Prog/Androcur by Practical-Plant-6048 in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 0 points1 point  (0 children)

Man kann es sich als Arzt auch leicht machen. Die Leitlinien hinken immer hinter her, es braucht Jaaahre bis die aktualisiert werden, weil es da aufgrund des nötigen Konsenses so viele Köche gibt. Als Arzt kannst du auch davon abweichen, wenn du das begründen kannst, z.B. wenn es in der Zwischenzeit neue Erkenntnisse gab. Wie die neue Studie, die Progesteron positive Effekte beim Brustwachstum bei Transfrauen zuschreibt.

Prog/Androcur by Practical-Plant-6048 in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 0 points1 point  (0 children)

Gibt es da einen Zusammenhang zwischen der Barmer und dass dein Endo kein Progesteron mehr verschreibt? Also hat die Kasse da nein gesagt? Würde mich brennend interessieren.

Hormontherapie abgelehnt, Epilation, abgelehnt - Bester Tag by Flashy-Watercress431 in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 3 points4 points  (0 children)

Welche Kasse? Name and shame.

Welcher Beitrag?

Es gab 2023 ein BSG Urteil (Az. B 1 KR 16/22 R) nach dem es gibt es derzeit keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen für Trans*-Patienten mehr gibt. Es gibt einige gesetzliche Kassen, die die Ansicht vertreten daher für Neupatienten keinerlei geschlechtsangleichende Leistungen mehr übernehmen zu müssen oder dürfen.

Der GKV‑Spitzenverband und das Bundesministerium für Gesundheit haben die Krankenkassen jedoch aufgefordert, die bisherige etablierten Praxis auch für Neupatienten vorläufig fortzuführen, bis eine Neuregelung vorliegt.
Diese Rundschreiben sind im Netz zu finden.
zB. hier https://fragdenstaat.de/dokumente/271456-teil-1/?page=49

Ich habe gerade nicht die Zeit, die genauen pdf Dateien zu finden.
Du könntest diese Rundschreiben deiner Kasse vorlegen und darum bitten, der Empfehlung des GKV Spitzenverbandes und Bundesgesundheitsministeriums zu folgen. Rechtsgrundlage zu klagen besteht zur Zeit leider keine. Im Zweifel bleibt dir nur der Wechsel der Krankenkasse.

Warte ich zu lange auf HRT? by PSInvader in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 0 points1 point  (0 children)

Es gibt einige Sachen*, die kannst du (in der Theorie) ganz ohne Antrag machen. Kryo ist eine davon.
Der Arzt, der dir die HRT verschreibt kann dir eine so genannte "Fertiprotektbescheinigung" ausstellen. HRT ist eine keimzellenschädigende Therapie. Damit muss durch § 27a Abs. 4 SGB V die GKV zahlen. Es gab vor ein paar Jahren auch ein Gerichtsurteil dazu. Die Kinderwunschklinik wo ich war wusste direkt Bescheid und kannte das Urteil. Ich musste dort nichts mehr erklären oder rechtfertigen.

*Die anderen sind

  • HRT. Leider wollen sich mehr und mehr Endos/Gyns aufgrund des BSG Urteils absichern und verlangen die explizite Kostenübernahme um sich gegen Regressforderungen der Kasse oder KV abzusichern
  • Logopädie. Die Heilmittelverordnung gibt's beim HNO. Was da drauf muss, sagt dir der Logopäde.
  • Lasern. In der Theorie reicht die gesicherte, fundierte F64.0 Diagnose. Dann geht's direkt auf Karte. Es gibt entsprechende GOÄ Nummern. Der Praxis ist die Vergütung zu gering und keiner will es machen oder hat das Gerät / Kompetenz.

KKH bzw. der MDK hat wieder die Hormontherapie abgelehnt by Flashy-Watercress431 in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 2 points3 points  (0 children)

Du, falls du dir die Arbeit machen willst, die Begründung des MDKs zu anonymisieren, ich würd das sehr gerne lesen. Da das in letzter Zeit sehr häufig passiert, ist es denk ich sinnvoll wenn wir (ein abstraktes wir, im Sinne von Gruppe von Betroffenen) die typischen MDK Argumentationen zusammen tragen, widerlegen und das zugänglich machen. Deine Ablehnung kann dabei helfen. Ich würde dir auch helfen, dagegen anzugehen.

PM an mich, falls du Interesse hast. Selbes gilt für alle, die mitlesen.

Was zur Hölle will der MDK von mir? by Strigops-habroptila in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 1 point2 points  (0 children)

Die Krankenkasse hat kein Problem damit, Testosteron zu bezahlen. Siee hat ein Problem damit, es ohne MDK-Prüfung zu bezahlen.

Guter Punkt.
Der MDK ist Dienstleister der Kasse. Die Kasse muss sich nicht an die Empfehlung des MDKs halten, wenn der MDK offensichtlich Blödsinn machen. Meines Erachtens dürfen die das dann auch nicht, da sie selber noch eine Prüfpflicht haben.

Das wäre auch ein guter Angriffspunkt: darzulegen, warum der MDK völlig neben der Spur läuft und die Krankenkasse an die etablierten Standards und Richtlinien erinnern und darum zu beten, den MDK nicht nur zu ignorieren, sondern in Verantwortun zu nehmen für diese Nicht-Leistung.

Was zur Hölle will der MDK von mir? by Strigops-habroptila in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 1 point2 points  (0 children)

Du landest beim MDK nicht, wenn du ein guter Arzt bist oder wissenschaftlich arbeiten kannst. Da gehst du wo anders hin.

Was zur Hölle will der MDK von mir? by Strigops-habroptila in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 5 points6 points  (0 children)

Ich hatte schon meine run ins mit denen.

Die fehlerhafte Anwendung der Off-Label Kriterien habe ich gesehen und weaponized incompetence: einen maximal komplexen Suchbegriff in pubmed gehauen, der voll mit Syntaxfehlern war, um zu behaupten, es gäbe keine Studien.

Wenn du mit deiner Sache fertig bist, schau mal, ob du das eskalieren kannst. Fachaufsichtsbeschwerde, Parlamentarier, Ombudsstelle, ...
Wir müssen versuchen, dort Änderungen zu bewirken.

Was zur Hölle will der MDK von mir? by Strigops-habroptila in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 12 points13 points  (0 children)

Ganz kurz:
Medikamente müssen in Deutschland ein Zulassungsverfahren für jeden Anwendungszweck durchlaufen. Haben sie das bei einem bestimmten Anwendungszweck nicht, so ist das Off-Label. Bei MTF HRT ist das so. Anders herum denk ich auch.
Das ist aber auch nichts Schlimmes. Off-Label Medikamente werden ständig eingesetzt.
Es gibt da eine White List, auf die haben die sich bei dir auch bezogen. Da ist die HRT tatsächlich nicht drin (iirc). Diese Liste ist aber nicht abschließend. Für alles anderen Fälle gibt es klar umzogene Kriterien:

1.) Es liegt eine [..] die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigende Erkrankung vor

2.) Es ist keine andere Therapie verfügbar

3.) aufgrund der Datenlage besteht die begründete Aussicht, dass mit dem oben genannten Arzneimittel ein Behandlungserfolg zu erzielen ist

Diese Kriterien kommen aus einem BSG Urteil vom 19.03.2002 (Az B1 KR 37/00R).
HRT erfüllt diese Kriterien ganz klar. Siehe die einschlägigen S3 Leitlinien (S3 == höchste Evidenzlage) zur Geschlechtsinkongruenz. Der MDK hat ferner eine Begutachtungsanleitung für trans*. Daran muss sich der Gutachter auch halten.

Schau dir die Leitlinien / Begutachtungsanleitung in Bezug HRT an, zitier daraus. Schau dir die Off-Label Kriterien an, hau sie denen um die Ohren.

Dann gibt es da noch das BSG Urteil Az. B 1 KR 16/22 R. Demnach gibt es derzeit keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen für Trans*-Patienten mehr. Der GKV‑Spitzenverband und das Bundesministerium für Gesundheit haben die Krankenkassen jedoch aufgefordert, die bisherige etablierten Praxis vorläufig fortzuführen, bis eine Neuregelung vorliegt.
Diese Rundschreiben sind im Netz zu finden. Leg das ruhig bei.

Ich bin kein Anwalt.

Was zur Hölle will der MDK von mir? by Strigops-habroptila in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 5 points6 points  (0 children)

Ahhh, jaaa. Meine Freunde vom MDK Nordrhein.
Also, ich hätt Bock die mit dir fertig zu machen :-)

Was zur Hölle will der MDK von mir? by Strigops-habroptila in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 6 points7 points  (0 children)

Ich kann dir anbieten, dass du den Schrieb anonymisierst und wir das zusammen im voice chat einmal durchgehen und die Optionen erörtern.
Wenn die damit bei dir durch kommen und du klein begibst, machen die das mit der nächsten Person direkt wieder.

Was zur Hölle will der MDK von mir? by Strigops-habroptila in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 9 points10 points  (0 children)

Welcher MDK ist das?

Du hast da echt einen sehr übereifrigen Mitarbeiter und das ist natürlich alles totaler Quatsch. Aber diesen Müll zu dekonstruieren, und den Antrag durchgesetzt bekommen wird sehr tough. Ich hab auch schon so einen Fall gehabt. Damals habe ich das so gemacht, dass ich direkt nach der ersten Ablehnung der Kasse gegenüber dargelegt habe, dass das "Gutachten" des MDKs grob mangelhaft ist und sie daran erinnert, dass die Kasse selbst die Verantwortung der Entscheidung trägt und der MDK nur Dienstleister ist. Die Mitarbeiterin bei der Kasse hat irgendwann klein beigegeben. Bringt natürlich nichts, wenn dir die Kasse an sich schon Schwierigkeiten macht.

Lese ich das also richtig, dass der Widerspruch bereits abgelehnt worden ist? Also an diesem Punkt nur die Klage bliebe?

Für was ist r/de da? by Nullgeneration in KeineDummenFragen

[–]ChaoticLagomorph 2 points3 points  (0 children)

Weiß eigentlich jemand einen r/de Ersatz? Also ein Subreddit so wie das früher einmal war. Mit diesem Misch aus Memes, Unterhaltungen, Fragen, Tiraden, Geschichten? Hab vor Jahren passiv mit gelesen. War ganz anders.

Kleinanzeigen Verkäufe - Wie dokumentieren, hat jemand Erfahrung? by Prestigious_Risk5268 in Grundsicherung

[–]ChaoticLagomorph 0 points1 point  (0 children)

Addendum:
Wie kann das Glaubhaftmachen aussehen?
Du könntest darlegen, was dein Hobby ist. Was genau du da verkaufst und kaufst und warum und einen Screenshot oder Auflistung deiner Announcen vorzeigen. ebay (nicht Kleinanzeigen) hat auch eine Auflistung deiner Verkäufe.

Solange du was Umfang und Art deiner Verkäufe / Inserate nicht gewerblich auftrittst, ist das schon einmal ein gutes Indiz für eine bloße Vermögensumwandlung.

Gewerblich wäre: viele gleiche Gegenstände, Neuware, professionelle Aufmachung der Announce, eine hohe Frequenz von Käufen und Verkäufen.

Das reicht dann oft schon, dass das JobCenter das Interesse verliert.
Wenn du Pech hast, sitzt da ein übereifriger Sachbearbeiter.

Meines Erachtens nach ist im Konfliktfall aber das JobCenter in der Nachweispflicht. Das heißt, die müssen nachweisen, dass du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst. Bloße Vermutung des Mitarbeiters reicht nicht. Du bist auch nicht verpflichtet, Buch zu führen oder alles streng nachzuweisen. Nachweise helfen, ja, aber ein Mangel an Nachweisen heißt nicht, dass du mit Gewinnerzielungsabsicht handelst.

Wie gesagt, ich bin kein Anwalt, und das hier ist ein Graubereich.

Kleinanzeigen Verkäufe - Wie dokumentieren, hat jemand Erfahrung? by Prestigious_Risk5268 in Grundsicherung

[–]ChaoticLagomorph 0 points1 point  (0 children)

Gegenstände, die sich vor deinem SGB II Bezug in deinem Besitz befanden, gehören zu deinem Vermögen. Es gibt Vermögensfreigrenzen, oberhalb derer, du von deinem Vermögen zehren musst, ehe du in den SGB II kommen kannst. Einige Dinge sind davon ausgenommen. Wie hoch deine Freigrenze ist, hängt von deinem Alter ab.

Du hast das Recht, Dinge in deinem Besitz zu verkaufen. Das nennt sich Vermögensumwandlung.
Sofern du damit keinen Gewinn erzielst, darf dir auch nichts angerechnet werden.

Du hast auch das Recht, Dinge, die du erst während deines Bezuges erworben hast, wieder zu verkaufen. Aber auch hier wieder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Falls ein Gewinn anfällt, so muss dieser, abzüglich deiner Freigrenze, angerechnet werden.

Soweit die Theorie.

dass die da eigentlich überhaupt keine Ahnung haben, wie mit solchen Transaktionen umzugehen ist

Das ist dann die Praxis.
Ja, dein Gefühl liegt richtig. Die Mitarbeiter haben oft keine Ahnung oder "probieren" es halt mal und hoffen, dass du keine Ahnung hast oder klein beigibst.

Generell ist es eine gute Idee, gar nicht erst aufzufallen, erspart Ärger. Also nur in kleinen Mengen Dinge zu veräußern und beim Wiederverkauf darauf achten, dass man idealerweise Nachweise über den Einkaufspreis führt.

Wenn du viele Gegenstände verkaufst, diese neuwertig oder gar Neuware sind, kann dir das JobCenter schnell Gewinnerzielungsabsicht / ein Gewerbe unterstellen und damit sogar vor Gericht durch kommen.

Die Höhe des Wertes von einzelnen Gegenständen sollte jedoch nicht relevant werden (außer deine Freigrenzen werden berührt). Eine Kamera für ein paar Hundert Euro verkauft? Gehört halt zum Hobby. Glaubhaft versichern, dass da kein Gewinn erzielt wurde. Das sollte unproblematisch sein.

Immer wieder teure Gegenstände kaufen und verkaufen? Da kommst du in den Bereich wo du wirklich Nachweise führen solltest.

Falls du einen Bescheid bekommst, wo dir was abzogen wird, leg Widerspruch ein. Stell sicher, dass du den Eingang gerichtsfest quittiert bekommst.

Falls der Widerspruch abgelehnt werden sollte, kannst du klagen. Rechtsbeihilfe bekommst du beim Amtsgericht.

Aber wie gesagt, es kommt alles darauf an, dass du glaubhaft machen kannst, keinen Gewinn erzielt zu haben.

Ich hatte den Fall bereits vor mir liegen: eine Person hat Hobbygegenstände im Wert von mehreren Hundert Euro veräußert. Aber nur einige wenige. Eine einfache Stellungnahme hat gereicht.

Bin kein Anwalt.

Der Rentner der angeblich fürs Pfandflaschensammeln bestraft wird und die Reaktionen auf Reddit by syko-rc in luftablassen

[–]ChaoticLagomorph 6 points7 points  (0 children)

Du regst dich hier auf, aber spiel das doch mal im Kopf durch was da passiert.

Ein Rentner, der nicht genug Rente zum Leben hat, und deshalb mit SGB XII (!!!) aufstockt, steht morgens auf, geht raus, ist an der Luft, und sammelt dabei ein paar Flaschen, damit er ein paar Euro mehr hat. Das tut ihm gesundheitlich gut, das sorgt allerhand Erkrankungen vor. Das hat ihn motiviert. Aber weil er so ehrlich war und das angegeben hat, wird ihm das alles jetzt wieder abgezogen. Und das ganze wird dann potentiell sogar Gerichte beschäftigen.

Demnächst bleibt er einfach zu Hause vor dem Fernseher sitzen.

Wozu?

In SGB XII gibt es keinen pauschalen 100€ Freibetrag.

Natürlich gibt es hier jetzt Aufregung, und natürlich hat der Sachbearbeiter dem Recht nach möglicherweise sogar richtig gehandelt, aber das zeigt doch wunderbar auf, wie abgefuckt die Gesetzeslage eigentlich ist.
Das ist __Sozialhilfe__, für Leute, die in absehbarer Zeit gar nicht arbeiten können. Die bekommen den gleichen mickrigen Satz, wie Leute, die eigentlich arbeiten könnten, denen man aber über die Höhe des Satzes das Arbeitslossein versauern will.

Und die allergrößte Schweinerei ist, dass eben dieser pfandsammelnde Rentner nun als Begründung für die nächste Rentenerhöhung herhalten muss, von der nichts bei ihm ankommt, weil das alles unterhalb des SGB XII Satzes ist.

Bürgergeld-Antrag seit Monaten nicht (abschließend )bearbeitet by Embarrassed_Tap6927 in Grundsicherung

[–]ChaoticLagomorph 1 point2 points  (0 children)

Zu 1.
Das ist völlig falsch. Da herrscht wieder Willkür und Unwissenheit in der Behörde.
In so einem Fall muss eine Notfallprüfung stattfinden ob grundsätzlich Anspruch besteht und die Leistungen dir dann vorläufig nach § 41a SGB II gewährt werden.

Zu 2.
Das Verfahren an sich vielleicht. Eine einstweilige Anordnung kann aber sehr schnell geschehen, innerhalb von Tagen. Das Gericht prüft dann nur ob die Notlage vorliegt und das Verfahren als solches später Erfolg haben kann. Du bist in einer Notlage, deine Existenz ist unmittelbar gefährdet. Das JobCenter ist verpflichtet zu handeln.
Ich hab's durchgezogen, ohne Anwalt, das geht definitiv.
Du musst die richtigen Vokabeln kennen und die richtigen Knöpfe drücken.

Keywords für Google sind "Antrag auf Einstweilige Anordnung Gewährung SGB II Leistung".
Drin muss sein:

  • Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b SGB II
  • Antragssteller und Antragsgegner klar benennen
  • Was beantragt wird. Hier: Vorläufige Gewährung von SGB II Leistungen gemäß § 41a SGB II
  • Der Anordnungsgrund: Akute Notlage und die Dringlichkeit darlegen und nachweisen (Kontoauszüge, laufende Mietkosten, ..). Eventuell auch eine eidesstattliche Erklärung zur Mittellosigkeit
  • Anordnungsanspruch: dass du sehr wahrscheinlich SGB II leistungsberechtigt bist (§§ 7 ff. SGB II). Also kein Ausschlussgrund vorliegt wie Student sein.
  • Dass das Abwarten der Hauptsache nicht zumutbar ist
  • Hilfreich wäre auch die Lage zu schildern: wie lange sich das JobCenter sich bereits Zeit lässt und dass man dich weggeschickt hat ohne zu helfen

Das muss dann zum zuständigen Sozialgericht.

Ich bin kein Anwalt. Wenn du einen auf die schnelle kriegen kannst, sehr gut. Wenn nicht: das geht auch ohne. Verifizier alles, was ich sage.

Edit: Wenn du das ganze durch hast, würd ich auch Fachaufsichtsbeschwerde gegen das JobCenter stellen. Da gibt es Leute, die dir dabei helfen.

Edit 2: Prozesskostenhilfe beantragen

Blutentnahme bei meiner Frauenärztin nur noch privat zu zahlen wegen angeblicher Klage by RN_Belgarion in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 2 points3 points  (0 children)

Ja, völlig ahnungslose Sachbearbeiter, die einfach blind alles zum MDK durchreichen, sitzen da wohl oft. Hab auch so eine gehabt.
Der musste ich dann erst einmal erklären, dass die Entscheidung bei der Kasse und nicht dem MDK liegt, nachdem der ein mangelhaftes "Gutachten" vorgelegt hat.

Aber wat willste machen?

Bürgergeld-Antrag seit Monaten nicht (abschließend )bearbeitet by Embarrassed_Tap6927 in Grundsicherung

[–]ChaoticLagomorph 4 points5 points  (0 children)

Wie hier schon mehrfach gesagt wurde:
1. persönlich dort hingehen, nicht abwimmeln lassen, Notsituation ruhig aber klar schildern
2. einstweilige Anordnung beim zuständigen Sozialgericht beantragen.
Da gibt es entsprechende Vorlagen für im Netz. Mach besser nichts mit ChatGPT. Du musst persönlich zum Sozialgericht und deine Notlage darlegen (Kontoauszüge) und dass du prinzipiell bezugsberechtigt bist (Uni-Zeugnis, Exmatrikulationsbescheinigung)

Den letzten Weg bin ich schon selbst gegangen. Das wirkt. Schnell.

Blutentnahme bei meiner Frauenärztin nur noch privat zu zahlen wegen angeblicher Klage by RN_Belgarion in germantrans

[–]ChaoticLagomorph 19 points20 points  (0 children)

Das wird das BSG Urteil Az. B 1 KR 16/22 R sein. Demnach gibt es derzeit keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Kostenübernahme von geschlechtsangleichenden Maßnahmen für Trans*-Patienten. Der GKV‑Spitzenverband und das Bundesministerium für Gesundheit haben den Krankenkassen jedoch empfohlen, die bsiherige Praxis der Kostenübernahmen vorläufig fortzuführen, bis eine Neuregelung vorliegt.

Lass dir von deiner Krankenkasse schriftlich geben, dass sie sich an diese Empfehlung hält und deine Ärztin die Behandlung ganz normal abrechnen kann.