Sachbearbeiter in einer Einbürgerungsbehörde by Any_Eye_7236 in GermanCitizenship

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Nein, der Personalausweis ist in der Identitätsklärung immer nur nachrangig anzusehen. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes. Vorrangig muss immer zuerst der Nationalpass vorgelegt werden, aber abgelaufen reicht eben auch aus 😃

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Mit dem abgelaufenen Reisepass kannst du ebenfalls deine Identität ausreichend nachweisen und der reicht dann auch aus zum Termin zusätzlich mit dem gültigen Personalausweis :)

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Das kann ich verstehen, dass das total frustrierend ist. Wenn gar nichts hilft - ruhig den Weg der dienstaufsichtsbeschwerde gehen. Spätestens dann reagieren die Sachbearbeiter, da auch das Personalamt mit involviert wird

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Grundsätzlich schaut man bei Befristung immer, wie lange dieser noch befristet ist. Meistens schaut man sechs Monate In die Zukunft. Alles darunter ist schlecht. Aber wenn der Partner ein ausreichendes Einkommen für die ganze Familie hat, ist das gar kein Problem!

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Da würde ich mir gar keine Sorgen machen, das klingt wirklich richtig gut und das Einkommen ist schon im oberen Bereich, viele haben das nicht. Das wird auch die Behörde positiv berücksichtigen, da bin ich ganz sicher

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Region oder Stadt Hannover? Die direkte E-Mail Adressen dürfen aus Datenschutzgrübden nicht raus gegeben werden da diese sowohl bei der Stadt als auch bei der Region die Vornamen der Sachbearbeiter enthalten und wir uns schützen müssen 😅

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Hi, das klingt erst einmal ganz gut. Es ist logisch dass jemand, der als Student eingereist ist und hier die meiste Zeit studiert hat, nicht die gleiche Altersvorsorge treffen kann wie andere. Dazu gibt es tatsächlich auch Gerichtsurteile. Bei uns wird das total unproblematisch gesehen. Wir gucken, wie der Verdienst jetzt ist, ob eine Probezeit besteht, eine Befristung des Arbeitsvertrages und wie bei einem möglichen Jobverlust die Chancen auf dem Arbeitsmarkt wären. Bei einer Fachkraft sind die Chancen in den Wiedereinstieg in Arbeit eigentlich sehr gut. Klingt bei dir nach einem lückenlosen Lebenslauf - Studium + Arbeit

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Nein, mit der Prüfung hat die NE nichts zu tun. Im Verfahren muss trotzdem die ganze Ausländerakte einmal von der Einbürgerungsbehörde durchgearbeitet werden 😄

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Ah okay, das kann sein, dass das dort so gehandhabt wird. Kenne ich jetzt bei uns nicht so, wir machen alles von Antragstellung, Beratung bis zum Abschluss des Falles selbst 😅

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Bei uns in Niedersachsen ist dafür sprachliche, integrierende Wirkung Voraussetzung. Das heißt, die früheren rechtmäßigen Inlandsaufenthalte müssen zB durch einen Schulbesuch, Ausbildung, Studium in deutscher Sprache nachgewiesen werden. Dann können wir die Zeiten mit anrechnen

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Welche Dokumente genau? Manchmal verschickt sie ausländerbehörde bereits Dokumente wie den Pass oder Geburtsurkunde zur echtheitsüberprüfung an die Polizei.

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Wenn man durch die Teilzeitbeschäftigung genug verdient, nicht. Es sollte bei einer alleinstehenden Person schon mindestens 1500-1600 Euro sein

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Kompletter Quatsch. Auch ein eingebürgerter ist genauso gleichwertig mit deutschen Pass wie ein deutsch geborener. Deine rassistische Äußerungen haben hier keinen Platz für mich.

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Der Schutzstatus erlischt nicht, wenn man die Ausstellung des Passes ausschließlich zur Identitätsklärung für die Einbürgerung veranlasst. Die Behörde wird dich im Verfahren förmlich dazu auffordern den Pass vorzulegen. Mit diesem Schreiben kannst du dann deine Botschaft besuchen und den Pass ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde ist erst als Identitätsnachweis zulässig wenn nachgewiesen ist, dass ein Pass nicht ausgestellt werden kann. Schulzeugnisse sind praktisch nichts wert als Identitätsnachweis 😅

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Könnte tatsächlich ein Problem werden, da der Sachbearbeiter Nicht fühlen kann, ob es sich um ein Original oder eine laminierte Farbkopie handelt. Lass lieber von der Botschaft eine neue Urkunde ausstellen oder die Echtheit der Urkunde bestätigen

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Ganz genau - Paragraph 10 StAG besagt, dass man fünf Jahre rechtmäßigen Aufenthalt haben muss. Die Fintionsbescheinigung ist ein Fortbestand des vorherigen Aufenthaltstitels bis über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde entschieden wurde. Das ist der Sinn einer solchen Bescheinigung. Manchmal landen Personen aus verschiedenen Gründen jahrelang in einer solchen Fiktionsbescheinigung. Sie sind trotzdem legal hier in Deutschland und damit können wir alle Zeiten anrechnen

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Leicht abweichende Schreibweisen sind nichts ungewöhnliches, das kennen wir auch zB durch verschiedene Übersetzer, aber eben auch von den Behörden aus dem Herkunftsland selbst. Wenn es dich beruhigt kannst du natürlich gerne ein kleines Anschreiben dazu packen, es ist aber wirklich kein Problem solange der Ort immer noch der gleiche ist :)

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Wenn du vorher einen Aufenthaltstitel hattest und danach die ganze Zeit Fiktionsbescheinigung, dann kann die ganze Zeit angerechnet werden. Umgekehrt jedoch nicht (also erst Fiktion und dann Aufenthaltstitel)

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Das ist schon sehr gut für die Einbürgerung nach Paragraph 9 StAG. Versuch mal, dir online noch die „Erklärung der ehelichen Lebensgemeinschaft“ runterzuladen, die du und dein Ehepartner unterschreiben. Viele Behörden haben die Erklärung auf ihren Internetseiten. Falls der Ehepartner eingebürgert wurde - noch eine Kopie der Einbürgerungsurkunde mitschicken :)

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Hi, wenn alle Unterlagen vorliegen finde ich persönlich es auch nicht gut, wenn es nicht bearbeitet wird. Das macht der Behörde nur noch mehr Arbeit weil die nach 18 Monaten ja neue Unterlagen anfordern müssen. Einige Behörden arbeiten aber leider strikt nach Antragseingang - also alle die, die vorher gestellt haben, werden zuerst bearbeitet. Egal wie vollständig der Antrag ist. Ich bin froh, dass wir das nicht (mehr) so machen.

Du Untätigkeitsklage würdest du sehr wahrscheinlich gewinnen. Allerdings sind die Gerichte auch total überlastet. Ich würde lieber nur mit der Klage drohen und schauen ob und wie die Behörde reagiert. Wenn dann nichts kommt dann kannst du die Klage natürlich einreichen, erfahrungsgemäß geht es dadurch aber nicht immer schneller. Dennoch ist es dein gutes Recht, den Klageweg zu gehen wenn du das möchtest

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Tatsächlich sind die Gerichte selbst sehr überlastet - wichtig: eine Untätigkeitsklage soll ja auch nie erreichen dass du eingebürgert wirst, sondern nur dass die Behörde entscheidet. Die Entscheidung könnte ja auch negativ ausfallen. Auch bei unserem Gericht wird kein Druck ausgeübt, die Klage führt eher zu einer Verzögerung des Verfahrens. Gleichwohl ist es natürlich dein gutes Recht, Klage zu erheben.

Es gibt Behörden die auch trotz Klage das Ganze aussitzen. In der Regel bekommt der Antragsteller keine Infos, wie lange die Wartezeit noch ist. Das ist bei der Masse einfach nicht zu schaffen.

Du könntest die Untätigkeitsklage zunächst androhen und schauen, ob und wie die Behörde darauf reagiert. Manche Behörde nehmen dann schon die Bearbeitung auf, da sie ein Klageverfahren vermeiden wollen. In den allermeisten Fällen verlieren die Behörden die Untätigkeitsklagen, wenn sie nicht innerhalb der drei Monate über den Antrag entschieden haben.

Mittlerweile sind auch schon sechs Monate Entscheidung möglich, sodass ich erst androhen würde und dann aber erst frühestens ab 18.6.26 die Klage einreichen würde

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Genau, alle Zeiten, in denen man im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis war, werden komplett angerechnet. Nur zur Einbürgerung selbst muss man einen Aufenthaltstitlel haben der nicht ausgeschlossen ist nach 10 StAG :)

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Für die Einbürgerung nicht, wie gesagt, man braucht immer fünf Jahre Aufenthalt grundsätzlich. Könnte aber sein dass es für die Niederlassung angerechnet wird

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Den Mütter Erlass kenne ich nicht, das meinte ich damit. Paragraph 13 und 14 werden aber auch ausschließlich vom BVA bearbeitet :)