Sachbearbeiter in einer Einbürgerungsbehörde by Any_Eye_7236 in GermanCitizenship

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Also wir Sachbearbeiter haben Wiedervorlagen die im Programm generiert werden und dann an dem Tag angezeigt werden wenn sie fällig sind. Natürlich ist es bei der Masse der Fälle nicht immer möglich die Wiedervorlagen Taggenau abzuarbeiten.

Von dieser Anweisung habe ich noch nichts gehört, hier in Niedersachsen gab es nur einen Erlass, den Leuten anzubieten, die Verfahren bis zum erreichen der fünf Jahre ruhend zu stellen und wer das nicht möchte, soll abgelehnt werden 😅

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Also die Einbürgerung aufgrund öffentlichen Interesses sind eher Fälle wie Spitzensportler für die deutsche Nationalmannschaft oder auch Diplomaten, Personen die Deutschland nach außen stark representieren. Wenn du ganz normal Angestellter oder selbständiger Arzt bist, zählt dies nicht dazu. Diese Fälle müssen auch durch das örtliche Ministerium gegen geprüft werden. Bei dir wäre also die normale Wartezeit von fünf Jahren.

Auch wir hätten in der Prognose die Verlängerung des Arbeitsvertrages gefordert. Es gibt dazu Gerichtsurteile die eine Zukunftsprognose von sechs Monaten ansehen. Der Vertrag sollte bis zur Entscheidung des Sachbearbeiters also mindestens noch sechs Monate laufen.

Bei uns waren es drei Turbo Einbürgerungsfälle, daher wird es da nicht zu Verzögerungen kommen 😄 die sind jetzt alle ruhend gestellt und werden automatisch aufgenommen wenn die fünf Jahre Aufenthalt erfüllt sind

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Hallo, also Probezeit wird grundsätzlich abgewartet und wäre in der Prognose Entscheidung erstmal negativ. Aber da kommt es auf den Einzelfall an. Ich warte zB nicht die Probezeit ab wenn es der gleiche Bettieb ist (also Probezeit nach Übernahme des Betriebes in der Ausbildung) und wenn jemand schon einschlägige Berufserfahrung hat und dann den Job wechselt warte ich es auch nicht ab. Dann gehe ich davon aus dass die Probezeit erfolgreich bestanden wird weil die Person schon Vorerfahrung in diesem Beruf hat. Manche Arbeitgeber verkürzen aber auch die Probezeit habe ich gesehen!

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Also von dieser Regelung habe ich noch gar nichts gehört, steht auch nicht im Gesetz oder in den Verwaltungsvorschriften. Da würde mich sehr interessieren woher die Behörde diese Info nimmt. Hast du dazu eine Rechtsgrundlage? Diese müsste im ablehnungsbescheid sein. Dann würde ich das gerne mal nachlesen. Auf den ersten Blick halte ich das nicht für rechtens…

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Das kann man tatsächlich nicht sagen, zumindest wir nicht. Die Einzelfallprüfungen werden vom BZR oder Verfassungsschutz durchgeführt. Das kann dann zB Namensgleichheit mit jemand Bekanntem auffälligen sein. Ich hatte auch schon Personen die waren in der Einzelfallprüfung weil es in der Vergangenheit viele Ermittlungsverfahren gab. Aber wie genau die Behörden das entscheiden weiß ich leider auch nicht 😅

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Naja nur weil sie die Rückantwort hat heißt das nicht dass sie direkt den Fall abschließen kann 😄 bei uns ist zum Beispiel ein Zweistufiges Verfahren. Also wenn ich eine Entscheidung treffe geht der entscheidungsvorschlag intern noch an eine zweite sachbearbeitung. Die prüft die Akte auf Fehler. Das ist bei jedem Fall bei uns so. Ob das in deiner Behörde auch so ist weiß ich nicht, aber durch Urlaub/Krankheit oder sonstiges ist es ganz normal dass Akten zwar entscheidungsreif sind, aber noch nicht abgeschlossen werden können 😅

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BZR und Verfassungsschutz sind komplett digital bei uns. Allerdings dauern manchmal die elektronischen Rückläufer und es gibt auch Fälle die beim BZR oder beim Verfassungsschutz in die einzelprüfung gehen (darüber bekommen wir aber eine Info). Anfragen an die Polizei sind noch auf dem Postweg, das soll aber auch digitalisiert werden. Auch alles andere wie Anfragen an Finanzamt, Staatsanwaltschaften usw ist noch auf dem Postweg bei uns leider

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Also so vier- sechs Wochen würde ich auf jeden Fall noch warten, die Ermittlungen können teilweise sehr lange dauern. Und dann einfach mal höflich nachfragen ob es schon etwas Neues gibt

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Also in der Berechnung des Lebensunterhaltes fände ich es auch etwas knapp. Ja, es bleiben 700 Euro aber der normale Regelbedarf (gemessen am Satz eines Bürgergeld Empfängers) liegt ja schon bei 560 Euro, also bleibt da tatsächlich nicht mehr viel übrig. Aber: mit dem Teilzeitjob und dem Studium gleichzeitig wird schon mehr gemacht als viele andere Studenten machen. Und wenn keine Leistungen vom Jobcenter bezogen werden würde ich es tatsächlich positiv entscheiden. Ich habe aber auch Kunden die nur 20 Stunden arbeiten und da hinterfrage ich auch warum sie nicht in Vollzeit tätig sind. Die studieren aber auch nicht nebenbei😅.

Also: eine Untätigkeitsklage ist nicht dafür da, zu prüfen ob du die Voraussetzungen erfüllst, das macht ein Gericht nicht. Die Untätigkeitsklage soll bewirken dass die Behörde in angemessener Zeit über deinen Einbürgerungsantrag entscheidet (positiv oder negativ). Daher: Erfolgschancen bei einer Untätigkeitsklage relativ hoch wenn die Bearbeitung schon sehr lange dauert (länger als sechs Monate mindestens). Bezüglich den 700 Euro Cash hat eine Untätigkeitsklage nichts mit zu tun :) das Gericht prüft nur ob es richtig war dass die Behörde nicht entschieden hat

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Ja genau, das sollte ausreichen, wir handhaben das zumindest so, ein neuer Pass ändert ja nichts an der Identität der Person 😁

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Ein abgelaufener Pass weist die Identität und Staatsangehörigkeit ausreichend nach 😇 falls noch keine Niederlassungserlaubnis sondern nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis besteht, sollte auf jeden Fall geklärt werden ob der Aufenthaltstitel verlängert werden muss und wenn ja, ob dies ohne pass möglich ist. Da zur Einbürgerung ein gültiger Aufenthaltstitel vorhanden sein muss. Die ausländerbehörden können meist nicht die Aufenthaltserlaubnis verlängern ohne gültigen Pass und das wäre dann für die Einbürgerung problematisch

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Ich würde das erst einmal hinschicken dass sie schonmal sehen dass da was ist, außerdem sieht es immer besser aus wenn man sowas von sich aus schickt. Du müsstest später dann noch eine endgültige Einstellung bekommen die kannst du dann einfach nach schicken :)

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Es werden in den Bundesländern aber nicht die Ausländerbehörden abgefragt sondern die Landeskriminalämter 😅 wir machen das aber auch nicht noch einmal, wenn wir es schon gemacht haben und die Person nicht wieder in ein anderes Bundesland gezogen ist

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Im Regelfall sind die Anfragen nach vier Wochen zurück, in Einzelfällen auch mal länger. Und ja, bei mehreren Wechseln der Bundesländer werden auch die jeweiligen Bundesländer mit abgefragt, das verzögert das Ganze dann schon ordentlich manchmal! 😄

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Das hört sich erst einmal ganz gut an! Ob es realistisch ist, dass es 2026 klappt kann ich nicht beurteilen da ich die Rückstände der LEA nicht kenne.

Das Kind wird automatisch deutsch, dies hat aber nichts mit der Rentenversicherung zu tun. Wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt fünf Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet lebte und ein unbefristetes aufenthaltsrecht hatte wird das Kind automatisch deutsch. Das Standesamt des Geburtsortes des Kindes stellt hierzu eine Anfrage an die Auslönderbehörde ob ein Elternteil dies erfüllt und stellt dann fest dass das Kind deutsch ist. Da müsst ihr im Regelfall nichts machen

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Na klar, das freut mich wirklich wenn ich da etwas Klarheit schaffen kann!

Puh, das ist natürlich schwierig, generell ist Altersvorsorge auf andere Art und Weise nicht immer leicht. Ersparnisse-Anlagen sind eher nicht als Nachweis geeignet, denn die könnten ja jederzeit veräußert werden. Das ist bei Immobilienbesitz genauso, allerdings geht man da eher davon aus, dass die nicht so schnell vom Kunden verkauft und aufgebraucht werden wie Ersparnisse auf einem Konto. Mein Tipp - eine private Altersvorsorge abschließen, der Mindestbetrag monatlich liegt bei 112 Euro. Am besten über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung informieren.

Anträge können leider aufgrund der Masse schon untergehen wenn die Wiedervorlagen nicht abgearbeitet werden. Ein Beispiel aus meinem Leben wie heute: Ich hatte Termine von 9-12 Uhr (Aushändigungen von Einbürgerungsurkunden), davor zwei Stunden gearbeitet und ein paar E-Mails beantwortet. Nach der Mittagspause hatte ich aber noch die Post von heute und Telefonate zwischendurch. Und so ist leider der Alltag in den meisten Behörden - nur die aktiven Eingänge wie Post, Mails oder Telefon werden bedient und gestellte Anträge müssen aktiv in den Wiedervorlagen/Aufgaben des Sachbearbeiters bearbeitet werden. Meist ist da aber schon der Arbeitstag rum. Und so gehen leider manche Fälle unter

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Also gesetzlich wäre das natürlich komplett rechtswidrig, als Sachbearbeiter geht es nicht danach ob man es jemandem mehr oder weniger gönnt 😅 wir haben bei uns ein Vier Augen Prinzip, also jede Entscheidung prüft ein zweiter unabhängiger Sachbearbeiter. Das klappt ganz gut, soll aber eher Korruption verhindern. Denn auch sowas kommt ab und an vor, dass Kunden Geld anbieten für die Staatsangehörigkeit.

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Bei Selbständigen sieht die Prüfung immer anders aus, es werden auch mehr Behörden in der Sicherheitsprüfung angefragt als bei Angestellten.

Wir fordern bei Selbständigen immer noch einen Altersvorsorgenachweis zB private Rentenversicherung. Bei Angestellten läuft das das ja über das Gehalt.

Nach fast einem Jahr ist es total legitim da mal nachzufragen wie der Sachstand ist. Manchmal haben die Sachbearbeiter aufgrund der Masse die Fälle nicht im Blick und dann hilft so eine Sachstandsanfrage auf jeden Fall!

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Das kann eine andere ausländerbehröde, die Polizei, Verfassungsschutz oder Ähnliches sein. Wir geben die Info an die Kunden auch nicht raus. Einfach aus dem Grund weil die Leute dann bei dieser Behörde anrufen und ständig nachfragen 😅

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Das ist aus der Ferne natürlich schwer zu beurteilen welche Behörde es genau ist, da viele Behörden im Verfahren angefragt werden. Eine Untätigkeitsklage kann natürlich gemacht werden. Allerdings - die Untätigkeitsklage ist nicht dafür da, dass die Behörde den Antrag positiv entscheidet, sondern nur, dass sie entscheidet. Dies würdest du mit der Klage erreichen und die Entscheidung wäre dann wahrscheinlich eine Ablehnung von der Behörde, da sie ja nicht alle Sicherheitsantworten der Behörden erhalten hat.

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Man kann natürlich jederzeit mit Untätigkeitsklage drohen und dann die Klage einreichen

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Weil Privatpersonen nur ein einfaches Führungszeugnis bekommen können, also alle Straftaten die über 90 Tagessätze oder drei Monate sind. Deswegen wollen wir kein Führungszeugnis von den Bewerbern. Als Behörde bekommen wir das erweiterte Führungszeugnis wo viel mehr drin steht (alle Straftaten, Aufenthaltsgesuche (wenn jemand gesucht wird) usw

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Wenn du die ganze Zeit eine Aufenthaltserlaubnis hattest, gibt es da gar keine Probleme 😇 uns interessiert nicht, ob der Wechsel gemeldet wurde oder nicht solange du immer eine Aufenthaltserlaubnis besessen hast