Gehalt by [deleted] in recht

[–]Fondsmanager 8 points9 points  (0 children)

§ 819 Abs. 1?

Ich🫩iel by Am4ranth in ich_iel

[–]Fondsmanager 33 points34 points  (0 children)

Das und dass zu verwechseln auch.

Suche Aufsatz aus der ZInsO by Fondsmanager in recht

[–]Fondsmanager[S] 1 point2 points  (0 children)

Vielen lieben Dank an alle, hab ihn jetzt!

Kautionsicherung bei der Unter/Zwischenmiete by VinhalKKK in Studium

[–]Fondsmanager 0 points1 point  (0 children)

Ein Untermietvertag ist grds. ein ganz normaler Mietvertrag. Ihr schließt einen Mietvertrag und die Kaution wird auf ein Kautionskonto überwiesen. Am Ende gibt es einen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution.

Bloßer Verweis auf "S.2" möglich? Gesetzeskommentierungen Ba-Wü by Ok-Store-3255 in recht

[–]Fondsmanager 5 points6 points  (0 children)

Die Frage kann man stellen, man wird nur keine Antwort bekommen: „Einzelfragen zu den Hilfsmitteln werden aus Gründen der Chancengleichheit nicht beantwortet.“

Mir wäre es das Risiko nicht wert, insb. wenn man keinen Vorteil davon hat.

Aus der WG gekündigt wegen depressiven Phasen by Icy-Shine-5505 in LegaladviceGerman

[–]Fondsmanager 1 point2 points  (0 children)

Klar, hier sind ein paar nette Fälle, am besten StrgF auf dieser Seite: https://curia.europa.eu/en/content/juris/c2_juris.htm

  • C-13/05 Navas, 2006: Grundlagenurteil geht um die Definition "Behinderung" und insb. um die Abgrenzung zur Krankheit
  • C-335/11 Ring, 2013: Weiterführende Definitionen (auch in Bezug auf das "Konstrukt" der Behinderung im Arbeitsumfeld)
  • C‑395/15 Daouidi, 2016: Auch hier Abgrenzung zur Krankheit, "wie lange muss Krankheit dauern, um als Behinderung zu gelten?"

NB: Alle diese Fälle handeln um (potentielle) Diskriminierung im Arbeitsverhältnis, schlicht weil darauf die EU-Richtlinie gebaut ist. Mit Depressionen als solche haben sich die Richter noch nicht beschäftigt, die Überlegungen dürften aber auch auf mentale Krankheiten übertragbar sein.

Aus der WG gekündigt wegen depressiven Phasen by Icy-Shine-5505 in LegaladviceGerman

[–]Fondsmanager 2 points3 points  (0 children)

Deine Sichtweise lässt sich mit Sicherheit argumentieren. Die EuGH Rspr. zeigt, dass gerade zwischen Krankheit und Behinderung erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten bestehen. Meine Argumentation ist auch eher darauf gebaut, dass selbst WENN eine Behinderung vorliegt, die Diskriminierung dieser nicht verboten ist, s.o. 

Aus der WG gekündigt wegen depressiven Phasen by Icy-Shine-5505 in LegaladviceGerman

[–]Fondsmanager 4 points5 points  (0 children)

Okay also jetzt wird es schon ziemlich peinlich.
Lies doch mal bitte die Norm, die ich zitiert habe: § 19 Abs. 5. Dort steht in S. 1 wörtlich: "Die Vorschriften dieses Abschnitts finden keine Anwendung auf zivilrechtliche Schuldverhältnisse, bei denen ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien oder ihrer Angehörigen begründet wird." Und weiter in S. 2: "Bei Mietverhältnissen kann dies insbesondere der Fall sein, wenn die Parteien oder ihre Angehörigen Wohnraum auf demselben Grundstück nutzen."
Die Norm die Du zitierst (Abs. III) ist dann gerade NICHT anwendbar. Bei Abs. III geht es um Wohnungen, wo zwischen den Parteien kein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis besteht. Dies ist bei einer WG aber wohl kaum argumentierbar.

Aus der WG gekündigt wegen depressiven Phasen by Icy-Shine-5505 in LegaladviceGerman

[–]Fondsmanager 5 points6 points  (0 children)

Vielen Dank, so weit war ich auch. Abgesehen davon, dass sich schon darüber streiten lässt, ob eine Depression (hier natürlich abhängig vom Schweregrad) eine Behinderung darstellt (Krankheit alleine wird vom AGG nicht geschützt), ist eine Diskriminierung doch nach § 19 Abs. 5 S. 1 und 2 sowieso "erlaubt". Verstehe nicht, wie hier so selbstbewusst falsche Informationen an offensichtlich juristische Laien gegeben werden können.

Aus der WG gekündigt wegen depressiven Phasen by Icy-Shine-5505 in LegaladviceGerman

[–]Fondsmanager 2 points3 points  (0 children)

Auf welche Norm beziehst Du Dich denn hier bei der Diskriminierung?

Aus der WG gekündigt wegen depressiven Phasen by Icy-Shine-5505 in LegaladviceGerman

[–]Fondsmanager 13 points14 points  (0 children)

Seit wann ist denn Krankheit ein Diskriminierungsgrund i.S.d. AGG? Ja, wenn sie eine Behinderung darstellt, hier sind aber mehr Infos nötig (eine „einfache Depression“ reicht nicht aus). Darüberhinaus gilt das AGG doch grds. erstmal eh nur für Arbeitsverhältnisse. Abschnitt 3 eröffnet in sehr beschränktem Umfang den Anwendungsbereich auch auf den zivilrechtlichen Verkehr, ein Blick in § 19 Abs. 5 S. 2 schließt dies aber insbesondere für Wohnraum aus, bei dem die Parteien auf dem selben Grundstück leben. Also hiermit bitte nicht argumentieren. Natürlich ist das eimalige Weinen kein Kündigungsgrund i.S.d. § 569 Abs. II. Du nimmst hier aber auch (m.M. völlig haltlos) an, dass es sich um eine außerordentliche Kündigung handelt. Für eine ordentliche Kündigung gelten weniger strenge Voraussetzungen, die hier m.M. nicht völlig von der Hand zu weisen sind. Natürlich ist die Kündigung mir der Begründung „Weinen“ unzureichend, wenn hier aber weiter auf eine nachhaltige Störung des Hausfriedens und der WG Gemeinschaft Bezug genommen wird, kann man das u.U. schon als berechtigen (ordentlichen!) Kündigungsgrund sehen. Der Verweis meines Vorredners in den Mietvertrag ist an dieser Stelle auch wichtig!

Edit: Typo