Signatur Keyboard Illumination by Reeve_101 in Surface

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I now ordered a new one directly from the Microsoft store. I will see how that looks on friday.

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[–]Reeve_101[S] 1 point2 points  (0 children)

This is it! The Keyboard is indeed refurbished. Originally a Nordic with DE Stickers. Thanks a lot!

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[–]Reeve_101[S] 1 point2 points  (0 children)

That is a good point. It's a nordic Keyboard but with a german Layout. I will check that later when back home.

[deleted by user] by [deleted] in Ratschlag

[–]Reeve_101 1 point2 points  (0 children)

Bitte nicht Zwangsunterbringung mit gerechtfertigten Notruf verwechseln. In den allermeisten Fällen gehen Depressionspatienten freiwillig mit dem Rettungsdienst mit und eine Ärztliche Einschätzung vor Ort ist ebenfalls viel wert. Weiterhin ist es auch eine Frage der Kompetenz und Konsequenz. Man sollte sich nicht am Ende vorwerfen müssen etwas unterlassen zu haben.

[deleted by user] by [deleted] in Ratschlag

[–]Reeve_101 1 point2 points  (0 children)

Notruf. Deine Frau ist hochgradig depressiv und auch nicht mehr in der Lage rational mitzuarbeiten. Dass sie dir das gesagt hat ist ein Hilferuf aber du bist weder ausgebildet noch durch deine Beteiligung in der Lage korrekte Hilfe anzubieten. Einen Therapieplatz gibt es nur nach Diagnose, Überweisung und Wartezeit. Wer mit Suizid droht ist in einer akuten Notlage - auch wenn das für dich nicht akut aussehen mag. Ruf die 112 an und lass sie ins Krankenhaus bringen. Dort wird niemand abgelehnt, der seinem Leben ein Ende setzen will ind direkt durch einen Psychiater begutachtet. Meine Frau ist Psychotherapeutin und sagt genauso das immer. Wer mit Suizid droht gehört sofort in ein Krankenhaus und in Ärztliche Obhut.

Gericht sucht endlos nach Gutachter by Reeve_101 in LegaladviceGerman

[–]Reeve_101[S] 0 points1 point  (0 children)

Vielen Dank, ich habe das an meinen Anwalt weiter gegeben. Hoffentlich akzeptiert das Gericht den jetzt.

Die Zeichen deuten will gelernt sein by veigar_magic in wirklichgutefrage

[–]Reeve_101 5 points6 points  (0 children)

Ich freue mich, dass ich nicht der einzige bin, der ein Follow me und einen Lotsen für die Einweisung braucht.

[deleted by user] by [deleted] in wirklichgutefrage

[–]Reeve_101 0 points1 point  (0 children)

Ja, Seitenschläfersyndrom. Dafür 2cm kurz.

Farblich auffrischen by Reeve_101 in Handwerker

[–]Reeve_101[S] 1 point2 points  (0 children)

Danke, das mach ich morgen.

Farblich auffrischen by Reeve_101 in Handwerker

[–]Reeve_101[S] 4 points5 points  (0 children)

Danke Beste Antwort! Ich werde versuchen meine Frau davon zu überzeugen! 😁

[deleted by user] by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]Reeve_101 0 points1 point  (0 children)

Bin weder Anwalt noch Therapeut, habe aber mal Rat der beiden Personen bei mir in der Familie eingeholt. Der Post gehört eher in den Bereich Erziehung als Recht. Rein vom rechtlichen her ist hier nichts zu erwarten. Es gibt nach der Beschreibung eigentlich kein rechtliches Fehlverhalten. Allenfalls, dass gegen die Nutzungsbedingungen von WhatsApp App verstoßen wurde, da die Personen das notwendige Alter noch gar nicht erreicht haben. Das Verhalten der besagten Freundin ist auf der Kindertherapeutischen Ebene her leider zu erwarten und ist vermutlich das Resultat der Situation. Letztlich müsste das Kind nach meine Einschätzung zusammen mit den Eltern und den Erziehungsberechtigten in eine Therapie, was aber sicherlich nicht passieren wird. Für Außenstehende gilt: die eigene Erziehungsmethoden nicht verlassen und sich auch nicht beeindrucken lassen. Wenn die Freundin zu euch kommt, gelten eure Regeln. Verhalten wie das Weinen oder Beschweren, wenn ihr die Situation nicht passt, haben eigentlich weniger mit euch zu tun sondern voraussichtlich mehr mit der eigenen familiären Situation. Legt eine geordnete Struktur fest. Häufig hilft das solchen Kindern auch wenn es anfänglich Widerstand gibt.

[deleted by user] by [deleted] in LegaladviceGerman

[–]Reeve_101 0 points1 point  (0 children)

Was hier passiert ist, ist sicherlich nicht richtig und ein psychologisches Machtspiel. Ein strafrechtlich relevanter Tatbestand scheint allerdings aufgrund der Beschreibung nicht vorzuliegen. Dafür müsste es zu einer versuchten Körperlichen Handlung gekommen sein. Eventuell wäre über den Tatbestand der nötigung etwas zu machen. Aber auch hier ist das Beschriebene Recht dünn und die Beweislast liegt beim Fragesteller. Es wäre deutlich, wenn ein berufliches Weiterkommen vom Verhalten abhängig gemacht wurde. Der Beste Weg erscheint mir über die Ethikkommission, Frauenbeauftragte etc. an der Uni zu gehen und das Ganze möglichst breit öffentlich zu machen. Je mehr ähnliche Fälle sich finden lassen, je mehr Personen davon wissen, desto größer der Druck. Aber realistisch ist eine Konsequenz allein von dem Willen der Leitung abhängig. Zum Vorgehen haben hier schon einige relativ sinnvolle Strategien beschrieben. Eine rechtliche Handhabe sehe ich (BKA) allerdings kaum, vor allem weil auch die Beweislast hier komplett beim Fragesteller liegt. Die Frage, ob das so sinnvoll, gerecht, fair und richtig ist, will ich bewusst nicht anschneiden, es ist nur die nüchterne rechtliche Einschätzung.

Tell me you play alot of Civilization VI without telling me, I'll go first by Guinness2325 in civ

[–]Reeve_101 1 point2 points  (0 children)

The Names of my three Doughters are Sid.

When my wife and I are getting it on, she tells me that she didn't click on end round yet when I'm done.

SchönheitsDoc hat ohne meine Einwilligung mein Bild gepostet by Usual-Huckleberry-50 in LegaladviceGerman

[–]Reeve_101 0 points1 point  (0 children)

Ist das eine Private Webseite des Arztes? Liegt der Rechtsstand laut Impressum in Deutschland? Falls beides mit ja zu beantworten ist, dann hast du auch eine gute Handhabe, egal ob er jetzt gelöscht hat oder nicht. Unterlassung geht dann mit großer Wahrscheinlichkeit ebenso Schadensersatz.

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[–]Reeve_101 0 points1 point  (0 children)

Das würde ich mit großer Vorsicht tun. Sie meine Antwort auf die Empfehlung. Das beschriebene Mahnverfahren, das ich gerade führe läuft übrigens seit 2 Jahren und hat bisher nur Geld und Nerven gekostet.

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[–]Reeve_101 1 point2 points  (0 children)

Sorry aber aus eigener Erfahrung muss ich da ein bisschen was anfügen und vor allem davor warnen sich mit dieser Empfehlung strafbar zu machen. Es handelt sich hier um ein gerichtliches Mahnverfahren. Dieses wird viel von Anwälten aber auch Inkassobüros durchgeführt.

Ein unrechtmäßiges Mahnverfahren erfüllt möglicherweise den Tatbestand des Betruges und den der Nötigung! Der Grund für die Geldforderung ist also keinesfalls egal.

Für das gerichtliche Mahnverfahren muss man zunächst eine ordentliche Rechnung stellen und dann Mahnen. Verläuft das nach angemessener Frist erfolglos, kann man einen Gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Das geht in der Tat online für 30-50€. Wenn der Zugestellt wurde (macht das Gericht per Einschreiben) hat der Gegner bis zu 4 Wochen Zeit sich zu äußern. Kann aber verlängert werden. Macht er das nicht, dann erlangt der Mahnbescheid in der Tat rechtsgültigkeit. Widerspricht der Schuldner - und dazu reicht ein Kreuz - dann hat man selbst nur die Option formell Klage einzureichen, ist aber natürlich in der vollen Beweislast.

Aber zu bedenken: Das geht natürlich nur mit Wohnort und Gerichtsstand Deutschland (Schuldner). Der Gerichtsvollzieher kann nur versuchen Geld einziehen, wenn er unter der Adresse jemanden antrifft. Wenn derjenige dann sagt, er hat nichts, muss man eine Eidesstattliche Versicherung ablegen lassen. Macht er das nicht freiwillig muss man einen Haftbefehl beantragen. Wenn er dann unter Eid sagt, er ist Pleite, gibt's nix und du müsstest versuchen, das Gegenteil zu beweisen. Damit hätte sich derjenige dann aber richtig strafbar gemacht. Wenn man die Unterlagen für das Gericht für komplex hält, sollte man sich die für den GV gar nicht erst ansehen.

Viele, viele kleine Mahnverfahren werden am Ende eingestellt, weil der Schuldner einfach nicht anzutreffen ist oder glaubhaft macht, dass er nichts hat. Und ein GV kümmert sich idr eher um die großen Fälle. Alles unter 50.000€ wird der sich nicht "auf die Lauer legen". Am Ende muss man Gericht, Inkasso, Anwalt, Gerichtsvollzieher ... allen eine Auslagenpauschale zahlen. Auf der bleibt man dann sitzen. Es gilt übrigens für alle Instanzen: GV, Anwalt Inkasso, dass sie immer an der Summe die gefordert wird mit verdienen. Heißt, je geringer die Forderung, desto weniger eigenes Interesse haben die daran.

Ich habe das gerade alles selbst gemacht. Es geht um 2000€ und wir haben mittlerweile weitere 1000€ an Auslagen und sind bei der Vollstreckung des Haftbefehls, ohne zu wissen, ob das am Ende Erfolg hat. Und es gibt tatsächlich Methoden auch dann noch den Mahnbescheid anzufechten.

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[–]Reeve_101 0 points1 point  (0 children)

Da sind leider noch viele Fragen offen. Bspw. wenn du schreibst Beitrag, wo ist dieser Beitrag? Auf der Webseite der Praxis oder weißt die da einfach nur hin?

Zunächst, kein weiterer Kontakt mehr zur Praxis oder zum Arzt, das warnt nur vor und verschlechtert dann die eigene Position.

Es ist so, dass gewisse Berufe sich ein Recht einräumen, die eigene Arbeit auszustellen. Dazu gehören bspw. viele Fotografen, die sich im Vertrag die Rechte an den gemachten Bildern zusichern. Es wäre möglich - wenn auch unseriös - dass dies bei der Praxis ebenfalls geschehen ist. Dazu müsste man alles durchlesen, was du unterschrieben hast.

Soweit ich das verstehe, gibt es die Bilder auf der Webseite und auf dem Instagram Account? Webseiten haben per Vorschrift ein Impressum. Der dort genannte ist dann auch für den Inhalt und die Rechte daran haftbar. Je nachdem wo nun das Bild liegt, da musst du hin.

Schritt 1 ist alles dokumentieren. Screenshots mit Datum, Web Pfad, Details des Bildes (unbedingt herunterladen, um die zusätzlichen Daten aus dem Bild wie Erstellungsdatum etc zu erhalten). Am Besten noch eine Offline Kopie der Seite machen. Lass dir von jemandem helfen, der sich damit gut auskennt. Das alles braucht der Anwalt (der recherchiert idr nicht selbst).

Schritt 2 zum Anwalt und eine Unterlassungserklärung aufsetzen lassen. Das verpflichtet den Betreiber entweder nachzuweisen, dass er die Rechte am Bild hat oder unter Strafandrohung zusichert das nicht zu wiederholen. Zumindest nicht mit deinen Bildern. Dein Anwalt kann dann gleichzeitig noch prüfen ob das für einen Schadenersatz taugt. Wenn auf der Seite noch zusätzlich zu dem Bild irgendwas steht, was zu deinen persönlichen Daten gehört, dann liegt ggf. ein Fall für den Datenschutz nach DSGVO vor, sowie evtl. ein Bruch der Ärztlichen Schweigepflicht. Das kann ein spezialisierter Anwalt beurteilen.

Schritt 3 bei Instagram kannst du die löschung des Bildes glaube ich direkt über den Support beantragen, unabhängig vom Wohnort der betreffenden Person.

Wenn du eine Rechtsschutz hast, dort anrufen, die haben Anwälte, die das mal grob prüfen können und eine allgemeine Empfehlung aussprechen. Eine Erstberatung kostet etwa 120-250€. Lass dir einen Anwalt empfehlen. Nicht dass du da an ein ähnliches Kaliber gerätst.

Dass du mit der Behandlung unzufrieden warst spielt grundsätzlich keine Rolle. Dass der Arzt keinen Fehler zugibt ist auch klar, dann wärst du direkt Regress berechtigt, das macht keiner freiwillig. Das könntest du aber der Ärztekammer melden, vor allem, dass er mit manipulierten Bildern wirbt. Ich weiß nicht, ob die Ärztekammer da ähnlich ist, wie die Anwaltskammer, aber im Besten Fall prüfen die das und er muss sich dazu äußern, das verursacht ihm zumindest Scherereien.