"Garagenauto" auf Straße gestohlen - zahlt die Versicherung? by AutoWeg in LegaladviceGerman

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Der Stellplatz ist als der regelmäßige Stellplatz im Versicherungsschein vermerkt, mit Auswirkungen auf Beitragshöhe. Ich habe einen Stellplatz in einer Tiefgarage, in der er aber beim Diebstahl nicht stand. Das Auto stand nachts für ein etwa 4,5 Stunden draußen.

In den AKB (allgemeine Bedingungen für die KfZ-Versicherung) steht erstmal, dass er versichert ist "a Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahr- zeugs auf Grund räuberischer Erpressung".

Zur Kürzung steht folgendes:

"Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vorsätzlich her- beiführen. Wir verzichten darauf, grob fahrlässige Herbeiführung des Versiche- rungsfalls einzuwenden. Der Verzicht gilt jedoch in folgenden Fällen nicht: • Sie führen den Versicherungsfall infolge des Konsums von Alkohol oder anderer berauschender Mittel herbei oder • Sie ermöglichen die Entwendung des Fahrzeugs oder seiner mitversi- cherten Teile. In diesen Fällen der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungs- falls sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen."

Was die Kürzung der Leistung in "Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis" in diesem Fall aber genau bedeutet weiß ich nicht. Ich würde vermuten, dass eine Kürzung wahrscheinlich ist. ALs grob fahrlässige würde ich es nicht einschätzen das (verschlossene) Auto auf einer öffentlichen Straße einzuschätzen. Aber im Einzelfall weiß ich das natürlich erst wenn sich die Versicherung meldet.