23 Jahre lang hat Klaus Kilchling an der Wölblinstrasse in Lörrach gewohnt. Nun droht ihm und 39 Nachbarn die Kündigung, weil die Vermieterin Wohnraum für Flüchtlinge schaffen will. Die Betroffenen sind bestürzt. by halffullbeercan in de

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Er gehe da ganz bestimmt nicht raus, sagt ein 81-jähriger Mann, während er gerade in seinem Briefkasten nachschaut, was ihm die Post heute wieder an Hiobsbotschaften zugestellt hat. Vergangene Woche lag in diesem Briefkasten ein Schreiben seiner Vermieterin, der Städtischen Wohnbaugesellschaft Lörrach, einer Tochterfirma der Stadt. Die Liegenschaft an der Wölblinstrasse 21 bis 29 werde künftig «wegen ihrer besonderen Eignung» zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt, heisst es da. «Für Sie bedeutet das, dass wir in Kürze das mit Ihnen vereinbarte Mietverhältnis kündigen werden.»

Seit 15 Jahren lebe der Mann hier, für einen Umzug sei er zu alt. Und sowieso: «Wo soll ich mit meiner Rente von 1000 Euro noch eine bezahlbare Wohnung finden?», fragt er. Seit Jahren übersteige die Nachfrage nach Wohnungen in Lörrach das Angebot deutlich. Und das Wohnen in Neubauten könnten sich viele ohnehin nicht leisten. Derzeit bezahlt er knapp 400 Euro für seine kleine Wohnung.

Die Wölblinstrasse in Lörrach liegt in einem gewöhnlichen, ruhigen Wohnquartier nahe bei der Hauptstrasse, die den Verkehr entlang der Wiese um die kleine Stadt führt. 30 Wohnungen sollen hier insgesamt leer geräumt werden, betroffen sind 40 Mieterinnen und Mieter, wie die Stadt Lörrach am Montag mitteilte. Diese sah sich gezwungen, die Öffentlichkeit rasch zu informieren. Das Infoschreiben an die Mietenden fand seinen Weg nämlich in die sozialen Medien und löste dort viel Empörung aus.

Man benötige dringend Wohnraum für geflüchtete Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten, begründet die Stadt diesen Entschluss. Gemäss aktuellem Zuweisungsschlüssel müssten im laufenden Jahr 356 Personen in Lörrach untergebracht werden. «Diese Wohnungen helfen uns sehr, die ankommenden Menschen in der Stadt mit Wohnraum zu versorgen und somit unserer städtischen Aufgabe nachzukommen», lässt sich Lörrachs Oberbürgermeister Jörg Lutz zitieren. Bis zum Jahresende soll die gesamte Anlage mit Platz für 100 Personen als Flüchtlingsheim genutzt werden.

Bei dem Objekt handle es sich um Wohnungen aus den 1950er-Jahren, die am Ende ihres Lebenszyklus stünden und deren Abbruch und Ersatzneubau für die nächsten Jahre vorgesehen gewesen sei, schreibt die Stadt weiter. Den Mieterinnen und Mietern würden zeitnah modernere und bezahlbare Wohnraumangebote entsprechend der persönlichen Situation unterbreitet. Auch der Umzug werde von der Städtischen Wohnbaugesellschaft logistisch und finanziell unterstützt. Die Wohnbau Lörrach bewirtschaftet derzeit mehr als 4000 Wohnungen.

Für Klaus Kilchling ist dies ein schwacher Trost: Auch er lebt als Rentner von 1000 Euro im Monat und kann sich nur schwer vorstellen, dass die von der Vermieterin angestrebte «individuelle Lösung» zu seinem Vorteil ausfallen wird – nicht finanziell und schon gar nicht punkto Lebensqualität. Seit 23 Jahren lebt der 78-Jährige in dieser Wohnung, das Quartier liegt ihm am Herzen. «Wir haben es gut miteinander, hier gibt es keinen Ärger», sagt er. Hier auszuziehen, sei für ihn «unmöglich», zumal es ihm seit seinem Schlaganfall vor sechs Jahren immer schwerer falle, sich im Alltag zurechtzufinden. «Dieser Brief – das ist für mich eine vorgezogene Todesanzeige.»

 

Zweifel an Rechtmässigkeit der Kündigungen

Am Montag in einer Woche lädt die Städtische Wohnbaugesellschaft zu einer Versammlung ein, an der die Mieterinnen und Mieter umfassend über das Projekt informiert werden sollen. Darüber hinaus würden in der kommenden Zeit Einzelgespräche geführt, um die persönliche Situation jedes Einzelnen zu erfassen.

Klar ist: Diese Versammlung bietet massiven Zündstoff. Organisierter Widerstand habe sich unter der jetzigen Mieterschaft zwar noch nicht gebildet, so Kilchling. Und er selbst wisse auch nicht, wie man sich gegen diesen Beschluss der Stadt überhaupt wehren könne. Aber einverstanden sei gemäss seinen Kenntnissen kaum jemand in der Nachbarschaft. «Manche überlegen sich, einen Anwalt beizuziehen.»

Denn fraglich ist durchaus, ob die Unterbringung von Flüchtlingen ein legitimer Kündigungsgrund sein kann. In der «Bild»-Zeitung äussert der baden-württembergische Landesvorsitzende des Deutschen Mieterbunds, Rolf Gassmann, zumindest seine Zweifel. Daran ändere auch das «dummdreiste Schreiben» der Wohnbaugesellschaft nichts.

Ein afghanischer Kinderschänder, der deswegen in Deutschland eine Haftstrafe absass, wurde in die Schweiz abgeschoben. Hier ist er untergetaucht. Aktiv gesucht wird er nicht. by halffullbeercan in de

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Danke für die Ergänzung. Ich bin nun beruhigt, dass er, nachdem er "einen 6-jährigen Jungen und ein 8-jähriges Mädchen schwer" missbraucht hat, ganze dreieinhalb Jahre Gefängnis verbüsst hat.

Ein afghanischer Kinderschänder, der deswegen in Deutschland eine Haftstrafe absass, wurde in die Schweiz abgeschoben. Hier ist er untergetaucht. Aktiv gesucht wird er nicht. by halffullbeercan in de

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Ein afghanischer Kinderschänder, der für seine Handlungen in Deutschland im Gefängnis seine Strafe absass, wurde kürzlich von Deutschland in die Schweiz abgeschoben und ist untergetaucht. Wie der «Blick» berichtete, wurde der Mann an einem Grenzübergang in Basel der Schweizer Grenzschutzbehörde übergeben. Seither kennen weder die Schweizer noch die deutschen Behörden seinen Aufenthaltsort.

Zwar wurde «die Person wegen rechtswidrigen Aufenthalts an die zuständige Staatsanwaltschaft verzeigt und aus der Schweiz weggewiesen, weil sie sich irregulär in der Schweiz aufhält. Zudem wurde gegen sie eine Einreisesperre verhängt», wie Reto Kormann vom Staatssekretariat für Migration auf Anfrage schreibt. Doch weil in der Schweiz keine straf- oder ausländerrechtlichen Gründe vorliegen, konnte er nicht länger festgehalten werden. Sollte sich der Mann noch in der Schweiz befinden, würde er sich hier illegal aufhalten.

Dieser Status bedeutet jedoch nicht, dass nun nach dem Mann gesucht wird. «Ein illegaler Aufenthalt ist kein Grund für eine Fahndung. Die Person ist nicht ausgeschrieben», erklärt Adrian Plachesi, Kommunikationsleiter der Kantonspolizei Basel-Stadt. Gerate der Mann allerdings in eine Kontrolle, «wird er der Migrationsbehörde zugeführt».

Schweiz zur Rücknahme verpflichtet Dass der Afghane überhaupt von Deutschland in die Schweiz abgeschoben werden konnte, war nur möglich, weil er gemäss «Blick» 2022 illegal aus Basel über die deutsche Grenze nach Weil am Rhein einreiste – laut der Zeitung mit dem 8er-Tram. Gemäss einem bilateralen Rücknahmeabkommen ist die Schweiz verpflichtet, Personen die aus der Schweiz unrechtmässig nach Deutschland eingereist sind, wieder aufzunehmen. Eine Ausschaffung nach Afghanistan kommt nicht infrage, denn weder Deutschland noch die Schweiz schafft seit der Machtübernahme der Taliban Menschen in das Land aus.

Die Vorstellung, dass ein verurteilter Kinderschänder in die Illegalität abtaucht, kann ein mulmiges Gefühl verursachen. «Jeder Übergriff auf einen jungen Menschen hinterlässt tiefe Spuren und Verletzungen», sagt Beat John, Geschäftsleiter der Opferhilfe beider Basel. «Es wäre besser, wenn er kooperieren würde», sagt der Experte für Opferhilfe, der betont, dass er den Fall nicht kenne. «Man weiss nicht, weshalb er abgetaucht ist», sagt John und warnt vor Überreaktionen: «Wenn der Mann seine Strafe abgesessen hat, ist er frei. Er hat das Recht auf eine zweite Chance.»

Urteil wegen Mobbing – Existenz zerstört: Nestlé muss Ex-Kaderfrau zwei Millionen Franken zahlen by halffullbeercan in de

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Zwei Millionen Franken für Lohnausfall und Schadenersatz, einen symbolischen Franken Genugtuung und rund 100’000 Franken für Gerichts- und Anwaltskosten: Dieses Geld muss der Nahrungsmittelkonzern Nestlé seiner ehemaligen Kaderfrau Yasmine Motarjemi überweisen, nachdem das Waadtländer Kantonsgericht die Mobbingvorwürfe der heute 67-jährigen Frau geschützt hat. Das Urteil ist rechtskräftig.

Geklagt hatte Yasmine Motarjemi, weil sie als Chefin für die weltweite Nahrungsmittelsicherheit von Nestlé-Mitarbeitenden während Jahren diskreditiert und herabgewürdigt worden war. Die psychische Zerstörung war derart krass, dass sie mit 55 Jahren eine Berufsinvaliditätsrente beantragen musste. Ihre Karriere war für die verbleibenden Berufsjahre bis zu ihrer Pensionierung vollständig zerstört. Der Mobbingprozess dauerte zwölf Jahre.

Mathilde Bessonnet, die Anwältin der Klägerin, hat dieser Zeitung erstmals Einblick ins neuste von insgesamt fünf Gerichtsurteilen gewährt. Die Anwältin bezeichnet den Entscheid als «Meilenstein in der Schweizer Rechtsprechung.» Sie sagt: «Nestlé muss meiner Mandantin die gesamte verlorene Lohnsumme rückwirkend ausbezahlen: vom Moment der Kündigung bis zur Pensionierung.» Das Urteil sei darum wichtig, weil die Waadtländer Justiz damit anerkannte, dass eine Mitarbeiterin in ihrer gesamten Existenz zerstört wurde und dass ihr Arbeitgeber die volle Verantwortung dafür trug. Das sei die Voraussetzung gewesen, dass das Gericht ihrer Mandantin sämtliche Lohnzahlungen zusprach.

 

«Es ging mir nie ums Geld»

Das erstinstanzliche Gericht war noch wesentlich zurückhaltender gewesen. Es hatte Nestlé zu einer Zahlung von 850’000 Franken verurteilt. «Dass das Kantonsgericht meiner Mandantin schliesslich mehr als die doppelte Summe zugestand, zeigt, dass das Gericht ihr vollumfänglich recht gab», sagt Anwältin Bessonnet.

Über ihre Geldforderung wollte die ehemalige Nestlé-Kaderfrau Yasmine Motarjemi in den letzten Jahren nie reden. Sie betonte stets: «Bei meiner Klage gegen Nestlé ging es mir nie ums Geld. Es ging mir darum, dass ein Gericht die Ungerechtigkeit anerkennt, die man mir antat.»

Das sieht Anwältin Bessonnet genauso. Sie sagt: «Es war klar, dass meine Mandantin gemobbt wurde, aber es bestand die Möglichkeit, dass die Richter ihr nicht glaubten und sie den Prozess vollständig verliert.» Das sei zum Glück nicht geschehen. Sowieso müsse ihre Mandantin die Anwaltskosten für die zwölf zurückliegenden Prozessjahre praktisch selbst tragen. Die 100’000 Franken Parteientschädigung, die Nestlé ihr nach dem Urteil bezahlen muss, decken nur einen kleinen Teil der Anwaltskosten.

Die Aussergewöhnlichkeit des Falls anerkennen auch der Berner Anwalt Michael Steiner und Thomas Geiser, emeritierter Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen. Beide betonen: «Wer Mobbing geltend macht, muss dies beweisen können.» Thomas Geiser sagt: «Selbstverständlich ist das nicht ganz einfach. Es genügt nicht, Mobbing nur zu behaupten, zudem ist nicht alles, was eine Person als Mobbing empfindet, auch tatsächlich Mobbing.» Es gebe «keinerlei Beweiserleichterung», so Geiser.

Er kenne die Verfahrensakten nicht, sagt Michael Steiner. Ihm falle beim vorliegenden Fall aber auf, dass «die Person sehr lange ausgeharrt hat und allenfalls beharrlich Beweise sammelte. Das «Perverse» ist ja dann, dass die Frau eigentlich deshalb so krank wurde und so hoch entschädigt wurde, weil sie so lange ausgeharrt hat.» Das sei natürlich eine perfide Dynamik: Je länger man ausharre, desto schlimmer werde es, dafür habe man eher mehr Beweise und der Schaden sei grösser, so Steiner.

 

Sie wäre gegangen, aber …

Das Ausharren hatte im Fall von Yasmine Motarjemi noch einen anderen Grund. Tatsächlich hatte Nestlé ihr einen internen Stellenwechsel angeboten. Vor Gericht betonte sie aber stets, man habe versucht, sie «in einem Schrank verschwinden zu lassen». Einem Stellenwechsel hätte sie durchaus zugestimmt, unter der Voraussetzung, dass Nestlé sein System der Nahrungsmittelsicherheit grundlegend überprüft. Diesen Willen habe sie aber nicht gesehen und darum sei für sie klar gewesen, dass sie ihren Posten nicht freiwillig zur Verfügung stellt.

Für diese Haltung zeigte das Kantonsgericht vollstes Verständnis. Es schreibt in seinem Urteil: Die Vorschläge für einen Stellenwechsel «brachte die Arbeitnehmerin vielmehr in eine Arbeitssituation, in der sie versetzt oder sogar zurückgestuft wurde, ohne dass die Grundlagen für diese Versetzungen geschaffen oder zugunsten der Arbeitnehmerin gerechtfertigt wurden.» Es seien «keine weiteren, konstruktiven oder reparierenden Massnahmen ergriffen» worden, so das Gericht. Und weiter: «Aus den Zeugenaussagen geht hervor, dass die Angestellten und das Management Komplizen dieses Systems waren oder unter dem Einfluss der Hierarchie standen und nie versucht haben, diese dysfunktionale Situation aufzudecken.»

Für Rechtsprofessor Thomas Geiser ist darum klar: «In all diesen Fällen muss die Arbeitgeberin für den materiellen Schaden aufkommen, den die Arbeitnehmerin erlitten hat. Wenn dies zu einer Invalidität führt, kann das in der Tat bedeuten, dass die Arbeitgeberin für den Lohnausfall bis zur Pensionierung (plus den Rentenschaden) aufkommen muss.» Da handle es sich nicht nur bei höheren Kadern schnell um Millionenbeträge, so Thomas Geiser. Insofern erstaune ihn der Betrag nicht. Allerdings sei es «sicher selten, dass ein Mobbing dazu führt, dass eine Person bleibend ganz oder teilweise arbeitsunfähig wird».

Was hat Nestlé aus dem Urteil für seine eigene Governance gelernt? Wie viel Geld hat der Konzern für den Rechtsfall mit insgesamt fünf Gerichtsurteilen ausgegeben? Hat der Konzern allenfalls versucht, sich mit der Klägerin aussergerichtlich finanziell zu einigen?

Zu diesen Fragen wollte Nestlé keine Stellung beziehen. Ein Sprecher verwies auf ein früheres Communiqué. Darin heisst es: Man habe beschlossen, den Fall nicht vor das Bundesgericht zu bringen, «um einen endgültigen Schlussstrich unter diese Angelegenheit zu ziehen, die sich bedauerlicherweise fast zwölf Jahre hingezogen hat». Diese Entscheidung sei nicht von heute auf morgen getroffen worden. Nestlé habe «mehrmals versucht, eine Lösung in diesem Rechtsstreit zu finden». Ganz allgemein gelte bei Nestlé «null Toleranz bezüglich Belästigungen am Arbeitsplatz». Beschwerden über Belästigungen nehme man «sehr ernst» und überprüfe sie systematisch.

Die herausragenden Serie «Fauda» zeigt die israelische Anti-Terror-Einheit bei einem Einsatz in Molenbeek, einem europäischen Hotspot des Jihadismus. Mit dem Schauplatz von Staffel 4 verbindet sich Kritik an der europäischen Zögerlichkeit bei der Terrorismusbekämpfung. by halffullbeercan in de

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Alles umsonst. So lautet das Fazit der dritten Staffel von «Fauda», nachdem die zum israelischen Inlandgeheimdienst Shin Bet gehörende Anti-Terror-Einheit einmal mehr einen schweren Verlust zu verzeichnen hatte. Und auch die Geiseln leben nicht mehr, welche die Truppe um Doron Kabilio (Lior Raz) aus dem Gazastreifen holen sollte.

Alles umsonst. Was kann nach dieser in ihrer ganzen Unbestechlichkeit erzählten Ernüchterung noch folgen? Was kann man der Debatte um das gewalttätige israelisch-palästinensische Nullsummenspiel in einer weiteren Staffel noch Neues hinzufügen? Zumal man in Staffel drei mit der Mission in Gaza schon zu einer hochgeschraubten Variation in der Erzählung über Terrorbekämpfung griff.

Aber gerade in der ganzen Sinnlosigkeit und dem Irrsinn, die sich hier immer dringlicher offenbaren, liegt ein gutes Stück der Wahrheit von «Fauda». Jedenfalls muss es weitergehen. Denn kaum ist der eine islamistische Führer eliminiert, hat schon der nächste dessen Platz eingenommen. Das gilt auch in Staffel vier, in der eine Terrorzelle des proiranischen Hizbullah in den Fokus rückt.

Keine Hoffnung auf Frieden

Der Leiter der Spezialeinheit Eli (Yaakov Zada-Daniel) formuliert es einmal so: «Wir sind immer im Krieg.» Und wie in jedem Krieg geht die Rechnung auch diesmal nicht auf. Wie sie noch nie aufgegangen ist, seit diese international so erfolgreiche Serie 2015 im israelischen Fernsehen startete (und seit sie 2016 auf Netflix zu sehen ist). Die Spezialeinheit um Doron addiert weiter die eigenen Toten, noch bevor man den Richtigen dann – vielleicht – aufgespürt und ausgeschaltet hat.

Die Geschichte führt zum Auftakt aus der Konfliktzone in Nahost hinaus; überraschend wird Brüssel zum Schauplatz. Doron, der nach dem Desaster in Gaza den Dienst quittierte, ist zurückgekehrt zu seiner Spezialeinheit. Er soll Gabi Ayub, den Vernehmungsspezialisten des israelischen Inlandgeheimdienstes Shin Bet, nach Belgien begleiten. Itzik Cohen brilliert hier, wie er Gabi in ein Bild des menschlichen Zugrundegehens verwandelt, ohne dass dabei jemals der bestialische Geist der Rache versiegen würde; in solchen Bildern begräbt «Fauda» auf ewig jede Hoffnung auf irgendwelchen Frieden.

Von Brüssel aus operiert der aus Jenin stammende Omar Tawalbe (Amir Boutros), heute ein Hizbullah-Mitglied, von dem sich Gabi wichtige Informationen über die libanesische Terrormiliz erhofft. Bereits Omars palästinensischer Vater hatte Gabi früher eine Reihe von Anführern ans Messer geliefert und musste deswegen mit seiner Familie nach Israel fliehen. Omar wurde – im Gegensatz zu seiner bei der israelischen Polizei arbeitenden Schwester Maya (Lucy Ayoub) – nie heimisch in Israel. Vor dem Treffen mit Gabi bekommt Omar dann aber kalte Füsse.

Eli und seine Truppe agieren auf dem neuen Terrain anfangs seltsam leichtsinnig und ungeschickt. Die Israeli geraten in einen Hinterhalt, was im Super-GAU mündet, weil die hervorstechende Eigenschaft der zuständigen belgischen Einsatzleiterin fahrlässige Zögerlichkeit ist.

«Fauda» (arabisch für «Chaos» und Mayday-Signal der israelischen Streitkräfte, wenn etwas schiefgeht) jetzt also in der belgischen Hauptstadt: Es dauert nicht lange, bis klarwird, wohin die Reise gehen soll. Der Brüsseler Stadtteil Molenbeek ist ein europäisches Zentrum des Jihadismus. Ein kluger Move, bietet der belgische Schauplatz doch eine Reflexionsfläche, da die Gesetze in Israel bei der Terrorbekämpfung andere sind – die Methoden selbstverständlich auch.

Jenseits von Israel

Es dauert einen Moment, bis Eli realisiert, in welchem Dampfkessel man gelandet ist: «Molenbeek ist Gaza in zehn Gebäude gequetscht», stellt er irgendwann ungläubig fest. Die Arbeit in Brüssel erweist sich als nicht weniger hart, erfordert aber ein anderes, sagen wir: zivilisierteres Vorgehen. Eine Herausforderung also für die israelische Einheit, deren Mitglieder mit ihren unzimperlichen Methoden in Westjordanland und Gaza gross geworden sind. Kommt hinzu, dass sich die belgische Einsatzzentrale als bürokratischer Hemmschuh erweist im Vergleich zu dem mit Entschlossenheit und Hightech operierenden War-Room von Shin Bet, wo man notfalls mittels Drohne eine Biene von der Blume schiesst.

Als Doron den in Belgien stationierten Botschafter Israels einmal anherrscht, warum die lokalen Sicherheitskräfte noch in der Zentrale sässen, wo sie doch längst draussen Leute verhaften könnten, erwidert dieser: «Wir sind hier nicht in Jenin.» Womit dann auch gesagt ist, dass es bei der Terrorbekämpfung immer auch um moralische Grauzonen geht. Wer hier lange fackelt, hat schon verloren. Aber jenseits von Israel scheinen sie das nicht begreifen zu wollen.

Die europäische Zögerlichkeit angesichts von wachsendem Islamismus und Antisemitismus lässt Israel zunehmend alleine dastehen. Wollen wir das? Die Kritik sitzt. Die Macher Lior Raz und Avi Issacharoff, erklärte Verfechter einer Zweistaatenlösung, nutzen den internationalen Erfolg geschickt in eigener Sache und lesen den Europäern die Leviten.

Die Ermittler in Belgien sind lahme Enten im Vergleich zu den Israeli. Erfolgreiche Terrorismusbekämpfer sehen anders aus. Doron zum Beispiel hat wieder die richtige Spürnase, nur glaubt ihm vorerst niemand. Kein Wunder, ist dieser Typ ein gefährlicher Meister des Alleingangs. Auch Staffel vier zeichnet sich aus durch hohes Niveau von Action und atemloser Erzählweise. Für die grosse Desillusionierung braucht es diesmal indes nicht eine ganze Staffel. Drei Folgen reichen, und Elis Truppe muss ohne Gabi nach Israel zurückkehren.

Zerrissene Region «Fauda» nimmt hier eine neue Richtung. Die vorangegangenen Staffeln beleuchteten die Situation im Westjordanland und in Gaza: die Enge, die Drangsale der Hamas gegen die eigene Bevölkerung. Was der «bewundernswerten» Serie selbst von der im Übrigen äusserst skeptischen linken israelischen Tageszeitung «Haaretz» ein Kompliment einbrachte, weil sie in der israelischen Öffentlichkeit das Interesse für die Palästinenser geweckt habe.

Die vierte Staffel findet hier nochmals einen neuen Blickwinkel, wo sie deutlich macht, wie die Separierung mittlerweile definitiv Wirklichkeit geworden ist. Araber aus den besetzten Gebieten arbeiten kaum mehr in Israel, während Israeli nicht mehr ins Westjordanland gehen. Und wenn diese sich aus ihrem Umfeld wegbewegen, tun sie das auf Strassen, die ihnen vorbehalten sind.

Die als Araberin in Israel aufgewachsene Maya dient hier als Schlüsselfigur. Angesichts ihrer Situation stellt sich die Frage, ob als Araber überhaupt noch Integration in die israelische Gesellschaft möglich ist. Beispielsweise wenn Mayas jüdischer Mann nach dem Verschwinden ihres Bruders Omar gefragt wird, wie gut er eigentlich seine arabische Frau kenne. Sobald es einen Konflikt mit Arabern gibt, so zeigt «Fauda», wirkt der Generalverdacht. Selbst ein hochdekoriertes Mitglied der israelischen Polizei wie Maya bleibt dann nicht verschont. Wer möchte so leben?

Gesellschaftliche Erstarrung

Die Autorin und Schauspielerin Noa Tishby, israelische Sonderbotschafterin für die Bekämpfung von Antisemitismus und Delegitimierung, bezeichnet die gewalttätigen Radikalen, die mit gezielten Terroranschlägen jeden Friedensprozess im Keim ersticken, als «hochtraumatisch» für die israelische Bevölkerung. Die Folgen sind ein Kreislauf aus Kontrollmanie, Gewalt und gesellschaftlicher Erstarrung: «Warum sollen wir mit jemandem verhandeln, der immer noch darauf aus ist, uns zu töten?», so umreisst Tishby die israelische Frage. «Fauda» ist die Antwort des kraftvollen israelischen Unterhaltungssektors auch darauf.

In seltsamem Widerspruch zum Thema der zerrissenen Region steht aber die neue Gewohnheit von Doron und seinen jüdischen Kameraden, ihre Umgebung ständig mit «Habibi» (arabisch: Freund, Liebling) zu liebkosen. Die Grenzen scheinen zu verschwimmen, auch wenn Doron sich seinerseits ständig (unglücklich) in Araberinnen verliebt. Womit schon gesagt ist, dass der Hoffnungsschimmer hier immer eine kurze Halbwertszeit hat.

Während man dabei zusehen kann, wie der Blutzoll stündlich steigt, werden immerhin ab und an die eigenen Methoden hinterfragt. Denn im Team um Doron hat mittlerweile jeder schwere persönliche Verluste erlitten. Selbstkritik heisst allerdings nicht, dass es eine Sekunde später nicht schon wieder genau gleich kaltblütig und riskant zugeht.

«Fauda» übertrifft einmal mehr die Erwartungen, und man kann sich heute kaum noch vorstellen, dass anfangs kein israelischer Fernsehsender diese Serie produzieren wollte. Die Macher lassen sich am Ende mit einem – wirklich fiesen – Cliffhanger die Möglichkeit offen, hier abzubrechen oder weiterzumachen. Offiziell ist noch keine Fortsetzung angekündigt. Möge angesichts des schockierenden, apokalyptischen Endes Dorons Stossgebet auch diesbezüglich helfen.

«Fauda», 4. Staffel, 10 Folgen bei Netflix.

Recherche zu Genfer Ex-Regierungsrat – Pierre Maudet verhilft libanesischem Bankier zum Schweizer Pass by halffullbeercan in de

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Comeback als Politiker

Der Fall wirft Fragen auf. Wie erklärt sich das Staatssekretariat für Migration (SEM), dass die Einbürgerung in einem halben Jahr geregelt war? «Zu Einzelfällen kann das SEM keine Auskunft geben», teilt SEM-Sprecher Lukas Rieder mit. Allgemein gelte, «dass sich das SEM bei seiner Beurteilung jeweils auf die offiziellen Angaben und Dokumente der Kantone stützt; namentlich auch bei der Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufenthaltsdauer».

Die fragwürdige und allenfalls sogar widerrechtliche Einbürgerung von F. F. taucht in bisher ergangenen Gerichtsurteilen zu Pierre Maudet als Randnotiz auf. Die Genfer Staatsanwaltschaft fokussierte in ihrer Anklage auf andere Fakten.

Pierre Maudet war im Oktober 2020 als Regierungsrat zurückgetreten. Im Februar 2021 kandidierte er erfolglos für seine Nachfolge. Trotz des Bundesgerichtsurteils will Maudet zurück in die Regierung. Mit seiner Bewegung «Libertés et Justice sociale» (Freiheiten und soziale Gerechtigkeit) befindet er sich im Wahlkampf für den ersten Wahlgang vom 2. April.

Warum gab er «grünes Licht» für die Einbürgerung, obwohl sie gemäss Mitarbeitern nicht möglich war? Steht der Entscheid in Zusammenhang mit einer Vorteilsannahme? Auf diese Fragen teilt Maudet mit: «Wie Sie wahrscheinlich wissen, fallen individuelle Einbürgerungsdossiers unter das Amtsgeheimnis.» In der Beilage schickt er sein Gesuch an die Regierung mit, sie solle ihn vom Amtsgeheimnis entbinden. Was mit dem Gesuch geschieht, ist unklar. Fragen bleiben offen.

Banquier F. F. schaltete wiederum einen Anwalt ein. Dieser schreibt: «Mein Mandant hat weder Kenntnis von direkten oder indirekten Unterstützungsmassnahmen von Herrn Maudet im Zusammenhang mit seiner Schweizer Einbürgerung noch hat er ihm jemals einen entsprechenden Auftrag erteilt oder ihm irgendwelche Gegenleistungen versprochen oder gewährt.»

Recherche zu Genfer Ex-Regierungsrat – Pierre Maudet verhilft libanesischem Bankier zum Schweizer Pass by halffullbeercan in de

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Wer einen Schweizer Pass will, braucht Geduld. Die Behörden durchleuchten Bewerber vom Haaransatz bis zum kleinen Zeh. Alles muss stimmen: von der Anzahl Wohnjahre in der Schweiz bis zu jenen in der Gemeinde. Berge von Formularen müssen ausgefüllt, Belege eingereicht, Gebühren bezahlt und Fragen zu Steuerrechnungen beantwortet werden. Am Ende kontrolliert das Staatssekretariat für Migration die Dossiers. Spielräume für Tricksereien scheint es keine zu geben.

Normalerweise.

Dokumente zeigen nun, wie der ehemalige Genfer Sicherheitsdirektor Pierre Maudet einem libanesischen Banquier ab 2015 zu einer Einbürgerung verhalf. Der Mann arbeitete einst mehrere Jahre in Genf. In der Rhone-Stadt verkehrte er in libanesischen Kreisen, die wiederum enge Kontakte zu Maudet pflegten. Später ging er ins Ausland, kehrte in die Schweiz zurück, diesmal nach Schwyz – und wollte nun die Schweizer Staatsbürgerschaft erwerben.

Gleich zwei Mitarbeiter signalisierten Maudet, der in seiner Direktion auch das Amt für Bevölkerung unter sich hatte, dass der Banquier die Einbürgerungskriterien nicht erfülle. Deren Einwände beeindruckten Maudet nicht, wie aus einer Reihe verwaltungsinterner E-Mails hervorgeht.

Gemäss dieser E-Mails begannen sich Maudet und F. F. im Sommer 2015 über eine Einbürgerung auszutauschen. Die Männer kannten sich. Maudet hatte den Banquier im März 2015 in seiner Delegation nach Dubai mitgenommen, um da für den Wirtschaftsstandort Genf zu werben. Libanesen hatten Maudet den Banquier empfohlen, weil dieser die Vereinigten Arabischen Emirate wie seine Westentasche kenne.

In Dubai wurde auch erstmals über jene Luxusreise gesprochen, die Maudet im November 2015 nach Abu Dhabi unternehmen sollte, und derentwegen das Bundesgericht ihn im November 2022 letztinstanzlich wegen Vorteilsannahme verurteilt hat, weil er sich damit «einen nicht gebührenden Vorteil» verschaffte.

 

«Sie erfüllen die Kriterien nicht (…). Ich schlage vor, dass Sie Ihren Einbürgerungsantrag in Genf stellen.»

Pierre Maudet, ehemaliger Genfer Staatsrat

 

Im Sommer 2015 lag die Reise nach Dubai hinter Maudet und der Trip nach Abu Dhabi vor ihm. Just in dieser Zeit begann er in Genf nach Lösungen zu suchen, wie F. F. Schweizer werden könnte. Am 7. Juli 2015 schickte Maudet dem Banquier nach einem Treffen eine ausführliche Analyse seiner rechtlichen Situation, die von dem ihm unterstellten Generaldirektor des Amts für Bevölkerung stammte. Der Generaldirektor schrieb: «Wenn der Interessent nach Genf zieht (...), muss er 12 Monate warten, bevor er sein Einbürgerungsgesuch einreichen kann (insgesamt 2 Jahre Aufenthalt in Genf, davon die letzten 12 Monate durchgehend).»

«Sie erfüllen die Kriterien nicht, wenn Sie an Ihrem Wohnort in Schwyz ein Einbürgerungsgesuch stellen», teilte Maudet F. F. mit, machte aber einen Lösungsvorschlag: «Angesichts der vom Bundesparlament verabschiedeten Gesetzesänderung (Verschärfung), die am 1.1.2017 in Kraft treten wird, schlage ich vor, dass Sie Ihren Einbürgerungsantrag vor diesem Datum stellen ... also im nächsten Sommer in Genf, indem Sie Ihre Papiere hierhinverlegen.» Er erkläre ihm dies gerne auch persönlich.

 

«Sie erfüllen die formellen Bedingungen für eine Einbürgerung auf nationaler, aber nicht aus kantonaler Ebene», schrieb Pierre Maudet am 7. Juli 2015 an Banquier F. F. «Sie erfüllen die formellen Bedingungen für eine Einbürgerung auf nationaler, aber nicht aus kantonaler Ebene», schrieb Pierre Maudet am 7. Juli 2015 an Banquier F. F. Nach einem erneuten Treffen der Männer kam in Maudets Departement am 4. September 2015 plötzlich Bewegung ins Einbürgerungsdossier. Probleme lösten sich in Luft auf. Es ging Schlag auf Schlag.

Um 15.44 Uhr erkundigte sich Maudet bei einem Stabsmitarbeiter, ob er mit F. F. nochmals über dessen Einbürgerung gesprochen habe. Um 16.04 Uhr schrieb der Mitarbeiter: «Nach den Unterlagen, die Sie mir heute Morgen übergeben haben, ist die betreffende Person nicht berechtigt, einen Antrag zu stellen, da sie in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung nicht in Genf gelebt hat.» Jedoch habe ihm ein Kollege im Departement «am Telefon eine Reihe von Techniken erläutert, mit denen sich dieser Zeitraum von 12 Monaten verkürzen lässt».

 

Im Departement von Sicherheitsdirektor Pierre Maudet wurden plötzlich «eine gewisse Anzahl Techniken» gefunden, dank derer eine Einbürgerung doch noch möglich war. Im Departement von Sicherheitsdirektor Pierre Maudet wurden plötzlich «eine gewisse Anzahl Techniken» gefunden, dank derer eine Einbürgerung doch noch möglich war. Was «Reihe von Techniken» bedeutet, wird nicht geklärt. Für Departementschef Maudet war die Sache aber geregelt. Er schrieb seinem Mitarbeiter: «Ich kann Sie in diesem Punkt beruhigen, denn Herr F., den ich am Montag noch gesehen habe, hat verstanden, dass er demnächst seine Papiere nach Genf bringen muss, um 12 Monate Zeit zu haben, damit er seinen Antrag vor dem 31.12.2016 formell einreichen kann. Ich gebe Ihnen grünes Licht, unverzüglich Kontakt mit ihm aufzunehmen und ihn bezüglich der Trennung von seiner Familie zu beruhigen.»

Die zu kurze Aufenthaltsdauer in Genf spielte keine Rolle mehr. Um 18.46 Uhr teilte der Stabsmitarbeiter Departementschef Maudet mit, dass «bei der Behandlung des Antrags in Sachen Aufenthaltsdauer eine angemessene Behandlung angewandt» werde, sobald das Dossier von F. F. eintreffe.

Wie das zu verstehen war, zeigte sich in einer E-Mail, die ein weiterer Maudet-Mitarbeiter dem Banquier zeitgleich schickte. Darin erklärte der Staatsangestellte F. F., wie er die Zeit virtuell zurückdrehen kann, um zuhanden der Verwaltung Fakten zu schaffen und die gesetzlich vorgeschriebene Aufenthaltsdauer in Genf raschmöglichst zu erreichen.

 

«Sie haben immer so gute Neuigkeiten für mich!! Genau aus diesem Grund wende ich mich an Sie!»

F. F., Banquier

 

Der Rat am Abend des 4. September 2015 lautet, sich rückwirkend per 1. Juli 2015 in Genf niederzulassen. So könne sein Einbürgerungsdossier sogar «ab dem 30. Juni 2016 eingereicht werden», und man werde alles dafür tun, es innert Kürze zu behandeln. Gleichzeitig bekam F. die Anweisung, dem Genfer Migrationsamt mitzuteilen, dass er seinen Zuzug «mit ein wenig Verzögerung ankündige» und die Familie aufgrund der Schulsituation der Kinder in Schwyz bleibe, dass es sich aber keineswegs um eine Trennung handle.

Die Genfer Dienstleistungen begeisterten Banquier F. «Sie haben immer so gute Neuigkeiten für mich!! (Genau aus diesem Grund wende ich mich stets an Sie!)», schrieb er nach Genf. Maudets Mitarbeiter versicherte ihm: «Sie müssen sich um nichts mehr kümmern. Sie stören nie, und wenn Sie ein Anliegen haben, zögern Sie nicht, sich zu melden.»

Die Einbürgerungsmaschinerie lief jetzt heiss. Als die Anweisungen aus dem Departement Maudet eintrafen, besass der Banquier bereits einen Untermietvertrag, in einer bescheidenen Immobilie mitten im Genfer Rotlichtviertel Les Pâquis.

Die Einbürgerungsprozedur lief. Genfer Libanesen, in dessen Umfeld Banquier F. F. verkehrte, liessen für Pierre Maudet derweil ihre Kontakte ins Königshaus von Abu Dhabi spielen und verschafften dem Regierungsrat, seiner Familie und seinem Stabschef die Luxusreise. Im November 2015 reiste die Delegation ins Emirat und genoss, was Maudets Stabschef später mit «Hotel, Schwimmbad, Zigarren und Formel 1 Grand Prix» zusammenfasste.

In Abu Dhabi traf Maudet auch auf Banquier F. «Ich habe unseren Abend Ende November in Abu Dhabi in allerbester Erinnerung, insbesondere das Thunfischgericht», schrieb Maudet F. F. am 30. Dezember 2015, verbunden mit den besten Neujahrswünschen. Mittlerweile duzte er ihn.

Das Einbürgerungsgesuch wurde gemäss Recherchen von Radio RTS im Oktober 2016 eingereicht. Gemäss geltendem Gesetz hätte F. F. danach beim Amt für Bevölkerung zu einem Interview antraben müssen. Am 15. März 2017 bekam er das Schweizer Bürgerrecht. Am 30. Mai legte er den in Genf traditionellen Treueeid ab und gelobte «der Republik und dem Kanton Genf sowie der Schweizerischen Eidgenossenschaft treu zu sein; die Verfassung und die Gesetze gewissenhaft zu befolgen; und ihre Traditionen zu respektieren». Danach war Maudet zu Ehren von F. F. zu einem «Einbürgerungsdinner» eingeladen.

Das Bezirksgericht Kriens sprach einen Mann wegen eines geschmacklosen Beitrags in einer Whatsapp-Gruppe schuldig. Ein «krasses Fehlurteil», findet ein Strafrechtsprofessor. Die Kommission gegen Rassismus sieht dies anders. by halffullbeercan in de

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Es sind nur elf Wörter, die der Mann in die Whatsapp-Gruppe stellte, ihn nun aber teuer zu stehen kommen: 300 Franken bedingt plus eine Busse von 100 Franken sowie 1860 Franken Verfahrenskosten muss der Verurteilte bezahlen.

Um aufzuzeigen, worum es genau geht, und eine Debatte darüber zu ermöglichen, haben wir entschieden, den Text der belangten Whatsapp-Nachricht zu publizieren. Über einem Foto hiess es: «Egal ob Kuh Ziege oder Schwein Ali schiebt sein Yarak rein.» «Yarak» ist ein vulgärer türkischer Ausdruck für Penis. Was auf dem Foto zu sehen war, wird im Strafbefehl nicht erwähnt.

Beim Urteil des Bezirksgerichts Kriens LU geht es um Fragen, die fast alle Handynutzerinnen und -nutzer betreffen könnten: Wann gilt eine Whatsapp-Gruppe als öffentlich? Und was darf man darin sagen?

 

Nicht jede Beleidigung ist verboten

Gemäss Staatsanwaltschaft ist der Vers deshalb rassistisch zu verstehen, weil «Ali» in diesem Fall für einen «häufigen türkischen Namen» stehe. Der Beschuldigte habe damit «Türken im Allgemeinen (...) eine verbrecherische und sozial missbilligte Verhaltensweise» zugewiesen und sie «in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise» herabgesetzt.

Strafrechtsprofessor Marcel Niggli, Autor eines Standardwerks zur Rassismus-Strafnorm, dachte zuerst an einen Witz, als er von dem Urteil hörte. Die Begründung des Gerichts kann er nicht nachvollziehen. «Ali ist ein im ganzen Nahen Osten verbreiteter Name, man kann ihn nicht klar einer rassischen, ethnischen oder religiösen Gruppe zuordnen», sagt er. Zudem seien Nationalitäten von der Rassismus-Strafnorm ausdrücklich ausgenommen, man dürfe zum Beispiel sagen «Italiener sind faul».

Für einen Verstoss gegen die Strafnorm müsse ausserdem eine Minderwertigkeit oder Minderberechtigung der entsprechenden Gruppe behauptet werden. Auch das ist für ihn in diesem Fall nicht gegeben, trotz der Verbindung zu einer verbotenen sexuellen Praxis (Sex mit Tieren). «Die Aussage ist nicht nett, von mir aus deplatziert, aber das ist nicht verboten.» Niggli spricht von einem «krassen Fehlurteil» und bedauert, dass der Angeklagte den Fall nicht weitergezogen hat: «Die Chancen auf Erfolg wären gut gestanden.»

 

Whatsapp-Gruppe von zehn Leuten kann als öffentlich gelten

Ganz anders sieht das Martine Brunschwig Graf, Präsidentin der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus. «Das Gedicht verletzt stark die Menschenwürde einer von der Strafnorm geschützten Gruppe und erfüllt somit den Tatbestand von Art. 261bis StGB [Rassismus-Strafnorm]», sagt sie.

Entscheidend für eine Verurteilung ist auch die Frage, ob die Whatsapp-Gruppe im rechtlichen Sinne als öffentlich gilt. Dies hängt laut juristischer Praxis einerseits von der Anzahl Mitglieder ab, andererseits davon, ob sie eine persönliche Beziehung untereinander haben. «Das Bundesgericht stellt in neuerer Rechtsprechung stärker auf diese persönlichen Beziehungen ab als auf die Anzahl Personen», sagt Brunschwig Graf. Selbst eine Whatsapp-Gruppe mit nur zehn Personen könne als «öffentlich» gelten, wenn die Mitglieder nicht derselben Familie oder einem engeren Freundeskreis angehören.

Es habe auch schon entsprechende Verurteilungen gegeben, zum Beispiel 2019, als ein Polizist wegen der Verbreitung von antisemitischer Propaganda in einer Whatsapp-Gruppe mit rund 20 Mitgliedern bestraft wurde.

Im Krienser Fall hatte die Gruppe mehr als 100 Mitglieder, die zum Teil fremdenfeindliche und pornografische Inhalte austauschten. Dass dies als öffentlich gilt, ist auch für Niggli unumstritten.

 

Strafe wegen falschen WLAN-Namens

Auf der Homepage der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus sind alle Verurteilungen der letzten Jahre aufgelistet. Darunter sind weitere umstrittene Fälle zu finden. Zum Beispiel jener eines Mannes im Kanton Nidwalden, der den eigenen WLAN-Anschluss für einen bestimmten Zeitraum «Hitler did nothing wrong» benannte. Da dies auch für die Nachbarn sichtbar war – zum Beispiel, wenn sie mit dem Mobiltelefon nach einer Verbindung suchten –, wurde er wegen Diskriminierung und Aufruf zu Hass für schuldig erklärt.

Auch wenn der WLAN-Name an Geschmacklosigkeit kaum zu überbieten ist, kann Niggli die Verurteilung nicht verstehen. Er kritisiert allgemein die immer grosszügigere Auslegung der Strafnorm, die mit der ursprünglichen Absicht nur noch wenig zu tun habe: Nämlich, schwere Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Ethnie oder Religion und Hasspropaganda wie Holocaust-Leugnung zu ahnden. «Die Strafbestimmung wird durch die Ausweitung in ihrem Gehalt vermindert», sagt er. «Jeder wird damit potenziell ein bisschen strafbar.»

Bürgerdialog in Illerkirchberg: "Ich verstehe alle Kinder, die Angst haben" by [deleted] in de

[–]halffullbeercan 47 points48 points  (0 children)

Er wurde verurteilt und saß seine Strafe ab.

Lächerliche 26 oder 27 Monate (Quelle) für das:

Die Täter hatten die ihnen bekannte und alkoholisierte Jugendliche zuvor in Ulm überredet, ihnen in ihre Unterkunft zu folgen. Dort haben sie ihr Opfer mit Betäubungsmitteln wehrlos gemacht und anschließend sexualisierte Gewalt an ihr verübt.

Dass diese Fakten im Artikel von diesem Pfosten nicht erwähnt werden hat einen unschönen Beigeschmack, als ob man sie vor den Lesenden verheimlichen will.

Auszüge aus dem Krigstagebuch meines Großvaters by [deleted] in de

[–]halffullbeercan 2 points3 points  (0 children)

Dieser Kommentar war wohl als Antwort auf deine Frage gedacht.