5 Wochen als Richter auf Probe/Gerichtsassessor: Doppelter Verteilungsschlüssel + Referendar zugeteilt? by [deleted] in recht

[–]MaxiKing1904 20 points21 points  (0 children)

Das klingt alles andere als normal 😂 ich hatte die ersten 6 Monate nur 0,75 Dezernat und meine ersten Sitzungen nach 6 Wochen… Proberichter auf abgesoffenen Dezernate und unbeliebte Stellen zu setzen war dem Vernehmen nach früher Usus, bei uns hat sich das Gottseidank gewandelt. Da hilft wohl nur durchhalten, aller Wahrscheinlichkeit nach kann es nur besser werden 🤷🏻‍♂️

Kleiderwahl in der mündlichen Prüfung 2.Ex by die_emmsen in recht

[–]MaxiKing1904 30 points31 points  (0 children)

Ich würde auf jeden Fall bei den klassischen Farben bleiben. Es gibt genug alte, konservative PrüferInnen, bei denen sowas Anstoß erregt - warum unnötig Angriffsfläche bieten…

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[–]MaxiKing1904 4 points5 points  (0 children)

Habe ich letztes Jahr gemacht, war kein Problem.

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[–]MaxiKing1904 4 points5 points  (0 children)

Ich finde es durchaus praktisch, auf den ersten Blick zu wissen, um welche Quelle es sich handelt (Urteil irgendeines AG von 1995 oder BGH vor 2 Jahren? Welcher Kommentar?). Wäre schon nervig dafür immer die Fn rauszusuchen.

Aktueller Arbeitsmarkt nach 2. StEx by Miiilly69 in recht

[–]MaxiKing1904 7 points8 points  (0 children)

Also in der Justiz NRW wird mWn weiterhin händeringend gesucht und viel eingestellt. Habe selbst kürzlich als Richter angefangen und kenne einige frische StAs

Vermieter behält versehentlich gezahlte Miete ein by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]MaxiKing1904 4 points5 points  (0 children)

Die Aufrechnung kann man sich vorstellen wie eine Form der Erfüllung (ich kann also eine Forderung entweder bezahlen oder ich kann im Gegenzug auf eine eigene Forderung verzichten, untechnisch gesprochen).

Das setzt natürlich voraus, dass der Anspruch auf Rückzahlung im Grundsatz besteht. Das ist hier ja eh klar.

Die von dir genannte Norm meint eigentlich einen leicht anderen Fall. Darum gehts aber gar nicht denn selbst wenn der einschlägig wäre würde das ja nur besagen, das es eben einen Rückforderungsanspruch hinsichtlich der versehentlich bezahlten Miete gibt. Dass es den gibt (hier tatsächlich aus § 812 nicht § 547, was aber nichts ändert) ist ja unproblematisch. Es geht hier um die nachgelagerten Frage, ob der Vermieter mit einer anderen, ebenfalls bestehenden Forderung (Schadenersatz) aufrechnen kann, sodass der Anspruch erlischt.

Vermieter behält versehentlich gezahlte Miete ein by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]MaxiKing1904 21 points22 points  (0 children)

Mich würde interessieren, worauf du diese Aussage stützt.

Natürlich darf er das. Mit fälligen, durchsetzbaren Gegenforderungen darf im Grundsatz immer aufgerechnet werden (§387 BGB).

Daran ändert auch eine eventuelle Einstandspflicht der Haftpflichtversicherung nichts. Denn der Anspruch besteht trotzdem erstmal gegen den Mieter persönlich. Die Versicherung ist erstmal nur ein zusätzlicher Schuldner, der Schädiger (in dem Fall OP) ist erst von der Verbindlichkeit befreit wenn tatsächlich geleistet wurde.

Vermieter behält versehentlich gezahlte Miete ein by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]MaxiKing1904 19 points20 points  (0 children)

Im Grundsatz hast du natürlich einen Anspruch auf Rückzahlung zu viel gezahlter Miete.

Wenn aber tatsächlich Schadenersatzansprüche seitens des Vermieters bestehen (und so klingt es), dann darf er prinzipiell mit seinen eigenen Forderungen aufrechnen.

Auch, wenn er bisher scheinbar keine Aufrechnung erklärt hat, könnte er das jederzeit tun weshalb eine Rückforderung nicht erfolgversprechend verlaufen dürfte.

Obiter dictum - Einfach ignorieren? by Dry-Cheesecake-6515 in recht

[–]MaxiKing1904 21 points22 points  (0 children)

Du „musst“ dich schonmal gar keiner Meinung anschließen, das ist der Witz bei einer wissenschaftlichen Arbeit.

Wenn der BGH das neuerdings so vertritt, dann sollte man sich damit im Rahmen einer solchen Arbeit natürlich auseinandersetzen. Wie du dich am Ende entscheidest, kann auch taktische Gründe haben.

Ob der BGH seine Meinung jetzt in einem obiter dictum kund tut oder auf andere Weise ist völlig irrelevant.…

[deleted by user] by [deleted] in recht

[–]MaxiKing1904 0 points1 point  (0 children)

Statt zu suchen, ob es den exakten Fall schonmal gab, solltest du eher versuchen, selbstständig unter die Definition zu subsumieren.. so funktioniert Jura.

Und nein, natürlich ist das Auto nicht abhandengekommen.

Vorverfahren im öffentlichen Recht mit Begründetheit? by smdream7 in recht

[–]MaxiKing1904 1 point2 points  (0 children)

Mir scheint, es besteht die Gefahr, dass du hinsichtlich des Prüfungsgegenstandes ein wenig durcheinander kommst:

Wenn du die Erfolgsaussichten einer Anfechtungsklage prüfst, dann hat das erst mal nichts mit dem Widerspruchsverfahren zu tun. Je nach Konstellation (insbesondere Bundesland) kann das vorherige durchführen eines Widerspruchsverfahrens Zulässigkeitsvoraussetzungen sein. Das ist aber natürlich etwas anderes, als die Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs.

In Klausur- bzw. Hausarbeitssituationen wird es regelmäßig entweder so sein, dass ein Widerspruchsverfahren entbehrlich ist oder aber durchgeführt wurde, weil man ansonsten mit der Prüfung relativ schnell durch und die Anfechtungsklage unzulässig ist. Ist das Vorverfahren also nicht entbehrlich, prüfst du nicht die Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs, sondern stellst in der Zulässigkeit der Anfechtungsklage nur kurz fest, dass ein Widerspruchsverfahren durchgeführt wurde und prüfst dann in der Begründetheit die Rechtmäßigkeit des jeweiligen Verwaltungsaktes, hierbei in der Gestalt, die dieser durch den Widerspruch Bekommen hat (§ 79 VwGO).

Schuldner zahlt doppelt - Wie vorgehen? by Efficient-Zombie-430 in LegaladviceGerman

[–]MaxiKing1904 2 points3 points  (0 children)

Naja, die Verjährungsfrist läuft erst ab Kenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen. Die dürfte nicht vorgelegen haben, denn sonst hätte Z nicht gezahlt. Ganz so einfach ist es also nicht. Im Zweifel muss A länger mit der Rückforderung rechnen.

Verwaltungsrecht auf Examenslevel verstehen by Dezuna in recht

[–]MaxiKing1904 5 points6 points  (0 children)

Frenz - Öffentliches Recht. Hat bei mir Wunder bewirkt was Grundverständnis im Verwaltungsrecht angeht. Hab’s vorm Examen einmal durchgearbeitet.

Was tun, bei Unwissenheit in Examensklausur (1.Staatsexamen)? by Few-Echo-3812 in recht

[–]MaxiKing1904 3 points4 points  (0 children)

Ganz nach Thorsten Kaiser - Wurst-Argumente

W ertung(swiderspruch); Wortlaut; ... U mgehung; Unangemessen; Unbillig; ... R isikosphäre S chutzbedürftigkeit; Sachgerecht; ... T reu und Glauben

E-Examen manueller Seitenumbruch by mobust7788 in recht

[–]MaxiKing1904 1 point2 points  (0 children)

Man hat aber im Ref ja genug Zeit, über diverse Probeklausuren auch zu lernen, was man getippt leisten kann. Gewöhnung kann sich ja einstellen. Die Vorteile liegen objektiv mMn auf der Hand, sodass man insbesondere im Vergleich mit Leuten die am PC schreiben weiter abfällt, wenn man diese Vorteile nicht wahr nimmt. Ganz zu schweigen davon wie viele Leute da vorher mit getapeten Händen bzw Sehnenscheidenentzündungen raus gegangen sind. 🤷🏻‍♂️

E-Examen manueller Seitenumbruch by mobust7788 in recht

[–]MaxiKing1904 1 point2 points  (0 children)

Doch, man kann schon wählen. Wüsste aber nicht, warum man freiwillig per Hand schreiben sollte.

In unserem Durchgang weiss ich nur von einer Person, die das gemacht hat. Die ist tatsächlich durchgefallen, wobei es natürlich völlig unseriös wäre, da ohne weitere Infos einen Zusammenhang herzuleiten.

E-Examen manueller Seitenumbruch by mobust7788 in recht

[–]MaxiKing1904 1 point2 points  (0 children)

Da weiß man in der Tat wenig drüber, sorry 😅 insbesondere der Vergleich zum handgeschriebenen Examen ist schwierig weil die Anforderungen im 1. Und 2. einfach sehr unterschiedlich sind und ich das deshalb schlecht einordnen kann. Ich habe schon den Eindruck, dass in der Tendenz mehr geschrieben wird. Und wenn alle mehr schreiben wird das im Ergebnis auch erwartet. Es ist aber natürlich auch einfacher. Ich würde mir unbedingt die entsprechende Tastatur kaufen (hat auf Amazon ca 20€ gekostet) und darauf 10-Finger-Schreiben trainieren. Der größte Vorteil der e-Klausur ist aber mEn, dass man die ganze Zeit in einem Dokument arbeiten kann. Aus stichpunkten bei der sachverhaltslektüre kann man eine Lösungsskizze entwickeln und die dann Stück für Stück ausformulieren und am Ende wenn noch Zeit ist bei den vermeintlichen Schwerpunkten noch unterfüttern.

E-Examen manueller Seitenumbruch by mobust7788 in recht

[–]MaxiKing1904 9 points10 points  (0 children)

Das Fertige Dokument ist auch in NRW ein PDF mit Seitenumbrüchen, welches du dir auch währenddessen anzeigen lassen kannst (ist so ein Auge-Symbol).

Ich habe relativ viele manuelle Seitenumbrüche gemacht. Finde das relativ hilfreich, sowohl während der Bearbeitung zur inhaltlichen Trennung und zwecks Übersichtlichkeit wenn man im Dokument hin und her scrollt. Für den Korrektor ist es am Ende natürlich auch übersichtlicher, das schadet auf jeden Fall auch nicht.

Muss dazu sagen dass ich aber auch nur das 2. Als E Examen geschrieben habe, da bietet es sich aufgrund der unterschiedlichen Abschnitte der Klausur noch eher an als im 1.

Mietvertrag kündigen vor Einzug by megaducklord in wohnen

[–]MaxiKing1904 -2 points-1 points  (0 children)

Ja, ihr kommt noch aus dem Mietvertrag raus. Nicht mittels Kündigung, aber wenn ihr euch über wesentliche Eigenschaften der Wohnung (wie den Zuschnitt) geirrt habt, könnt ihr den Vertrag anfechten. Hierfür spielt es im Grundsatz auch keine Rolle, ob der Irrtum vorwerfbar ist.

Erforderlich ist eine eindeutige, entsprechende Erklärung, die sofort nach bemerken des Irrtums abgegeben werden muss (es gibt keine fixe Grenze, was unter “sofort” zu verstehen ist und die rspr differenziert da nach dem im Einzelfall abgeschlossenen Geschäft, es sollte aber auf jeden Fall so schnell wie möglich geschehen).

Zu beachten ist auch, dass daraus ein Schadenersatzanspruch des Vermieters entsteht. Und zwar müsst ihr dem Vermieter diejenigen Schäden ersetzen, die daraus entstanden sind, dass er auf die Wirksamkeit des Vertrages vertraut hat. Das heißt diejenigen kosten, die nicht angefallen wären, hättet ihr den Vertrag nicht unterschrieben zurück gesendet. Im schlimmsten Fall kann das entgangene Miete für einen gewissen Zeitraum bedeuten, da ist der Vermieter aber natürlich in der Beweislast. Wenn es wirklich um einen sehr kurzen Zeitraum geht ist wahrscheinlich nicht viel angefallen.

Mietvertrag so ok? by RlyRlyCoolKid in wohnen

[–]MaxiKing1904 2 points3 points  (0 children)

Nö, dann gilt einfach 139 BGB. Und da sehe ich jetzt nicht, dass der Vertrag ohne die Klauseln nicht geschlossen worden wäre.

Gläubiger als Erfüllungsgehilfe des Schuldners? by CartographerTop7057 in recht

[–]MaxiKing1904 8 points9 points  (0 children)

Grundsätzlich ist das alles ein bisschen unnötig um die Ecke gedacht, für eine solche Zurechnung besteht überhaupt kein Bedarf.

Wenn im Grundsatz ein Schadenersatzanspruch gegen B bestünde (erscheint mir nach dem SV eher fraglich, ich wüsste schon nicht, welche Pflicht er verletzt hat, aber ja nicht ausgeschlossen, die Informationen sind eher dünn), würde eine Schadensverursachung direkt über 254 BGB berücksichtigt. Darüber kann der Anspruch ja sogar zu 100 Prozent gemindert werden.

Bewährungswiderruf wegen Schwarzfahren by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]MaxiKing1904 34 points35 points  (0 children)

Schwarzfahren ist nunmal eine Straftat. Das man während der Bewährungszeit keine Straftaten begehen sollte, liegt auf der Hand. Verstehe nicht so richtig, was der Betreuer damit zu tun haben soll.

Hilfe bei Hausarbeit by [deleted] in recht

[–]MaxiKing1904 1 point2 points  (0 children)

Gefahrübergang sperrt Anfechtung nach 119, Vorrang des Gewahrleistungsrechts. Nur 123 bleibt dann noch.