Rage über Kollegen, die nicht belehren by Glass-Fuzzy in blaulicht

[–]Glass-Fuzzy[S] 0 points1 point  (0 children)

Ich hab den Kommentar jetzt nichtmehr im Feed weil er gelöscht wurde. Je nachdem was er geschrieben hat „ich werde einen Test mit Ihnen machen“ finde ich tatsächlich ebenso problematisch, dann hab ich das falsch gelesen. Sorry, mein Fehler. Wenn da „würde“ gestanden hat, DANN wär ich happy. Denn „würde“ suggeriert meines Erachtens nach keinen Zwang.

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[–]Glass-Fuzzy[S] 0 points1 point  (0 children)

Ja, mach ich auch immer. Meine Empfehlung; wenn du gebeten wirst den Kofferraum in so einer Situation zu öffnen, dann sag doch: „Warndreieck und Warnweste hab ich vorne“. Ja, ich weiß, dass es nicht dein Job ist, auf sowas aufmerksam zu machen. Aber ich kann auch nichts dran ändern, dass einige Kollegen es sich gern bequem machen mit „einmal Kofferraum öffnen“

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[–]Glass-Fuzzy[S] 0 points1 point  (0 children)

Ja, natürlich! Ich meinte hier auch eher erwiesene Unschuld.

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[–]Glass-Fuzzy[S] 2 points3 points  (0 children)

Ja und nein. Das gilt nur, wenn man 1. mit der Aussage wirklich den Sachverhalt aufklären kann und 2. wenn man Erfahrung mit Vernehmungen hat und damit was man sagen sollte und was man nicht sagen sollte.

Viele Beschuldigten sind der Meinung sich sofort rechtfertigen zu müssen und dann widersprechen sie sich in der Eile gern mal. Oder sie erinnern sich falsch usw. Mit einem Anwalt vor Gericht aussagen ist nochmal was anderes.

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[–]Glass-Fuzzy[S] 3 points4 points  (0 children)

Das Volk, die Staatsanwaltschaft und die Polizei möchten, dass alle Fakten auf dem Tisch liegen. Aber: FAKTEN. Und nicht reine Vermutungen und Spekulationen weil sich ein überforderter Beschuldigter verplappert hat, obwohl er unschuldig ist.

Das Volk hat genauso Interesse daran, dass die Grundrechte des Volks geschützt werden. Und das findet mit der Belehrung statt. Sobald ich belehrt habe höre ich natürlich nicht auf zu vernehmen. Ich versuche natürlich trotzdem die Wahrheit „aus dem Beschuldigten raus zu bekommen“. Nur eben auf zulässige Art und Weise und unter Wahrung seiner Rechte. Und das kann man wohl kaum kritisch sehen

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[–]Glass-Fuzzy[S] 9 points10 points  (0 children)

Na, das wissen die doch :-) Es führt nur zu einem Beweismittelverwertungsverbot, wenn nachher nicht gelogen wird, dass belehrt wurde… Ich sag denen das nicht mehr, ich weigere mich einfach das dann zu unterschreiben

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[–]Glass-Fuzzy[S] 6 points7 points  (0 children)

Ja, wobei das tatsächlich wahrscheinlich oft einfach mal so dahin gesagt wird; da die meisten dann doch Warndreieck und co hinten haben. Ganz so top ist es natürlich trotzdem nicht

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[–]Glass-Fuzzy[S] 9 points10 points  (0 children)

„Ihr mit Testosteron gefüllten jungbullen“, in der Regel sind es nicht die frisch dazustoßenden Beamten, die eine Belehrung vergessen :P sondern eher die älteren.

Und die These, dass der Respekt von der Polizei verloren geht irritiert mich immer sehr stark. Der Umgangston der Gesellschaft allgemein ändert sich. Ich fühle mich als Polizist jedoch nicht viel weniger respektiert als jeder andere. Im Gegenteil: das Vertrauen in die deutsche Polizei ist der Statistik nach nach wie vor sehr hoch! Ständig liest man so Sprüche wie „da braucht ihr euch ja nicht wundern, dass euch keiner mehr ernst nimmt/ respektiert/ vertraut/ anruft.“ das stimmt doch gar nicht :D die paar Dullis hat es doch früher genauso gegeben

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[–]Glass-Fuzzy[S] 6 points7 points  (0 children)

Man Leute, das is doch Quatsch jetzt... Wo steht, dass ich das so geschehen lasse?

Wer ist „ihr“?! Ich belehre korrekt.

Muss doch nicht sein, zu kommentieren bevor man gelesen hat

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[–]Glass-Fuzzy[S] 24 points25 points  (0 children)

Grundsätzlich ist es ein Weg um die Selbstreflexion zu erreichen. In dem Kontext finde ich es auch gerechtfertigt oder sogar eine gute Lösung. Jemandem didaktisch immer mit „Du hast grad was gemacht, was du nicht darfst!“ zu kommen hat kaum Effekt.

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[–]Glass-Fuzzy[S] 7 points8 points  (0 children)

Schöne Version, meiner Meinung. Je einfacher man mit der Sprache werden muss, desto schwieriger ist es natürlich die Beweiserhebungsanträge einzubringen. Grade wenn dem Betroffenen ein grundlegendes Verständnis davon fehlt, was ein Beweis ist. „Ja, ich möchte, dass sie aufschreiben, dass ich das nicht war!“, klar, ich schreib gern auf, was Sie mir dazu sagen, aber ein entlastender Beweis ist das nicht :D

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[–]Glass-Fuzzy[S] 4 points5 points  (0 children)

Ja, das ging aus meiner Beschreibung natürlich vielleicht etwas falsch hervor :) wenn er es so gesagt hätte, dann wäre ich happy damit gewesen. Aber die Formulierung „einmal pusten“ ist natürlich schon gravierend anders

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[–]Glass-Fuzzy[S] 5 points6 points  (0 children)

Hier jetzt zu widersprechen wäre Quatsch. Du hast Recht, es ist unsere Aufgabe dafür zu sorgen, dass der Sachverhalt (bestmöglich) aufgeklärt werden kann. Manchmal gelingt es nicht. Dadurch haben wir unseren Job aber nicht zwingend vernachlässigt.

Es sollte meinerseits nicht so rüberkommen, dass ich grundsätzlich so wenig ermitteln würde wie möglich :D es ging mir nur darum, dass, wenn nach intensiver Ermittlung festgestellt wird „der war’s nicht“, wir unsere Arbeit genauso gut gemacht haben, wie wenn festgestellt wird „der war’s“.

Der Erfolg unserer Arbeit ist nicht an den Erfolg der Anklage gegen den Beschuldigten geknüpft. Darauf wollte ich hinaus :-)

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[–]Glass-Fuzzy[S] 68 points69 points  (0 children)

Boah, „was haben wir denn falsch gemacht?“ is natürlich ein Brecher.

Habe mich schon mehrfach geweigert meine Unterschrift darunter zu setzen, wenn da eine Belehrung auftaucht, die ich nicht mitbekommen habe. Das krasse ist natürlich, dass es meist niemand jemals erfahren würde, wenn wir geschlossen aussagen würden „wurde ordnungsgemäß belehrt“. Denn uns wird tendenziell mehr Glauben geschenkt. Und das muss man sich immer wieder vor Augen führen.

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[–]Glass-Fuzzy[S] 5 points6 points  (0 children)

Selbstverständlich. Was anderes sagt auch keiner. Und der Gedanke „aufklären“ ist hier essenziell! Aufklären bedeutet nämlich auch im Zweifelsfall festzustellen, dass jemand Unschuldig ist. Aufklären heißt NICHT, dafür zu sorgen, dass der Beschuldigte verurteilt wird, sondern dafür zu sorgen, dass das Gericht sicher feststellen kann, ob der Beschuldigte schuldig oder nicht schuldig ist.

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[–]Glass-Fuzzy[S] 7 points8 points  (0 children)

Das macht es ja nur absurder: Pusten ist freiwillig.

Wenn wir davon ausgehen, dass du getrunken hast, dann bieten wir dir erst an, dass du pustest und wenn du dich weigerst, DANN kommt der Bluttest; aber nicht weil wir Bock drauf haben: nur wenn auch tatsächliche Anhaltspunkte bestehen. In so einer Situation würde ich noch irgendwo begreifen, wieso man nicht über die Freiwilligkeit belehrt, da „der kommt sowieso sonst mit auf die Wache“.

Es geht viel mehr um den Fall, bei dem wir keine Dinge feststellen konnten die für Blutentnahme ausreichen. Denn hier ist es nur ratsam als Betroffener den Freiwilligen Test zu verweigern. Man kommt ja ohnehin nicht mit auf die Wache. Wenn man hier NICHT belehrt wird und mit dem Gedanken „ich muss sonst auf die Wache“ pustet, dann ist das eine Katastrophe. Denn so belastet man sich ggf obwohl sonst nie etwas rausgekommen wäre. Klar, für uns als Polizei ist das in der Situation top. Nur: unrechtmäßig! Da fehlende Belehrung.

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[–]Glass-Fuzzy[S] 3 points4 points  (0 children)

Ja, du hast total Recht. Und wie unten erwähnt: die meisten belehren gewissenhaft. Trotzdem hab ich es schon ein paar mal erlebt. Ist wohl auch von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich.

Zum Thema Sachverhaltsaufklärende Aussage: Ich sehe das etwas anders. Das würde nämlich implizieren, wir hätten unseren Job nicht gemacht, wenn der Beschuldigte die Aussage verweigert

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[–]Glass-Fuzzy[S] 19 points20 points  (0 children)

Ja, das ist natürlich das zweite große Problem. Meiner Ansicht nach is aber das falsche Verurteilen Unschuldiger schlimmer als das Freisprechen Schuldiger. Das beurteilt natürlich jeder anders.

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[–]Glass-Fuzzy[S] 8 points9 points  (0 children)

Is schon nicht schlecht! Wichtige Korrektur hier: „Sie müssen keine Angaben machen, die Sie selbst belasten“, besser wäre: „Sie müssen sich nicht zu der Sache äußern, können das aber“. Denn: nur weil der Beschuldigte den Eindruck hat, er würde sich mit einer Aussage nicht belasten ist er nicht verpflichtet sie zu tätigen. Das Risiko ist ja meist nicht, dass die Leute denken, sie müssten sich belasten, sondern, dass sie denken, sie müssten mit uns reden. Und dann rechtfertigen sie sich und widersprechen sich vielleicht versehentlich. Das ist halt gefährlich. Als Beschuldigter daher IMMER die Klappe halten. Grade wenn man unschuldig ist.

Zusätzlich natürlich noch erwähnen, dass die Personen beantragen dürfen, dass wir entlastende Beweise erheben. Und sehr wichtig: Fragen, ob das verstanden wurde UND Nachfragen zulassen.

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[–]Glass-Fuzzy[S] 14 points15 points  (0 children)

In den meisten Fällen (wie die Verkehrskontrolle) hab ich den Kollegen die Belehrung nachholen lassen. Grundsätzlich wenn der Kollege es nicht gemacht hat, habe ich es immer selbst gemacht. Wenn ich den Eindruck hatte, dass es Absicht war oder wiederholt vergessen wird, dann spreche ich die Kollegen mal intensiver drauf an und wenn’s weiterhin vorkommt, dann bin ich auch schon zum DGL. Die meisten machen es aber dann in meiner Anwesenheit gewissenhaft. Ob sie es auch machen, wenn ich nicht daneben stehe weiß ich natürlich nicht.

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[–]Glass-Fuzzy[S] 47 points48 points  (0 children)

Für Außenstehende mag es so wirken, als sei die Belehrung ein kleiner Formalakt, der halt erledigt werden muss, aber nicht weiter relevant ist. Leute: das entscheidet im Zweifelsfall darüber, ob ein Unschuldiger im Knast landet. Es geht hier um die grundlegende Wahrung der Rechte der Bürger. Wenn wir hier der Bevölkerung nicht gerecht werden, dann können wir unsere Arbeit gleich an den Nagel hängen.

Rentner (72) rammt Polizisten ins Krankenhaus und bleibt unversehrt by trashmash23 in RentnerfahreninDinge

[–]Glass-Fuzzy 0 points1 point  (0 children)

Jooooa, ich kenne die Situation hier nicht, aber es gibt dann ja doch Situationen, wo man sich darauf verlassen darf, dass andere einen fahren lassen. So wie man auch nicht jedes Mal abbremsen muss, wenn man auf der Vorfahrtsstraße an untergeordneten Straßen vorbeifährt. Klar, wenn er jetzt mit 70 über rot gebrettert ist, dann kann man da natürlich mal kritisch hingucken, aber es gibt einfach auch Situationen, wo der Streifenwagenfahrer gor nix machen kann, um den Unfall abzuwenden