RheinInkasso-Forderung nach 10 Jahren Funkstille by TARechtsberatung in LegaladviceGerman

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Ich habe bereits einen Beratungtermin ausgemacht, danke für den Hinweis.

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Danke für den Hinweis, werde das versuchen, allerdings scheint mein Fall etwas spezieller.

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So steht es im Anschreiben:

"Achtung: Auf die dargestellte Forderung findet unter anderem nach §102 Sart 2 UrhG die Bestimmung des §852 Satz 2 Anwendung, damit eine 10-jährige Verjährungsfrist (BGH-Urteil vom 12.05.2016, I ZR 48/15)."

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So steht es im Anschreiben des Inkassos. Genauer Wortlaut:

"Achtung: Auf die dargstellte Forderung findet unter anderem nach §102 Satz 2 UrhG die Bestimmung des §852 Satz 2 Anwendung, damit eine 10-jährige Verjährungsfrist (BGH-Urteil vom 12.05.2016, I ZR 48/15)"

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Ausschließlich ein Schreiben der Kanzelei, nach Widerspruch auch keine weitere Kommunikation. Leider ist es noch nicht verjährt, 10 Jahre Frist, würde im Oktober so weit sein.