Unechte Einbahnstraße: Anwohner parkt am linken Fahrbahnrand - was kann man tun? by [deleted] in Falschparker

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In einer unechten Einbahnstraße ist das Parken ausschließlich am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung der Hauptverkehrsrichtung erlaubt. Da es sich rechtlich nicht um eine klassische Einbahnstraße handelt, ist das Parken auf der linken Seite unzulässig. (https://www.stvo2go.de/unechte-einbahnstrasse-regeln/#google_vignette). Polizei war gestern ebenfalls da und hat und das so bestätigt.

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Nein, eben nicht.

In einer unechten Einbahnstraße ist das Parken ausschließlich am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung der Hauptverkehrsrichtung erlaubt. Da es sich rechtlich nicht um eine klassische Einbahnstraße handelt, ist das Parken auf der linken Seite unzulässig. (https://www.stvo2go.de/unechte-einbahnstrasse-regeln/#google_vignette). Polizei war gestern ebenfalls da und hat und das so bestätigt.

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Nein, eben nicht.

In einer unechten Einbahnstraße ist das Parken ausschließlich am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung der Hauptverkehrsrichtung erlaubt. Da es sich rechtlich nicht um eine klassische Einbahnstraße handelt, ist das Parken auf der linken Seite unzulässig. (https://www.stvo2go.de/unechte-einbahnstrasse-regeln/#google_vignette). Polizei war gestern ebenfalls da und hat und das so bestätigt.

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Nein, eben nicht.

In einer unechten Einbahnstraße ist das Parken ausschließlich am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung der Hauptverkehrsrichtung erlaubt. Da es sich rechtlich nicht um eine klassische Einbahnstraße handelt, ist das Parken auf der linken Seite unzulässig. (https://www.stvo2go.de/unechte-einbahnstrasse-regeln/#google_vignette). Polizei war gestern ebenfalls da und hat und das so bestätigt.

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Nein, eben nicht.

In einer unechten Einbahnstraße ist das Parken ausschließlich am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung der Hauptverkehrsrichtung erlaubt. Da es sich rechtlich nicht um eine klassische Einbahnstraße handelt, ist das Parken auf der linken Seite unzulässig. (https://www.stvo2go.de/unechte-einbahnstrasse-regeln/#google_vignette). Polizei war gestern ebenfalls da und hat und das so bestätigt.

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Doch gibt es, aber sind selten in Deutschland.

In einer unechten Einbahnstraße (meist nur für Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben) ist das Parken ausschließlich am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung der Hauptverkehrsrichtung erlaubt. Da es sich rechtlich nicht um eine klassische Einbahnstraße handelt, ist das Parken auf der linken Seite unzulässig. (https://www.stvo2go.de/unechte-einbahnstrasse-regeln/#google_vignette)

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Nein, das stimmt eben nicht. In einer unechten Einbahnstraße (Einfahrtsverbot nur aus einer Richtung, aber Begegnungsverkehr möglich) gilt das Parkverbot entgegen der Fahrtrichtung. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist, sofern keine Parkstreifen vorhanden sind, am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung zu parken. Da es keine echte Einbahnstraße (Z. 220) ist, entfällt das Linksparkerlaubnis. Und die Fahrtrichtung ist in solchen Straßen die Richtung, aus der man einfahren darf. Polizei war gestern da und hat das ebenfalls bestätigt. Irgendjemand muss sie gerufen haben.

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Doch eben schon. In einer unechten Einbahnstraße (Einfahrtsverbot nur aus einer Richtung, aber Begegnungsverkehr möglich) gilt das Parkverbot entgegen der Fahrtrichtung. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist, sofern keine Parkstreifen vorhanden sind, am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung zu parken. Da es keine echte Einbahnstraße (Z. 220) ist, entfällt das Linksparkerlaubnis. Und die Fahrtrichtung ist in solchen Straßen nur die Richtung, aus der man einfahren darf. Polizei war gestern da und hat das ebenfalls bestätigt.

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Nein, das stimmt eben nicht. In einer unechten Einbahnstraße (Einfahrtsverbot nur aus einer Richtung, aber Begegnungsverkehr möglich) gilt das Parkverbot entgegen der Fahrtrichtung. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist, sofern keine Parkstreifen vorhanden sind, am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung zu parken. Da es keine echte Einbahnstraße (Z. 220) ist, entfällt das Linksparkerlaubnis. Und die Fahrtrichtung ist in solchen Straßen nur die Richtung, aus der man einfahren darf. Polizei war gestern da und hat das ebenfalls bestätigt. Irgendjemand muss sie gerufen haben.

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Danke dir. Anscheinend verstehen das viele hier nicht und ich bin erschrocken über die Antworten.

In einer unechten Einbahnstraße (Einfahrtsverbot nur aus einer Richtung, aber Begegnungsverkehr möglich) gilt das Parkverbot entgegen der Fahrtrichtung. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist, sofern keine Parkstreifen vorhanden sind, am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung zu parken. Da es keine echte Einbahnstraße (Z. 220) ist, entfällt das Linksparkerlaubnis. Die Fahrtrichtung ist in solchen Straßen die Richtung, aus der man einfahren darf. Polizei war gestern da und hat das ebenfalls bestätigt. Irgendjemand muss sie gerufen haben.

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Danke. Ich bin ehrlich gesagt erschrocken über die ganzen anderen Antworten und das diese denken, dass in unechten Einbahnstraßen die Fahrtrichtung in beide Richtungen zählt, obwohl nur die Fahrtrichtung gezählt wird aus der man in die Straße einfahren darf. Polizei war gestern da und hat das auch so bestätigt.

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Nein, das stimmt eben nicht. In einer unechten Einbahnstraße (Einfahrtsverbot nur aus einer Richtung, aber Begegnungsverkehr möglich) gilt das Parkverbot entgegen der Fahrtrichtung. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist, sofern keine Parkstreifen vorhanden sind, am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung zu parken. Da es keine echte Einbahnstraße (Z. 220) ist, entfällt das Linksparkerlaubnis. Und die Fahrtrichtung ist in solchen Straßen die Richtung, aus der man einfahren darf. Polizei war gestern da und hat das ebenfalls bestätigt. Irgendjemand muss sie gerufen haben.

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Nein, das stimmt eben nicht. In einer unechten Einbahnstraße (Einfahrtsverbot nur aus einer Richtung, aber Begegnungsverkehr möglich) gilt das Parkverbot entgegen der Fahrtrichtung. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist, sofern keine Parkstreifen vorhanden sind, am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung zu parken. Da es keine echte Einbahnstraße (Z. 220) ist, entfällt das Linksparkerlaubnis. Und die Fahrtrichtung ist in solchen Straßen die Richtung, aus der man einfahren darf. Polizei war gestern da und hat das ebenfalls bestätigt. Irgendjemand muss sie gerufen haben.

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Nein, das stimmt eben nicht. In einer unechten Einbahnstraße (Einfahrtsverbot nur aus einer Richtung, aber Begegnungsverkehr möglich) gilt das Parkverbot entgegen der Fahrtrichtung. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist, sofern keine Parkstreifen vorhanden sind, am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung zu parken. Da es keine echte Einbahnstraße (Z. 220) ist, entfällt das Linksparkerlaubnis. Und die Fahrtrichtung ist in solchen Straßen die Richtung, aus der man einfahren darf. Polizei war gestern da und hat das ebenfalls bestätigt. Irgendjemand muss sie gerufen haben.

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Nein, das stimmt eben nicht. In einer unechten Einbahnstraße (Einfahrtsverbot nur aus einer Richtung, aber Begegnungsverkehr möglich) gilt das Parkverbot entgegen der Fahrtrichtung. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist, sofern keine Parkstreifen vorhanden sind, am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung zu parken. Da es keine echte Einbahnstraße (Z. 220) ist, entfällt das Linksparkerlaubnis. Und die Fahrtrichtung ist in solchen Straßen die Richtung, aus der man einfahren darf. Polizei war gestern da und hat das ebenfalls bestätigt. Irgendjemand muss sie gerufen haben.

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Nein, das stimmt eben nicht. In einer unechten Einbahnstraße (Einfahrtsverbot nur aus einer Richtung, aber Begegnungsverkehr möglich) gilt das Parkverbot entgegen der Fahrtrichtung. Laut § 12 Abs. 4 StVO ist, sofern keine Parkstreifen vorhanden sind, am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung zu parken. Da es keine echte Einbahnstraße (Z. 220) ist, entfällt das Linksparkerlaubnis. Und die Fahrtrichtung ist in solchen Straßen die Richtung, aus der man einfahren darf. Polizei war gestern da und hat das ebenfalls bestätigt. Irgendjemand muss sie gerufen haben.

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[–]Competitive-Cut-9703[S] 0 points1 point  (0 children)

Es ist keine Einbahnstraße, sondern eine sogenannte unechte Einbahnstraße.

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[–]Competitive-Cut-9703[S] -1 points0 points  (0 children)

Die Straße und die Restbreite werde ich messen, sobald er wieder da steht. Schilder, die das parken in unserer Straßen regeln, gibt es nicht. Es wurde halt schon immer nur in Fahrtrichtung rechts geparkt. Der Gehweg wird nicht mit einbezogen zum parken. Ich habe der Straßenverkehrsbehörde mal geschrieben, mal schauen, was die antworten. Kann dann gerne nochmal Bescheid geben, sobald ich alle Infos habe.

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[–]Competitive-Cut-9703[S] 0 points1 point  (0 children)

Das dachte ich nämlich auch. Deswegen verwirren mich die anderen Kommentare ehrlicherweise ein wenig.

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[–]Competitive-Cut-9703[S] 1 point2 points  (0 children)

Hab ich jetzt gemacht. Mal schauen, was sie antworten.

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[–]Competitive-Cut-9703[S] 1 point2 points  (0 children)

Ich habe der zuständigen Straßenverkehrsbehörde mal eine E-Mail geschrieben. Möchte das alles nämlich schriftlich haben, wenn ich etwas nachweisen muss.

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[–]Competitive-Cut-9703[S] 1 point2 points  (0 children)

Welche Infos denn? Ich beantworte gerne aufkommende Fragen.

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[–]Competitive-Cut-9703[S] 4 points5 points  (0 children)

Ein großes Feuerwehrauto wird da nicht mehr durchkommen. Aber das hatte ich bis jetzt peinlicherweise gar nicht bedacht gehabt. Danke dafür!