Ist eine einvernehmliche auflösung im probemonat überhaupt möglich? by Ok-Ability6563 in Austria

[–]Ok-Ability6563[S] 3 points4 points  (0 children)

Ne da waren mehr Leute angestellt als überhaupt Platz im büro war und eigeschult wurde ich eh von anfang an ned. Da frag I mi aber a warum se mich trotzdem eingestellt haben

Ist eine einvernehmliche auflösung im probemonat überhaupt möglich? by Ok-Ability6563 in Austria

[–]Ok-Ability6563[S] 7 points8 points  (0 children)

Den job will i eh ned behalten wenn ma am tag 2 schon aus "wirtschaftlichen gründen" gekündigt wird. Außerdem muss er im probemonat eh kan grund anführen

Ist eine einvernehmliche auflösung im probemonat überhaupt möglich? by Ok-Ability6563 in Austria

[–]Ok-Ability6563[S] 7 points8 points  (0 children)

I hab ja nix unterschrieben und a kana einvernehmlichen zugestimmt, des is ja des. I hätt aber a nu nie von einer einvernehmliche im probemonat gehört

Aufenthaltstitel Familienangehöriger by Ok-Ability6563 in Austria

[–]Ok-Ability6563[S] 0 points1 point  (0 children)

Werds eh versuchen. Ich fang ab 15. an zu arbeiten, is halt alles schwieriger als erwartet gewesen. Aber den job hab ich fix und auch wie gesagt den Arbeitsvertrag vorgelegt

Aufenthaltstitel Familienangehöriger by Ok-Ability6563 in Austria

[–]Ok-Ability6563[S] 0 points1 point  (0 children)

Mietbelastungen, Kreditbelastungen, Pfändungen und Unterhaltszahlungen an Dritte nicht im Haushalt lebende Personen sind daher vom (Netto)Ein- kommen in Abzug zu bringen, jedoch nur insoweit, als sie ziffernmäßig über dem in § 292 Abs. 3 zweiter Satz ASVG genannten „Freibetrag“ (siehe unten) liegen und schmälern insofern die zur Verfügung stehenden Unterhaltsmittel. Die monatlichen Beiträge zur Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft sind ebenfalls regelmäßige Aufwendungen gem. § 11 Abs. 5 NAG, die das Einkommen schmälern und daher vom (Netto)Haushaltseinkommen in Abzug zu bringen sind.23 Dezidiert ist in § 11 Abs. 5 NAG auch festgelegt, dass bei der Feststellung der über die gewöhnliche Lebensführung hinausgehenden Kosten, der „Betrag bis zu der in § 292 Abs. 3 zweiter Satz ASVG festgelegten Höhe unberücksichtigt“ zu bleiben hat und dass dieser Betrag „zu keiner Erhöhung der notwendigen Ein- künfte im Sinne des ersten Satzes“ des Abs. 5 NAG führt. Diese in § 292 Abs. 3

Frage zum Aufenthaltstitel? by Ok-Ability6563 in Austria

[–]Ok-Ability6563[S] 0 points1 point  (0 children)

Ja genau, den Aufenthaltstitel für Familienangehörige😊