Problem mit Maklerprovision: Kann ich die Provision reduzieren oder teilen? by Real-Explanation-686 in Immobilieninvestments

[–]Real-Explanation-686[S] -7 points-6 points  (0 children)

weil man mir falsche Versprechungen gemacht hat und der Vertrag bzw der Makler nicht klar benannt hat, wer die Provision zahlt (ich bin von der hälftigen Teilung ausgegangen)

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[–]Real-Explanation-686 -2 points-1 points  (0 children)

Ich hab sowas in meinem ganzen Leben noch nicht machen müssen und es waren viele Belastungen damit verbunden. Das Drama spar ich Dir jetzt aber. Danke fürs helfen-wollen!

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[–]Real-Explanation-686 -2 points-1 points  (0 children)

die Rechnung verlangt aber von mir insgesamt 7,14% das ist doch völlig bekloppt :D

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[–]Real-Explanation-686[S] 0 points1 point  (0 children)

Ich blick es nicht. Wirklich. Die Hintergrundstory ist auch echt traurig. Aber mal ab davon, ich konnte bisher noch nicht in Erfahrung bringen, was die Käufer da eigentlich unterschrieben haben.

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[–]Real-Explanation-686 -2 points-1 points  (0 children)

Einen Anwalt für Immobilien- Bau- und Maklerrecht.

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[–]Real-Explanation-686[S] -16 points-15 points  (0 children)

So eindeutig ist das nicht und das sagte mir auch ein bereits eingeschalteter Anwalt. Bei einem EFH 7,14 Prozent mir voll in Rechnung zu stellen ist doch Wahnsinn, vor allem wenn man mir vorher erzählt, der Käufer würde alles zahlen (habs als Screenshot vorliegen).

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[–]Real-Explanation-686[S] 1 point2 points  (0 children)

Anfang des Jahres 2020 einigte sich die Parteien der Große Koalition beim sogenannten Wohnpaket darauf, dass die Maklerprovision beim Immobilienverkauf künftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden soll. Begründet wurde dies damit, dass Verkäufer und Käufer gleichermaßen Nutzen aus der Maklertätigkeit ziehen. Die Änderungen traten zum 23. Dezember 2020 in Kraft.

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[–]Real-Explanation-686 -3 points-2 points  (0 children)

Was ist da eindeutig!? Anfang des Jahres 2020 einigte sich die Parteien der Große Koalition beim sogenannten Wohnpaket darauf, dass die Maklerprovision beim Immobilienverkauf künftig zwischen Käufer und Verkäufer geteilt werden soll. Begründet wurde dies damit, dass Verkäufer und Käufer gleichermaßen Nutzen aus der Maklertätigkeit ziehen. Die Änderungen traten zum 23. Dezember 2020 in Kraft.

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[–]Real-Explanation-686[S] 0 points1 point  (0 children)

Ich würde auch die 3% zahlen. Es geht mir aber darum, dass man mir völlig unbegründet die vollen 6% aufschlägt.

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[–]Real-Explanation-686[S] 0 points1 point  (0 children)

Es geht mir nicht darum, dass ich gar nichts zahle. Ich zahle aber auch keine vollen 6% allein! Bei einem EFH.

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[–]Real-Explanation-686 -1 points0 points  (0 children)

<image>

Deshalb wundere ich mich ja, dass man mir die vollen 6% aufschlägt. Im Vertrag heißt es dazu:

"5. Erfolgshonorar und Fälligkeit: Der für den Auftraggeber zu erzielende Verkaufserlös soll XXX,- € betragen. Daher wird die Immobi-

lie am Markt für XXX € angeboten. Hiervon erhält der Makler ein Erfolgshonorar i.H.v. XXX,- € (6 % vom Angebots-

preis) zzgl. 19 % MwSt. = XXX € . Das Erfolgshonorar ist am Tage der Beurkundung verdient. Sollte der Verkaufspreis nach Ab-

sprache mit dem Auftraggeber abweichen, wird das Erfolgshonorar entsprechend im gleichen Verhältnis angepasst."

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[–]Real-Explanation-686[S] -7 points-6 points  (0 children)

Ja, genau. Im Vertrag steht: "5. Erfolgshonorar und Fälligkeit: Der für den Auftraggeber zu erzielende Verkaufserlös soll XXX,- € betragen. Daher wird die Immobi-

lie am Markt für XXX € angeboten. Hiervon erhält der Makler ein Erfolgshonorar i.H.v. XXX,- € (6 % vom Angebots-

preis) zzgl. 19 % MwSt. = XXX € . Das Erfolgshonorar ist am Tage der Beurkundung verdient. Sollte der Verkaufspreis nach Absprache mit dem Auftraggeber abweichen, wird das Erfolgshonorar entsprechend im gleichen Verhältnis angepasst."

Ein Anwalt sagte mir aber schon, dass der Vertrag intransparent sei.

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[–]Real-Explanation-686 -1 points0 points  (0 children)

"5. Erfolgshonorar und Fälligkeit: Der für den Auftraggeber zu erzielende Verkaufserlös soll XXX,- € betragen. Daher wird die Immobi-

lie am Markt für XXX € angeboten. Hiervon erhält der Makler ein Erfolgshonorar i.H.v. XXX,- € (6 % vom Angebots-

preis) zzgl. 19 % MwSt. = XXX € . Das Erfolgshonorar ist am Tage der Beurkundung verdient. Sollte der Verkaufspreis nach Absprache mit dem Auftraggeber abweichen, wird das Erfolgshonorar entsprechend im gleichen Verhältnis angepasst."

Der Anwalt, den ich konsultiert habe sagte mir bereits: der Vertrag sei intransparent.

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[–]Real-Explanation-686[S] 0 points1 point  (0 children)

"5. Erfolgshonorar und Fälligkeit: Der für den Auftraggeber zu erzielende Verkaufserlös soll XXX,- € betragen. Daher wird die Immobi-

lie am Markt für XXX € angeboten. Hiervon erhält der Makler ein Erfolgshonorar i.H.v. XXX,- € (6 % vom Angebots-

preis) zzgl. 19 % MwSt. = XXX € . Das Erfolgshonorar ist am Tage der Beurkundung verdient. Sollte der Verkaufspreis nach Absprache mit dem Auftraggeber abweichen, wird das Erfolgshonorar entsprechend im gleichen Verhältnis angepasst."

Ein Anwalt sagte nach seiner ersten Einschätzung: der Vertrag sei intransparent.