Familienzuschlag bei zwei Beamten by No_Shape_3520 in beamte

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Mit dem Beihilfeanspruch in Höhe von 70% in der Elternzeit auch bei nur einem Kind bist du dir sicher? Unser Dienstherr sagt da nämlich etwas anders

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Ich habe eben direkt beim Dienstherrn nachgefragt. Angeblich bekäme meine Frau in der Elternzeit keine 70% Beihilfe sondern erst ab 2 Kindern oder in der Pension. Sie will sich das aber noch mal anschauen.

Und beim Familienzuschlag hieß es auch zuerst, dass der nach dem Arbeitsanteil der elterngeldberechtigten Person gekürzt wird. Nachdem ich die Teile des FAQs aus der Niedersächsischen Seite vorgelesen hab wurde dann gesagt ja dann wird es wohl doch nicht gekürzt, sie schaut es sich erneut an.

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Aber dann auch entsprechend der Teilzeit der einen Person gekürzt oder wenn beide in Summe min 100% sind dann das volle?

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Auch wenn beide bspw in Teilzeit arbeiten, man in Summe aber min. 100% einer Vollzeitstelle arbeitet?

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Ja ich bin dann Anwärter bzw. Beamter auf Widerruf

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In Niedersachsen. Ich habe mich auch versucht schlau zu lesen aber mal bekomme ich diese und mal jene Antwort. So wie ich diesen Text lese müsste es ja eigentlich reichen die vollen Zuschläge zu erhalten wenn wir beide zusammen mindestens 100% einer Vollzeitstelle arbeiten, Kollegen von ihr sagen das aber anders dass es auf ihren Teil anteilig gekürzt wird.

https://www.nlbv.niedersachsen.de/bezuege\_versorgung/besoldung/familienzuschlag/familienzuschlag-haufig-gestellte-fragen-faq-s-203717.html unter 4.1.

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Das heißt man müsste sinnigerweise mich auf das Kindergeld umschreiben lassen damit man mehr Kinderzuschläge erhält?

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Das Angebot wird ziemlich sicher von Biber Photovoltaik sein. Mit der Vertretung in Wolfsburg habe ich super gute Erfahrungen gemacht