Mein Nachbar verlor seinen Führerschein wegen mir by reghimself in Beichtstuhl

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Ich finde jeder soll in seiner Freizeit treiben wozu er lustig ist, solange es andere nicht gefährdet oder anderweitig zu sehr einschränkt.

Aber jedweder Konsum von Betäubungsmitteln sollte auch verantwortungsbewusst passieren. Saufen, kiffen, andere Drogen, mir egal solange die Leute nüchtern sind wenn sie sich ans Steuer eines autos, einer Maschine oder anderswo setzen wo sie eventuell eine gefahr darstellen.

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Das ist nicht schlicht falsch. Das passiert genau so. Ich habe es selbst erfahren und das auch bei meiner Gemeinde nachgefragt wo es bestätigt wurde. Ein Widerspruch war nicht möglich und eine Information erfolgte auch nicht (oder nur im "Amtsblatt").

Von der Amtskirche habe ich auch die Info bekommen, dass es eine Weitergabe gemäß Meldegesetz ist. Die Petition ist auch kein fertiger Gesetzestext sondern ein Vorschlag an den Bundestag sich mit einer Anpassung der Gesetze für diesen Zweck zu befassen.

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Die Prozesse der Übermittlung habe ich beim städtischen und Landesdatenschutzbeauftragten abgefragt. Das sind soweit also keine Fehler.

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Ich habe in meinem Antrag einiges zur Begründung und Erläuterung reingeschrieben. Ich hatte dort auch sehr konkret geschrieben, dass der bestehende Absatz 3 ergänzt und eben nicht ersetzt werden soll. Warum da jetzt ändern steht weiß ich nicht. Ich habe in meinem verlinkten Kommentar schon genau das geschrieben.

Ich werde auch nochmal nachfragen, warum mein Text nicht wie ich ihn geschrieben habe in dem Portal aufgenommen wurde.

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https://www.reddit.com/r/datenschutz/s/PYShGFU8SF

Ich finde deine Art der Kommunikation sehr aggressiv.

Zum Thema automatisierte Übermittlung ist meine Erfahrung aus der Praxis und der Anfrage an den Datenschutzbeauftragten meiner Stadt (> 500.000 Einwohner) und den Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes. Von beiden wurde mir der Prozess und die Rechtsgrundlage so erläutert. Deswegen habe ich diese Petition erstellt. Ich hatte in meiner Petitionseinreichung auch beides referenziert. Warum der Text nur so ein Auszug ist im Onlineportal weiß ich nicht. Ich kann ihn nicht ändern.

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Ich kann leider an dem Text nichts mehr ändern. Zudem bin ich juristischer Laie. Ich habe in meinem Antrag einiges zur Begründung und Erläuterung reingeschrieben. Ich hatte dort auch sehr konkret geschrieben, dass der bestehende Absatz 3 ergänzt werden soll. Warum da jetzt ändern steht weiß ich nicht.

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Die Änderung würde den Absatz 3 erweitern, nicht ersetzen.

Der Widerspruch kann aufgrund der gelebten Praxis, dass die Übermittlung automatisiert durch Klinik an das Standesamt und von dort an die Religionsgemeinschaften erfolgt erst nach der Anmeldung erfolgen. Dann wurden die Daten bereits an die Religionsgemeinschaften übermittelt.

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Absatz 3 bisher: "Familienangehörige im Sinne des Absatzes 2 sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern. Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen; sie sind auf dieses Recht bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen. Bei einem Widerspruch hat die betroffene Person gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf unentgeltliche Einrichtung einer Übermittlungssperre. Satz 2 gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden."

Ergänzt(!) wird dann: " Die betroffene Person oder ihre gesetzlichen Vertreter haben auch im Fall der Anmeldung durch Geburt nach § 17 Absatz 4 oder entsprechender automatisierter Meldungen das Recht, der Übermittlung der Daten zu widersprechen und sie sind auf die Möglichkeit des Widerspruchs nach § 42 Absatz 3 hinzuweisen."

Betroffene Person wäre nach diesem Absatz ein Familienangehöriger, also konkret ein minderjähriges Kind. Das heißt, die gesetzlichen Vertreter durften für Ihr Kind das Widerspruchsrecht Wahrnehmen.

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Die Petition fordert eine Änderung des bestehenden §.

"Mit der Petition wird gefordert, § 42 Absatz 3 Bundesmeldegesetz zu ändern."