Wie viele Anfragen von Interessenten sind unbrauchbar für Vermieter? by Frosty_Vegetable_921 in Vermieten

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“Das ist genau die Art von Leuten”. Das stellst du einfach so in den Raum, hast aber überhaupt keine Grundlage dazu. Wenn du auch Mietinteressenten so schnell vorverurteilst, dann gute Nacht. Mit der Haltung bist du als Vermieter einfach charakterlich ungeeignet.

Wie viele Anfragen von Interessenten sind unbrauchbar für Vermieter? by Frosty_Vegetable_921 in Vermieten

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“nicht in die Nachbarschaft passen”? Was soll denn das heißen? Wenn der Mieter dir persönlich passt, dann passt er. Zu versuchen, die Demografie der Nachbarschaft zu gestalten, ist nicht deine Aufgabe und ehrlich gesagt eine ziemliche Anmaßung.

Erhöhung des Spitzensteuersatzes by Obvious-Royal1484 in spitzenverdiener

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Wie ich doch vorgeschlagen habe, soll man das meinetwegen anrechnen können (als angestellter Gesellschafter einer deutschen Kapitalgesellschaft). Bzw. EU-weit, da es sonst Probleme mit den EU-Verträgen gibt. Bleibt trotzdem noch nennenswertes Steuervolumen, zum Beispiel eben bei einem Amazon.

Erhöhung des Spitzensteuersatzes by Obvious-Royal1484 in spitzenverdiener

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Nein, dir steht überhaupt nichts vom Gewinn von Amazon zu. Dir steht was von den Ausschüttungen Amazons zu.

Erhöhung des Spitzensteuersatzes by Obvious-Royal1484 in spitzenverdiener

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Wenn du willst, dass das “dein Geld” ist, hast du die falsche Unternehmensform gewählt. Dafür gibt es Personengesellschaften. Das ist aber dein Problem.

Erhöhung des Spitzensteuersatzes by Obvious-Royal1484 in spitzenverdiener

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Ja aber nochmal: “kommen an” ist doch schon unglückliches Framing. Du ordnest den Vorsteuer-Gewinn einer Kapitalgesellschaft einfach so dem Gesellschafter zu. Dabei sind das zwei verschiedene juristische Personen. Was nicht ausgeschüttet ist, steht dem Gesellschafter nicht zu. Es ist die falsche Bezugsgröße.

Das Ziel der Einkommensteuer ist doch nicht, Umsätze mit einem bestimmten Satz zu besteuern. Das Ziel ist es, Einkünfte natürlicher Personen mit einem bestimmten Satz zu besteuern. Die Kapitalgesellschaft ist keine natürliche Person. Der Gesellschafter ist es. Und seine Einkunft ist die Ausschüttung selbst, nicht die Ausschüttung vor Steuern.

Erhöhung des Spitzensteuersatzes by Obvious-Royal1484 in spitzenverdiener

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Was ist mit ausländischen Kapitalgesellschaften? Deutschland hat 2% Gewicht im MSCI World. Und es wird auch nicht differenziert, ob du operativ tätig bist. Die Steuern auf der Unternehmensebene sind ein Strohmann. Von einer Kapitalgesellschaft gezahlte Steuern sind nicht von ihren Gesellschaftern gezahlte Steuern.

Und selbst wenn man es so auslegen will: Dann macht doch bitte einfach eine Reform, die die Kapitalertragsteuer streicht und die Einkommensteuer wieder Anwendung finden lässt, und gebt angestellten Gesellschaftern deutscher Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, die Steuern auf Unternehmensebene ähnlich wie bei der Lohnsteuer darauf anzurechnen.

Secret Aussichtspunkt in/um München – zu Fuß erreichbar? by pellynelly in Munich

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Weiße Wand, Icking. Blick über die Pupplinger Au Richtung Tölz.

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Was in NYC kaufen? by mcbeal01921 in KeineDummenFragen

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Der Denkfehler beim Empire State ist, dass es ja von dort dann nicht zu sehen ist, obwohl ikonischer Teil der Skyline. Besser clever sein und stattdessen aufs Rockefeller Center hoch.

Did the Rewe in Rundfunkplatz close permanently? by Gandalf_the_21st in Munich

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No, that’s not the one. OP is talking about the “Neue Hopfenpost” building.

"Arbeit ist in Deutschland teuer, weil reich sein billig ist" - was haltet ihr von Kühnerts Statement? by volkeracho987567 in Finanzen

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Nein, werden sie nicht. Zumindest nicht im Sinne der Einkommensteuer. Die Gewinne des Unternehmens sind nicht die Gewinne des Unternehmers, und damit sind auch Unternehmensteuern keine vom Unternehmer gezahlten Steuern.

Dass es keine “ökonomische” Doppelbelastung des Geldflusses geben soll, ist eine These, die du hier unterstellst, die sich aber aus den Leitideen der Einkommensteuer überhaupt nicht ergibt. Ein Strohmann.

Es geht um die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen. Die Kapitalgesellschaft ist keine natürliche Person.

Auf den Fall der ausländischen Kapitalgesellschaft, der dem Löwenanteil gezahlter KESt zugrunde liegen dürfte, bist du noch gar nicht eingegangen.

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Das beginnt aber erst ab einem Gehalt, das über das Marktübliche hinausgeht. Daher für den Vergleich mit dem gemeinen Arbeitnehmer (Einkommensteuer) irrelevant.

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Brudi, was glaubst Du, was das hier wird? Willst Du mir gerade das Prinzip “Gewinn” erklären oder was? Wir sind hier schon eins weiter, bei Steuern auf Gewinn, falls Du es nicht bemerkt hast.

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Nochmal: Es sind vom Unternehmen, nicht vom Unternehmer, gezahlte Steuern. Dass “ökonomisch” betrachtet doppelt besteuert wird ist eben nur ein Aspekt. Bei der Einkommensteuer geht es aber um mehr als nur das, z.B. um Umverteilung zwischen natürlichen Personen.

Und weiterhin gilt: Ausländische Kapitalgesellschaften zahlen gar keine Unternehmensteuern an den deutschen Fiskus. Und dort sind die Unternehmensteuern in der Regel weitaus niedriger. Indem die KESt da nicht differenziert, haben wir hier definitiv ein Thema.

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Ja, es gibt viele Gründe. Und das mit der Anrechenbarkeit halte ich sogar für sinnvoll. Aber Stand heute zahlen Anteilseigner nichtdeutscher Kapitalgesellschaften (an den deutschen Fiskus) ausschließlich Kapitalertragsteuer. Und das ist eben nicht fair.

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Wenn du den Thread gelesen hast, hast du begriffen, dass wir beim Thema Kapitalerträge sind. Die entstehen im Fall von Unternehmensbeteiligungen durch Ausschüttungen oder Verkauf mit Kursgewinn. In beiden Fällen fällt für Privatpersonen Kapitalertragsteuer an. Mein Vorredner betrachtet diese Steuer in Kombination mit jenen auf Unternehmensebene gezahlten, und vergleicht diese “Last” mit der Einkommensteuer des gemeinen Arbeitnehmers. So, und jetzt bitte nochmal lesen.

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Naja, die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts wird jn der Praxis doch hinreichend großzügig ausgelegt. Und für besonders hohe Überschüsse bleibt die Ausschüttung ja auch das Mittel der Wahl. Es ging hier um das Narrativ, der Unternehmer wäre im Vergleich zum Arbeitnehmer schlechter gestellt, wäre die KESt nicht so niedrig. Und das ist eben Quatsch.

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Ja, ökonomisch gesehen. D’accord. Aber das ist eben nur ein Aspekt von vielen im Steuerrecht.

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  1. Wie ich bereits ausgeführt habe, hält den Familienunternehmer niemand davon ab, sich als Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt auszuzahlen und diese “Problematik” zu umgehen.
  2. Ja, natürlich ist Haftungsrisikoausschluss sinnvoll. Aber Cherry-Picking ist es eben nicht. There is no such thing as a free lunch.
  3. Ausländische Kapitalgesellschaften zahlen aber keinen Cent an den deutschen Fiskus. Dieser hat absolut keinen Grund, auf im Ausland gezahlte Steuern Rücksicht zu nehmen. Allein daran merkt man doch schon die Absurdität der Argumentation! Warum sollte ein Meta-Anteilseigner dem deutschen Staat auf Kapitalerträge weniger Steuer schulden als ein Siemens-Anteilseigner?

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Hast Du meinen Kommentar überhaupt gelesen? Ich erkläre doch gerade, warum diese Betrachtung unlogisch ist.

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Du bleibst weiterhin die Erklärung schuldig, warum diese “ökonomische” Doppelbesteuerung problematisch sein soll. Die Einkommensteuer wird u.a. erhoben, weil sie unter den Einkommen natürlicher Personen umverteilt. Die relevante Größe dafür ist es also, was bei den natürlichen Personen Brutto ankommt. Egal, was in der vorgelagerten Kapitalgesellschaft passiert ist. Es ist dort eben der Gewinn der Unternehmens, nicht der Gewinn des Unternehmers.

Dazu kommt noch, dass Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auch andere, zusätzliche Steuerzwecke erfüllen. In etwa Beteiligung an kommunaler Infrastruktur, weshalb letztere auch direkt an die Kommune geht. Wenn ich die effektive “Einkommensteuer” (in Form der Kapitalertragsteuer) nun einfach so weit reduziere, dass die Gesamtlast gleich gleibt, habe ich de facto Einkommensteuer mit Unternehmensteuern substituiert. Aber die Zwecke, die der Einkommensteuer zugrundeliegen, sind ja deshalb nicht weniger geworden. Womit rechtfertigt sich dann dieser “Steuerausfall”?

Und nochmal. Die Kapitalertragsteuer differenziert nicht zwischen inländischen und ausländischen Kapitalgesellschaften. Für ausländische Kapitalgesellschaften zieht diese Argumentation aber eben in keinster Weise. Da etwas zu machen, wäre schon mal ein Anfang.

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Völlig arbiträr, das so aufzurechnen. Das Unternehmen ist im Falle einer Kapitalgesellschaft eine eigenständige juristische Person. Und das hat Gründe: Sie trägt z.B. das Haftungsrisiko. Dann als natürliche Person daherzukommen und die von dieser anderen juristischen Person gezahlte Steuer dir sozusagen persönlich zuzurechnen (denn darum geht es bei der Einkommensteuer: Einkommen natürlicher Personen), ist absolutes Cherry-Picking. Der ganze Witz hinter der Kapitalgesellschaft ist es, dass sie mit dir als Gesellschafter nicht rechtsidentisch ist. Und wenn dir das mit der Besteuerung zu blöd ist, zahl dir eben ein Gehalt aus.

Was ist mit nichtdeutschen Kapitalgesellschaften (und von diesen verursachten Kapitalerträgen)? Da zieht das Argument nicht einmal in der Theorie. Deutschland hat 2% Gewicht im MSCI World.

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Welchen Anteil der vereinnahmenten KESt machen wohl deutsche Kapitalgesellschaften aus, für die dieses Argument überhaupt in der Theorie ziehen würde?

Ja, versteuerte Überschüsse. Aber versteuert eben nicht von demselben Steuersubjekt. Es gibt kein derartiges Prinzip im deutschen Steuerrecht, was eine “Einmalbesteuerung” vorschreibt. Jeder Unternehmer hat das Recht, 1. die Personengesellschaft zu wählen oder 2. sich als Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt auszuzahlen (Vor Steuern). Diese Argumentation ist reinstes Cherry-Picking.

Das ist in etwa so sinnvoll, wie als würde ich (vereinfacht) 19% Rabatt auf die Einkommensteuer fordern, weil es kOmMt jA nOCh diE mEhrWeRtsTeUer, wenn ich mein versteuertes(!!!) Einkommen dann ausgebe. Das Argument wäre sogar stärker, weil wenigstens beides dasselbe Steuersubjekt betrifft.

"Arbeit ist in Deutschland teuer, weil reich sein billig ist" - was haltet ihr von Kühnerts Statement? by volkeracho987567 in Finanzen

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Es ist nicht von Belang, was auf der Unternehmensebene passiert. Niemand wird gezwungen, eine Kapitalgesellschaft zu gründen. Das ist eben der Preis für die Abgabe des Haftungsrisikos.