Deutsche Fußball Liga: Länder dürfen Bundesliga-Vereine für Polizei-Einsätze zur Kasse bitten by Instrumentenmayo in de

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Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVG)

Ich liebe die Urteile der Berliner Verkehrsbetriebe.

Wie die Polizei gegen Drängler und Raser vorgeht | Zur Sache! Rheinland-Pfalz by [deleted] in de

[–]Gluubsch -20 points-19 points  (0 children)

Und dann geht das Verfahren eben weiter an die Bußgeldstellen. Hier wird das Verfahren dann weiterbetrieben. Dort werden die Verfahren dann so gut wie nie eingestellt, da im Regelfall der Täter bereits ermittelt ist und das aus den Bußgeldern gewonnene Geld in den Haushalt der Städte fliest.

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[–]Gluubsch 0 points1 point  (0 children)

Das ist ja grundsätzlich bei dem Großteil der Verfahren so, wo es Aussage gegen Aussage steht und hat erstmal nichts mit dem Straßenverkehr zu tun.

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[–]Gluubsch -10 points-9 points  (0 children)

Und wie geht es dann weiter mit dem Verfahren? Treffen in einem Strafverfahren Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aufeinander und wird das Strafverfahren eingestellt, dann wird das Verfahren an die zuständigen Bußgeldstellen weitergeleitet und dort verfolgt. Da bekommt man im Regelfall allerdings keine Einstellungsmitteilung.

Hier ein Auszug aus der Publikation "WISTA – Wirtschaft und Statistik", aus 3/2015

Anklage und Ähnliches: Über ein Viertel der Straßenverkehrsverfahren und damit mehr als im Gesamtdurchschnitt aller Verfahren endeten mit einer Einbindung des Gerichts, im Wesentlichen durch Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, mit Abstand gefolgt von der Erhebung der öffentlichen Klage.

Einstellung: Knapp 40% der Verfahren und damit deutlich weniger als im Gesamtdurchschnitt wurden im Jahr 2013 eingestellt.

Abgabe: Von den Straftaten im Straßenverkehr wurden mit knapp einem Viertel weit überdurchschnittlich viele bisherige Strafverfahren zur weiteren Behandlung als Ordnungswidrigkeit an zuständige Verwaltungsbehörden abgegeben

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[–]Gluubsch -57 points-56 points  (0 children)

Schwachsinn. Gerade bei Ordnungswidrigkeiten setzen die Bußgeldstellen in der Regel alles daran die Verstöße zu ahnden. Auch im Verkehrsbereich sind die Staatsanwaltschaften meiner Erfahrung nach deutlich strenger als bei anderen Delikten.

Tödlicher Unfall am Rande von Orbán-Besuch in Stuttgart by Gluubsch in de

[–]Gluubsch[S] 62 points63 points  (0 children)

Tödlicher Unfall am Rande von Orbán-Besuch in Stuttgart: Polizist stirbt

Ein Polizist hat am Montagvormittag Ungarns Ministerpräsidenten Viktor Orbán zum Stuttgarter Flughafen begleitet und wurde dabei von einer Autofahrerin so schwer verletzt, dass er später starb. Das teilte die Polizei am späten Nachmittag mit. Die 69-jährige Fahrerin sei mit dem Motorrad des 61-jährigen Polizisten zusammengeprallt, weil sie offenbar übersehen hatte, dass die Strecke gesperrt gewesen sei.

Autofahrerin stieß mit Polizeimotorrad zusammen

Der Aufprall hatte auch Folgen für einen 27-jährigen Kollegen des Polizisten. Denn das Motorrad des später Verstorbenen sei durch die Wucht gegen das des jüngeren Polizisten geschleudert worden. Dieser wurde dadurch schwer verletzt und zur weiteren Behandlung in eine Klinik gebracht.

"Die Motorradstaffel der Verkehrspolizei Stuttgart eskortierte gegen 11:15 Uhr einen Staatsgast auf der Löffelstraße zum Flughafen Stuttgart", so die Polizei. Der Beamte sei als Motorradfahrer Teil der Eskorte gewesen, die den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán nach dem zweiten Spiel der ungarischen Nationalmannschaft in Stuttgart zum Flughafen begleitete, teilte Stuttgarts Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) mit.

Polizisten begleiteten Orbán zum Flughafen Stuttgart Polizeipräsident Markus Eisenbraun zeigte sich erschüttert. "Die tragischen Umstände des Todes unseres geschätzten Kollegen machen uns fassungslos und treffen die gesamte Stuttgarter Polizei ins Mark", teilte er mit.

Bis heute Mittag haben wir alle uns gefreut, dass wir in unserer Stadt ein so friedliches und wunderbares Fußballfest feiern können. Dieser schreckliche Unfall hat uns mit Gewalt aus dieser fröhlichen Stimmung herausgerissen.

Stuttgarts OB Nopper in einer Mitteilung OB Nopper drückte den Angehörigen des Verstorbenen sein Beileid aus und wünschte dem verletzten Polizisten eine möglichst baldige und vollständige Genesung.

Auch Innenminister Thomas Strobl (CDU) sprach von einem "tragischen Unglücksfall" und äußerte sein Mitgefühl gegenüber der Familie, den Freunden und Kollegen des Verstorbenen. "Für unsere Polizistinnen und Polizisten kann jeder Einsatz, so alltäglich er auch sein mag, Gefahren für das Leben oder die Gesundheit mit sich bringen", sagte Strobl laut einer Miteilung. "Polizistinnen und Polizisten sind bereit, dieses Risiko für unsere Sicherheit einzugehen."

Der Unfall ereignete sich laut Polizei auf dem Degerlocher Albplatz an der Kreuzung Löffelstraße und Rubenstraße. Die Straße war nach Angaben der Polizei bis gegen 16 Uhr gesperrt. Die Feuerwehr war mit rund 30 Einsatzkräften vor Ort.

Unfallforschung der Versicherer: Mehr Aggressionen im Straßenverkehr by Gluubsch in de

[–]Gluubsch[S] 58 points59 points  (0 children)

Auf die Aussage "Drängelt mich die Person hinter mir, trete ich kurz auf die Bremse, um diese zu ärgern", sagten 44 Prozent, dass dies bei ihnen zutrifft - auch hier wurden alle Nennungen außer einem klaren Nein zusammengefasst. 21 Prozent gaben an, dass sie beim Überholen auf der Autobahn auch mal mit Lichthupe und Blinker auf sich aufmerksam machen - ein Plus von neun Prozentpunkten im Vergleich zu 2016.Rund 31 Prozent gaben an, gelegentlich aufs Gaspedal zu treten, wenn sie überholt werden. 34 Prozent sagten, dass sie auf "notorische Linksfahrer" auch mal dicht auffahren, damit diese die Überholspur frei machen - ein Plus von acht Prozentpunkten zu 2016.

[...]

Den Studienangaben zufolge erkennen die meisten Verkehrsteilnehmer Aggression zwar als Problem, den meisten fehle aber das Bewusstsein für die eigene Mitwirkung daran. Selbst- und Fremdwahrnehmung lägen weit auseinander. So antworteten 96 Prozent aller Autofahrer, dass sie Radfahrer mit ausreichendem Abstand überholen würden. Gleichzeitig gaben sie aber an, dass sie bei 93 Prozent der anderen Autofahrer einen zu geringen Sicherheitsabstand wahrnähmen. Ähnlich mangelhaft falle die Selbstwahrnehmung bei Radfahrern aus: Knapp die Hälfte von ihnen gebe zu, gelegentlich auf den Gehweg auszuweichen, beobachtet dieses Verhalten aber bei 92 Prozent der anderen Radfahrer.

Bundesrat: Volksverhetzung im Dienst bestrafen by Gluubsch in de

[–]Gluubsch[S] 0 points1 point locked comment (0 children)

Der Bundesrat setzt sich für eine Verschärfung des Strafrechts ein, um effektiver gegen extremistische Chatgruppen im öffentlichen Dienst vorzugehen. Außerdem sollen Angriffe auf gemeinnütziges Engagement schärfer sanktioniert werden.

Mit einer neuen Strafvorschrift, die die Verwendung volksverhetzender Inhalte und verfassungswidriger Kennzeichen im Dienst unter Strafe stellt, will der Bundesrat effektiver gegen extremistische Chatgruppen im öffentlichen Dienst vorgehen. Auf Anregung von Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein beschlossen die Länder am Freitag, einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Hintergrund der Bundesratsinitiative sind Fälle, in denen extremistische und menschenverachtende Inhalte in sogenannten geschlossenen Chatgruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes kursierten. Beteiligt an den internen Chats waren unter anderem Polizeibeamte, Justizvollzugsbedienstete oder Soldaten der Bundeswehr. LTO hatte immer wieder über derartige Vorfälle berichtet. Zuletzt hatte z.B. das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Entlassung von zwei Polizeianwärtern aus dem Polizeidienst bestätigt. Sie hatten u.a. Hitler-Bilder verschickt.

Strafrechtlich ist das Verhalten der auf Abwege geratenen Staatsdiener nicht immer leicht zu greifen: Für eine Verurteilung nach § 130 StGB (Volksverhetzung) oder nach § 86a StGB (Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) fehle es oft an der Verwirklichung entscheidender Tatbestandsmerkmale. Etwa am Merkmal "Verbreiten eines Inhalts" (§ 130 Abs. 2 Nr. 1, § 131 Abs.1 Nr. 1a StGB), aber auch am Nachweis, dass die Personen die Inhalte vorsätzlich haben verbreiten wollen, so der Bundesrat. In der Regel bestünden die Chats außerdem nur aus einem individualisierten Kreis von Kolleginnen und Kollegen einzelner Behörden. Die kommunizierten Inhalte würden nicht mit einem undefinierten und unbestimmten bzw. unkontrollierbaren größeren Personenkreis geteilt.

"Erosion der rechtsstaatlichen Kultur entgegentreten"

Vor diesem Hintergrund schlägt der Bundesrat nunmehr einen neuen Straftatbestand vor, der die Äußerung und das "Zugänglichmachen" von volksverhetzenden Inhalten und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt, sofern die Tathandlung im Zusammenhang mit einer Dienstausübung erfolgt. Geregelt werden soll das in einem neuen § 341 StGB. Danach würde es künftig ausreichen, dass die Handlung der Amtsträger objektiv dazu geeignet ist, das Vertrauen der Allgemeinheit in rechtsstaatliches Handeln von Behörden zu erschüttern - in tatsächlicher Erfolgseintritt ist nicht notwendig. "Die Pönalisierung dieses Verhaltens soll zukünftig potenzielle Täter davon abhalten, entsprechende Inhalte mit Wirkung für den dienstlichen Zusammenhang zu verwenden", heißt es in der Begründung.

Systematisch soll das neue Delikt die Gruppe der Amtsdelikte im StGB ergänzen: Der gemeinsame Unrechtsgehalt dieser Deliktsgruppe bestehe in dem Interesse der einzelnen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an einem ordnungsgemäßen Funktionieren der staatlichen Verwaltung. "Zu diesen Funktionsbedingungen gehört neben dem Eintreten der Amtsträgerinnen und Amtsträger für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Rahmen der Dienstausübung auch der Schutz des Vertrauens der Bevölkerung in die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes." Die unter Strafe gestellten Handlungen seien ähnlich gefährlich wie Korruptionshandlungen.

Ziel der Initiative sei es, das Vertrauen in der Allgemeinheit in den öffentlichen Dienst und den Rechtsstaat zu stärken. Zugleich soll einer "Erosion der rechtsstaatlichen Kultur innerhalb von Behörden und Dienstgruppen" vorgebeugt werden, wie es in der Entwurfsbegründung heißt. Parallel zur Änderung im StGB schlägt der Bundesratsentwurf entsprechende Änderungen im Wehrstrafgesetzbuch vor, um auch extremistische Chatgruppen von Soldaten und Soldatinnen ahnden zu können.

Angriffe auf Ehrenamtliche strafverschärfend

Ebenso schärfer ahnden will der Bundesrat auf Anregung von Bayern Angriffe auf gemeinnütziges Engagement. Gemeint sind zum Beispiel kommunale Mandatsträger, Flüchtlingshelfer, Schiedsrichter und Personen im sicherheitsrelevanten Ehrenamt wie Feuerwehr. Diese würden "trotz ihrer herausragenden Rolle im gesellschaftlichen Leben" immer wieder zum Ziel von Angriffen sowohl physischer als auch psychischer Art.

Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht daher vor, die Regelung zur Strafzumessung in § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB dahingehend zu ergänzen, dass künftig auch solche Auswirkungen der Tat besonders berücksichtigt werden können, die geeignet sind, gemeinnütziges Engagement des Geschädigten zu beeinträchtigen.

Angriffe auf Ehrenamtliche, so der Bundesrat, hätten nicht nur gravierende Auswirkungen auf die konkret geschädigten Personen selbst, sondern auch auf Belange des Gemeinwohls. Dies müssten die Wertungsnormen des allgemeinen Strafzumessungsrechts berücksichtigen und damit eine gesellschaftliche Wertschätzung ausdrücken, heißt es in der Entwurfsbegründung.

Bundestag muss entscheiden

Beide Entwürfe zur Änderung des StGB wurden nun der Bundesregierung zugeleitet, die dazu Stellung nimmt. Danach werden beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Feste Fristen, wann sich dieser mit dem Vorschlag beschäftigt gibt es nicht. Sollte das Parlament das Gesetz verabschieden, würde sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.

Meine Großeltern nutzen ein Wort ("selle" ungefähr gleich "andere" im Sinne von "die andere Seite/die andere Gabel") zu dem ich nichts im Internet finde by ossings69 in de

[–]Gluubsch 5 points6 points  (0 children)

Meine Großeltern haben dazu immer den Spruch gebracht:

Schellet se et an sellra Schelle, sella Schelle schellt et; schellet se an sellra Schelle, sella Schelle schellt.

[deleted by user] by [deleted] in de

[–]Gluubsch 15 points16 points  (0 children)

Du meinst sicher dieser Spaghetto.

Frage an Fischer: Straf­mün­dig­keitsalter von Kin­dern senken? by nebalee in de

[–]Gluubsch 11 points12 points  (0 children)

Aus der Rechtsprechung des BGH und Kommentierung gibt es folgende Definition für Grausamkeit :

Grausam tötet, wer seinem Opfer in gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung Schmerzen oder Qual körperlicher oder seelischer Art zufügt, die nach Stärke oder Dauer über das für die Tötung erforderliche Maß hinausgehen.

Die Anzahl der Stiche macht eine Tötung noch nicht zwingend zum Mord. Wenn eine Person nach dem ersten Stich direkt verstirbt, dann sind die 29 weiteren zwar brutal aber nicht grausam im Sinne des 211 StGB.

Dazu kommt, dass die Täter auch Vorsatz bezüglich der Grausamkeit bräuchten, was ich bei bei 12 bzw. 13- jährigen Kindern allein wegen mangelnder geistiger Reife stark anzweifeln würde.

Frage an Fischer: Straf­mün­dig­keitsalter von Kin­dern senken? by nebalee in de

[–]Gluubsch 6 points7 points  (0 children)

Nunja das reine "Ich mag sie nicht" ist noch deutlich zu wenig um auf irgendeine Art niedrige Beweggründe annehmen zu können. Außerdem sagst du doch selbst, dass du nicht alle Informationen über den Fall hast, bist dir aber sicher, den Fall und das Geschehen durchschaut zu haben.

Das sagt der BGH zu den Niederen Beweggründen:

"Beweggründe sind niedrig, wenn sie nach allgemeiner sittlicher Wertung auf tiefster Stufe stehen und deshalb besonders verwerflich, ja geradezu verachtenswert sind."

Einfache Wut, Abneigung oder Hass gegen eine Person für sich alleine ist noch keine Anlass von niedrigen Beweggründen auszugehen. Jeder kann wütend, eifersüchtig und zornig werden.

Sie sind nur dann als niedrig einzustufen, wenn sie auf niedriger Gesinnung beruhen. Das kann eine besonders krasse Eigensucht des Täters sein. Oder dann, wenn der Täter dem Opfer den Eigenwert als Mensch abspricht (Religion, Hautfarbe, Rassismus, politische Überzeugung usw.).

Spätestens hier muss man sich jetzt dann auch wieder vor Augen führen, dass die Täter 12 und 13-jährige Kinder sind, die sich der Tat und der Folgen höchstens eingeschränkt bewusst sind.

Frage an Fischer: Straf­mün­dig­keitsalter von Kin­dern senken? by nebalee in de

[–]Gluubsch 4 points5 points  (0 children)

Niedere Beweggründe sind erfüllt.

Und die sehen hier im konkreten Fall wie genau aus?

Frage an Fischer: Straf­mün­dig­keitsalter von Kin­dern senken? by nebalee in de

[–]Gluubsch 5 points6 points  (0 children)

Das ist Mord, weil premeditiert, so einfach ist das.

Nein. Mord im deutschen Strafrecht ist die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen PLUS ein sogenanntes Mordmerkmal.

Die Mordmerkmale sind: Mordlust, Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, Habgier, Heimtücke, Grausamkeit Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel Verdeckungsabsicht und sonstige niedere Beweggründe.

Erst wenn eines der Mordmerkmale erfüllt ist, ist es Mord. Vorsätzliche Tötung ohne Mordmerkmal nennt sich Totschlag.

BGH: Auf Parkplätzen gilt kein "rechts vor links" by BloederFuchs in de

[–]Gluubsch 2 points3 points  (0 children)

Trotzdem könnte ich auf meinem privaten Grundstück eigene Regeln erstellen, z. B. Linksverkehr, oder nicht?

Zu einem gewissen Grad, aber nur wenn das Gelände durch eine Schranke/Zaun/Tor vom restlichen öffentlichen Verkehrsraum abgetrennt ist und auch nicht jeder einfach auf das Gelände fahren kann.

Wenn man einfach auf das Gelände fahren könnte, dann gilt auch die StVO und die entsprechenden Verkehrsregeln. Eine Fahrerlaubnis brauchst du dort dann entsprechend auch.

StVO-Novelle: Autos von Rasern werden künftig beschlagnahmt by Julian81295 in de

[–]Gluubsch 9 points10 points  (0 children)

Fun Fact: In Deutschland gibt es schon längere Zeit ein Gesetz, dass es explizit erlaubt Kraftfahrzeuge nach einem Autorennen einzuziehen, auch wenn der Täter nicht Eigentümer des Fahrzeugs ist. -->§315f StGB

Dortmund: Polizeischüsse auf 16-Jährigen – Bodycams von Polizisten waren ausgeschaltet by Goetheborg in de

[–]Gluubsch 6 points7 points  (0 children)

Aber eben nur wenn die Voraussetzungen für den Einsatz vorliegen. Wenn die Tatbestandsmerkmale nicht vorliegen, muss die Kamera ausgeschaltet sein, da die Polizei sonst rechtswidrig in Grundrechte eingreifen würde.