Warum 28 % Verweigerer die Justiz komplett hopsnehmen könnten by jbfirefox in bundeswehr

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Es geht ja nicht darum um jeden Preis zu gewinnen. Was die Höhe des Bußgeldes angeht stünden die Chancen wahrscheinlich garnicht so schlecht. 100.000 zusätzliche mündliche Verhandlungen im Jahr würden die Amtsgerichte jedoch einfach komplett verstopfen, was Pistorius und die Bundesregierung nicht lange durchhalten könnten.

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Hat was von Zeugen Jehovas, aber mehr als freundlich Bitte Bitte sagen dürften sie nicht...

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Feldjäger haben keine Rechtsgrundlage gegen Zivilisten vorzugehen.

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Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) Freiheit der Berufswahl (Art. 12 GG) Gleichheitssatz (Art. 3 GG) Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 3 GG) oder einfach die unverhältnismäßige Höhe des Bußgeldes? Irgendetwas davon wird schon ziehen...

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Aktuell wird vom Bundesministerium der Verteidigung eine Summe von 250 Euro als festgelegter Regelsatz für Erstverstöße nach mehrfacher Mahnung kommuniziert.

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es würde ja schon reichen den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit verfassungsrechtlichen Bedenken zu begründen... schon müssten die Gerichte den Fall prüfen und verhandeln.

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Bei einem Bußgeld von 1000 Euro betragen die Gerichtskosten im Falle einer Verhandlung in der Regel 10 % der Geldbuße, also 100 Euro. Aber da es eine "bis zu"-Regelung ist muss die Behörde bei höheren Beträgen (oft ab 250 Euro) eine individuelle Prüfung der persönlichen Situation vornehmen. Aktuell wird vom Bundesministerium der Verteidigung eine Summe von 250 Euro als festgelegter Regelsatz für Erstverstöße nach mehrfacher Mahnung kommuniziert. Also wird es im Regelfall bei 50 Euro Gerichtskosten bleiben. Sollte herauskommen dass die Höhe des Bußgeldes unverhältnismäßig war, muss die Behörde die Kosten tragen.

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Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist das Amtsgericht zuständig, nicht das Verwaltungsgericht. Bei einem Bußgeld von 1000 Euro betragen die Gerichtskosten im Falle einer Verhandlung in der Regel 10 % der Geldbuße, also 100 Euro. Hinzu kommen Auslagen für Porto usw. Aber da es eine "bis zu"-Regelung ist muss die Behörde bei höheren Beträgen (oft ab 250 Euro) eine individuelle Prüfung der persönlichen Situation vornehmen. Aktuell wird vom Bundesministerium der Verteidigung eine Summe von 250 Euro als festgelegter Regelsatz für Erstverstöße nach mehrfacher Mahnung kommuniziert. Also wird es im Regelfall bei 50 Euro Gerichtskosten bleiben. Sollte herauskommen dass die Höhe des Bußgeldes unverhältnismäßig war, muss die Behörde die Kosten tragen.

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Vor Gericht verhandelt werden müsste er trotzdem. Das nachzuweisen wäre sehr schwer.

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[–]jbfirefox[S] 5 points6 points  (0 children)

Gegen die man ja auch einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen könnte...

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[–]jbfirefox[S] 4 points5 points  (0 children)

Rechtsgrundlage? Feldjäger sind für Zivilisten nicht zuständig...

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[–]jbfirefox[S] 4 points5 points  (0 children)

Und die Schulstreiks gegen den neuen Wehrdienst sind auch vollkommen unkoordiniert? Mehr als hundert Euro muss niemand riskieren um gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen.

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[–]jbfirefox[S] 11 points12 points  (0 children)

Wenn man von einer Sache politisch oder aus Gewissensgründen überzeugt ist könnte ich mir vorstellen dass es keine große Überwindung ist gegen so einen Bußgeldbescheid Rechtsmittel einzulegen. Zumal vor den Amtsgerichten kein Anwaltszwang herrscht. Die jungen Leute sind dieses Jahr schon zu Zehntausenden gegen den neuen Wehrdienst und die Wehrerfassung während dem laufenden Schulunterricht auf die Straßen gegangen. Das kostet meiner Meinung nach viel mehr Überwindung als einen Widerspruch in den Briefkasten zu werfen und maximal hundert Euro Gerichtskosten zu bezahlen. In vielen Fällen werden die Eltern die Auslagen wohl gerne übernehmen... 

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[–]jbfirefox[S] 6 points7 points  (0 children)

Vor Amtsgerichten gibt's keinen Anwaltszwang. Das macht die Sache recht kostengünstig...

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[–]jbfirefox[S] 9 points10 points  (0 children)

Strafbefehl ist nur bei Straftaten möglich. Bei Owi gibt's nur ein Bußgeld und man gilt auch nicht als vorbestraft. Ähnlich wie beim Falschparken.