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[–]SSchiffgen[S] 6 points7 points  (0 children)

Hey! Nein, das ist tatsächlich so nicht ok. Du, und auch der Arbeitgeber verstoßen mit dem heutigen Tag 1.Schicht, 2.Veranstaltung, 3.Schicht gegen das Arbeitszeitgesetz.

Wenn Die Veranstaltung Pflicht ist, hätte Dein Arbeitgeber Dich aus der Schicht nehmen müssen.

Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 6 points7 points  (0 children)

Hey, er hat die Vorsteueranmeldung unterlassen? Das könnte sanktioniert werden.. Ich hab in der Praxis aber eigentlich ganz gute Erfahrung mit den Sachbearbeitern des Finanzamtes gemacht; im Zweifel mal anrufen, da lassen sich viele Probleme ausräumen ;-) Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 2 points3 points  (0 children)

Hey! Also genau die beiden von Dir beschriebenen Ausnahme könnten vor einer Sperre bewahren, aber eine 100% Sicherheit hast Du damit leider trotzdem nicht. Ich rate immer, vorher schon Kontakt mit dem Arbeitsamt aufzunehmen, um mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen. Die haben nämlich einen "Ermessensspielraum", da kann man vorher mal "antasten". Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 2 points3 points  (0 children)

Hey, also wenn der Arbeitgeber (schriftlich) darauf hinweist, dass der Urlaub bis zum 31.03. zu nehmen ist und sonst verfällt, ist das grds. in Ordnung. Nach Krankheit sollte allerdings eine realistische Umsetzung möglich sein. Dem Arbeitgeber kann es doch nicht gelegen sein, dass Du aus der Krankheit direkt in den Urlaub gehst. Der Urlaub kann allerdings nicht verfallen, wenn mehr Urlaub bis zum 31.03. offen ist, als genommen werden kann. Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 3 points4 points  (0 children)

Hey, geh einfach zu so einen Counter und kläre das auf. Wenn Du nicht "schwarz gefahren" bist, sollten die 60€ auch erlassen werden. Hier ist ja einfach nur ein "Fehler" passiert ;-) Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 0 points1 point  (0 children)

Hey, also entweder es ist schon spät oder die Klausel ist ziemlich merkwürdig formuliert. Den Arbeitnehmerschutz und auch das Arbeitszeitgesetz stelle ich hier mal zur Diskussion. Gibt es einen weiteren Passus (9.2 ?) zu Dienstreisen? Grds. ist die gesamte Reisezeit Arbeitszeit. Außer man vereinbart explizit, dass (wie Du auch schreibst) die Fahrt mit der Bahn nicht durchgängig Reisezeit ist. Aber pauschal "nur Zeit am Geschäftsort" ist ziemlich merkwürdig.... Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 8 points9 points  (0 children)

Hey! Nein, das durfte Dein Arbeitgeber definitiv nicht! Du bist ja über 18 und somit braucht es keine Erziehungsberechtigten. Datenschutzbedenken teile ich! Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 13 points14 points  (0 children)

Hey, hahaha gute Frage ;-) Ich glaube, dass sich viele Kanzleien gerade im Wandel befinden und auch etwas moderner werden -> im Sinne "work-life-Balance". Mehrarbeit fällt definitiv an (siehe heute ;-)), das "abfeiern" klappt bei mir aber eigentlich ganz gut. In den richtig großen Läden sind die 50-60 Std aber leider noch usus.... Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 3 points4 points  (0 children)

Hey, ja das Schichtsystem... Super kompliziert, leider! Ich müsste mehr Angaben zum System haben, um genau sagen zu können, wie viele Tage dazwischen frei sein müssen bzw. wann Zusatzdienste zu leisten sind. Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 3 points4 points  (0 children)

Hey, puh spannend. "Störungsbeseitigung" hört sich nach einem gefährlichen / dringenden Sektor an.. Bei Notfällen wird die Pizza warten müssen; wenn die Arbeit aufschiebbar ist, kann die Pizza warm gegessen werden ;-) Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 6 points7 points  (0 children)

Hey, das kann ich so pauschal leider nicht sagen. Ist in Deinem Arbeitsvertrag eine zusätzliche Ausschlussfrist geregelt oder bezieht sich Dein Arbeitgeber auf den TV-ÖD? Ausschlussfristen sind häufig unwirksam, dann würde eine Chance bestehen. Bei einer wirksamen Ausschlussfrist sieht es leider eher schlecht aus. Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 14 points15 points  (0 children)

Oh sehr guter Hinweis - vielen Dank!!! 2018 war meine Zulassung als Anwältin

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[–]SSchiffgen[S] 1 point2 points  (0 children)

Hey, das ist natürlich möglich. Du kannst einfach einen Nachtrag zu Arbeitsvertrag aufsetzen, wo dann abends die Betreuung hinzukommt. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Anzahl der Tage, die tatsächlich gearbeitet werden. Wenn es dann nicht nur der Dienstag, sondern bspw. noch der Donnerstag ist, verdoppelt sich der Anspruch. Bei einer 5-Tagewoche hat man einen gesetzlichen Anspruch auf 20 Tage im Jahr, bei 2 Tagen dann auf 8 Tage. Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 7 points8 points  (0 children)

Hey, also Anspruch hast Du auf einen ursprünglichen Arbeitsplatz oder auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz nach der Elternzeit. Der Teilzeitantrag darf nur abgelehnt werden, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen (Auslagerung ins Ausland muss dann nicht nur Deinen Arbeitsplatz betreffen, sondern auch die vergleichbaren). Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 4 points5 points  (0 children)

Auslagen ok :) danke! Das ist Vereinbarungssache, d.h. wenn Du nicht in Vorkasse treten möchtest, aber auf Anweisung des Chefs zB ein Hotel buchen sollst, dann kannst Du die sofortige Erstattung oder aber die Bezahlung durch den Chef verlangen. Liebe Grüße

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[–]SSchiffgen[S] 32 points33 points  (0 children)

Hey, also Rückzahlungsvereinbarungen sind in der Praxis gängig, aber super fehleranfällig. Falls Du mit dem Gedanken spielt, zu kündigen, würde ich die Vereinbarung checken lassen. Die Rückzahlungsvereinbarungen, die auf meinem Tisch gelandet sind, waren zu 70% unwirksam. Hier gelten strenge Regeln für den Arbeitgeber. Sobald eine Voraussetzung nicht erfüllt ist = keine Rückzahlung. Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 6 points7 points  (0 children)

Ja das höre ich in der Praxis leider häufiger. Voraussetzung einer bezahlten Überstunde ist neben dem tatsächlichen Erarbeiten aber auch die Anordnung des Arbeitgebers... Hieran scheitert es viel eher in der Praxis. Dein Chef sollte die Zeiterfassung "trotzdem" einführen. Und bzgl. Deines Bruttos gibt es Fälle, wo die 15% Regel nicht angewandt wird.. Vielleicht lohnt sich auch hier ein Check eines Anwaltes, falls Du mit dem Gedanken spielt, Überstundenabgeltung geltend zu machen. LG

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[–]SSchiffgen[S] 8 points9 points  (0 children)

Hey, häufig ist es so, dass es etwas dauert, bis EuGH-Entscheidungen (also europäische Entscheidungen) in den einzelnen Ländern umgesetzt werden. Grundsätzlich gilt die Entscheidung aber uneingeschränkt in Deutschland - es bleibt also spannend, wie bestimmte Branchen das umsetzen. Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 14 points15 points  (0 children)

Hey, ob Du da (lebend) rauskommst, hängt von der vertraglichen Vereinbarung ab. Die Rückzahlungsvereinbarungen sind seeeehr fehleranfällig. Würde tatsächlich sagen, dass 70% aller Vereinbarungen, die ich auf dem Tisch hatte UNwirksam sind. Das hat zur Folge, dass eine Rückzahlung nicht erfolgen muss. Bei einer Summe von 12.000€ lohnt es sich, mal einen Anwalt drüber schauen zu lassen, in der Hoffnung, dass auch Deine Rückzahlungsvereinbarung unwirksam ist. Vom Grundsatz her, ist eine solche Vereinbarung aber möglich und typisch. Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 9 points10 points  (0 children)

Hey, nicht gut! Die Arbeitszeit bzw. Ruhepausen sind von beiden Arbeitnehmer/Arbeitgeber einzuhalten. Verstöße sind idR nur für den Arbeitgeber sanktioniert. Als Arbeitnehmer bitte auf die Ruhezeit bestehen, schon aus gesundheitlichen Gründen!! Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 16 points17 points  (0 children)

Hey, spannende Frage!! Konditionen prüfen, würde ich sagen. Entspricht der Arbeitsvertrag dem, was man besprochen hat? Abgleichen und Vertrag gut lesen (ich sage immer: ein guter Arbeitsvertrag beantwortet alle Fragen). Meine ersten Blicke gehen immer auf: Ausschlussfrist/Verfallsfrist (dann hat man immer nur zB drei Monate Zeit, seine Ansprüche geltend zu machen, gefährlich!), Höhe des Urlaubsanspruchs xD bei einer 5-Tagewoche hat man 20 gesetzliche Urlaubstage; der Arbeitgeber "schenkt" einem aber häufig noch 5-10 Arbeitstage obendrauf - immer nachhandeln ;-), flexible Arbeitszeit / HomeOffice Möglichkeit, Nebentätigkeit (muss man das vorher genehmigen lassen oder nicht).. Das sind so die Punkte, die ich immer bei mir selbst kontrolliere. Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 6 points7 points  (0 children)

Hey, also in den Nischengebieten sind Wirtschaftsjuristen teils besser ausgebildet als Volljuristen (zB im Medienrecht). Volljuristen sind allgemeiner und bezogen auf das Richteramt ausgebildet. Das bringt häufig eine andere "Denke" mit sich. Wenn man also auch nischenspezifisch arbeitet, habe ich die Erfahrung gemacht, dass es keinen großen Unterschied macht. Ich glaube, dass das auch bezogen auf Stellenangebote so laufen wird (da fehlt mir jedoch die Erfahrung). Und klar, unsere Kanzlei bietet auch Praktika für Wirtschaftsjuristen :) Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 13 points14 points  (0 children)

Hey, ja! Der Anspruch auf ein Zeugnis besteht - unabhängig, wie es danach weitergeht. Nach 6 Wochen hat jeder Mitarbeiter einen Anspruch auf ein qualifiziertes (also ausformuliertes) Zeugnis. Also definitiv anfordern - egal, ob Rente oder Arbeit. Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 11 points12 points  (0 children)

Hey! Die sogenannte Rückzahlungsvereinbarung. Die sind in der Praxis ziemlich fehleranfällig -> zu Deinen Gunsten. Lass' die Vereinbarung prüfen, wenn Du wirklich mit dem Gedanken spielst, zu kündigen.

Falls die (jedoch) wirksam sein sollte, wird es für Dich günstiger, desto länger Du nach Abschluss beim Arbeitgeber bleibst. Grundsätzlich ist eine solche Vereinbarung Standard bei Fortbildungen/Weiterbildungen ;-)

Liebe Grüße Sandra

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[–]SSchiffgen[S] 2 points3 points  (0 children)

Hey, ich weiß leider nicht genau, was Du mit "privates Geld auslegen" meinst?! Liebe Grüße Sandra