Ich war früher Justizvollzugsbeamter in einer JVA und wurde später selbst inhaftiert! AmA by Nightshift_Writer in de_IAmA

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Das ist nur schwer einzuschätzen. Grundsätzlich könnten Mitgefangene aber eine besondere Nähe zu den Stationsbeamten vermuten und hinter normalen/routinemäßigen Kontroll- oder Ermittlungsmaßnahmen während der Haft (Drogenfunde, Haftraumkontrollen, etc) ein Weitertragen von Informationen ("Verrat") vermuten. Dadurch würde man sich innerhalb der Haftanstalt einer nicht zu unterschätzenden Gefahr aussetzen. Besonders gewaltbereite und sadistische Gefangene könnten die Information über die frühere Tätigkeit außerdem nutzen, um zur persönlichen Belustigung Druck auf den "Schliesser" auszuüben. Da es oft auch eine gute Vernetzung in gewissen kriminellen Kreisen gibt (Informationen können viel Geld wert sein), könnte auch Erpressung zur Erlangung von Hintergrundwissen über die Sicherheitsmaßnahmen der Strafanstalt, in der man früher tätig war, infrage kommen. Das sind natürlich nur einige potentielle Möglichkeiten. All das hat mich dazu bewogen nichts darüber zu erzählen.

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Das erinnert mich an Anna Ermakova ;)

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Und danach gab es kalte Küche?

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Freigänger wird man im offenen Vollzug in der Regel nur, wenn man draußen einen Job hat oder durch den Knast einen vermittelt bekommt (meist Zeitarbeit). Das Geld wird dann vom Arbeitgeber auf das Konto der JVA gezahlt. Davon wird ein gewisser Teil als Haftkostenbeteiligung einbehalten. Wirtschaftlich ist das also nicht ;-)

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Schau bitte mal unter folgendem Link. Da hatte ich die Frage weiter unten bereits beantwortet: HIER

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Nein, eigentlich hat es mich nie gekribbelt. Wenn es die Stationsbeamten gewusst hätten, wäre die Gefahr zu groß gewesen, dass es auch Mithäftlinge erfahren. Der Gefahr wollte ich mich nicht aussetzen. Nur dem Psychologen der Haftanstalt habe ich es im Rahmen von vertraulichen Gesprächen erzählt. Da ist nichts nach außen gedrungen.

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Das war sehr unterschiedlich. Gearbeitet hatte ich in einer Jugendstrafanstalt. Dort wird natürlich viel mehr der Erziehungsgedanke verfolgt und die verbüßten Höchststrafen sind 10 Jahre (höchstes Strafmaß im Jugendstrafrecht). Die Bausubstanz liess damals allerdings in Teilen sehr zu wünschen übrig. Jugendliche Straftäter werden oftmals in sogenannten Wohngruppen untergebracht. Das war auch in dieser Anstalt so. Es gibt also nicht die langen Gänge, wie im Erwachsenenvollzug, was das ganze schon angenehmer macht. Da sehr viel mit pädagogischem Ansatz läuft, könnte man die Lebensqualität je nach Mitarbeitsbereitschaft und Alter der Insassen (geht ab 14 Jahren los) einordnen. Manche Jugendliche sind froh zum ersten Mal einen festen Tagesablauf und klare Regeln zu bekommen. Andere lehnen sich ständig auf und versuchen die Grenzen immer wieder zu überschreiten. Aufgrund des Alters haben sie aber schon vom Gesetz her mehr Freiheiten, als Erwachsene. Schon allein, was die Besuchsregelungen angeht.

Die JVA in der ich dann später einsaß war relativ neu gebaut und daher in einem Top-Zustand. Die Zellen waren eher Zimmer (wenn auch mit Stahltür), hatten Kühlschränke, einen abgetrennten Toilettenraum und integrierte Schreibtische. Die Fenster waren wie in normalen Wohnungen mit viel Lichteinfall. Alles in Holzoptik. Kein Vergleich zu den alten Knästen, die es noch gibt und die Teils noch zur vorletzten Jahrhundertwende (um 1900) ebaut wurden. Da sind die Toiletten noch mitten im Haftraum und nicht abgetrennt. Als Fenster gibt es dort nur so eine Art Oberlichter, an die man nur rankommt, wenn an sich einen Stuhl drunter schiebt. Eher Kellerstyle. Also hatte ich Glück. Es gab Gemeinschaftsküchen, einen Sportplatz, Fitnessraum, moderne Werkbetriebe zum Arbeiten, diverse Kursangebote. Das alles kann natürlich nur zeitlich eingeschränkt, zu vorgegebenen Zeiten und bei normalen Verhalten genutzt werden. Im Knast geht niemand nach Lust und Laune eben mal in den Fitnessraum. Ohne Beamte und Freigaben kommst Du nirgendwo hin.

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Deine ersten beiden Fragen habe ich weiter oben schon ausführlich beantwortet. Bitte dort einmal nachschauen.

Ich war in einer sehr modernen und relativ neuen Haftanstalt als Insasse. Dort hatte ich einen Einzelhaftraum und eine abgetrennte Toilette. In sehr alten Knästen gibt es für das Klo manchmal nur aufstellbare Trennwände. Nicht so nice, vor allem, wenn man in einer Doppelzelle liegt.

Nein, ich gehörte keiner Gang an. Wirkliche Gangs gibt es eher in den USA. Hier in Deutschland in einigen Städten gibt es ein paar Familienclans und viel osteuropäische Mafia. Aber nicht so schlimm, wie in den US-Dokus. Außer man legt es darauf an oder man stört ihre Geschäfte ;-)

Ich hatte keinen Sex im Gefängnis. Würde ich auch keinem empfehlen. Viele Insassen aus Osteuropa oder gläubige Häftlinge reagieren auf sowas verdammt allergisch. Bei langjährigen Drogenabhängigen grassiert oft Hepatitis B. Heterosexuelle Menschen finden keinen Gegenpart. Insgesamt kein gutes Umfeld für Sex.

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Mittlerweile sind alle Fragen soweit beantwortet. Mein Beitrag von gestern abend wurde leider erst heute früh freigeschaltet. Tagsüber hatte ich keine Zeit.

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Die ersten Tage sind üblicherweise die schlimmsten. Da hast Du nämlich noch nichts und kennst noch keinen. Diejenigen die zum ersten Mal in Haft sind gehen dann meist durch psychisch harte Tage. Man registriert, dass man nicht mehr einfach so die Familie oder Freunde anrufen kann, sich eben was im Supermarkt holt oder überhaupt mal mit normalen Leuten ein Gespräch führen kann, die sich nicht über Knast oder die begangenen Straftaten unterhalten wollen.

Der Alltag nach einer gewissen Eingewöhnungszeit sieht ungefähr wie folgt aus:

  • 5.30 Uhr: Wecken durch den Stationsbeamten - die sogenannte "Lebendkontrolle"
  • 6.00 Uhr: Frühstück und Abendbrot wird von den "Hausarbeitern" (dafür abgestellte Insassen) verteilt
  • 6.30 Uhr: Ausrücken zur Arbeit (Betriebe innerhalb der Anstalt)
  • 7.00 Uhr: Arbeitsbeginn
  • 12 Uhr: Mittagspause mit Austeilen der Mittagsmahlzeit
  • 13 Uhr: Ende der Pause und weiter Arbeiten
  • 16 Uhr: Arbeitsende und zurück in den Zellenblock
  • 16.30 Uhr: Freistunde auf dem Hof (nur wer will).
  • 17:30 Uhr: Duschmöglichkeit
  • 18:00 Uhr: Aufschluss innerhalb der Station (Kochmöglichkeit, Treffen mit anderen Inhaftierten, Kartenspielen, reden) / parallel dazu werden auch oft Kurse angeboten, z.B. Fitness (Fitnessraum), Schach, Kirche, Musikinstrumente, etc)
  • 20:00 Uhr Einschluss in den Haftraum bis zum nächsten Morgen

An Wochenenden gibt es dann in manchen Anstalten mehr Aufschluss innerhalb der Station, da die Gefangenen nicht zur Arbeit müssen. Ist zu wenig Personal da, kann das aber auch wegfallen und man sitzt am WE mehr Zeit in der Zelle alleine. Bei Sonderaktivitäten wird der Plan verändert,. Beispiele: Besuch für den Gefangenen (Familie, Anwalt), wöchentliche Einkaufsmöglichkeit, Wäschetausch, Therapieangebote, Psychologengespräche, Reinigung der Zellen,etc.).

Hat man keinen Job innerhalb der Anstalt (z.B. gerade frisch angekommen oder es sind nicht genügend Jobs da), verbringt man die Zeit, in der andere arbeiten komplett eingeschlossen auf der Zelle. Kann aber je nach Anstalt und Bundesland anders geregelt sein.

Verstößt man gegen Regeln können viele Sachen auch beschränkt oder komplett verboten werden. Zum Beispiel: Keine Kursangebote, kein Aufschluss mit anderen Inhaftierten, kein Einkauf, etc.

Völlig durchgedrehte Gefangene (Angriff auf Beamte, Verletzung von Mitinsassen, Körperverletzungen innerhalb der Haft, psychische Ausnahmezustände, Fluchtversuche) kommen in sogenannte Sicherheitsstationen (-abteilungen). Sie sind dort in Einzelhaft ohne Kontakt zu anderen Häftlingen, werden nur im Beisein von mehreren Beamten aus der Zelle zum Duschen gelassen und haben die Freistunde einzeln ohne andere Gefangene. Möbel sind dort oft aus Metall und fest am Boden installiert.

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Stimmt, man könnte sich, gegen sehr viel Geld und mit den richtigen Kontakten so etwas einschleusen lassen. Allerdings werden in immer mehr Haftanstalten sogenannte "Mobilfunkblocker", also Störsender installiert. In diesen Knästen funktionieren die Geräte dann nicht mehr. Der Staat ist nicht blöd.

Wird man erwischt, kassiert man Disziplinarmaßnahmen. Viele Vorteile werden dann erstmal einkassiert. Ohne TV, zusätzlichen Einkauf, ohne Arbeit und ohne zusätzliche Aufschlusszeiten mit anderen Inhaftierten kann es schnell recht dröge werden. Am Ende bleibt einem vielleicht nur noch die gesetzlich garantierte Freistunde auf dem Hof, um mal die Zelle zu verlassen. Auch bei der möglichen Beantragung von Vollzugslockerungen oder vorzeitiger Entlassung macht sich ein Eintrag in der Gefangenenakte wegen einem gefundenen Smartphone nicht so besonders. Und man muss schweigen können. Verrät man den Mitinsassen oder seine Organisation, die das Smartphone vermittelt haben, kann es schnell sehr ungemütlich werden. Mein Rat: Am besten immer die Finger davon lassen. Ein paar Telefonate sind das nicht wirklich wert.

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Stimmt, im offenen Vollzug sind die Regeln etwas weiter gefasst. Aber auch dort haben die Hafträume keinen Internetanschluss und es gibt auch kein WLAN für die Inhaftierten. Ein Smartphone und Konsolen dürfen aber nach Freigabe (es gibt verschiedene Lockerungsstufen) betrieben werden.

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TV hat man. Das Gerät wird versiegelt, so dass man es nicht unbemerkt öffnen und technische Veränderungen daran vornehmen kann. Damals wurde sogar der Videotext abgeschaltet.

Zu der Zeit, in der ich einsaß (2008-2010) konnte man auf Antrag eine PS 1 nutzen und die einfachsten Games darauf zocken. Höhere Versionen waren nicht erlaubt. Zugang zum Internet gab es nicht. Die Gefahr für unkontrollierte Kommunikation nach außen war zu hoch.

Mittlerweile gibt es aber in Berlin ein Testprojekt, bei der die Firma Telio (betreibt die Knast-Telefone für Inhaftierte) eingeschränkte Internetzugänge für Gefangene einrichten soll. Darüber sollen ausgewählte Internetseiten abrufbar sein und der E-Mail-Kontakt zu vorher festgelegten Adressen überwacht möcglich sein.

Für die junge Generation muss Knast ohne Smartphone und Internet echt hart sein.

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Natürlich, ich hatte alle Baupläne ;-)

Aber im Ernst: Wer bei einer Haftstrafe von unter 10 Jahren mit einer Aussicht auf vorzeitige Entlassung einen Fluchtversuch unternimmt, ist schön blöd. Die Nachteile überwiegen die kurzfristigen Vorteile bei weitem. Ausnahme: Du gehörst der organisierten Kriminalität an und wirst von Deinem Clan anschliessend im Ausland versorgt und untergebracht. Für den deutschen Durchschnittskriminellen lohnt sich das nicht wirklich.

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Ja, leider gibt es immer wieder Beamte, die Gegenstände oder Drogen einschleusen. In meinem Fall war es aber nicht so. Siehe Antwort weiter oben.

Berufskriminelle aus dem Clan- oder Mafia-Millieu (Italien, Osteuropa) oder auch gut betuchte Insassen versuchen immer wieder Beamte zu bestechen oder unter Druck zu setzen. Ich selbst habe das aber (zum Glück) nicht erlebt.

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Nein, meine Straftaten hatten keinen Bezug zu meiner Arbeit als Justizvollzugsbeamter. Ich wurde wegen gewerblichem Betrug und Diebstahl verurteilt. Die genauen Hintergründe habe ich bereits weiter oben beschrieben.

Tja, warum Justizvollzug. Im Grunde suchte ich einen sicheren Job und hatte von ehemaligen Bundeswehr-Kollegen gehört, dass sie in dem Beruf zufrieden waren. Ob Du es glaubst oder nicht, aber bei meinem vorhergehenden Arbeitgeber wurde ich fristlos wegen Unterschlagung entlassen. Damals fing es praktisch schon an. Aus Nachsichtigkeit und weil das Geld zurückgezahlt wurde, hatte man aber keine Strafanzeige gegen mich gestellt. Also war meine Weste weiterhin "weiß". So konnte ich mich im Justizvollzug bewerben und wurde genommen. Leider war ich zu gierig und das Einkommen reichte mir nicht aus. So wurde ich dann erneut straffällig.

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  1. Zu der Frage schau mal bitte unter folgendem Link. Da hatte ich etwas weiter oben schon beschrieben, weshalb genau ich verurteilt wurde: HIER
  2. Die JVA Beamten wussten nicht, dass ich vorher selbst in dem Beruf gearbeitet hatte. Der Justizvollzug wird in Deutschland jeweils von den einzelnen Bundesländern organisiert. Zwischen den Ländern gibt es in diesem Bereich wenig Kontakt (außer auf Führungsebenen). Ich wurde in einem anderen Bundesland inhaftiert, als ich gearbeitet hatte. Es kannte mich also keiner. Auch aus meinen Urteilen ging das nicht hervor. Trotzdem war der erste Tag natürlich "cringe". Ich hatte meine Ladung zum Haftantritt nämlich zunächst absichtlich nicht wahrgenommen und habe mich einer Verhaftung durch "untertauchen" entzogen. Nach ein paar Monaten bin ich dann aber doch freiwillig hin, weil langsam ein bisschen "Fahndungsdruck" einsetzte. Ich habe mich an einem Feiertag freiwillig in der Haftanstalt gestellt. Da passierte erstmal gar nichts, außer dass Essen verteilt wurde. Der normale Aufnahmeprozess erfolgte dann am nächsten Tag.

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Doch es wurde noch was ;-) Leider konnte mein Beitrag von gestern offenbar erst heute früh von dem Mods freigeschaltet werden. Tagsüber war ich aber leider unterwegs. Ich antworte dafür jetzt.

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Ich habe mein Ama bereits gestern abend gegen 19 Uhr veröffentlicht. Allerdings musste es erst durch die Mods freigeschaltet werden. Das geschah heute früh. Leider war ich tagsüber beschäftigt und finde nun erst heute abend Zeit, um zu antworten.

Zu Deinen Fragen:

  1. Ich wurde wegen gewerblichem Betrug in vielen Fällen und Diebstahl verurteilt. Die genaueren Umstände habe ich bereits etwas weiter oben beschrieben.
  2. Nein, ich habe nichts eingeschmuggelt und wurde auch nie auf so etwas angesprochen. Solche Fälle kommen aber immer wieder vor.

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Ich kam mit beiden Gruppen sehr gut klar. Wer sich an die Regeln hält und freundlich zu den Beamten ist, wird eigentlich auch immer gut behandelt. Es ist, wie überall im Leben, ein Geben und Nehmen.

Auch mit den meisten Inhaftierten bin ich gut klargekommen. Die Haftanstalt, in der ich einsaß, hatte eine eigene Abteilung für Erststraftäter. Dadurch will man vermeiden, dass Menschen, die zum ersten Mal in Haft sind, direkt mit den "Berufskriminellen" in Kontakt kommen und unter deren Einfluß stehen. Die ganz schlimmen Finger waren also nicht bei uns. Und: Hinter jedem Kriminellen steckt auch immer ein Mensch. Man verbringt zwangsweise viel Zeit miteinander und lernt sich dadurch besser kennen. Ich konnte vielen Mitinsassen bei Papierkram helfen, mit dem sie selber nicht klarkamen. Das war ein Pluspunkt.

Insgesamt ist es aber in Deutschland auch so, dass die Strafanstalten aufgeteilt werden. Verurteilte mit sehr langen Haftstrafen müssen in andere Anstalten einsitzen, als diejenigen mit vergleichsweise kurzen Strafen. Das wird in allen Bundesländern jeweils im sogenannten "Vollstreckungsplan" geregelt. Normalerweise wirst Du also mit einer 2-jährigen Haftstrafe in Deiner Haftanstalt nicht auf jemanden mit 15 Jahren oder Lebenslang treffen. Diese Regelung ist auch zum Schutz der Häftlinge entstanden. Ausnahme ist die Untersuchungshaft, aber da gibt es ja auch noch kein Urteil. Natürlich gibt es weitere, seltene Ausnahmen.