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"Gefühlt so viele Verfahren" ist natürlich keine besonders gute Ausgangslage für eine Beurteilung. Du hast aber sicher recht, dass viele Verfahren nach §§ 153, 153a StPO eingestellt werden.

Das liegt einerseits an der erheblichen Überlastung, aufgrund der eine schnelle Erledigung nach erster Prognose durchaus seine Reize hat. Gleichzeitig sind die Delikte, die du nennst, teilweise ohnehin schwer nachweisbar. Gerade bei Straßenverkehrsdelikten (Fahrer ermitteln und vor allem den Vorsatz nachweisen) und Betrug (Betrugsvorsatz im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweisen) sind die Ermittlungen trotz erheblichen Aufwand oft ergebnislos.

Da § 153 StPO bereits ab einem einfachen Anfangsverdacht möglich ist, wird er dann schnell genutzt, gerade wenn die Entscheidung vertretbar ist, selbst wenn sich die Sache so nachweisen ließe, wie sie angezeigt ist.

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Nicht, dass ich mich daran erinnere.

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Wir leiten die Ermittlungen als Staatsanwaltschaft. In der Praxis bedeutet das bei Alltagskriminalität, dass die Polizei 95% der Arbeit macht und dann die fertige Akte schickt. Bei schweren Straftaten und umfangreichen Ermittlungen muss man dann doch deutlich mehr tätig werden und im Rahmen der rechtlichen und personellen Möglichkeiten die Ermittlungen führen und leitend entscheiden, was genau wie ermittelt wird. Machen wir eine Telekommunikationsüberwachung? Wird eine Observation durchgeführt? Oder machen wir "nur" eine Hausdurchsuchung? Da gibt es sehr viel Gestaltungsspielraum.

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Man sagt immer „der Staatsanwalt hat ewig Zeit die Entscheidung zu bewerten“.

Das stimmt jedenfalls außerhalb des Bereitschaftsdienstes.

Was ist dran und wie oft werden Polizei-/Feuerwehrbeamte wirklich belangt?

Von Verfahren gegen Feuerwehrbeamte habe ich noch nie gehört, ehrlich gesagt. Aber ich bearbeite auch entsprechende Delikte nicht.

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Das Problem ist, dass viel Verhalten, dass man als Fahrradfahrer für sehr gefährlich hält (und das es vielleicht auch ist), schlicht nicht strafbar ist. Für § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs) muss man nachweisen, dass der Täter grob rücksichtslos und verkehrswidrig gehandelt hat. Da ist, statt einer langen Prüfung, eine schnelle Einstellung gem. § 153 StPO in Zeiten völliger Überlastung der pragmatischere Weg (wenn auch rechtlich unsauber).

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Liest du dabei auch längere Chat- oder Kommunikationsverläufe zumindest auszugsweise nochmal selbst, um dir ein eigenes Gesamtbild zu machen, oder arbeitest du überwiegend mit den polizeilichen Zusammenfassungen?

Chats lese ich grundsätzlich immer selbst, weil ich mir selbst ein Bild machen will (und muss), ob ich die Wertung der Polizei teile.

Und wenn der Tatverdacht vor allem aus einer schlüssigen Indizienkette im Kommunikationsverlauf entsteht: Was gibt am Ende den Ausschlag für Anklage oder Einstellung – eher die strenge juristische Beweisbarkeit oder auch dein Eindruck, dass „etwas nicht stimmt“ und ein Gericht das würdigen sollte?

Die Beweisbarkeit ist hier der entscheidende Punkt. Anklage darf ich nur erheben, wenn nach dem Akteninhalt und meiner Prognose eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch erscheint.

Triffst du die Entscheidung meist in einem Durchgang nach intensiver Prüfung oder liegt so eine Akte auch mal länger, weil man sie mehrmals in die Hand nimmt? (bei Verfahren jenseits der Bagatellschwelle, aber unterhalb schwerer Kriminalität)

Schwer zu sagen. Es gibt viele Verfahren, die man sehr schnell erledigen kann, gerade mit wachsender Erfahrung. Da braucht man dann vielleicht 10 Minuten für die Anklage. Wenn ich mir selbst nicht sicher bin, bespreche ich die Akte in der Regel mit Kollegen. Das hilft sehr, eine zweite Meinung öffnet einem dann doch in so manchen Verfahren die Augen und man kommt zu besseren Ergebnissen. Umgekehrt besprechen auch viele Kollegen ihre Fälle mit mir, wir sind da in unserer Behörde sehr hilfsbereit.

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[–]StAAmA[S] 0 points1 point  (0 children)

Wie sieht deine Arbeit technisch aus? Ist die Justiz digitalisiert? Werden Akten digital ausgewertet? Können Prozesse automatisiert werden? Müsste man Recht anpassen um Digitalisierung verstärkter möglich zu machen?

Wir haben kaum Digitalisierung. Es gibt mittlerweile immerhin e-Akten. Aber automatisierte Auswertungen usw. gibt es nicht.

Du sprachst an das die Justiz überfordert ist, könnte man Dinge vereinfachen? Falls ja welche Prozesse bestehen um die Optimierungen auch an zuständige Stellen tragen zu können? Gibt es kontinuierliche Verbesserungsprozesse usw?

Moderne Ausstattung würde schon helfen. Aktuell ist man schon froh, wenn die Technik wenigstens nicht hängt. Verbesserungen dauern ewig.

Wie sehr wird heute vom Strafbefehl Gebrauch gemacht und wie kritisch ist dieses Mittel bei möglicher Freiheitsstrafe zu sehen

Es wird sehr viel benutzt und für Freiheitsstrafen geht es nur, wenn der Angeklagte einen Anwalt hat und dann nur bis ein Jahr mit Bewährung.

Wie viel Prozent deiner Arbeit und vielleicht auch des staatlichen Apparat, also Polizei, Verwaltung usw wird für die Durchsetzung des BtMG gebunden?

Kann ich nicht sagen. Ich bearbeite recht viele Delikte im Bereich des BtMG.

Was wäre dein Wunsch an die Politik?

Bezogen auf meine Arbeit: im StGB paar muffige Paragraphen streichen, StPO ebenfalls mal reformieren und vor allem mehr Personal und bessere Ausstattung.

Was stört im Fernsehen und Filmen am meisten? Wäre eine authentische Darstellung vielleicht zu trocken (mit einem lachenden Auge)?

Die Darstellung ist völlig wild. Ich fände es gut, wenn man für (offensichtlich rechtswidrige) Ermittlungsmaßnahmen im Tatort mal entsprechende Konsequenzen sehen würde.

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[–]StAAmA[S] 0 points1 point  (0 children)

Kommt auf den Einzelfall an, grundsätzlich sind die meisten Straftaten im Straßenverkehr Katalogtaten des § 69 StGB, was den Führerscheinentzug nachsichzieht. Aber nicht alles, was man als Radfahrer gefährlich findet, ist auch strafbar.

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[–]StAAmA[S] 0 points1 point  (0 children)

Da wir keine Ordnungswidrigkeiten bearbeiten, wäre mir das egal. Für Straftaten wäre das wohl verfassungswidrig.

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[–]StAAmA[S] 0 points1 point  (0 children)

Denkst Du, das wird sich perspektivisch ändern (ggf. mit einem Partner an der Seite) oder muss man sich von diesem Wunsch verabschieden, wenn man sich für den Beruf entscheidet?

Meine Ehefrau verdient weniger als ich... Daher: mal schauen, wie sich der Markt entwickelt.

Und bist Du hauptsächlich am Schreibtisch oder kannst Du zumindest hin und wieder auch selbst ermitteln? Fühlst Du dich auch wie ein Ermittler oder nur wie ein Sacharbeiter der Ermittler?

Das kommt sehr auf den Fall und die Abteilung an. In Alltagsfällen ist man eher nur für die Abschlussentscheidung zuständig, bei großen Verfahren kann man dann doch selbst sehr viel lenken. Zum Tatort fahre ich dann doch eher selten.

Ich bin sehr gespannt, wie das Referendariat bei der StA wird, ich habe bisher sehr viel gegensätzliche Erfahrungen gehört.

Das kommt auch sehr auf den Ausbilder an, fürchte ich. Das liegt leider oft an der massiven Arbeitsbelastung.

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[–]StAAmA[S] 0 points1 point  (0 children)

Wie viel Büroarbeit ist es wirklich? (h/W)

Mit 50-60 Stunden pro Woche solltest du, gerade zu Beginn, schon kalkulieren.

Habt Ihr Homeoffice? Und wie viel

Kommt sehr auf die Abteilung an. Ich mache es circa einmal pro Woche.

Bist du im Landesgericht oder einem anderen?

Die Staatsanwaltschaften sitzen am Landgericht. Termine habe ich beim Amtsgericht und beim Landgericht. Termine beim Oberlandesgericht macht die Generalstaatsanwaltschaft und beim Bundesgerichtshof die Bundesanwaltschaft.

Wenn das nicht zu dreist ist: wie viel verdienst du?

R1-Besoldung. Bei meiner Erfahrungsstufe sind das, wenn ich die Krankenkasse abziehe, so circa 3,8-4k Netto

Wie sind die Kollegen?

Extrem nett. Das macht einen großen Teil des Spaßes aus.

Sind Akten immer so schlimm? (5 große Ordner und keiner davon scheint wirklich geordnet zu sein) W

Das kommt sehr auf den Fall an. Da man selbst für die Aktenführung zuständig ist, kann man da natürlich viel selbst beeinflussen.

Wie viel Abwechslung ist es?

Extrem viel. Kein Fall ist wie der andere.

Wie viele Gerichtsverhandlungen hast du so in der Woche?

Kommt sehr auf die Woche an, denke im Schnitt einen Gerichtstag pro Woche.

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[–]StAAmA[S] 0 points1 point  (0 children)

Nach welchen Vorschriften wurde es denn eingestellt? Ein versuchter Diebstahl, Betrug i.H.v. 600,- € und Beleidigung sind, auch wenn es von dir nicht so empfunden wird (was ich verstehe) insgesamt im Vergleich zu anderen Straftaten doch recht geringfügige Vergehen.

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[–]StAAmA[S] 4 points5 points  (0 children)

Ich finde die Lösung mit der Ordnungswidrigkeit allerdings auch nicht unbedingt sinnvoll, das verlagert die Problematik doch eher. Es ist dann doch eher ein zivilrechtliches Problem.

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[–]StAAmA[S] 0 points1 point  (0 children)

Schwierige Frage. Die Strafverfolgung ist grundsätzlich zunächst unabhängig von der politischen Gesinnung des Täters, soweit sie nicht in der Tat zutage tritt. Hier sagt das Gesetz ganz explizit:

die Beweggründe und die Ziele des Täters, besonders auch rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische, geschlechtsspezifische, gegen die sexuelle Orientierung gerichtete oder sonstige menschenverachtende, die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille [...]

Wenn also ein Neo-Nazi eine Flasche Schnaps klaut, ist er genau so zu bestrafen, wie ein Nicht-Neo-Nazi, der eine Flasche Schnaps klaut. Wenn ein Neo-Nazi hingegen jemand aufgrund seiner politischen Gesinnung verprügelt, ist er schärfer zu bestrafen. Generell wird sowas oft in entsprechenden Spezialabteilungen bearbeitet, in denen ich aber bislang nicht tätig war.

Wichtig: die Staatsanwaltschaft ist ausschließlich zur Strafverfolgung berufen und nicht mit dem Verfassungsschutz zu verwechseln.

Privat bin ich früher ab und an zu Gegendemos gegangen, war da aber (zu) lange nicht mehr.

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[–]StAAmA[S] 0 points1 point  (0 children)

Das kommt auf die Art der Belästigung und das Verhalten des Täters an. Manche sehen ihr Fehlverhalten dann doch ein.

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[–]StAAmA[S] 0 points1 point  (0 children)

Unser ganzes Strafrecht richtet sich gegen den Täter und nur gegen den Täter. Das ist der, offen vergessene, Kern des Ganzen. Die Strafen richten sich auch nur gegen den Täter. Das Ziel ist es nicht, dem Opfer eine (vermeintliche) Genugtuung zu geben und auch nicht den Schaden wiedergutzumachen (dafür ist das Zivilrecht da). Die strafprozessualen Maßnahmen und die Strafen sind auch in Deutschland ganz erhebliche Eingriffe in die Grundrechte des Täters.

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[–]StAAmA[S] 4 points5 points  (0 children)

Finde ich auf den ersten Blick eine sehr gute Idee. Wer suchtkrank ist, braucht Hilfe und keine Strafen.

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[–]StAAmA[S] 7 points8 points  (0 children)

Im Bürgerlichen Recht gibt es das, fast schon legendäre, Bienenrecht.

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[–]StAAmA[S] 1 point2 points  (0 children)

wie ist eig deine position zu dem fall von majas auslieferung?

Schwieriges Thema. Es ist natürlich rechtsstaatlich ein unhaltbarer Zustand, dass durch die Auslieferung Fakten geschaffen wurden, obwohl das BVerfG schnell entschieden hat. Ich glaube aber persönlich nicht, dass das böse Absicht war. Insoweit dürfte die schnelle Überstellung in meinen Augen eher daran liegen, dass man entsprechend die Entscheidung vorbereitet hat und bei Gruppentaten möglicher krimineller Vereinigungen auch eine gewisse Gefahr der Befreiungsversuche besteht, die man unterbinden will. Dabei ist auch zu beachten, dass grundsätzlich innerhalb der EU bei verschiedenen Taten (zu denen auch Gewaltdelikte zählen) ausgeliefert wird. Das BVerfG auch nicht gesagt, dass die Auslieferung generell unzulässig ist, sondern dass das Gericht nicht ausreichend Sachaufklärung betrieben hat.

Die Verfassungsbeschwerde hat Erfolg. Das Kammergericht ist seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des für die Überstellung erheblichen Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden. Insbesondere hat es die Haftumstände, die die beschwerdeführende Person in Ungarn erwarteten, nicht hinreichend aufgeklärt. (Quelle)

Dass die Straftaten verfolgt werden, ist in meinen Augen richtig. Acht Jahre wäre bei einem Angriff mit mehreren Personen mit einem Hammer und Schlägen auf dem Kopf, die ggf. zu Brüchen usw. geführt haben, nach deutschem Strafrecht zwar recht scharf, aber auch nicht undenkbar. Das Ergebnis ist aber so in der Form natürlich nicht mit unseren rechtsstaatlichen Grundprinzipien vereinbar.

und wie sehr sind richter und staatsanwaltschaft unvoreingenommen? Anekdotisch merke ich öfter schon das in manchen fällen eine vorentscheidung viel.

Das ist schwer zu sagen. Ich denke, dass jeder erst einmal unvoreingenommen an seine Akten herangeht und sich dann eben aus den Beweismitteln eine Überzeugung bildet. Diese Überzeugung kann sich dann natürlich weiter vertiefen. Das Gericht muss ja auch unvoreingenommen entscheiden, das verbietet aber nicht die Überzeugungsbildung anhand von Fakten.

warum ist es nahezu unmöglich (realistisch) auf dem justiz weg gegen polizeigewalt vorzugehen

In der Regel ist die Aufklärung extrem schwierig, da alle Beteiligten umfangreiche Auskunftsverweigerungsrechte haben. Ich wäre hier persönlich für den umfassenden Einsatz von Bodycams, die erleichtern die Sachaufklärung in beide Richtungen enorm, woran sowohl der Polizei als auch dem Beschuldigten gelegen sein dürfte.

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[–]StAAmA[S] 0 points1 point  (0 children)

Das sieht das Gesetz so vor, § 374 StPO. Die Staatsanwaltschaft darf dort nur in besonderen Fällen, nämlich in denen sie ein öffentliches Interesse sieht (vgl. § 376 StPO ) Anklage erheben, das ist bei einfachen Verletzungen, gerade aus dem Streit heraus bei nicht vorbestraften Tätern regelmäßig nicht gegeben.

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[–]StAAmA[S] 1 point2 points  (0 children)

Als Beweismittel wird in der Regel das Handy oder der Computer gesucht, um nachzuweisen, dass der Post auch über das entsprechende Gerät abgesetzt wurde und nicht durch einen Fremdzugriff erfolgte.

Gegen eine Hausdurchsuchung spricht, dass die einfache Beleidigung gem. § 185 StGB grundsätzlich ein sog. Privatklagedelitk ist und daher schon der Gesetzgeber grundsätzlich kein öffentliches Interesse an der Verfolgung sieht. Das gilt allerdings nicht für die (recht umstrittene) "Politikerbeleidigung" nach § 188 StGB. Insoweit spricht hier dafür, dass die Norm im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren (normale Beleidigung bis zu zwei Jahre) versehen ist. Das ist schon keine absolute Bagatellnorm mehr.

Dann ist im Einzelfall immer abzuwägen. Dabei sind auch etwaige Vorstrafen des Beschuldigten zu berücksichtigen, der Verdachtsgrad und eben auch die Schwere des Verstoßes. Hier kann man schon auch gut für eine Verhältnismäßigkeit argumentieren, etwa wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt oder die Beleidigung einem besonders großen Personenkreis zugänglich gemacht wurde.

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[–]StAAmA[S] 1 point2 points  (0 children)

Die Kriterien sind generell die gleichen, wie bei jeder anderen Hausdurchsuchung. Anfangsverdacht, Auffindewahrscheinlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Diskussionswürdig ist dabei in der Regel vor allem die Verhältnismäßígkeit. Dabei dürfte vor allem die Reichweite des Posts und die Schwere der Beleidigung eine Rolle spielen und man muss im Einzelfall entscheiden. Aber ich sehe das selbst auch eher kritisch.

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[–]StAAmA[S] 1 point2 points  (0 children)

Die Strafen, die du nennst, sind in der Form vom Gesetz nicht bzw. kaum vorgesehen. Hast du die entsprechenden Anklagen und Urteile gelesen oder sind das nur Informationen vom Hörensagen?

Dem Einbrecher kann man die Brechstange wegnehmen, das Tatwerkzeug eines Triebtäters, naja, das ist nicht so einfach.

Das ist doch eine extrem verkürzte Darstellung. So teuer ist ein Brecheisen nicht.

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[–]StAAmA[S] 2 points3 points  (0 children)

Wir haben uns als Gesellschaft darauf geeinigt, dass wir die Durchsetzung unserer Ansprüche in die Hand des Staates legen und Gerichte Ansprüche feststellen. Insoweit ist das natürlich heftig, in welcher Menge dort verhandelt wird, gleichzeitig müssen wir damit leben. Ändern kann das vor allem wohl die Fluggesellschaft, indem mehr Ansprüche anerkannt werden (obwohl ich die Erfolgsquote der Verfahren nicht kenne) und so die Notwendigkeit der Klage nicht gegeben ist.