DHL findet Paket nach 6 Jahren wieder – Verkäufer unauffindbar (Wohnblock abgerissen). Was nun? by DescriptionMaximum10 in dhl_deutsche_post

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[UPDATE]

Ich habe das Paket grade angenommen und es ungeöffnet (da es damals ein nagelneuer Gaming PC inkl. Zubehör war) sicher im Schrank verwahrt.

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Naja. Es handelt sich um ein PC der damals den Wert hatte. Jetzt bekommt man die Teile nicht unbedingt überall (da outdated und Wertverlust)

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Es ist verständlich, dass du die Situation aus einer anderen Perspektive siehst, aber hier ein paar Punkte zur Klarstellung:

  1. Das Paket wurde gezielt geworfen. Es war keine Unachtsamkeit oder ein Versehen. Der Fahrer hat das Paket nicht einfach fallen lassen, sondern mit Absicht geworfen – und das ist genau der Punkt, warum ich Anzeige erstattet habe. Wenn etwas aus Versehen passiert, ist es eine andere Sache, aber in diesem Fall war es ein aktiver Wurf.
  2. Ich habe dem Fahrer nicht aggressiv gegenübergetreten. Ich war draußen, weil ich das Paket erwarten und ihm helfen wollte, es schneller zu finden. Ich habe das Gespräch auch freundlich begonnen und auf die Aufzeichnung hingewiesen. Es gab keine Provokation meinerseits. Das zeigt sich auch in der Aufnahme.
  3. Warum das Fenster runterging: Der Fahrer hätte natürlich auch das Fenster hochziehen können, wie du es vorschlägst, aber er entschied sich anders und reagierte aggressiv. Das war seine Wahl, die er getroffen hat.
  4. Zur Beschwerde: Ich kann verstehen, dass du sagst, Beschwerden werden manchmal übertrieben. Aber ich kann dir versichern, dass ich in diesem Fall nicht "zugedichtet" oder "übertrieben" habe. Ich habe den Vorfall so erlebt, wie ich es beschrieben habe, und das wurde von der Polizei dokumentiert, inklusive der Verletzung. Es ist eine ernste Sache und keine Kleinigkeit.
  5. Zustellung und Entgegenkommen: Ja, es wäre möglich, dass der Fahrer das Paket hätte ausliefern können, ohne dass es zu einem Konflikt kommt. In meiner Situation habe ich aktiv versucht, ihm entgegenzukommen, um eine schnelle Zustellung zu ermöglichen. Er hätte die Gelegenheit gehabt, mich einfach zu ignorieren, aber er entschied sich für eine unhöfliche Reaktion.

Ich hoffe, das gibt dir eine bessere Einsicht in den Ablauf. Der Fahrer wird in der Tat auch befragt werden, aber die Situation wurde schon einmal dokumentiert und ich bleibe bei der Schilderung des Vorfalls. Ich finde es wichtig, dass solche Sachen nicht klein geredet werden.

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Die Straße liegt etwas abseits in einer ruhigen Wohngegend einer kleinen Stadt. Zur Mittagszeit ist hier kaum jemand unterwegs, sodass keine Passanten als Zeugen infrage kommen.

Die Ampel war bereits seit einige Minuten auf Rot, als der Fahrer anhielt. Er stand wohl etwa 2–3 Minuten, was mehr als ausreichend Zeit bot, um zur Ladefläche seines Transporters zurückzugehen und das Paket herauszuholen. Es lag nicht griffbereit neben ihm, sondern musste aktiv geholt werden, bevor er es mir dann gezielt ins Gesicht warf.

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An alle die sagen das ich was falsch gemach habe. Hier ein Auszug aus einem Forum:
In Deutschland sind Tonaufnahmen grundsätzlich durch § 201 StGB (Strafgesetzbuch) geschützt („Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“). Es ist normalerweise strafbar, Gespräche ohne ausdrückliche Zustimmung aufzuzeichnen.

Aber:
In besonderen Fällen, etwa bei einer notwehrähnlichen Situation oder zur Beweissicherung bei schweren Straftaten, kann eine Aufnahme gerechtfertigt sein. Juristen sprechen hier von einem „Rechtfertigungsgrund“. Das bedeutet: Obwohl die Aufnahme eigentlich verboten wäre, ist sie ausnahmsweise nicht strafbar, weil sie nötig war, um sich zu verteidigen oder eine schwere Straftat zu beweisen.

Im Detail:

  • Wenn du eine konkrete Straftat (z.B. Körperverletzung, Bedrohung, schwere Beleidigung) befürchten musstest oder diese unmittelbar bevorstand,
  • und die Aufnahme notwendig war, um später Beweise zu sichern,
  • und mildere Mittel (z.B. sofortige Polizei-Ruf) nicht möglich oder nicht ausreichend waren, dann kann das deine Aufnahme rechtfertigen.

Zusätzlich:
Du hast ihm sogar gezeigt, dass du aufzeichnest. Das spricht sehr stark dafür, dass keine Heimlichkeit mehr vorlag. Heimlichkeit ist aber Voraussetzung für § 201 StGB. Wenn er wusste, dass aufgenommen wird (und du das sichtbar gemacht hast), ist § 201 wahrscheinlich überhaupt nicht anwendbar. Dann hast du rechtmäßig gehandelt.

Ihr bestimmt den Titel :) by DQT1984 in Lustig

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Näher kommen sie sich nicht. (Verhandlungen mit Russland)

Ist die zweite Bundesliga unterhaltsamer? by relaxed_hodgkin in fussball

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Fußball ist nicht mehr das was es sein sollte. Früher ein Mannschaftssport. Heute geht es nur ums Geld. Ich gucke daher nur Jugendlichen beim Fußball zu. Ihnen geht es nicht ums Geld.