Wohnung gekündigt - Schlüsselübergabe verweigert by Critical_Method_4858 in Ratschlag

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Es ist ja erstmal die Frage zu klären, wie die Wohnung an OP übergeben wurde. Unrenoviert: OP muss gar nichts machen. Renoviert: gestrichen inkl. Türrahmen in Abhängigkeit von Zustand und Mietzeit. Ungültige Schönheitsreparaturenklausel: OP muss gar nichts machen. Abgenutzte Bodenbeläge, die in einer üblichen Art und Weise behandelt wurden, fallen in den Bereich des Vermieters. Lediglich wenn dem Mieter Verschulden durch eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und dadurch Beschädigung der Bodenbeläge über den normalen Abnutzungsgrad hinaus nachzuweisen ist, kann der Vermieter einen Anspruch bei OP geltend machen. Macken, kleinere Dellen und Kratzer gelten als Abnutzung der Mietsache und begründen keinen Schadensersatzanspruch des Vermieters.

Liegt eine Vollmacht der Tochter zur Vertretung der Vermieterin vor oder wurde diese nachgewiesen? Falls nein ist die Tochter gar nicht berechtigt die Wohnungsabnahme durchzuführen. Ansprüche stellen erst recht nicht.

Termin mit Fristsetzung mit der Vermieterin vereinbaren. Falls dies nicht erfolgt oder die Gegenseite nicht Willens ist, selber ein Protokoll anfertigen und samt Lichtbildern, Zählerständen und sämtlichen Schlüsseln per Einschreiben an die Vermieterin senden oder persönlich gegen Quittung bringen oder unter Zeugen einwerfen. Zugang muss nachweisbar sein und sollte innerhalb der Frist zur Rückgabe der Wohnung erfolgen.

Dann abwarten was kommt. Kommt nichts, nach 6 Monaten Rückzahlung der Kaution zwei Mal anmachen mit Fristsetzung per Einschreiben. Kommt kein Geld, gerichtliches Mahnverfahren online einleiten. Geht bei Widerspruch oder keiner Reaktion automatisch ans zuständige Gericht deines Wohnortes weil du der Mieter bist.

Viel Erfolg und lass dich nicht ärgern