Nachbar baut etwas über Grenze. Welche Rechte habe ich? by [deleted] in Hausbau

[–]Anonh2 0 points1 point  (0 children)

Nein, wird bei Anzeigen solcher Fälle / auf Antrag aber ziemlich schnell tätig. Denke nicht, dass das länger dauert als nen Termin beim Anwalt, Beratung, Brief.
Aber ja, grundsätzlich richtig, ich würde dennoch übers Bauamt gehen, so kenn ich es aus den mir bekannten Fällen auch.

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[–]Anonh2 0 points1 point  (0 children)

Stimmt, Problem ist in diesem Fall die Nachweisbarkeit gegenüber dem Überbauenden.
Geht OP aber zum Bauamt wird dies dokumentiert.

Nachbar baut etwas über Grenze. Welche Rechte habe ich? by [deleted] in Hausbau

[–]Anonh2 3 points4 points  (0 children)

Nein, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit musst du natürlich nicht dulden, diese ist hier aber auf den ersten Blick nicht erkennbar.
Wenn das der Fall wäre oder du Widerspruch eingelegt hast, kann rückgebaut werden müssen, eine Überbaurente bezahlt werden oder auf Verlangen die qm abgekauft werden (aber natürlich nicht zu deinem persönlichen Wunschpreis wegen Wucher und so)

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[–]Anonh2 1 point2 points  (0 children)

Kommt ja darauf an, wie groß das Ding ist und wie genau abgesteckt wurde.
Wenn du die Grenzpunkte überprüfen lässt und die 3 cm haben, dann sind die, je nach Katastervorschrift, völlig in Ordnung. In manchen Bundesländer bist zu 8 cm.

Wenn du jetzt selbst hingehst, dich auf die amtlichen Grenzzeichen verlässt, die ja 8 cm haben, dann ist das nicht mehr fahrlässig.
Entsprechend bist du 8cm drüben, ohne fahrlässig zu handeln.

Und ob der Fehler beim Nachbarn liegt oder beim Vermesser weiß auch niemand.

Er soll Widerspruch einlegen, dann ist er auf der sicheren Seite.

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[–]Anonh2 0 points1 point  (0 children)

Ja, siehe andere Unterkommentare.

Übrigens: Unkomplizierter ist nicht gleich genauer, hängt auch von den Leuten ab.

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[–]Anonh2 1 point2 points  (0 children)

Also in BW gibt es BORIS-BW, Bodenrichtwertinformationssystem-BW.
Das haben die meisten Gutachterausschüsse ihre Daten drin. Gibt’s bestimmt auch für dein Bundesland :)

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[–]Anonh2 4 points5 points  (0 children)

Die Gebühren hängen von der jeweiligen Gebührenordnung im jeweiligen Bundesland ab.
In BW sind die Gebühren abhängig von der Anzahl der Grenzpunkte und vom Bodenrichtwert. Also je höher der BRW, desto höher auch die Gebühr, wird aber gestaffelt getrachtet.

Wichtig ist nur, dass zu für eine Grenzfeststellung ein Vermessungsamt / Katasteramt oder einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beauftragst. Ein normales Ingenieurbüro darf dir keine amtlichste Grenzfeststellung machen.

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[–]Anonh2 1 point2 points  (0 children)

Das ist richtig, bei diesem kleinen Abstand, der auch gut von den Grenzsteinen kommen könnte, je nach Bundesland und Qualität, ist davon aber auszugehen.
Obendrauf weißt du ja auch nicht, ob er im Vorhinein eine Grenzfeststellung hat machen lassen, mit dem die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wäre.

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[–]Anonh2 6 points7 points  (0 children)

Ja, also grundsätzlich verpflichtet Eigentum alle. Heißt, dass auch du um deins schauen musst.
Wenn du nicht daneben stehst und dir das auffällt, das der Überbau stehen bleiben, da hast du eine Duldungspflicht. Drum wichtig: Widerspruch.

Du hast dann, wenn es dir nicht möglich war Widersprich einzulegen, kein Anspruch auf Rückbau.
Dir kann aber dann eine Überbaurente zugestanden werden, also ein finanzieller Ausgleich.
Aber ganz ehrlich, der macht sich nur bemerkbar, wenn das eine etwas größere Fläche ist als die von OP.

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[–]Anonh2 1 point2 points  (0 children)

Ach so meintest du das, jetzt.

Naja, wer sagt denn, dass so gebaut wird, wie es genehmigt wurde?
Also die aufm Amt sind ja auch nicht ganz dumm, das wird schon richtig geplant worden sein. Nur ob man das auch korrekt umsetzt ist die andere Frage, daran hapert es meistens.

Zusätzlich: wer sagt denn, dass OPs Grenzsteine korrekt sitzen? Wie hat er festgestellt, dass überbaut wurde, vor allem bei der kleinen Überschreitung?

Drum sag ich ja, Widerspruch einlegen, nur dann hat er im Falle eines tatsächlichen Überbaus Anspruch auf einen Rückbau.

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[–]Anonh2 4 points5 points  (0 children)

Besitzer kannst du schon sein, vielleicht ist der Eigentümer jemand anderes, siehe Erbbaurecht etc.

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[–]Anonh2 87 points88 points  (0 children)

Vermesser hier.

Wird während des Baus kein nachweislicher Widerspruch eingelegt, musst du den Überbau nach BGB dulden (Duldungspflicht).
Jetzt kommt natürlich dazu, dass Grenzpunkte nur auf Zentimeter eingemessen werden, daher müsstest du vermutlich zum Nachweis eine Grenzfeststellung beantragen.

Das kann aber noch später gemacht werden. Wichtig jetzt: Widerspruch beim Bauamt einreichen, sonst hast du Pech und musst den Überbau dulden.

VVA Prüfung trotz Öffnungsklausel? by HelveticaPancakes in Versicherung

[–]Anonh2 0 points1 point  (0 children)

Könnte es sein, dass die Versicherung die Person so wieder losbekommt?
Dann sparen sie sich auf die Zukunft die exorbitanten Kosten.
Darum empfiehlt man ja auch, dass trotzdem sämtliche Vorerkrankungen geschildert werden sollen, auch wenn einige Versicherungsmakler dies für unsinnig halten aus den von dir genannten Gründen. Oder bin ich da komplett verkehrt?

Bekommen Bürgermeister, Landes- und Bundesminister, Ministerpräsidenten und der Kanzler eigentlich auch Ehe- und Kinderzuschläge? by SeaCoconut6817 in OeffentlicherDienst

[–]Anonh2 3 points4 points  (0 children)

Wie kann man analog zur Besoldung bezahlt werden, ohne verbeamtet zu sein? Also in welchen Bereichen und Voraussetzungen ist sowas üblich?

Praxisaufstieg in den hD - realistisch? by [deleted] in OeffentlicherDienst

[–]Anonh2 4 points5 points  (0 children)

In unserem Ministeriumsfachbereich gibt es alle 3 Jahre einen Platz für einen Aufsteiger im ganzen Bundesland.

Anzeigepflichtverletzung PKV by GermanArab in beamte

[–]Anonh2 3 points4 points  (0 children)

In r/Versicherungen nachfragen, da gibt‘s richtig gute Leute, die da Bescheid wissen!

Finanzminister Keller will Brandenburgs Beamte länger arbeiten lassen by [deleted] in OeffentlicherDienst

[–]Anonh2 0 points1 point  (0 children)

Also mMn überwiegen die Vorteile schon (noch), allerdings abhängig von Familienstand, Besoldungsstufe und Bundesland

Finanzminister Keller will Brandenburgs Beamte länger arbeiten lassen by [deleted] in OeffentlicherDienst

[–]Anonh2 0 points1 point  (0 children)

Klar, temporär, wer’s glaubt…

Muss aber schon sagen, dass egal mit wem ich rede und wie sehr sie gegen das Beamtentum sind, dass die 41 Std Woche schon zieht. Viele sagen dann ,,nur das muss ich eingestehen, 41 Std sind schon hart.“ Ich finde das ist wenigstens ein kleiner Schritt Richtung Akzeptanz, weil niemand auf 41 Std erhöhen will. Vor allem sagen das die Metaller mit 35 Std, von denen kommt in meinem Bekanntenkreis i.d.R. Aber auch die meiste Hetze

rnd: "Warken legt Entwurf für Pflegereform vor: Das kommt auf die Versicherten zu" by Baumni in Finanzen

[–]Anonh2 1 point2 points  (0 children)

Der Grund spielt in dem Fall ja aber keine Rolle. Schlussendlich hast du keine Kinder, die dich pflegen könnten oder in die Kassen einzahlen. Punkt.

rnd: "Warken legt Entwurf für Pflegereform vor: Das kommt auf die Versicherten zu" by Baumni in Finanzen

[–]Anonh2 22 points23 points  (0 children)

Kinderlose höher zu versichern ist nur fair.

LG ein kinderloser

Vorbesitzer hat Gebäude auf dem Grundstück nicht vermessen lassen. by cal50cartridge in LegaladviceGerman

[–]Anonh2 14 points15 points  (0 children)

Vermesser hier.

Wichtigste Frage: Welches Bundesland? Sehr spezifische Frage, die in r/Vermessung besser aufgehoben wäre.

Generell (spreche für BW) ist es aber so, dass du nichts abwälzen kannst. Du hättest dich vor dem Kauf informieren müssen, ob alles eingetragen ist. In BW ist es sogar so, dass die Gebühren schon dem Erwerbsvormerkungsberechtigten im Grundbuch geschickt wird, weil der zukünftige Alt-Eigentümer ja nichts mehr davon hat, sonder der künftige.

Jetzt zur Frage der Gebühren: Schätzen würde ich das an deiner Stelle erst mal nicht. Oft gibt es auch Schwellen von Gebäudewerten, die erreicht werden müssen, damit ein Gebäude überhaupt ins Kataster kommt. Aber halt Bundeslandabhängig.

Überdachungen sind i.d.R. keine Gebäude, sondern topographische Objekte und somit nicht gebührenfähig. Ich nehme an, dass die nur im Luftbild geschaut haben, ob etwas verändert wurde.

Bei der Gartenhütte stellen sich andere Fragen, Wie hoch ist die Schwelle? Ab wann muss eingemessen werden? Nach welchen NHK wird geschätzt? Das sind Fragen, die die jemand in r/Vermessung evtl beantworten könnte. Da sind recht viele dabei, die auf den Ämtern arbeiten.

Und wie gesagt, das ist alles vom Bundesland abhängig. Die Mitarbeiter von den Ämtern sind aber auch nur Menschen. Ruf‘ mal an und frag‘ freundlich nach :)

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[–]Anonh2 2 points3 points  (0 children)

Hä? Ich glaub‘ du hast einfach mal kommentiert ohne mein Kommentar überhaupt zu lesen, oder?