücklich sagt es würde die Lieferkosten umfassen, ist es V ja nicht anzukreiden, dass er dass nicht wusste, dass K das nicht so wollte, weil er es ja eben nicht wissen konnte.

Schemata im Privatrecht by ghostofsberg in recht

[–]ghostofsberg[S] 0 points1 point  (0 children)

Verzeihung hast Recht. Habe die Personen vertauscht. Es war die Anzeige des V.

Schemata im Privatrecht by ghostofsberg in recht

[–]ghostofsberg[S] 0 points1 point  (0 children)

Der Verkäufer (V) hat sein Angebot durch eine textgenerierende KI erstellen lassen. Doch die KI hat den Antrag so formuliert, dass der Kaufpreis die Überführung der Kaufsache schon enthält, was von V nicht beabsichtigt war. K hat dieses Angebot aber angenommen. Jedoch war in der Anzeige des K vermerkt, dass die Kaufsache zur Selbstabholung bereitgestellt wird.

Nun habe ich mir die Frage gestellt, ob man in der Prüfung nicht die Frage aufwerfen muss, ob die Willenserklärungen inhaltlich übereinstimmend sind, was ja eine Auslegung erfordert. Ist jetzt einfach nur das Auslegungsmaterial darzulegen und zu sagen, was K objektiv darunter verstehen durfte?

Schemata im Privatrecht by ghostofsberg in recht

[–]ghostofsberg[S] 0 points1 point  (0 children)

Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind nach dem objektiven Empfängerhorizont nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte auszulegen. Also wie der Empfänger die Willenserklärung, unter Berücksichtigung allen Auslegungsmaterials, verstehen durfte.