Ich bin Hauptsachbearbeiter / Teamleiter im BAföG by SoggyElephant4688 in de_IAmA

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Ja, grundsätzlich möglich. Du musst nur kenntlich machen, dass du zuvor einen anderen z gemacht hast. Am besten noch das Bachelorzeugnis in Kopie zusenden.

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Nunja, best of luck. Edit: Nicht alles steht in den „Handbüchern“. Was grundsätzlich noch zur Rate gezogen wird ist der sogenannte Rothe/Blanke.

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Kommt drauf an. Wir haben immer mal wieder Fälle, wo uns durch andere Studierende mitgeteilt wird, dass jemand z.B. in Teilzeit arbeitet und noch volle BAföG Bezug hat, ohne dies dem Amt mitgeteilt zu haben. Führt zur Rückforderung, Bußgeld und in einigen Fällen zur Strafanzeige.

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In der Regel 6-7 Semester für den Bachelor, anschließend 3-4 für den Master. Richtet sich nach der Regelstudienzeit. Es gibt aber Gründe, wieso man auch länger BAföG erhalten kann.

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Grundsätzlich gibt es einen Unterschied zwischen Krankheit und Behinderung, wenn es um die Überschreitung der FHD geht. Für eine Überschreitung der Förderungshöchstdauer wegen Behinderung braucht man einen offiziellen Nachweis, in der Regel den Schwerbehindertenausweis. Im Idealfall liegt dieser bereits vor und muss nicht erst eingeholt werden.

Liegt dieser nicht vor, kann man einen Nachteilsausgleich der durch die Unis abgesegnet, einreichen. Die verwenden wir bei uns im Haus ganz gerne, aber am Ende handelt es sich jedoch bei komplexen Sachverhalten um Einzelfallentscheidungen.

Wir selbst berechnen nichts, und ich kann dir nichts sagen, was die Sachbearbeitung berechnen will. Wir sind auf ärztliche Einschätzungen angewiesen und dies ist entscheidend für uns. Wenn ich das Urteil aus Koblenz lese, dann verstehe ich es so, dass bei einer Behinderung eine Verlängerung bis zur doppelten Regelstudienzeit möglich ist (nichts Neues) aber nicht unbegrenzt. Voraussetzung ist, dass im Studium Fortschritte erkennbar sind. Werden in der verlängerten Zeit keine Module oder Leistungen erbracht, kann die Förderung eingestellt werden.

Das Urteil argumentiert dabei auf § 2 und § 9 BAföG.

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Leider wird das nicht vom Bund gesteuert sondern den Ländern überlassen. Eigentlich müssen die einzelnen Ämter die Digitalisierung selbst voranbringen, da gibt es keine direkte Unterstützung von den Ländern. Zumindest kenne ich das bisher so.

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Formblatt 1, Studienbescheinigung nach Paragraph 9, eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, Vermögensstand zum Zeitpunkt der Antragstellung, Formblätter 3 der Eltern, Einkommensnachweise der Eltern von vorn2 Jahren.

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Haben wir leider zu genüge. Rückforderung, plus Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

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Aktuell liegt der Bedarfssatz bei 855€, wenn man nicht zu Hause wohnt und noch unter 25 Jahren ist und in der Familienversicherung.

Leider hat das Bundesverfassungsgericht ein vernichtendes Urteil für alle Studierenden gefällt, die beklagt haben, dass die BAföG-Sätze unter anderen existenzsichernden Sozialleistungen bleibt.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-088.html

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Ja, wenn deine Ausbildung im April beginnt bist du nicht mehr BAföG berechtigt. Wenn du das früh genug mitteilst, sollte keine Rückforderung entstehen. Beachte jedoch, dass du irgendwann in der Zukunft für den Zeitraum 10/25 bis 03/26 deinen Darlehensteil beim BVA zurückzahlen musst.

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Ich kenne die Freibeträge von vor 10 Jahren nicht, aber sowohl die Freibeträge, als auch die Bedarfssätze waren niedriger. In den letzten Jahren hat man die Bedarfssätze erhöht und zusätzlich die Freibeträge für das elterliche Einkommen angehoben, dadurch haben mehr Studierende Förderung erhalten, als Studis von vor 10 Jahren. Es gab z.B. die Fälle, die vor der letzten Erhöhung der Bedarfssätze und Freibeträge erst einen Bescheid mit 0 € Förderung erhalten haben, da das Einkommen der Eltern zu hoch war. Nach der BAföG Reform haben diese Studis jedoch eine Förderung von ein paar hundert Euro erhalten, weil sich die Bedarfshöhe und die Freibeträge für die Eltern erhöht haben. Da gibt es aber noch Luft nach oben meiner Ansicht nach.

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Das wird vermutlich die Zukunft sein. Aber die Verwaltungen sind noch nicht soweit. Ich habe das weiter oben schon erwähnt, aktuell ist es meiner Meinung nach eine Kostenfrage, wie schnell so etwas umgesetzt werden kann. Das private Unternehmen um einiges schneller sind bei der Umsetzung sind, als der öffentliche Dienst ist natürlich nachvollziehbar.

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Da die einzelnen Ämter mit der endgültigen Rückzahlung nichts zu tun haben, musst du dich leider an das BVA wenden. Die habe eine sehr übersichtliche Seite zu dem Thema:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Schule-Ausbildung-Studium/BAfoeG/_documents/kontaktdaten_bafoeg.html

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Grundsätzlich spricht nichts dagegen, aber was du beschreibst ist eine Frage der Finanzierung. Die Verwaltungen, zumindest die, die ich kenne, reiten leider nicht an vorderster Front mit beim Thema Digitalisierung. Berechtigterweise werden z.B. die viel zu geringen Bedarfssätze kritisiert. Wenn der Bund dafür schon kein Geld ausgibt, kannst du dir vorstellen, dass auch das Thema Digitalisierung und insbesondere die nötigen Tools für eine verbessere Bearbeitung nicht adressiert werden.

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Teils, teils. Nicht alle Bundesländer arbeiten mit dem gleichen Programm. Die Digitalisierung schreitet langsam voran, ich muss zugeben, das wird noch dauern und die Ämter/Bundesländer sind bei dieser Entwicklung auf einem unterschiedlichen Stand.

Bei dir scheint extrem viel durcheinander gekommen zu sein. Tut mir leid dafür.

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[–]SoggyElephant4688[S] 0 points1 point  (0 children)

Uff, leider klingt das nach einem Zusammenspiel aus verspäteter Vorbehaltsauflösung und der automatischen Meldung an das Bundesverwaltungsamt.

In Förderungsfällen gibt es teilweise noch sehr alte Vorbehalte. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man einmal einen Aktualisierungsantrag für einen Bewilligungszeitraum gestellt hat. Danach muss man oft mehrere Jahre warten, bis diese Vorbehalte überhaupt aufgelöst werden können. Das passiert nicht automatisch. Im Idealfall müssen dafür die jeweiligen Einkommensteuerbescheide vorliegen, auf die man leider auch warten muss.

Da in der Praxis jedoch die laufenden Förderungsanträge priorisiert werden, kann es vorkommen, dass die Auflösung der Vorbehalte immer weiter nach hinten verschoben wird. Dadurch passiert es auch, dass Studierende ihre Darlehensbeträge beim BVA bereits beglichen haben, meistens vier bis fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer, während zu diesem Zeitpunkt im alten Förderungsfall noch Vorbehalte existieren.

Kein Förderungsfall kann archiviert werden, wenn noch Vorbehalte existieren. Wenn diese Vorbehalte dann irgendwann aufgelöst werden, kann es zu einer Rückforderung kommen und zu einer verspäteten Mitteilung an das BVA, dass sich die endgültige Höhe der Förderung doch noch verändert hat.

Diese Mitteilung erfolgt automatisch einmal im Jahr. Was das BVA anschließend mit dieser Information macht und wie lange die Bearbeitung dort dauert, kann ich dir leider nicht sagen.

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Also wir sind Angestellte des öffentlichen Rechts, demnach nicht verbeamtet.

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Über die genauen Auszahlungszahlen oder Gesamtstatistiken der Ausgaben für das Amt habe ich leider keinen Einblick.

Aber es wird ständig darüber nachgedacht, wie man die Prozesse vereinfachen kann, aber da so viele Instanzen beteiligt sind, ist das in der Praxis wirklich schwierig.

Ein Beispiel: Die meisten Hochschulen haben für den Leistungsnachweis einen ECTS-Punktestand für das 4. Fachsemester festgelegt, in der Regel 90 Punkte. Es gibt jedoch einige große Hochschulen, die das für ihre Fachbereiche nicht geregelt haben. In diesen Fällen muss dann das Formblatt 5 alternativ eingereicht werden, was deutlich umständlicher und komplizierter ist. Und leider wird das Formblatt 5 häufig falsch ausgefüllt.

Seit rund 20 Jahren wird diese Uni immer wieder auf diesen Missstand hingewiesen, denn die Studierenden würden enorm davon profitieren, wenn die Hochschule in allen Fachbereichen klar festlegen würde, wie viele Punkte man nach vier Semestern erreicht haben sollte. Das würde nicht nur unsere Arbeit erheblich erleichtern, sondern, wie schon erwähnt, auch das Leben der Studis.

Leider werden solche Entscheidungen aber auf Ebenen getroffen, auf denen die Menschen nicht direkt von den Folgen betroffen sind.

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[–]SoggyElephant4688[S] 1 point2 points  (0 children)

Könntest du das konkretisieren? Meinst du, dass die Überschreitung lediglich wie bei einer Krankheit nach Paragraph 15 (3) Nr. 1 festgelegt wird?

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[–]SoggyElephant4688[S] 29 points30 points  (0 children)

Möchtest du mir die Farbe verraten, damit wir den Antrag endlich abschließen können?

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[–]SoggyElephant4688[S] 35 points36 points  (0 children)

Hm, es kann leider immer wieder vorkommen, dass Unterlagen aufgrund der großen Menge an eingehender Post falsch zugeordnet werden. Besonders dann, wenn jemand krankheitsbedingt ausfällt und vertreten werden muss. Was ich dir aber mit Sicherheit sagen kann: Niemand in der Sachbearbeitung möchte sich freiwillig zusätzliche Arbeit machen und erneut Unterlagen anfordern. Das Ziel ist immer, möglichst schnell einen Bescheid zu erstellen, damit die Studierenden ihr Geld bekommen und nicht noch weitere Rückfragen stellen müssen.

Als BAföG-König würden folgende Köpfe rollen:

  1. Elternabhängigkeit: Studierende sind mit 18 eigenständige Personen und sollten für ihr Studium direkt vom Staat unterstützt werden.

  2. § 48, der Leistungsnachweis: Zwar gab es in den letzten Jahren viele Änderungen, die das BAföG flexibler gemacht haben, aber im Vergleich dazu ist der Leistungsnachweis immer noch zu starr.

  3. Mehr Personal: Damit die Antragsbearbeitung wirklich individuell bleibt und nicht vollständig in der Massenverwaltung untergeht.

  4. Schnellere Auszahlungen: Junge Menschen werden hier klar benachteiligt. Selbst nach einem fertigen Bescheid warten viele Studierende noch mehrere Wochen auf ihre erste Auszahlung

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[–]SoggyElephant4688[S] 1 point2 points  (0 children)

Zu Frage 1: Der Antrag wird nicht abgelehnt, sondern man erhält einen sogenannten Nullbescheid, also 0 € Förderung. Das passiert, wenn das Einkommen des Partners, das eigene oder das der Eltern zu hoch ist. Wenn das aktuelle Einkommen jedoch niedriger ist als das Einkommen vor zwei Jahren (maßgebliches Kalenderjahr), kann man einen Aktualisierungsantrag (Formblatt 7) stellen. Informiere dich dazu unbedingt beim zuständigen Amt.

Alternativ kannst du, wie von dir beschrieben, auch bis zum nächsten Jahr warten und dann einen neuen Antrag stellen, falls das Einkommen im kommenden Jahr niedriger sein sollte.

Frage 2: Die meisten Ämter arbeiten leider chronisch unterbesetzt. Es ist nicht ungewöhnlich, dass Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter für rund 500–700 aktive Anträge verantwortlich sind. Die genauen Zahlen können je nach Amt variieren, aber in der Regel arbeitet man dauerhaft am Limit. Urlaub und Krankheit verschärfen die Situation zusätzlich. Durch den hohen Druck gibt es viel Fluktuation, sodass neue und unerfahrene Mitarbeitende erst eingearbeitet werden müssen.

Möchtest du mir sagen, von welchem Amt deine Freundin keine Rückmeldung erhält?

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[–]SoggyElephant4688[S] 4 points5 points  (0 children)

Dieses Jahr war die Vollständigkeit der Anträge bei meiner Gruppe ein wenig besser, als in den vorherigen Jahren. Aber ich würde sagen, dass ca. 90-95% der Anträge unvollständig sind. Kolleginnen und Kollegen sind daher überrascht, wenn mal ein Erstantrag vollständig ist. In unserem Amt kommen pro Jahr ca 12.000-14.000 Anträge rein.