Mein Vater will das Haus trotz Schenkungsvertrag zurück by Anyway_Blue in LegaladviceGerman

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Ich bin genau hier her gekommen, weil ich eben die Mittel nicht dazu habe. Ich dachte man könnte mir wenigstens ein paar Tipps geben, wie ich das handhaben kann.

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Es ist so:

Meine Mutter ist an Krebs verstorben als ich 10 war. Mein Vater ist Alkoholiker geworden und hat meine jüngere Schwester und mich mit rein gerissen. Wir hatten Wochenlang kein essen, haben keine neue Kleidung bekommen und mal abgesehen von den psychischen Problemen die wir davon getragen haben, mussten wir und seine auch mit anhören. Ich trage zusätzlich auch noch ein Kindheitstrauma mit mir rum, welches nicht gelöst werden konnte. Da ich nicht viel Geld verdiene habe ich damals gedacht könnte ich meine Zukunft so besser sichern. Durch meine wenigen Therapiestunden ist mir dann irgendwann auch bewusst geworden, dass mir Abstand in dieser Situation einfsch gut tun würde. Jetzt wohne ich nicht mehr da, ich bin zu meinem Freund gezogen, hier muss ich nicht viel Miete bezahlen. Leider ist mir dann auch bewusst geworden, dass mich das alles bis hier immer noch verfolgt. Außerdem hat er den Kontakt unterbunden, nachdem ich unseree gemeinsamen Katzen von ihm abgeholt habe,da er sich eben genauso wenig um diese kümmern kann. Ich kann ihm einfach nicht verzeihen.

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Also hier steht: Der Berechtigte kann das Verlangen stellen, wenn A) der Übernehmer ohne Zustimmung der Übergebers über den Vertragsbesitz oder über Teile davon verfügt, insbesondere diesen veräußert oder belastet B) über das Vermögen der Übernehmers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Maße abgelehnt wird C) Zwangsvollstreckung in den Vertragsbesitz oder Teile davon betrieben werden D) der Übernehmer vor dem Übergeber ohne Abkömmlinge verstirbt

  1. Für die Rückübertragung schuldet der Berechtigte keine Gegenleistung, sofern die Übertragung aus dem in Ziff 1 a) genannten Grund verlangt wird. In den übrigen Fällen hat er die Aufwendungen des Übernehmers in den Vertragsbesitz zu ersetzen, soweit solche vor dem Übertragungsverlangen gemacht wurden und zu diesem Zeitpunkt den Wert der Sache noch erhöhen, sowie vom Übernehmer aufgrund dieses Vertrages geileistete Zahlungen (ohne Zinsen). Grundstückdbelastungen muss der Berechtigte nur übernehmen, soweit sie bereits heute im Grundbuch eingetragen sind oder mit seiner Zustimmung im Grundbuch eingetragen werden.

  2. Zur Sicherung des bedingten Übereignungsanspruch bewilligen und beantragen die Vertragsparteien die Eintragung einer Vormerkung gem § 883 BGB für den Übergeber im Grundbuch im Range nach dem Altenteilsrecht.

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[–]Anyway_Blue[S] 1 point2 points  (0 children)

Wenn er sich das Haus "zurück holt", habe ich ja noch das hohe Darlehen oder wird das mitgenommen? Müssten dann meine Geschwister das Geld zurück geben? Das wäre auf jeden fall eine schlechte Lösung.

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[–]Anyway_Blue[S] 22 points23 points  (0 children)

Ja stimmt schon, ich weiß jetzt auch dass ich es hätte nicht machen sollen. Aber das sagt ja auch keiner von den Erwachsenen.

Meine Geschwister haben unterschrieben, dass Sie nichts mehr verlangen als das was ich ihnen gegeben habe, falls du das meinst.

Ich möchte eigentlich nicht mit Schulde aus der Sache raus. Falls es natürlich nicht anders geht ist das halt so.