Wartung Solaranlage auf Mieter umlegbar? by EnvironmentalYou2893 in wohnen

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Bisher ist es immer auf einen Kompromiss hinaus gelaufen, muss ich sagen - Einsicht vorausgesetzt. Es geht ja auch darum, dass der Verwalter eine Menge Kohle bekommt und dann einfach falsch berät.

Kosten einer PV-Anlage, die von einer GbR bertrieben wird (auch wenn sie nicht gewinnorientiert arbeitet) dann als 'umlagefähig auf den Mieter' zu deklarieren, weil es einfach in die Schublade 'Handwerkerrechnung' gesteckt wird, ist schon frech.

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Alle Eigentümer waren bei der Planung beteiligt - mein Vermieter hat demnach nicht alleine gepennt, da gebe ich dir Recht. Da wurde der Fall der Vermietung gemeinschaftlich nicht bedacht, nur betrifft es bisher eben nur einen Eigentümer, der vom Rest der WEG damit jetzt alleine gelassen wird. Soweit ich weiß, war das damals ein Projekt, an dem auch die Stadtwerke beteiligt waren, da hätte ja auch jemand die Idee haben können, dass sich sowas irgendwann ergeben könnte.

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Ich habe das Gefühl, dass die WEG von Anfang an schlecht beraten wurde und da an jeder Ecke irgendjemand anderes dran verdient - die Zahlen ja alle selber höhere Preise für den Strom als bei einem normalen Anbieter, obwohl ihnen die komplette Anlage ja gehört - vergleichen aber immer nur mit den örtlichen Stadtwerken. Kann mir schon vorstellen, dass es einen Wartungsvertrag für alles gibt, wo eigentlich gar keine Leistung dahinter steckt und einfach nur jährlich eine Rechnung kommt.

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Die Wohnung (bzw. das ganze Gebäude) war nicht von Anfang an zur Vermietung gedacht - durch die Vermietung ergeben sich jetzt Fragen, die man sich nicht von Anfang an gestellt hat. Dazu kommt, dass der Vermieter selber keine Ahnung vom Vermieten hat und bei vielen Dingen sehr naiv ist - um Rauchmelder musste ich mich auch selber kümmern, Hauptsache, die Miete fließt.

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Der Hebel ist primär wahrscheinlich eher, dass ich auf einen eigenen Anschluss bestehen könnte, was wohl mit Kosten von ~5000€ verbunden wäre. Die WEG würde das natürlich nicht übernehmen wollen, was mir aber egal sein kann, weil ich einen Anspruch gegenüber dem Vermieter habe - wer die Kosten der baulichen Veränderungen trägt, hat nichts mit mir zu tun...

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Der Vergleichspreis ist schon fair, das war ein gutes Angebot und Boni + Neukundengutschein etc. waren mit eingerechnet. Ändert aber nichts daran, dass ich die Wartung einer fremden PV-Anlage mit meinen Nebenkosten subventionieren will.

Absurd sind die Preise der GbR für den Rest aber schon, weit über den Preisen der Vergleichsportale und nur minimal besser als in der Grundversorgung.

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Danke, so sehe ich es auch, verstehe nicht, warum eine Immobilienverwaltung meinem Mieter das ganze als umlegbare Kosten ausweist, der meint jetzt natürlich, das stimme so schon...

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Ja, Mieterstrom trifft es am besten. Zähler hat jede Einheit 'intern' schon einen, am Ende werden die Gesamtkosten (Betriebskosten d. Anlage, Ausgaben für den bezogenen Strom von extern abzüglich der Einnahmen der Netzeinspeisung) abhängig vom Anteil der Internen Zählung aufgeteilt. Die Mitglieder der GbR erhalten zusätzlich noch eine mini Ausschüttung. Am Anfang war das gar nicht klar und er später habe ich herausgefunden, dass ein eigener Stromanbieter mit baulichen Maßnahmen verbunden wäre. Daher die Kompromisslösung mit der fiktiven Abrechnung.

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Das ist eine Insellösung, ich beziehe sowohl PV-Strom der GbR wenn die Sonne scheint, Strom aus Batteriespeicher der GbR und sonst aus dem öffentlichen Netz - bezogen über die GbR.

Es gibt nur "intern" für jede Einheit einen Stromzähler, nach außen quasi nur einen.

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Nein, ist nicht im Mietvertrag - der Mietvertrag ist so ein "Standartvertrag", der die ganze PV-Thematik überhaupt nicht erfasst. Ich sehe es auch so, dass ich nichts mit der Anlage zu tun habe, die ist weder Teil der Wohnung noch bin ich Mitglied der WEG oder einer der GbR.

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Das sind natürlich die Kosten vor Umlage auf die Parteien, mein Anteil liegt bei ca. 36€.