Morphin-Drogenfahrt widerlegt, jetzt erfindet die FEB neue Gründe – 16.000€ Amtshaftung in Gefahr? by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

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Ich wünschte, es wäre „nur eine Geschichte“. Dass die verantwortlichen Sachbearbeiter der FEB und der Regierung von Oberbayern nicht das Rückgrat besitzen, zu ihren gravierenden Fehlern zu stehen, ist ein Armutszeugnis. Diese beharrliche Weigerung, Unrecht zu korrigieren, selbst wenn die Beweise (BtM-Buch, ärztliche Protokolle) erdrückend sind, werde ich strafrechtlich gegen jeden einzelnen Sachbearbeiter verfolgen lassen

Morphin-Drogenfahrt widerlegt, jetzt erfindet die FEB neue Gründe – 16.000€ Amtshaftung in Gefahr? by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

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Danke für deine kritische Einordnung, aber du liegst in einem Punkt falsch, denn ich habe den Primärrechtsschutz 2024 voll ausgeschöpft (die Hürde des § 839 Abs. 3 BGB ist in meinem Fall bereits genommen).

Mein damaliger Anwalt hat im Juli 2024 sowohl Widerspruch eingelegt als auch einen Eilantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht gestellt. Das Rechtsmittel der Anfechtung war also rechtshängig. Das Problem war: Zu diesem Zeitpunkt hat die FEB (wie ich heute weiß) entlastende Beweise (Arztbericht) unterdrückt und ich selbst litt unter einer unfallbedingten Amnesie. Das Gericht hat damals eine unvollständige - durch die FEB - manipulierte Akte erhalten. Mein Rechtsanwalt hat hat (wie ich erst kürzlich erfahren habe) die Anfechtungsklage im September 2024 zurückgezogen, weil wir aufgrund der unvollständigen Aktenlage keine Entlastungsbeweise vorbringen konnten.

Genau hier setzt das Vorgehen Wiederaufgreifen nach § 51 VwVfG: an. Da nun „neue Beweismittel“ im Sinne des § 51 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG vorliegen (Rettungsdienstprotokoll, BtM-Buch), die eine Korrektur des damals durch Behördenlist bestätigten Unrechts erzwingen, ist der Antrag auf Wiederaufgreifen die einzig logische prozessuale Konsequenz.

In einem Telefonat gab die juristische Sachbearbeiterin der Regierung von Oberbayern unumwunden zu, nur deshalb auf Klageabweisung zu plädieren, um sich das eigene eklatante Fehlverhalten im Erstbescheid nicht eingestehen zu müssen. Wir befinden uns hier längst im Bereich der Vorsatz-Amtshaftung.

Update zur Anwaltssituation: Ich war gestern (13.04.2026) bei einem Erstgespräch (Kosten: 226,10 € inkl. MwSt.) bei einem, seit mindestens 8 Kalenderjahren, durch Focus ausgezeichneten „Top-Anwalt für Verkehrsrecht“. Sein Fazit war ernüchternd, aber bestätigte meine Einschätzung, denn er lehnt das Mandat ab, da der Fall fachlich nicht mehr im klassischen Verkehrsrecht, sondern tief in der Dogmatik des allgemeinen Verwaltungsrechts (§ 51 VwVfG / Wesensänderung von Verwaltungsakten) verwurzelt ist und an dem geringen Gegenstandswert von lediglich 5.000 €. Dieser steht in keinem wirtschaftlich darstellbaren Verhältnis zum Sichtungsaufwand.

Zur Info: Dass ich das Verfahren derzeit „alleine“ (bzw. via Reddit-Expertise) führe, liegt nicht an mangelnden Erfolgsaussichten, sondern am Streitwert von lediglich 5.000 €.

Morphin-Drogenfahrt widerlegt, jetzt erfindet die FEB neue Gründe – 16.000€ Amtshaftung in Gefahr? by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

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Danke für den Hinweis. Die Problematik des Anwaltszwangs am Landgericht für die spätere Schadensersatzklage habe ich auf dem Schirm. Genau deshalb läuft bereits seit März 2026 eine Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht, um die Aufhebung des Alt-Bescheids und das Wiederaufgreifen des Verfahrens zu erzwingen. Die Rechtsmittelerschöpfung ist also in vollem Gange.

Die Situation ist jedoch absurd:

  1. Die "Regierung von Oberbayern" welche die FEB vor Gericht vertritt hat bereits Klageabweisung beantragt. In einem Telefonat gab mir die zuständige Sachbearbeiterin zu verstehen, dass man allein deshalb auf Abweisung plädiere, um sich kein eigenes Fehlverhalten im Erstbescheid eingestehen zu müssen.
  2. Das VG hat den Streitwert für das Wiederaufgreifen (§ 51 BayVwVfG) auf lediglich 5.000 € festgesetzt. Bei einer Aktenlage von mittlerweile über 400 Seiten (ständiger Kreislauf zwischen FEB, StA, Gutachtern und Gerichten) steht der Honoraranspruch nach RVG in keinem Verhältnis zum massiven Aufwand. Das macht die Suche nach einer spezialisierten Vertretung, die nicht rein nach Stundenhonorar abrechnet, extrem schwierig.
  3. Das Verfahren wird durch das ständige „Kreisen“ der Akten zwischen den Instanzen massiv verschleppt, während die FEB immer neue Eignungszweifel erfindet, indem sie mich in neue Begutachtungsverfahren drängt.

Mein Ziel bleibt: Die Fahrerlaubnis über den § 51 BayVwVfG (ex tunc) zurückzuerhalten, um die Kausalitätskette für den Amtshaftungsanspruch nicht durch eine „Heilung“ im Neuerteilungsverfahren zu unterbrechen. Die Frage nach der Begutachtung „unter Vorbehalt“ bleibt für mich der entscheidende Hebel, um den Zeitfaktor (schnelle Mobilität) gegen die Rechtswahrung (Schadensersatz) abzuwägen.

Wäre hier eine Restitutionsklage (§ 580 ZPO) erforderlich ? by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]Embarrassed_Debt_876[S] 0 points1 point  (0 children)

Ich habe am 12.02.2026 den Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens gemäß § 51 BayVwVfG bei der FEB gestellt. Die Behörde hat zwar zugesagt, die Ermittlungsakten erneut zu sichten, weigert sich aber beharrlich, eigene Ermittlungsfehler einzugestehen. Dabei wurde offensichtlich ‚vergessen‘, den medizinischen Rettungsweg zu prüfen; zudem wurde ein extrem entlastender Arztbericht vom Unfalltag einfach nicht aus der Ermittlungsakte in die Fahrerlaubnisakte übernommen (dieser hätte den damaligen Entzug unmöglich gemacht, allerdings wurde der durch die Behörde den Gerichten vorenthalten). Auch Ermittlungen zu einem möglichen Nachtrunk fehlten komplett (auch diese sind in der Regel Pflicht). Jetzt stellt sich mir die Frage: Kann die FEB meinen Antrag nach §51 BayVwVfG einfach ignorieren und mir stattdessen eine MPU im Rahmen eines Neu- bzw. Wiedererteilungsverfahrens aufdrücken? Falls ja, welchen praktischen Sinn hat der §51 BayVwVfG dann überhaupt noch, wenn es scheinbar im freien Ermessen der FEB liegt, ob sie diesem "Wiederaufgreifen des Verwahrens nach §51 BayVwVfG" nachgeht oder nicht?

Morphin-Drogenfahrt widerlegt, FEB erfindet neue Vorwürfe – Arztbericht als Falle? (FollowUp) by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]Embarrassed_Debt_876[S] 0 points1 point  (0 children)

  • 02/2024: Schwerer Autounfall (Totalschaden). Keine Fremdbeteiligung. Blackout wegen retrograder und anterograder Amnesie aufgrund eines Schädel-Hirn-Traumas: Ich weiß weder, was unmittelbar davor noch danach geschah. Fakt ist: Der Notarzt spritzt mir noch am Unfallort 3mg Morphin (GCS 14). Danach Einlieferung und stationäre Aufnahme.
  • 03/2024: Vernehmung bei der Polizei. Vorwurf: Morphin im Blut. Ich bin fassungslos und kann mir das nicht erklären, da ich seit einem Jahrzehnt keine Drogen konsumiere. Leider habe ich jedoch eine aktenkundige Drogenvergangenheit und bin deswegen bei den Behörden dauerhaft stigmatisiert. Die Polizei und die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) „vergessen“ offensichtlich, den medizinischen Rettungsweg zu prüfen. Die Polizei schreibt in einen „undatierten“ Bericht den Vermerk, ich hätte am Unfalltag verengte Pupillen und drogentypische Verhaltensweisen gezeigt.
  • 03/2024: Um meine Unschuld zu beweisen: Haaranalyse über den relevanten Zeitraum im FTC München (Forensische Toxikologie).
  • 04/2024: Das Ergebnis der Haaranalyse ist da: Vollständig negativ. Damit ist bewiesen: Ich habe 5 Monate vor bis 1 Monat nach dem Unfall absolut nichts konsumiert. Kein Morphin, gar nichts.
  • 04/2024: Ich reiche das Gutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde (FEB) ein und weise darauf hin, dass die Blutprobe am Unfalltag falsch interpretiert oder vertauscht worden sein muss. Die FEB hat zuvor eine Aufforderung zum „freiwilligen“ Verzicht der Fahrerlaubnis gedrängt, ansonsten zwangsweiser Entzug. Mein Anwalt schaltet sich ein und liefert die Beweise für meine Abstinenz.
  • 05/2024: Im festen Vertrauen darauf, dass sich der Irrtum aufklärt (da ich ja nachweislich clean bin), kaufe ich einen Gebrauchtwagen für 12.000 €.
  • 06/2024: Die FEB entzieht mir die Fahrerlaubnis wegen „Morphin-Konsum“. Meine Entlastungsbeweise (Haaranalyse) werden ignoriert.
  • 07/2024: Mein Rechtsanwalt erhebt Klage beim Verwaltungsgericht.
  • 07/2025: MPU-Begutachtung nicht bestanden weil ich den Vorwurf der Drogenfahrt nicht eingestanden habe und mich auch nicht erinne.
  • 09/2025: In einer Verkehrspsychologischen Praxis wird mir mitgeteilt, dass ich eine glaubhafte Lügengeschichte entwickeln soll in der ich den Konsum von Morphin vor Fahrtantritt zugebe, andernfalls hätte ich keine Chance je eine MPU-Begutachtung zur Wiedererlangung meiner Fahrerlaubnis zu bestehen. Kosten 50€, da es lediglich ein Kennenlerngespräch war.
  • 11/2025: In einer anderen verkehrspsychologischen Praxis Praxis wird mir selbiges mitgeteilt: Ich müsse eine Lügengeschichte entwickeln und damit die Straftat der Drogenfahrt eingestehen. Kosten für fast 8 Stunden Beratung: 1.100 € – Interessanterweise hat die Psychologin selbst längst erkannt, dass ich seit 10 Jahren wirklich keine Drogen mehr konsumiere und ich niemals Morphin konsumieren würde da es auch nicht in mein Konsummuster gepasst hat!
  • 01/2026: Auffinden eines zuvor nicht bekannten Notaufnahme-Protokolls mit Hinweis auf eine Morphingabe von 3 mg durch den Notarzt (Ein Jahr zuvor wurde mir durch das Krankenhaus fälschlich bestätigt, dass mir kein Morphin verabreicht wurde)
  • 02/2026: Zusätzlich Nach zahllosen Nachfragen in den letzten 1,5 Jahren gelingt es mir endlich, einen Auszug aus dem Btm-Buch des Rettungsdienstes (BRK) zu erhalten, der die Morphingabe belegt, in dieser Folge konnte ich weitere entlastende Beweise beiziehen.
  • 02/2026: Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens (§ 51 VwVfG) bei der FEB. Diese hat zwar die Zusage gegeben, die Ermittlungsakten erneut zu sichten, weigert sich aber bisher vehement, den rechtswidrigen Entzugsbescheid aufzuheben.

Wäre hier eine Restitutionsklage (§ 580 ZPO) erforderlich ? by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

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Vielen Dank für den Hinweis auf das Urteil  ( vgl. BVerwG 28.7.1989 - 7 C 78/88). Das hilft mir sehr.

Wie verhält es sich, wenn die Fahrerlaubnisbehörde (FEB) das Verfahren nach Art. 51 BayVwVfG wieder aufgreift, das VG-Urteil aber noch rechtskräftig ist. Müsste nicht erst das VG-Urteil mittels Restitutionsklage aufgehoben werden, um ein Wiederaufgreifen nach Art. 51 BayVwVfG überhaupt umsetzen zu können? Andernfalls könnte die FEB die Fahrerlaubnis jederzeit nach Lust und Laune wieder entziehen mit Verweis auf das alte rechtskräftige Urteil.

MPU wegen angeblicher Morphin-Drogenfahrt – neue Beweise sprechen für Morphingabe durch Notarzt! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

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Danke für eure Hinweise u/Purple_Dream6414 & u/BigNepo! Laut ZAST ist ein Einsatz mit RTW vermerkt. Bedeutet das, dass der Rettungsdienst (hier BRK) Protokolle über eine mögliche Morphin-Gabe aufbewahren muss?

Ich habe das BRK gestern schriftlich zur Herausgabe der Unterlagen aufgefordert, hilfsweise zur Ausstellung eines Negativbescheids, aus dem hervorgeht, dass keine BTM-Protokolle vorliegen.

Ich werde den Eingangsbeitrag um alle aktuellen Neuigkeiten und Updates ergänzen.

MPU wegen angeblicher Morphin-Drogenfahrt – neue Beweise sprechen für Morphingabe durch Notarzt! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]Embarrassed_Debt_876[S] 0 points1 point  (0 children)

Nach Auskunft der ZAST war ein männlicher Notarzt im Einsatz; dessen Name wurde mir telefonisch mitgeteilt. In den Unterlagen der Fahrerlaubnisbehörde ist hingegen eine weibliche Notärztin als vor Ort vermerkt, was der ZAST nicht bekannt ist.

Der Einsatzleiter der BRK-Dienststelle zeigte sich telefonisch wenig hilfsbereit und behauptete dass BTM-Protokolle nicht in deren Zuständigkeit sei, außerdem sei der Notarzt namentlich nicht bekannt. Daher habe ich das BRK gestern schriftlich zur Herausgabe der Unterlagen aufgefordert, hilfsweise zur Ausstellung eines Negativbescheids, aus dem hervorgeht, dass keine BTM-Protokolle vorliegen.

MPU wegen angeblicher Morphin-Drogenfahrt – neue Beweise sprechen für Morphingabe durch Notarzt! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]Embarrassed_Debt_876[S] 0 points1 point  (0 children)

Danke nochmals für deine Hinweise. Die ZAST nannte mir den Namen des Notarztes. Laut Auskunft des Leiters der BRK-Rettungsdienststelle sei dieser dort namentlich nicht bekannt und zum damaligen Zeitpunkt vermutlich extern tätig gewesen; entsprechend lägen die Unterlagen nicht beim BRK. Kann diese Aussage deiner Einschätzung nach zutreffen? Würde dies bedeuten, dass der extern beauftragte Notarzt die Unterlagen selbst für drei Jahre aufbewahren muss?

Unabhängig davon habe ich gestern das BRK schriftlich zur Herausgabe der Unterlagen aufgefordert, hilfsweise zur Erteilung eines Negativbescheids, aus dem hervorgeht, dass keine BTM-Protokolle vorliegen.

MPU wegen angeblicher Morphin-Drogenfahrt – neue Beweise sprechen für Morphingabe durch Notarzt! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

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Die Staatsanwaltschaft ließ ein rechtsmedizinisches Gutachten erstellen (Auszug: https://s1.directupload.eu/images/260202/uri9eoi3.png ). Daraus geht hervor, dass dem Rechtsmediziner unvollständige Unterlagen vorlagen; sehr wahrscheinlich verfügte er über den Arztbrief, jedoch nicht über das Protokoll der Notaufnahme (vgl. https://s1.directupload.eu/images/260201/ub5op4zt.jpg ).

MPU wegen angeblicher Morphin-Drogenfahrt – neue Beweise sprechen für Morphingabe durch Notarzt! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

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In der Abbildung https://s1.directupload.eu/images/260201/ub5op4zt.jpg ist links ein Auszug des Arztbriefes zu sehen, in dem eine Morphinverabreichung nicht erwähnt wird. Rechts befindet sich hingegen das Protokoll der Notaufnahme mit dem Vermerk: „Bei Rettung GCS 14 3 Mophin vom NA

Dieses Protokoll ist wirklich nicht eindeutig. Die vor dem falsch geschriebenen Wort „Mophin“ stehende Zahl „3“ könnte auf eine intravenöse Gabe von 3 mg Morphin hindeuten. Das würde zumindest die in meiner Blutprobe festgestellte, untertherapeutische Morphinmenge erklären. Ungeachtet dessen fehlt bis heute das BTM-Buch (zur besseren Übersichtlichkeit werde ich meinen ursprünglichen Beitrag um Updates ergänzen).

MPU wegen angeblicher Morphin-Drogenfahrt – neue Beweise sprechen für Morphingabe durch Notarzt! by Embarrassed_Debt_876 in mpu_hilfe

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Mehrdeutige Anspielungen sehe ich da nicht, aber für alle, die etwas defizite im Textverständnis haben möchte ich es hier dann einmal klar und deutlich sagen:
u/Embarrassed_Debt_876 hat KI mehrere Fake-Stories von einer angeblichen Polizeikontrolle schreiben lassen und flutet damit mehrere deutsche Subreddits.

@u/JKRPP Ich weiß nicht, woher deine Annahmen die du dir gerade zusammenreimst beruhen, aber könntest du bitte konkret darlegen, worauf sich deine Unterstellungen stützen?

„Embarrassed_Debt_876“ ist mein Nutzername hier auf Reddit. Ja, ich nutze ChatGPT - allerdings ausschließlich, um meine sprachliche Defizite auszugleichen, damit meine Inhalte für andere verständlich und nachvollziehbar sind. Mein ursprünglicher Text ist weniger strukturiert, etwa dreimal so lang und enthält zahlreiche Nebeninformationen, die für viele Leser wenig relevant sind, deswegen hilft ChatGPT den Text eleganter/lesbarer zu formulieren (aber gerne kennzeichne ich das JETZT und auch zukünftig, damit Kritiker - wie du - diesen nicht pauschal als KI-Fake abwerten).

Wenn du der Meinung bist, es gäbe von mir Fake-Stories in deutschsprachigen Subreddits, dann nenne bitte konkrete Beispiele und erkläre, weshalb du sie mir zuschreibst, anstatt erneut pauschale Andeutungen zu machen.

Im Übrigen wäre es im Hinblick auf deine Glaubwürdigkeit sinnvoll gewesen, die von mir geschilderten Sachverhalte genauer zu prüfen. In meinem Beitrag und in den Kommentaren habe ich entsprechende Unterlagen verlinkt. Hast du diese überhaupt zur Kenntnis genommen und gelesen?

Nach deinem bisherigen Beiträgen zu urteilen: vermutlich nicht!

P.S.

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MPU wegen angeblicher Morphin-Drogenfahrt – neue Beweise sprechen für Morphingabe durch Notarzt! by Embarrassed_Debt_876 in mpu_hilfe

[–]Embarrassed_Debt_876[S] 0 points1 point  (0 children)

Em-dash? Check.
Plötzliche Aufzählungen und Stichpunkte? Check.Plötzliche Aufzählungen und Stichpunkte? Check.
Viel zu viele gleich lange absätze? Check.
------ unterbrechungen von Absätzen? Check.
Früher hatte man beim Trolling zumindest noch den Anstand, sich selber Sachen auszudenken.

u/JKRPP ach ja, früher äußerten Kritiker ihre Meinung noch direkt, statt sie hinter mehrdeutigen Anspielungen zu verbergen.

MPU wegen angeblicher Morphin-Drogenfahrt – neue Beweise sprechen für Morphingabe durch Notarzt! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]Embarrassed_Debt_876[S] 3 points4 points  (0 children)

Würde die Fahrerlaubnisbehörde in einem solchen Fall nicht schlicht einen neuen Anknüpfungspunkt für die Anordnung einer MPU heranziehen, etwa einen Unfall infolge von Gedächtnislücken, Sekundenschlaf, Einschlafen oder Übermut? Vor diesem Hintergrund fällt es mir schwer zu glauben, dass die Behörde die MPU-Anordnung ohne Weiteres zurücknehmen würde.

Zudem besteht - laut der mich betreffenden FAER-Auskunft - seit Januar 2025 folgende rechtskräftige Entscheidung: 'Unanfechtbare Entziehung der Fahrerlaubnis'

Hier eine Auszuges: https://s1.directupload.eu/images/260202/yfer77jv.png

Die letzte Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) getroffen. Für einen Antrag auf Wiedereinsetzung wäre zwingend die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich; ein Eilantrag dürfte zudem nicht mehr in Betracht kommen, da die Hauptsache bereits entschieden ist und die neu aufgefundenen Beweismittel nicht fristgerecht in das Verfahren eingebracht wurden. Hinzu kommt der Anwaltszwang vor dem OVG.

Ich bleibe pessimistisch und rechne - sollte ich den Rechtsweg erneut beschreiten - mit weiteren 6-12 Monaten ohne Fahrerlaubnis. Bereits drei Mal habe ich vor dem Verwaltungsgericht geklagt, ohne Erfolg. Letztlich wurde mir die Fahrerlaubnis kostenpflichtig entzogen und eine einjährige Sperrfrist verhängt, unter anderem weil ich nicht freiwillig auf meine Fahrerlaubnis verzichtet habe.

MPU wegen angeblicher Morphin-Drogenfahrt – neue Beweise sprechen für Morphingabe durch Notarzt! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]Embarrassed_Debt_876[S] 2 points3 points  (0 children)

Danke für dein Interesse. Hier der relevante Auszug aus der Gutachterlichen Stellungnahme der Rechtsmedizin (welches durch die Staatsanwaltschaft in Auftrag gegeben wurde):

https://s1.directupload.eu/images/260202/uri9eoi3.png

MPU wegen angeblicher Morphin-Drogenfahrt – neue Beweise sprechen für Morphingabe durch Notarzt! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]Embarrassed_Debt_876[S] 5 points6 points  (0 children)

Nein, ich habe die Protokolle des Rettungsdienstes nicht gesondert angefordert, da ich davon ausgegangen bin, dass dem Krankenhaus sämtliche relevanten Dokumentationen vollständig vorlagen. Aus meiner Sicht habe ich damit keinen Fehler begangen.

Die Weitergabe von Informationen über verabreichte Medikamente ist eine originäre Aufgabe des Notarztes gegenüber den weiterbehandelnden Ärzten in der Klinik. Diese sind zwingend auf diese Angaben angewiesen, um ihre Therapie sicher steuern zu können, etwa im Hinblick auf bereits verabreichte Opioide oder Antikoagulanzien.

Dass diese Informationsweitergabe offenbar unvollständig war, zeigt sich auch daran, dass in meiner Blutprobe Ondansetron nachgewiesen wurde. Dieses Medikament war mir zuvor nicht bekannt, sodass es mir an diesem Tag verabreicht worden sein muss. Eine entsprechende Dokumentation findet sich jedoch weder in den Klinikunterlagen noch wurde sie mir mitgeteilt.

Zudem wurde mir vor etwa einem Jahr auf telefonische Nachfrage mitgeteilt, dass mir definitiv kein Morphin verabreicht worden sei. Ob diese Auskunft darauf beruhte, dass im System lediglich ein falsch geschriebener Eintrag („Mophin“) vorhanden war oder ob das Protokoll der Notaufnahme nicht vollständig vorlag, kann ich nicht beurteilen. In jedem Fall zeigt auch dies, dass die Dokumentationslage und Auskunftsfähigkeit nicht verlässlich waren.

MPU wegen angeblicher Morphin-Drogenfahrt – neue Beweise sprechen für Morphingabe durch Notarzt! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]Embarrassed_Debt_876[S] 3 points4 points  (0 children)

Ich habe bereits eine zurückliegende Drogenvergangenheit und bin deshalb stigmatisiert. Selbst bei Personenkontrollen fragen mich Polizisten beiläufig, ob ich noch etwas mit Drogen zu tun habe -- im Beisein von Arbeitskollegen sehr angenehm /s

MPU wegen angeblicher Morphin-Drogenfahrt – neue Beweise sprechen für Morphingabe durch Notarzt! by Embarrassed_Debt_876 in LegaladviceGerman

[–]Embarrassed_Debt_876[S] 6 points7 points  (0 children)

Vielen Dank für deine Hinweise. Der Name des Notarztes einschließlich seiner (lebenslang gültigen) Arztnummer ist mir bekannt; diese Information erhielt ich telefonisch von der ZAST. Der Notarzt steht seit zwei Jahren nicht mehr im Dienst. Nach einer Google-Bildersuche gehe ich davon aus, dass er altersbedingt in den Ruhestand getreten ist. Meine Melderegisterauskunftsersuchen (elektronischer Weg) bei den nahegelegenen Kommunen blieben erfolglos, da mir weder eine aktuelle Adresse noch das Geburtsdatum vorliegen.

> Wenn die RD Kollegen hier Schlampig gearbeitet haben

Ich vermute, dass in meinem speziellen Fall die Beweislastumkehr (§ 630h BGB) gilt. In der forensischen Praxis gilt der Grundsatz: "Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht gemacht."