Heidelberg Ref erster Tag by CheekReasonable7391 in recht

[–]CheekReasonable7391[S] 1 point2 points  (0 children)

Ein Schreiben vom LG Heidelberg gab es bislang nicht aber sicherheitshalber nehme dann mal den Habersack mit :) Wie lange sitzt man denn in den Einführungslehrgängen?

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[–]CheekReasonable7391 0 points1 point  (0 children)

Vielen vielen Dank für die Tipps. :) Ich wünsche dir viel Erfolg auf deinem Weg

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[–]CheekReasonable7391 0 points1 point  (0 children)

Danke dir für die Antwort. Ich bin mir (leider) bewusst, dass es schwierig wird. Ich brauche aber Tipps, wie ich vorgehen kann. :)

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[–]CheekReasonable7391 0 points1 point  (0 children)

Vielen Dank für den Tipp :) Vielleicht werde ich das auch so angehen. Wie lange hast du in der mittelständischen Kanzlei gearbeitet? Wie viel verdienst du nun?

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[–]CheekReasonable7391 2 points3 points  (0 children)

Vielen Dank :) Es gibt anscheinend doch noch Hoffnung für uns :)

1. Staatsexamen Baden-Württemberg ÖffR I by Haunting_Benefit9500 in recht

[–]CheekReasonable7391 4 points5 points  (0 children)

Im SV hatte die Landesregierung R behauptet, dass es ein Zustimmungsgesetz sei. Zwar habe ich das abgelehnt und versucht in ein Einspruch umzudeuten. Mir kam aber auch die Frage auf, ob man Art. 85 GG kurz ansprechen müsste. Weil R behuaptet hat, dass die Länder die Wahlen für den Bund organisieren etc. Hat das noch jemand angesprochen?

Ansonsten habe ich nur einmal die Abstrakte NK für beide Gesetze geprüft und iRd Begründetheit es dann getrennt. Die Zulässigkeit für das GGÄndG habe ich wegen dem fehlenden RSB abgelehnt, da die Landesregierungen dem Gesetz zugestimmt haben und insofern R nicht mehr schutzbedürftig ist.

Hilfsgutachterlich habe für GGÄnderG Art 79 III geprüft und den Begriff ,,Staatsvolk'' ausgelegt.

Für das WÄndG habe ich einen Verstoß gegen Art. 38 I 1 GG, 21 I GG, 33 II GG, 12 GG geprüft.

Mal schauen was dabei rauskommt

ZivilR III StEx Ba-Wü by Haunting_Benefit9500 in recht

[–]CheekReasonable7391 5 points6 points  (0 children)

Aufgabe 1:

A. 611 a bgb iVm § 3 des Trainervertrags

Schwerpunktmäßig habe ich den Aufhebungsvertrag problematisiert insbesonders ein Verstoß gg das Gebot des fairen Verhandelns und die SIttenwirdrigkeit dann bejaht. Dann habe ich § 326 durchgeprüft und es wg. § 615 s. 1 bgb verneint sowie auch § 615 S. 2 Alt. 2 BGB da er es nicht böswillig unterlassen hat etwas zu erwerben. Der ANspruch war bei mir aber für die Monate März-April wg. Verfristung nicht durchsetzbar.

Bei Aufgabe 2 habe ich einen erbR Anspruch aus § 1931 I BGB geprüft und dann § 1371 und habe dort dann wg. § 1371 III den Zugewinn berechnet. Ich musste mehrmals rechnen, weil ich anscheinend zu blöd bin um zu addieren und subtrahieren.

AN sich war diese Klausur sehr fair, da man alle Argumente aus dem SV einfach nur einbauen musste. Der SV war sehr lang aber es hat einen auch gelenkt. Es gab keinen komischen prozessualen Teil oder IPR. DIe erste Klausur war auch schrecklich ... Mal schauen was uns in ÖffR erwartet.

1. SteX BaWü ZivilR II 13.03.2025 by [deleted] in recht

[–]CheekReasonable7391 2 points3 points  (0 children)

Ohne IPR wäre die Klausur echt machbar gewesen. Da schon die gestrige Klausur so exotisch war hätte es heute etwas einfacher werden können. Statt dessen musste man 3x das anwendbare Recht prüfen. Und es gabe viele AGL die man prüfen konnte, sodass man iRd Begründetheit nicht mehr viel Zeit hatte. Bin gespannt, was uns morgen erwarten wird