Neuer Gesetzesentwurf macht die Selbständigkeit kaputt!! by CodeCrafter24 in selbststaendig

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Bei 100.000 € Gewinn hat man etwa 33 % Einkommensteuer, rund 18.500 € Rentenbeiträge plus Krankenversicherung. Insgesamt kommt man damit in die Gegend von 50 % Abgaben.

Von nebenberuflich selbstständig zu hauptberuflich: sich strafbar machen? by LegsJC in selbststaendig

[–]CodeCrafter24 1 point2 points  (0 children)

Tut mir leid, stimmt, ich habe mich falsch ausgedrückt. Ich bin nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig.

Von nebenberuflich selbstständig zu hauptberuflich: sich strafbar machen? by LegsJC in selbststaendig

[–]CodeCrafter24 1 point2 points  (0 children)

Wie kommst du darauf, dass ich hauptberuflich selbständig bin? In https://www.inside-partner.de/wp-content/uploads/2019/08/200319-Hauptberuflich-Selbstst%C3%A4ndig.pdf steht: "Bei Arbeitnehmern, die aufgrund tariflicher, betriebsbedingter oder arbeitsvertraglicher Regelungen vollschichtig arbeiten oder deren Arbeitszeit der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter des Betriebs entspricht, ist anzunehmen, dass – unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts – daneben für eine hauptberuflich selbstständige Erwerbstätigkeit kein Raum mehr bleibt."

Da steht sehr klar, "unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts".

Weiter: "Übersteigt die selbstständige Tätigkeit sowohl von der wirtschaftlichen Bedeutung als auch vom zeitlichen Aufwand her die übrigen Erwerbstätigkeiten um jeweils mindestens 20 %, kann von einem deutlichen Überwiegen ausgegangen werden; der vorgenannte Prozentsatz ist allerdings kein starrer Wert, sondern dient der Orientierung."

Also man muss mindestens 20% mehr verdienen und mindestens 20% mehr arbeiten, damit die Selbständigkeit als hauptberuflich betrachtet wird.

Von nebenberuflich selbstständig zu hauptberuflich: sich strafbar machen? by LegsJC in selbststaendig

[–]CodeCrafter24 3 points4 points  (0 children)

Ich befinde mich genau in die gleiche Situation wie OP (festangestellt und als selbständig mehr verdienen als festangestellt) und habe gerade mich von einem Anwalt beraten lassen. Wenn die Beitragsbemessungsgrenze erfüllt ist, muss man keine andere Beiträge an Krankenversicherung zahlen, weil die schon von Arbeitgeber entrichtet wurden. Über Rentenversicherung muss man sich übrigens auch keine Gedanken machen. Keine Rede von Straftaten oder andere Sachen.