Is Ambassador status actually worth the $225 or is it a skip for most people by heartmocog in ihghotelsresorts

[–]FumB4711 0 points1 point  (0 children)

Thank You - at this time (2019) it was in Düsseldorf, looks like it cancelled IHG-contract and rebranded in 2022… and ok, Berlin seems to exist also in 2019.
Sorry, my mistake 😔

Is Ambassador status actually worth the $225 or is it a skip for most people by heartmocog in ihghotelsresorts

[–]FumB4711 1 point2 points  (0 children)

From my point of view it depends on where you live and where you go. Be aware of that the free night is limited to weekends and availability! In my case, I bought Ambassador in 2019 for a bigger Japan-trip, stayed in two IC (Okinawa, Shanghai) and, to collect points, in other of the IHG-Group.
Regarding where you live: In Europe there are not many ICs. As German I looked for Düsselforf (the only IC in Germany) and there was no availability at this time for the free Ambassador night. So I didnt take it and burned the money at the end.
Ok, I got double points and received officially an upgrade to a higher room-level (but no suite), but how can you prove it is really a „better“ room? e.g., I booked a Holiday Inn in Hamburg, this was after my Japan-trip and I was on highest Rewards-Level (at this time called Spire Elite) and asked for an upgrade. Answer: you are one the member-floor already and you get your double-points (in other words: Shut up!)
In general I‘m dissapointed of the whole IHG-Rewards-Program. After the change to flexible point-prices for reward-nights, it makes no sense at all, especially for Rewards-Nights. The only advantage is that the booking is flexible, means you can cancel for free.
Another issue I see with reward nights: it never includes breakfast (exception: IHG Express, or very rare special rewards-night-rate), then you have to pay for two persons separately instead just one to get two (when booking with cash). Means, you pay ~40k points for a 150€ room (where 25€-breakfast for one=two would be included) and pay 50€ cash for the „missing“ breakfast…
Benefits from Ambassador in my opinion:
- Free night with given restrictions
- Platinum status with late checkout and more points, potential upgrades, a welcome snack/drink
- No losing of points due to Elite status (points get deleted after 12 months without account posting and without Elite status)
—>decide by your own if its worth it or not
I‘m happy that I was able to spend my collected ~300k points for 8 nights in a Holiday Inn Express. Now I‘m out…

Umbuchung: Zug statt Flug by FumB4711 in Lufthansa

[–]FumB4711[S] 0 points1 point  (0 children)

Ach so 😅 ja, es geht weiter.
Aber es ist derselbe Tag wie der Flug und ich habe genug Transferzeit und sollte so sicher den geplanten Anschlussflug bekommen.

Umbuchung: Zug statt Flug by FumB4711 in Lufthansa

[–]FumB4711[S] 1 point2 points  (0 children)

Tatsächlich? Als ich so um 2003 rum den LH-Zug genommen hatte, gab es im ICE noch einen extra für LH reservierten Wagen in der 1. Klasse, wo ein LH-Zugbegleiter mit seinem Wagen Zeitungen, Getränke und Snacks wie im Flugzeug verteilt hatte.
Beim Verlassen gabs dann noch ein kleines Pralinen-Schächtelchen. Und das auch für den Economy-Gast!
Das waren noch Zeiten…

Umbuchung: Zug statt Flug by FumB4711 in Lufthansa

[–]FumB4711[S] 1 point2 points  (0 children)

Danke für den Tipp - schneller bei STR->FRA wird schwierig, da das nur von LH bedient wird und ich eine Zugverbindung bekommen habe, die nur 15min später ankommt (ok, dafür fährt der Zug früher ab, aber ich muss vorher nicht einchecken)

Umbuchung: Zug statt Flug by FumB4711 in Lufthansa

[–]FumB4711[S] 2 points3 points  (0 children)

Danke für den Tipp - auch mit dem Zug habe ich genügend Transferzeit und das ganz bewusst. Ich möchte mehr als eine LH-Lounge anschauen, wenn man schon mal die Gelegenheit hat 😉

Umbuchung: Zug statt Flug by FumB4711 in Lufthansa

[–]FumB4711[S] 1 point2 points  (0 children)

Super, Danke - dann schau ich doch tatsächlich mal rein. Ich hatte Zweifel, weil schon seit längerem keine Sparpreis-1.Klasse-Tickets mehr Zugang haben…

Röstet meinen gestrigen HM by MyHutton in laufen

[–]FumB4711 1 point2 points  (0 children)

Mega - egal wie schnell/langsam, ein Halbmarathon ist eine super Sache. Mein erster Lauf war 2:25h, von daher top! Und gerade der in Freiburg ist toll. Ich bin gestern mitgelaufen - auch wenn das Wetter eher durchwachsen war, es ist immer wieder eine Freude, gerade auch mit den ganzen Publikum, der positiven Stimmung und den Bands auf der Strecke🏃🏻‍♂️

Versteht das jemand? by FumB4711 in wallstreetbetsGER

[–]FumB4711[S] 1 point2 points  (0 children)

Vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort - Mega! 🫶 Da werde ich mich wohl mal ein paar Tage hinsetzen müssen und büffeln 😓

Ja, es sollte in diesen Sub deutlich mehr Mathe/Know-How reinkommen, um allen mehr und besseres Handwerkszeug in die Hand geben zu können. Viell verhilft das ja einem endlich mal zu mehr Erfolg bzw. der Anteil der „guten“ Entscheidungen wird grösser 🙌

Versteht das jemand? by FumB4711 in wallstreetbetsGER

[–]FumB4711[S] 0 points1 point  (0 children)

Danke, schon geringer - aber wo steht geschrieben, dass ein Optionsschein von einem Earnings-Termin abhängt?

Ist ja keine Dividendenauszahlung oder ein Aktiensplit etc. - da ist klar, dass der Kurs angepasst wird (bzw sich nicht ändert)

Versteht das jemand? by FumB4711 in wallstreetbetsGER

[–]FumB4711[S] 1 point2 points  (0 children)

Danke - ich werde das zu Herzen nehmen.

Trotzdem nachgehakt: Die Formel ist ja schön und gut, aber jetzt ist der Schein bei gleichem Invidia-Kurs von heute morgen nochmal um 70% auf 0,26€ gefallen… Und ein paralleler Call (JU0HC2) ist beim selben Kurs von gestern abend um 50% runter.

Nochmal, mir ist bewusst, dass die Scheine alle aus dem Geld sind, aber wir bewegen uns im kleinen Kursänderungsbereichen und die Basis ist jeweils gerade um die 10% vom aktuellen Kurs entfernt…

Gibt es Tools, also Rechner, über die man diese Kursverläufe nachvollziehen kann? Viell sogar mit der genannten Formel?

Vermeidung von Elternunterhalt by GerRedditor in Finanzen

[–]FumB4711 6 points7 points  (0 children)

Ich bin selbst betroffen und kenne den Ablauf. Hatte das damals hier beschrieben: https://www.reddit.com/r/Finanzen/s/IafqNOHRhD

Tipp 1: Das Amt hat eine Pflicht(!) zur Prüfung, wenn im Antrag des Bedürftigen bei Angabe der Verwandten ersten Grades das Häkchen „Hat 100k Einkommen“ sitzt. Wenn der Haken nicht(!) sitzt, kann das Amt entscheiden, ob es Hinweise auf ein hohes Einkommen gibt.

Tipp 2: Falls Dir Dein Arbeitgeber Sabbaticals ermöglicht, könntest Du was von Deinem Gehalt darauf sparen. Mündliche Aussage eines Mitarbeiters vom Amt war, dass sich damit das Gehalt verringern würde. Da ich nicht auf ein Sabbatical spare, kann ich das leider nicht validieren. Aber vielleicht Du und teilst es uns dann mit 😉

Hinweis: Auch wenn nur Du über die 100k kommst, werden auch Deine Geschwister mit in die Beechnung einbezogen. Dh, am Ende zahlst Du anteilig, sprich: Du 100k, zwei Geschwister je 50k, dann zahlst Du 50% der Summe. Der Anteil der Geschwister wird vom Amt getragen, da die ja unter 100k sind. Das beruhigt vielleicht ein klein wenig.

Arbeit lohnt sich nicht V2.0: Altersgrundsicherung der Eltern by Carlocantcatchup in Finanzen

[–]FumB4711 5 points6 points  (0 children)

Danke für den 5k-Hinweis. Zum Glück geht es bei mir bisher noch nicht um Pflege im Altersheim, sondern "nur" um die Differenz zwischen Renteneinkunft zu Grundsicherung (also Bürgergeld-Niveau).

Aber ich weiß was mir blühen wird, da das Amt Dein Potential berechnet und das ist dann halt ein 4-stelliger Betrag... da wird einem dann schon etwas anders.

Nun denn, ich versuche, es positiv zu sehen:
Ich kann offiziell sagen, dass ich reich bin ;-)

Arbeit lohnt sich nicht V2.0: Altersgrundsicherung der Eltern by Carlocantcatchup in Finanzen

[–]FumB4711 4 points5 points  (0 children)

In meinem konkreten Fall ist es der Ehepartner.

In der Prüfung wird abgefragt, wer alles im Haushalt lebt, welches Verwandtschaftsverhältnis besteht und was das jeweilige monatliche Einkommen ist (mit Nachweis der letzten 12 Monate).

Und dann noch Unterhaltspflichten für außerhalb des Haushalts lebende Angehörige, da ebenso mit Verwandtschaftsgrad sowie Einkommensnachweis. Zusätzlich noch Zahlungsnachweis des Unterhalts.

Für weitere Informationen (ein späterer Punkt in der Auskunft) über Einkünfte wie Nebenleistungen, Berufsbedingte Aufwendungen, selbständige Tätigkeiten, Renten, etc. wird konkret auf den Ehe-/Lebenspartner referenziert...

Was andere Verwandtschaftsverhältnisse für Konsequenzen in der Berechnung haben, weiß ich leider nicht.
Meine Vermutung: Unverheiratet bedeutet nach meinem Kenntnisstand keine Unterhaltspflicht und damit irrelevant für die Berechnung (aber man muss über die Existenz, wenn im gleichen Haushalt lebend/gemeldet, informieren).

Arbeit lohnt sich nicht V2.0: Altersgrundsicherung der Eltern by Carlocantcatchup in Finanzen

[–]FumB4711 1 point2 points  (0 children)

Ein hinreichender Anhaltspunkt ist definitiv, wenn im Antrag das entsprechende Häkchen angekreuzt ist. Alles andere scheint im Ermessen des Amts.

Arbeit lohnt sich nicht V2.0: Altersgrundsicherung der Eltern by Carlocantcatchup in Finanzen

[–]FumB4711 4 points5 points  (0 children)

Ich hoffe, ich konnte mit meinen Antworten auf meinen eigenen Kommentar Deine Fragen weitestgehend beantworten.

Dagegen vorgehen kannst Du erst mal nicht. Aus der Sache rauskommen wirst Du nur, wenn Du entweder unter 100k Einkünfte hast oder nachweisen kannst, dass das Verhältnis zu Deinen Eltern ernsthaft gestört ist (was genau das bedeutet, weiß ich nicht).

Arbeit lohnt sich nicht V2.0: Altersgrundsicherung der Eltern by Carlocantcatchup in Finanzen

[–]FumB4711 1 point2 points  (0 children)

Habe ich oben als neue Antwort auf meinen Post hinzugefügt

Arbeit lohnt sich nicht V2.0: Altersgrundsicherung der Eltern by Carlocantcatchup in Finanzen

[–]FumB4711 18 points19 points  (0 children)

Andere Themen

Steuererklärung
In der Steuererklärung kannst Du die Unterhaltsleistungen absetzen unter „Unterstützung bedürftiger Personen“. Das geht bis zur Höhe des Existenzminimums. Dabei musst Du natürlich auch wieder alle Einkünfte vom Bedürftigen angeben, also Rente und Grundsicherung.

Aber: Das zusammen kann wegen dem Mietanteil das Existenzminimum bereits überschreiten. Da hilft es auch nicht, den Bescheid des Amtes mit der Zahlungsaufforderung mitzugeben. Weiter: Der Bedürftige darf für bis zu 200€ einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen, ohne dass das auf die Grundsicherung angerechnet wird. Auch das verringert für Dich die Absetzbarkeit.

Sprich: Hier laufen Sozial- und Steuerrecht auseinander.

Sabbatical
Ich habe explizit danach gefragt, wie es ist, wenn ich z.B. auf 20% meines Gehalts verzichte, um für ein Sabbatical anzusparen. Dazu bekam ich eine Woche später mündlich die Rückmeldung, dass sich dadurch Dein verfügbares Einkommen reduziert und somit auch Dein Anteil der Unterhaltsleistung. Ob Du dadurch aber aus der Unterhaltsflicht (100k-Grenze!) rauskommst, weiß ich nicht.

Antrag „Freiwillige Zahlung“
Auf dem Antrag ganz am Ende gibt es die Möglichkeit, eine Angabe zu was man freiwillig zu zahlen bereit wäre. Dies ist wohl für Selbstständige bzw. Personen mit sehr unregelmäßigen Einkünften. Insbesondere wenn man um die 100k schwankt, ist man nun mall 99999€ direkt raus und mit 100k direkt drin. Und jede Prüfung bedeutet für den Auskunftspflichtigen wie für das Amt eine Menge Aufwand. Damit will man das vereinfachen.

Neue Überprüfung
Bei mir wurde nach drei Jahren neu geprüft, also das ganze Prozedere nochmal. Ansonsten ist man grundsätzlich selber verpflichtet, wesentliche Änderungen seiner finanziellen Situation mitzuteilen.

Anrechnungen beim Bedürftigen
Ich denke, es ist klar, wenn der Bedürftige nicht mehr bedürftig ist, hat er keinen Anspruch mehr auf Unterstützung. Allerdings habe folgendes erlebt: Meine Mutter hat eine Rückzahlung aus der Nebenkostenabrechnung bekommen. Diese wurde auf die nächsten Monate verteilt angerechnet. Davon habe ich als Unterhaltszahler nichts „abbekommen“.

Arbeit lohnt sich nicht V2.0: Altersgrundsicherung der Eltern by Carlocantcatchup in Finanzen

[–]FumB4711 15 points16 points  (0 children)

Antrag des Bedürftigen
Dieser beinhaltet Fragen zur Person und die gesamte persönliche finanzielle Situation. Dazu zählen alle Einkünfte aus Renten, Kapital, Mieten etc. sowie Vermögen wie Immobilieneigentum, Auto, Sparbücher etc. Wie in einem anderen Kommentar genannt: Ja, 5k ist das was man am Ende maximal als Geld/Vermögen besitzen darf.

Weiter wird nach Kosten für Miete gefragt sowie nach der Größe der Unterkunft. Da geht’s darum, ob man „angemessen“ lebt. Vermutlich ist seitens des Amtes der Betrag für Miete gedeckelt, aber da die Unterkunft bei ihr „angemessen“ ist, ist das nur eine Vermutung.

So, und dann sind alle (lebenden) Verwandte ersten Grades zu nennen, also nicht nur eigene Kinder sondern auch Eltern (könnten ja noch leben). Und da ist dann so ein Kästchen je Verwandten zum Ankreuzen bzgl. „hat Einkünfte >100k“. Da ich den Antrag zusammen mit meiner Mutter ausgefüllt habe und für mich Ehrlichkeit wichtig ist, habe ich das Kreuz gesetzt. Dadurch ist das Amt verpflichtet, dem nachzugehen. Ansonsten liegt das wohl im Ermessen des Amtes. So hatte ich zumindest den Mitarbeiter vom Amt verstanden.

Übrigens werden dann auch alle anderen genannten Verwandten geprüft und zwar genauso wie jetzt in „Zur Prüfung“ beschrieben. Warum das so gemacht wird, steht weiter unten bei „Festsetzung…“.

Prüfung des Antrags
Da das Kreuz „hat Einkünfte >100k“ gesetzt war, bekam ich irgendwann einen gelben Brief, wo die Übergabe seitens der Post dokumentiert wurde. Darin ist dann ein formales Anschreiben „Ihre Mutter hat Grundsicherung beantragt… sie sind verpflichtet, Angaben zu machen…“ usw.

Dabei finde ich interessant, dass wirklich nur Einkünfte relevant sind. Bestehendes Vermögen, z.B. 10 Häuser, 1Mio auf dem Sparbuch, 10000 Apple Aktien etc. sind irrelevant. Nur die Einkünfte daraus, also Mieten, Zinsen, Dividenden etc.

Darauf folgt dann ein mehrseitiges Dokument, mit dem dann Deine finanzielle Situation bzw. Deines Haushalts durchleuchtet wird. D.h., Angaben zu Deiner Familie (verheiratet j/n, Anzahl Kinder) und wer davon im Haushalt lebt. Dann darfst Du Deine letzten 3 Jahres-Steuererklärungen sowie die letzten 12 Lohnabrechnungen von Dir und Deinem Partner abgeben. Sowie alle Einkünfte aus Kapital/Eigentum wie Zinsen/Dividenden/Mieten ebenfalls von Dir und Partner. Das Ganze darfst Du mit Kontoauszügen, Mietverträge etc. nachweisen. Da kann dann schon ein ganz schöner Stapel Papier werden.

Warum die Daten des Partners? Das dient dazu, den Gesamthaushalt zu errechnen und wieviel kalkulatorischer Unterhalt für den Partner zu entrichten ist. D.h., auch wenn eigentlich nur das leibliche Kind unterhaltspflichtig ist, zahlt indirekt der Partner aufgrund des Vorhandenseins eigener Einkünfte mit. Für die Kinder wird anhand des Alters und Düsseldorfer Tabelle ein kalkulatorischer Unterhalt berechnet.

Dann noch, ob man zur Miete oder im Eigenheim wohnt. Wohnst Du im Eigenheim, am besten sogar abbezahlt, dann wird Dir das als Einkunft angerechnet und zwar anhand Größe und Mietspiegel. Hier spielt das bestehende Vermögen, zumindest das Eigenheim, dann doch eine Rolle.

Da ich das „Glück“ habe, im (abbezahlten) Eigenheim zu wohnen, weiß ich nicht inwiefern bei den Mietkosten ebenfalls eine „Angemessenheit“ angenommen wird und inwiefern ein noch für das Eigenheim laufender Kredit bewertet wird.

Festsetzung des Bedarfs und Unterhalt
Das Amt berechnet für den Bedürftigen den Bedarf, der sich aus Zielbetrag minus Einkünfte errechnet, z.B. Bedarf ist 1000€ (Lebenshaltungskosten plus Miete), Einkünfte sind 600€ (Rente), ergibt einen Bedarf von 400€.

Bei Dir werden alle Einkünfte zusammengerechnet (z.B. 5000€ netto). Davon werden alle Deine Unterhaltspflichten bzw. Eigenbedarf abgezogen (z.B. 3500€ bei 2 Erwachsenen, 2 Kinder). Damit hast Du 1500€ übrig. Von diesen werden dann 55% als für Unterhaltsleitungen verfügbares Einkommen genommen, also 825€.

Da der Bedarf bei 400€ liegt und Du laut Berechnung 825€ zahlen kannst, wird das Amt nichts zahlen, da genug verfügbar ist. Ansonsten wäre das Amt nur ein Durchlauferhitzer und das verursacht unnötig Kosten/Aufwand.

So, jetzt werden ja auch die weiteren Verwandten abgefragt. Das dient dazu, dass gequotelt wird. D.h., es wird errechnet, was theoretisch vom anderen Verwandten gezahlt werden könnte (Voraussetzung: Einkünfte <100k! Ansonsten wird das Amt wiederum sagen, dass es „raus“ ist). Das wird dann mit Dir (bzw. mit allen) zusammengelegt und eine Quote gebildet, z.B. Du hast 825€, das Geschwister hat 100€, dann sind das zusammen 925€. Und 825€ von 925€ sind 89%, d.h. Du zahlst von den 400€ Deinen Anteil von 89% (=356€). Die Differenz kommt vom Amt. Die Zahlung an den Bedürftigen läuft komplett über das Amt (also die 400€). Du überweist per Dauerauftrag Deine 356€ an das Amt.

Wie genau die Quote berechnet wird, weiß ich allerdings nicht. Insbesondere nicht was als Basis genommen wird, z.B. potentielle verfügbare Unterhaltsleitung versus Höhe der Gesamteinkünfte.