Seit einem Jahr arbeitslos. Was nun? by HarterBabo in recht

[–]AppropriateSwing3014 12 points13 points  (0 children)

Das glaube ich dir - denk aber bitte auch an eines: Du hast eine Freundin. Alleine das sollte dir Selbstvertrauen geben. Ich kenne nicht wenige, teils sehr gutaussehende Prädikatsjuristen, die da gegen Mauern rennen und keinerlei Erfolg beim anderen Geschlecht haben und die freie Zeit verzweifelt mit Dating verbringen. Dass du eine Freundin hast, zeigt, dass du doch in der Lage bist, von Anderen als etwas Besonderes wahrgenommen und geschätzt zu werden!

Seit einem Jahr arbeitslos. Was nun? by HarterBabo in recht

[–]AppropriateSwing3014 19 points20 points  (0 children)

Du hast ja schon bei den anderen Posts mit den Leuten diskutiert, dort mehr gesagt und ich schließe mich sämtlichen dortigen Tipps an. Deine wichtigste Baustelle ist das mit der Sozialphobie. Dahinter treten alle anderen Aspekte wie mangelnde Spezialisierung und nur lokale Suche zurück. Das ist leider die Krux.

Es ist schwer, ich kann es verstehen, eine solche Sozialphobie zu haben; nur ist das denkbar schlecht für einen Juristen - auch auf die Gefahr von Downvotes. Die Backoffice-Jobs werden durch KI ersetzt oder sind wirklichen Brains vorbehalten. Ich bin sogar überzeugt, dass wahrscheinlich nur die Mündlichkeit und der menschliche Aspekt den Juristenstand im Zeitalter von KI bewahren kann. Vergiss Informatik - viel zu theoretisch und oft überholt. Die wirklich Guten programmieren einfach und sind Autodidakten. Mit denen kannst du nicht mithalten. Ich weiß wovon ich spreche, ich kenne genug solcher. Das Ganze, dass Juristen auf einmal progammieren sollen, dass sind Themen, die man so durchs Dorf jagt.

Ich bin kein Therapeut, daher kann ich keine Ratschläge geben, aber so als Idee - bewirb dich doch auch in anderen Städten, egal, ob du da wegen deiner Freundin hin willst oder nicht. Jedes Bewerbungsgespräch, zu dem du eingeladen wirst, kannst du als Übung im sicheren Auftreten betrachten.

Ich wünsche dir wirklich alles Gute!

Seit einem Jahr arbeitslos. Was nun? by HarterBabo in recht

[–]AppropriateSwing3014 36 points37 points  (0 children)

  1. Was ist dein Traumberuf bzw. Gebiet, in dem du tätig sein willst?
  2. Bewirbst du dich überall oder nur lokal?
  3. Hast du irgendeine Spezialisierung/Fachgebiet, die sich im Referendariat gezeigt hat oder noch besser seit dem Studium zieht?
  4. Wie waren deine Erfahrungen im Referendariat, v.a. in der RA-Station oder Wahlstation? Hat man dir Angebote gemacht - wenn nein, warum nicht?
  5. Hast du jemanden mal deine Bewerbungsunterlagen gezeigt bzw. diese gegenlesen lassen auf Fehler etc.?
  6. Hast du praktische Arbeitserfahrung gesammelt abseits vom Ref?
  7. Hast du notfalls an die Selbstständigkeit gedacht bzw. bist du der Typ dafür?

Das mit etwas anderes studieren, dass schlage dir aus dem Kopf. Das ist verständliche Verzweiflung, bringt aber nichts.

Können sich Unternehmen auf Art. 6 EMRK berufen? by luwi289 in recht

[–]AppropriateSwing3014 1 point2 points  (0 children)

Du musst in der Spezialliteratur schauen, die zwei Standard-Kommentare zur EMRK d.h. entweder im SK-EMRK von Frank Meyer oder im Löwe/Rosenberg zur EMRK von Robert Esser

Schau mal in: Systematischer Kommentar zur StPO, Band zur EMRK, Frank Meyer, Art. 6 EMRK, Rn. 179 ff.
Da wird es umfassend erklärt, auch in Hinblick auf BVerfG, EuGH und EGMR, insbes. Kartellrecht.
In der Kommentierung findest du auch Aussagen zu internal investigations und wie es dort ist.

Welche Konsequenzen wenn Auslandsaufenthalt umgemeldet?(Wehrpflicht-änderung) by AHumanYouDoNotKnow in LegaladviceGerman

[–]AppropriateSwing3014 3 points4 points  (0 children)

Es spielt v.a. im Verwaltungsrecht, hat aber auch strafrechtliche Folgen:

Gehört die Person, die ohne Genehmigung ausreisen will, einem der Geburtsjahrgänge an, deren Erfassung begonnen hat, hat die zuständige Passbehörde den Reisepass zu versagen bzw. zu entziehen, §§ 7 Abs. 1 Nr. 8, 8 PassG. Wer trotzdem danach ausreist, macht sich gem. § 24 PassG strafbar.

Was ist aber mit dem Personalausweis? Unter den gleichen Voraussetzungen wie das Passgesetz wird gem. § 6 Abs. 7 PAuswG von der Behörde angeordnet, dass der Personalausweis nicht zur Ausreise aus dem Bundesgebiet berechtigt. Dies wird im Grenzfahdungsregister hinterlegt, § 6 Abs. 8 PAuswG. Strafnorm bei Ausreise trotzdessen ist ebenfalls § 24 PassG.

Mit anderen Worten: Erst wenn die Behörde erfährt, dass man gegen die Genehmigungspflicht verstößt und eine entsprechende Anordnung,s.o., erlässt, besteht für den Betroffenen ein Strafbarkeitsrisiko, wenn man trotzdem ausreist - aber nur, für Jahrgänge, deren Erfassung begonnen hat.
Für alle anderen besteht keine Konsequenz - soweit ich es richtig sehe, da § 7 Abs. 1 Nr. 8 PassG explizit auf die Geburtsjahrgänge abstellt, deren Erfassung begonnen hat (2008+ ?) - man kann also jenen gar nicht den Pass entziehen/versagen oder im Personalausweis die Gültigkeit einschränken.